Landgericht Cottbus - Freispruch im Prozess um Unfalltod einer ägyptischen Studentin

Mo 04.03.24 | 16:48 Uhr
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Archivbild: «Landgericht Cottbus» steht auf Deutsch und auf Sorbisch am Eingang zum Hof des Gerichtsgebäudes. (Quelle: dpa/Hammerschmidt)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 04.03.2024 | P. Manske | Bild: dpa/Hammerschmidt

Im Berufungsprozess um den Unfalltod einer ägyptischen Studentin in Cottbus hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Das hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung in ihren Plädoyers gefordert.

Der junge Mann hatte die Studentin am 15. April 2017 an einer Straßenbahnhaltestelle mit seinem Auto erfasst. Die 22-jährige Studentin der Brandenburgisch Technischen Universität (BTU) war kurz darauf an ihren Verletzungen gestorben.

Gericht: Im Zweifel für den Angeklagten

Dass der Angeklagte zu schnell unterwegs war, sei festgestellt worden. Es sei aber nicht zweifelsfrei zu klären gewesen, wie schnell und mit wie vielen Schritten die junge Frau damals die Straße betreten habe, erklärte Gerichtssprecher Richard Fergin: "Die Folge daraus ist, dass die dem Angeklagten günstigsten Annahmen zu Grunde gelegt werden mussten. Das ist der 'in dubio pro reo'-Grundsatz." Im Sachverständigengutachten sei festgestellt worden, dass auch bei einer Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung die junge Frau möglicherweise tödlich verunglückt wäre.

Der Fahrer des Autos wurde 2020 wegen fahrlässiger Tötung zunächst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Der Versuch, den Prozess neu aufzurollen, scheiterte mehrfach - unter anderem, weil es während der Corona-Pandemie schwierig war, Zeugen aus Ägypten einzufliegen, die am Abend des Unfalls in Cottbus dabei waren.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.03.2024, 16:30 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    Ich habe mal gelernt, dass man in der Nähe von Haltestellen vorsichtig fahren muss. Aber damals galten generell noch andere Maßstäbe im Miteinander.

    Hier hat es sich das Gericht aber sehr einfach gemacht. Wir leben im Zeitalter der Videokonferenzen. Da muss man keine Zeugen (für teures Geld noch dazu) einfliegen lassen.

    Wer sich mit dem Fall ein wenig vertraut gemacht hat, kann diesen Freispruch nicht verstehen. Aber es war ja nur eine ägyptische Studentin. Und ein Gericht hat immer Recht, egal was dafür verbogen werden muss.

  2. 6.

    Ich vermisse den Aspekt der groben Fahrlässigkeit.

  3. 5.

    Die konstruierten Zweifel stellen mMn einen Freibrief für alle rasenden Totschläger dar. Entscheidend sollte die freie Überzeugung eines Richters (m/w/d) sein, nicht die die günstigste Sachlage für den Angeklagten. Es fehlen die nachvollziehbaren Argumente aus Sicht des Todesopfers.

  4. 4.

    Das ist nicht zu fassen! Wie die Studentin während/nach dem Unfall noch verhöhnt wurde! Was soll das?

  5. 3.

    Ich halte diesen Absatz für (unabsichtliches) Framing, weil er so offensichtlich nicht stimmen kann. Natürlich ist bis vor zwei Jahren das Einfliegen von Zeugen nicht ohne Weiteres möglich gewesen und deshalb in dieser Zeit die Fortführung des Prozesses deshalb nicht möglich gewesen. Inzwischen gibt es diese Beschränkungen jedoch nicht mehr und, sofern dies noch notwendig war, konnten die Zeugen inzwischen die Aussagen tätigen. Dies scheint aber auch keine neuen, belastenden Erkenntnisse gebracht zu haben, wenn sogar die Staatsanwaltschaft den Freispruch gefordert hat,

  6. 2.

    Ich schließe mich Ihrer Meinung dazu an!
    Die Begründung des LG sticht nicht so richtig und ist dermaßen hanebüchen, daß sie nur als Ausrede gegenüber dem Opfer und der Öffentlichkeit gewertet werden kann, denn Corona-Pandemie ist kein hinreichender Grund, vgl. dazu RBB-Podcast "Im Visier" Folge 60 des rbb-Crime-Podcasts.
    Sieht sehr danach aus, als ob das LG(CB) keinen Bock mehr auf den Fall hatte ;-)

  7. 1.

    ".... Der Versuch, den Prozess neu aufzurollen, ist mehrfach gescheitert. Unter anderem, weil es während der Corona-Pandemie schwierig war, Zeugen aus Ägypten einzufliegen, die 2017 am Abend des Unfalls in Cottbus dabei waren. ..."

    Ob das Urteil jetzt gerechtfertigt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
    Jedoch die Begründung, dass die Zeugen nicht einfliegen können, sollte im digitalen Zeitalter ja wohl kein Problem sein.
    Sehr komisch, meiner Meinung nach!

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