Für ambulante Patienten und Besucher - Im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann gilt wieder Maskenpflicht

So 10.12.23 | 13:33 Uhr
Symbolbild: Eine Frau setzt eine FFP2-Maske auf. (Quelle: dpa/Florian Gaertner)
Audio: rbb24 Antenne Brandenburg | 10.12.2023 | Bild: dpa/Florian Gaertner

Das Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann hat angesichts zunehmender Corona-Infektionen seine Vorsichtsmaßnahmen verschärft: Für Besucher und ambulante Patienten gilt wieder eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Das teilte das städtische Krankenhaus auf seiner Webseite mit.

Die seit Samstag geltende Regelung betrifft demnach auch Dienstleister (z.B. Transportdienste) der Klinik. Empfohlen werde eine FFP2-Maske, hieß es.

Für Stationen mit aktivem Ausbruchsgeschehen gelte ein Besuchsverbot.

Besonders streng sind die Regelungen für die Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin, in der Krebspatienten behandelt werden. Dort müssen Patienten, Besucher und Begleitpersonen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Darüber hinaus sind die Besuchszeiten eingeschränkt. Dies gilt auch für die Klinik für Geriatrie mit Patienten über 70 Jahren. Dort dürfen Patientinnen und Patienten mit positivem Corona-Nachweis gar keinen Besuch empfangen.

Für die Palliativstation gelten die Besucherregelungen jedoch nicht, wie es weiter hieß.

Schon vor vier Wochen waren die Regeln wegen der Infektionslage verschärft worden. Zu dem Zeitpunkt wurde die "ausdrückliche Empfehlung" zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Auch das galt für Besucher, ambulante Patienten sowie Dienstleistende.

Nun wurde aus der Empfehlung eine Pflicht.

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