Interview | Rechtsanwalt zur Schulplatz-Klagen - "Es kommen teils sehr verzweifelte Eltern zu uns"

Fr 27.01.23 | 09:12 Uhr
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Symbolbild:Eltern helfen Kindern bei Schulaufgaben.(Quelle:dpa/T.Brakemeier)
Bild: dpa/T.Brakemeier

Im Februar melden Berliner Eltern ihre Kinder an den weiterführenden Schulen an. Jedes Kind hat drei Wünsche frei. Trotzdem landen viele nicht an der Schule, die sich die Eltern für sie vorgestellt haben. Manche klagen dann. Ein Berliner Rechtsanwalt berichtet, wie das abläuft.

rbb|24. Guten Tag, Herr Werner. Sie sind Anwalt für Schulrecht in Berlin. Wer wendet sich mit welchen Belangen an Sie? Gibt es bestimmte Termine, zu denen sich regelmäßig viele Eltern melden?

Olaf Werner: Unser Hauptthema sind Schulplätze in Berlin. Da geht es um alle Schularten und Schultypen und um alles, was mit der Aufnahme zu tun hat - also vor allem erste, fünfte und siebte Klasse, wo die kritischen Übergangspunkte sind.

Bei uns melden sich überwiegend Eltern; sie kontaktieren uns mitunter schon im Vorfeld – also bei der Schul-Anmeldung. Die allermeisten Eltern melden sich aber, wenn sie nicht den Schulplatz für ihr Kind bekommen haben, den sie sich gewünscht haben, also wenn die Ablehnungsbescheide da sind. Unsere Hauptsaison ist daher der Sommer.

Zur Person

Olaf Werner.(Quelle:privat)
privat

Rechtsanwalt - Olaf Werner

Der Berliner Rechtsanwalt Olaf Werner hat sich mit seiner Kanzlei auf die Bereiche Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht spezialsiert. Sein persönlicher Fokus liegt im Schulrecht und hierbei vor allem auf den sogenannten Schulplatz-Klagen.

Nun müssen die Eltern ihre Kinder in diesem Jahr zwischen 14. und 23. Februar an den weiterführenden Schulen Berlins anmelden. Ist das so ein Termin, zu dem sich dann schon viele Eltern melden?

Im Bereich der weiterführenden Schulen hält sich die Nachfrage – ganz im Gegensatz zu den Grundschulen – zum Anmeldezeitraum noch in Grenzen. Aber es melden sich für die weiterführenden Schulen doch auch schon ab November langsam Eltern. Oft haben sie spezielle Fragen zu bestimmten Schulen. Ansonsten melden sich auch einige im Januar, die vor der Anmeldung wissen wollen wie man beispielsweise einen Härtefallantrag stellt oder sie haben taktische Fragen zu besonders nachgefragten Schulen. Manche melden sich auch vor der Anmeldung ihres Kindes, weil sie befürchten, an der Wunschschule eine Ablehnung zu bekommen und sie schon mal als Mandanten im Register stehen wollen.

Melden sich aus bestimmten Bezirken besonders viele Eltern?

Die Elternschaft kommt kreuz und quer aus der ganzen Stadt. Es gibt aber natürlich Schwerpunkte. Aus Spandau oder Reinickendorf beispielsweise haben wir kaum Anfragen. Im Bereich der weiterführenden Schulen hatten wir in den vergangenen Jahren besonders viele Eltern aus Pankow oder Lichtenberg, die sich gemeldet haben.

Mit welchen Problemen kommen die Eltern hinsichtlich der weiterführenden Schulen?

Die allermeisten Eltern hätten gerne eine halbwegs vernünftige Schule in der Nähe der Wohnumgebung des Kindes. Sie wollen nicht, dass ihr elf- oder zwölfjähriges Kind eine Stunde lang durch die Stadt fahren muss. Mehr als eine halbe Stunde will eigentlich, bis auf ein paar Ausnahmefälle, keiner fahren.

Warum melden die Eltern ihre Kinder dann nicht einfach bei genau so einer Schule an?

Das machen die meisten Eltern. Doch da das Auswahlkriterium für die Schule aber am Ende nicht die Wohnortnähe ist, sondern es in erster Linie um die besten Noten geht, besteht die Gefahr, dass das nicht klappt.

Welchen Eltern raten sie zu einer Schulplatz-Klage? Nur denen, deren Förderprognosen-Note nah dran ist an der, bis zu der eine Schule zuvor Kinder aufgenommen hat?

Auch Kinder mit nicht so guten Noten haben, wenn sie eine Ablehnung bekommen haben, eine Chance über ein Wiederspruchs- oder dann gerichtliches Verfahren, doch noch einen Platz an ihrer Wunschschule zu bekommen. Der Maßstab, der vom Gericht dann für die Verteilung angesetzt wird, ist nicht primär die Note. Das Gericht schaut immer, ob es Fehler im Vergabeverfahren gab – also ob Plätze an der Wunschschule des Kindes falsch vergeben worden sind. Da geht es darum, ob Kinder im Auswahlverfahren berücksichtigt wurden, die gar nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Beispielsweise geht es da um Kinder, deren Meldeadresse gar nicht in Berlin war. Oder wo der Notendurchschnitt falsch errechnet war. Bei einem fehlerhaft vergebenen Platz gibt es hinterher zum Ausgleich Zusatzplätze über das Verwaltungsgericht. Im Wesentlichen geht es immer darum, Fehler im Auswahlverfahren zu finden. Aber es klappt natürlich nicht immer.

Die allermeisten Eltern hätten gerne eine halbwegs vernünftige Schule in der Nähe der Wohnumgebung des Kindes. Sie wollen nicht, dass ihr elf- oder zwölfjähriges Kind eine Stunde lang durch die Stadt fahren muss.

