Beschimpfungen im Netz -
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast will gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vorgehen. Darin ging es um Beschimpfungen gegen die Politikerin auf Facebook.
Gemeinsam mit der Initiative HateAid werde sie am Mittwoch Beschwerde einlegen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung [hateaid.org]. "Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar!", wird Künast zitiert. "Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren." HateAid will Opfern von Hasskommentaren im Internet helfen, sich juristisch zu Wehr zu setzen.
Beschwerde statt Anzeige
Das Landgericht wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, halten Renate Künast und die HateAid gGmbH laut ihrer Mitteilung vom Mittwoch nicht für den richtigen Weg. Der nächste Schritt in einem Rechtsstaat sei "immer die Einreichung einer Beschwerde und eine Überprüfung durch die nächste Instanz – in diesem Fall das Kammergericht Berlin".
Landgericht: Kommentare sind "keine Diffamierung der Person"
Künast war zuvor mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook juristisch vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts stellten entsprechende Kommentare jedoch "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.
Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt sagte.