Warnung vor Schäden am Ökosystem - Umweltverbände klagen in Warschau gegen den Oderausbau

Do 22.09.22 | 21:07 Uhr
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Baumaschinen zum Ausbau des deutsch-polnischen Grenzflusses Oder stehen auf der polnischen Uferseite. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Drei deutsche Umweltorganisationen haben beim Verwaltungsgericht Warschau Klage gegen den Ausbau der Oder eingereicht.

Der Deutsche Naturschutzring, der Bund für Umwelt und Naturschutz und der Naturschutzbund Deutschland klagen stellvertretend für weitere Organisationen vor dem Verwaltungsgericht in Warschau.

Auswirkungen des jüngsten Fischsterbens nicht berücksichtigt

Wie der Deutsche Naturschutzring am Donnerstag mitteilte, klagen die Verbände gegen die Genehmigung der polnischen Umweltbehörde zum Oderausbau und gegen den sofortigen Vollzug dieser Genehmigung.

Nach Ansicht der Umweltorganisationen seien die Auswirkungen der jüngsten Umweltkatastrophe an der Oder bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden. Außerdem sei europäisches Umweltrecht missachtet worden, zwingend erforderliche Prüfungen hätten nicht stattgefunden.

Die Organisationen fürchten, dass die Vertiefungsarbeiten an der Oder Lebensräume von Fischen zerstören und Uferauen austrocknen. Seit März werden am polnischen Oderufer Buhnen repariert oder neu aufgeschüttet. Begründet werden die Arbeiten damit, dass Eisbrecher eine bessere Fahrtiefe erreichen sollen.

Zehn Naturschutz- und Umweltorganisationen hatten sich in den vergangenen Jahren als Mitglieder des "Aktionsbündnisses Lebendige Oder" an dem grenzüberschreitenden Umweltverfahren für den Oder-Ausbau beteiligt und bereits gegen dessen Genehmigung durch die polnische Umweltbehörde Widerspruch eingelegt.

An der Oder hatte es im August ein Fischsterben gewaltigen Ausmaßes gegeben, das sich nach und nach bis zur Mündung des Flusses ins Stettiner Haff ausbreitete. Dafür machten Experten unter anderem einen hohen Salzgehalt verantwortlich, der das Auftreten einer für Fische giftigen Algenart begünstigt haben könnte

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.09.2022, 18:00 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Tja, aber doch nicht nicht zwischen zwei Staaten.
    Zwischen zwei Staaten ist der einzige Rechtsweg die EU - Rechtsprechung. ist doch logisch.

  2. 8.

    Na nicht aufgepasst in Politische Bildung.
    In einem Rechtsstaat (wie es alle EU-Mitglieder sein sollten) werden politische Entscheidungen schlussendlich nicht auf politischer Ebene geklärt, sondern bei Bedarf vor Gericht.
    EU-Rechtssprechung ist die letzte Stufe der Eskalation und keine politische Ebene.

  3. 7.

    Na dann, klagt ma ihr deutsche Umweltschützer in Polen, nur weil euch eine polnische politische Entscheidung nicht passt.
    Hat sich wohl noch nicht rumgesprochen, dass politische Entscheidungen grundsätzlich auf der politischen Ebene geklärt werden, notfalls durch eine EU - Rechtsprechung.

  4. 6.

    "Weil ein kausaler Zusammenhang zwischen Oderausbau und der Fischkatastrophe nicht existiert."
    Das sich im Zuge des Ausbaus einige physikalische Randbedingungen ändern, werden sie wohl kaum bestreiten können und dass diese mit den Biotopen wechselwirken, können sie bereits in deutschen Flüssen beobachten.
    Die Katastrophe in der Oder ist natürlich kein reines Naturereignis aufgrund des Klimawandels, sondern auch das Ergebnis jahrzehntelanger Verklappung und Stauung der Oder.
    Die Verklappungssubstanzen und -mengen aufgrund der vorangeschrittenen Industrialisierung und Landwirtschaft, der Zustand des Klimas und die Dichte und größe der Transportschlepper ist völlig unkorreliert zu dem Treiben Friedrich des Großen.

  5. 5.

    Vielleicht weil der Klimawandel inzwischen messbar auch in der Politik angekommen ist und ein Weiterso keine Lösungsbeitrag ist und sein kann?
    Auch wenn die Klärung des "Phänomen" des "Fischsterbens" in der Oder erwartungsgemäß über der Zeit politisch verschmiert wird, ändert dass ja nichts an dem, für jeder Mann und Frau, inzwischen deutlich sichtbaren Befund zum Zustand der Oder.

  6. 3.

    Gegen wen, als den aus ihrer Sicht aktiven Verursacher eines Schadens, sollten sie denn sonst Klage einreichen? Gegen die deutsche Regierung wegen dem Oderausbau zu klagen, ergibt wenig Sinn, weil die deutsche Regierung wenig am Oderausbau beteiligt ist, also bleibt doch nur die polnische.
    Natürlich kann man auch mit der deutschen Regierung reden, dass sie sich darum kümmert. Wenn sie das nicht tut, könnte man klagen aber eben nur gegen das Nichtstun. Hilft nicht weiter.
    Man darf Klage einreichen auch in einem anderen EU-Mitgliedsland ob das den Leuten gefällt oder nicht. Ob die Klage zugelassen wird und ob man Recht bekommt, ist eine andere Sache.
    Auch polnische Bürger dürfen gegen den deutschen Staat Klage einreichen falls Ihnen irgendetwas nicht passt.
    Das nennt man Rechtsstaat. Bringt die EU-Mitgliedschaft so mit sich.

  7. 2.

    "Auswirkungen des jüngsten Fischsterbens nicht berücksichtigt". Weil ein kausaler Zusammenhang zwischen Oderausbau und der Fischkatastrophe nicht existiert. Die Oder wurde schon unter Friedrich dem Großen regelmäßig ausgebaut.

  8. 1.

    Wieso klagt der deutsche Naturschutzbund in Warschau gegen den Oderausbau? Der Oderausbau ist vertraglich zwischen den beiden Ländern geregelt. Wenn das einer deutschen Interessenorganisation nicht passt, muss sie in Deutschland auf die dortige Regierung einwirken, um mit der polnischen Regierung zu einem andere Übereinkommen zu kommen. Allerdings hat bisher keine deutsche Regierung die Absicht gezeigt, das 2015 geschlossene Übereinkommen zum Oderausbau zu ändern.

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