Berlin-Friedrichshain -
Drei Jahre nach dem Tod einer Radfahrerin in Berlin-Friedrichshain ist ein Lastwagenfahrer auch im Berufungsverfahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Sattelzug des 59-Jährigen hatte die 37-jährige Frau auf der Frankfurter Allee erfasst und überrollt. Sie war zuvor einem auf einem sogenannten Pop-up-Radweg verkehrswidrig abgestellten Geldtransporter ausgewichen.
Der Lkw-Fahrer habe nicht damit rechnen müssen, "dass die Radfahrerin verkehrswidrig über die durchgezogene Linie fährt", begründete das Berliner Landgericht am Donnerstag das Urteil. Es habe dafür keine Anhaltspunkte gegeben.
Damit bestätigte das Landgericht die Entscheidung der Vorinstanz. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im September 2023 über den Fall verhandelt. Es gebe keine ausreichenden Hinweise dafür, dass der Lkw-Fahrer den Unfall hätte vermeiden können, hatte der Richter in der ersten Instanz begründet. Auch sei eine Mitschuld der Radfahrerin zu berücksichtigen.
Sachverständiger: Lkw-Fahrer hätte Kollision nicht verhindern können
Die Staatsanwaltschaft, die damals eine Geldstrafe von 1.200 Euro (80 Tagessätze zu je 15 Euro) gefordert hatte, legte Berufung ein. Das Überrollen wäre zu vermeiden gewesen, wenn der Fahrer eine Vollbremsung vollzogen hätte, sagte der Anklagevertreter auch im zweiten Prozess. Zu berücksichtigen sei eine erhebliche Mitschuld der Radfahrerin.
Zu dem Unfall war es am 27. Mai 2021 auf einem sogenannten Pop-up-Radweg gekommen. Aufnahmen einer Dashcam liegen vor. Demnach zog die Radfahrerin nach links, ohne vorher zu schauen, ob die Straße frei ist. Der Angeklagte fuhr an der Stelle, an der der Pop-up-Weg begann, mit einer Geschwindigkeit von unter 30 Kilometern pro Stunde - erlaubt war Tempo 50. Ein Sachverständiger sagte, bei einer Vollbremsung hätte der Fahrer das Überrollen, nicht aber die Kollision vermeiden können.
Die Frau starb noch am Unfallort. Der Angeklagte hatte im ersten Prozess unter Tränen erklärt, ihm tue leid, was geschehen ist. Zu den Vorwürfen schwieg der Mann, der eigenen Angaben zufolge seit dem Unfall arbeitsunfähig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 30.05.2024, 18 Uhr