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Audio: Antenne Brandenburg | 09.04.2024 | Georg-Stefan Russew | Quelle: Russew/rbb

Barnim

Streit um den Werbellinkanal und 3,3 Millionen Schadenersatz geht in Endphase

Der Werbellinkanal ist offenbar nicht ganz dicht. Seit 8 Jahren wird über seine Standhaftigkeit vor Gericht gestritten. Die Gemeinde Marienwerder im Barnim will von einer Magdeburger Wasserbaufirma 3,3 Millionen Euro Schadenersatz. Von G.-S. Russew

Alles sollte so schön werden: Die Gemeinde Marienwerder nahe Eberswalde bekommt einen eigenen Kanal, der die Oder-Havel-Wasserstraße mit dem Finowkanal verbindet. Das Ganze wird auch noch mit EU-Geldern aus dem Leader-Programm bezahlt, um den Wassertourismus im Barnim anzukurbeln. 2008 wurde gebaut. Knapp sechs Jahre später sollte das Land den Kanal abnehmen.

Doch das Landesumweltamt verweigerte diesen Schritt. "Wir waren damals selbst überrascht, dass das Landesumweltamt den Werbellinkanal zum Schluss nicht abgenommen hat. Hintergrund waren Standsicherheitsprobleme, die das Land aufgeführt hat", sagt Biesenthals Amtsdirektor André Nedlin gegenüber rbb|24. Man habe den Kanal so sanieren müssen. "Das war wie ein zweiter Neubau", so der Amtsdirektor.

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Bei Dammbruch hätte das Wasser mindestens bis zur A11 gestanden

Das Amt Biesenthal als hauptamtliche Verwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Gemeinde Marienwerder gehört, vertritt die Kommune in einem seit 2016 schwelenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Marienwerder möchte 3,3 Millionen Euro als Schadensersatz von der Magdeburger Wasserbaufirma HydroWacht wegen Baupfusch.

Ein Gutachter hatte im Februar vor Gericht erklärt, dass die Kanal-Abdichtung nicht korrekt war, deshalb wohl Wasser aus dem Kanal sickerte. So sei der Bauuntergrund aufgequollen, Steine zur Beschwerung der Abdichtung hätten diese möglicherweise durchstoßen, erinnert sich Nedlin an die Ausführungen des Gutachters vor dem Frankfurter Landgericht.

Hätte man nicht saniert, hätten die Folgen verheerend ausfallen können. "Im schlimmsten Fall hätte der Damm des Kanals brechen können", sagt Nedlin. Der Werbellinkanal werde durch den Oder-Havel-Kanal gespeist. "Und man hatte sich im Worst-Case-Szenario ausgemalt, dass das Wasser bei einem denkbaren Dammbruch bis fast nach Eberswalde - zu mindestens aber bis zur Autobahn A11 geflossen wäre", erläutert der Amtsdirektor.

3,3 Millionen Euro als Schadensersatz gefordert

Für Marienwerder als Auftraggeber des Kanals gab es keine Alternative zur Sanierung, denn sonst hätte die EU ihr Geld zurückgefordert. "Das wären ein paar Millionen Euro gewesen, und einen abnehmbaren Kanal hätten wir trotzdem nicht gehabt", meint Marienwerders ehrenamtliche Bürgermeisterin Annett Klingsporn. Die Lage für die SPD-Kommunalpolitikerin war klar: Das Land hatte 2014 den Kanal nicht abgenommen. "Es stand zu befürchten, dass er undicht ist und die Felder rechts und links des Kanals immer unter Wasser standen." Man habe zur Auflage bekommen, den Kanal zu sanieren, also ein zweites Mal bauen zu lassen. "Das habe wir dann getan. Das hat uns zusätzliche 3,3 Millionen Euro gekostet." Einen Teil hat Marienwerder aus Rücklagen bestritten. Aber es musste ein Kredit von mehr als 1,75 Millionen Euro aufgenommen werden, so Klingsporn.

Über die Jahre hätte die Gemeinde einen großen Teil bereits zurückbezahlt. Jedoch sei die Zinslast zuletzt gestiegen. Zahlte man zuerst 0,1 Prozent, sind es laut Nedlin jetzt 3,4 Prozent für das aufgenommene Geld. Diese 3,3 Millionen Euro und die Zinslast sollen nach Vorstellung von Nedlin und Klingsporn von der Baufirma HydroWacht getragen werden.

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Wasserbaufima weist Baupfusch zurück

Doch die Magdeburger Wasserbaufirma sieht den Fehler nicht bei sich, wie Firmenberater Heinz Baltus unterstreicht: Es habe vor dem Bau in der Region bereits ein Grundwasserproblem gegeben. "Es kommt Wasser von außen in den Kanalfuß und läuft dann auf die Wiesen", so Baltus. "Das war vor dem Bau so, während des Baus so und ist nach dem Bau noch immer so.

Das einzige, was aus Baltus' Sicht passiert sei, war, dass Marienwerder bis zur Abnahme des Landesumweltamts den Kanal nicht richtig gepflegt hätte. Dicke Sträucher hätten die Abdichtung beschädigt und nicht spitze Steine, erklärte Heinz Baltus.

Am 30. April hat Landgericht einen Verkündungstermin anberaumt

Nach acht Jahren Rechtsstreit vor einer Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) könnte der Prozess nun zu Ende gehen. Für den 30. April wurde ein Verkündungstermin festgesetzt. "Was auch immer das heißen mag: Es wäre schön, endlich eine Entscheidung, einen Fingerzeig zu bekommen, wie es mit dem Kanal weiter geht", hofft André Nedlin.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.04.2024, 15:40 Uhr

Beitrag von Georg-Stefan Russew

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