Olaf Werner, Rechtsanwalt

 

Sie sagen, es gibt dann Zusatzplätze. Doch es kann ja nicht unendliche zusätzliche Plätze an einer Schule geben?

Unendlich viele nicht. Irgendwo wird dann natürlich vom Gericht gedeckelt. Aber das kommt selten vor, denn es wird ja auch nicht so viel geklagt. Es kommt schon überaus selten vor, dass an einer Schule 20 Kinder klagen. An der Merian-Schule in Treptow-Köpenick hatten wir 2021 ein Verfahren, in dem es zwischen zehn und zwölf Kläger gab. Das waren dann schon extrem viele. Für die ist es aber gut gelaufen: sie alle haben zusätzliche Plätze bekommen. Der Regelfall sind aber drei bis fünf Klagen pro Schule. Manchmal klagt auch gar keiner.

Und da geht es immer um Zusatzplätze? Es muss also kein Kind, dessen Verfahren dann als fehlerhaft aufgedeckt wurde, seinen Schulplatz wieder hergeben?

Doch, das kann im Einzelfall auch vorkommen. Aber das ist nur so, wenn sich durch das gerichtliche Verfahren herausstellt, dass die Eltern für das Kind unwahre Angaben bei der Antragsstellung gemacht haben. Da geht es beispielsweise um Scheinanmeldungen. Also wenn ein Kind gar nicht in Berlin wohnt, sondern im angrenzenden Brandenburg, und die Eltern haben das Kind zuvor noch schnell umgemeldet auf die Oma oder Tante in Berlin. Wenn dann im Gerichtsverfahren rauskommt, dass das Kind doch in Brandenburg lebt, kann das Schulamt diesem Kind den Schulplatz wieder entziehen.

In welchem emotionalen Zustand sind Eltern und Kinder, die sich an sie wenden?

Das ist sehr unterschiedlich. Aber es kommen teils sehr verzweifelte Eltern zu uns. Vor allen Dingen, wenn die Kinder sehr weit fahren sollen, ist das für die Eltern schlimm. Da geht es ja nicht nur um die Länge der Fahrstrecke, sondern auch darum, dass ein Kind, das gerade noch nur in seinem Wohnkiez unterwegs war, wegen des Wechsels auf die Oberschule quer durch die Stadt fahren soll. Manchmal liegt die vom Schulamt zugewiesene Schule auch in einem Gebiet mit vollkommen anderen sozialen Verhältnissen. Da haben viele Eltern Sorge, ihre Kinder könnten unter die Räder kommen und verfallen in eine gewisse Panik.

Wie teuer kann das für die Eltern denn werden, und greift da im Zweifelsfall eine Rechtschutzversicherung?

Rechtschutzversicherungen greifen durchaus, wenn man sie rechtzeitig abgeschlossen hat. Wenn man es kurz vorher erst macht, ist es zu spät, denn da gibt es Wartefristen. Die Kosten, die dann erstattet werden können, sind unterschiedlich hoch. Bei uns muss ein Mandant mit Kosten von bis zu rund 3.200 Euro plus Gerichtskosten von etwa 180 Euro rechnen. Ein Teil davon wird oft von der Rechtsschutzversicherung getragen. Wenn alles gut läuft, übernimmt sie etwa 2.000 Euro davon. Es gibt aber auch Fälle, wo die Versicherung nur etwa 500 Euro zahlt.

Wie gehen die Klagen denn vor Gericht meist aus?

Im Grundschulbereich liegen wir da bei etwa einer Erfolgsquote von 80 bis 90 Prozent. Im Bereich der weiterführenden Schulen liegt die Quote zwischen 50 und 70 Prozent. Es schwankt zwischen den Jahren. In manchen Jahren sind die Schulen und Schulämter sehr ordentlich in ihren Auswahlverfahren. Da finden wir weniger, was falsch gelaufen ist und dann ist auch unsere Erfolgsquote nicht so hoch.

Man spricht ja immer von der Schulplatz-Klage. Ist das denn formaljuristisch wirklich eine Klage? Und wie läuft das ab?

Umgangssprachlich nennt man es Schulplatz-Klage. Das ganze Verfahren hat verschiedene Phasen. Es beginnt mit dem Ablehnungsbescheid, den die Eltern bekommen. Gegen den muss man erst einmal formal Widerspruch einlegen bei der Behörde. Wenn man das nicht fristgerecht tut, ist das Verfahren im Grunde schon beendet.

Bei weiterführenden Schulen reicht der Widerspruch in den seltensten Fällen, um schon zum Schulplatz zu kommen. Da braucht man meistens noch das Verwaltungsgericht. Auch, weil es zeitlich meist sehr knapp ist. Die Bescheide über die Schulplätze kommen oft erst kurz vor den Sommerferien an und das Verwaltungsgericht braucht dann auch noch Bearbeitungszeit. In den letzten Jahren haben wir es oft so gemacht, dass wir Widerspruch für die Mandanten eingelegt und parallel dazu gleich den Eilantrag an das Verwaltungsgericht gestellt haben. Denn das Widerspruchs-Verfahren löst viel zu selten das Problem.

Haben Kinder, die sich dann erfolgreich eingeklagt haben, nicht ein schlechtes Standing an der Schule?

Ich würde an der Stelle sagen, dass die Schulen, die das tragen müssen, meistens sehr professionell damit umgehen. Es handelt sich ja um ein rechtstaatliches Verfahren. Die Möglichkeit, dass jemand, der eine Ablehnung bekommt, überprüfen lässt, ob diese rechtmäßig war, muss es ja geben. Wenn es dann Fehler gab und ein Gericht anordnet, dass die Schule zusätzliche Plätze vergeben muss, sind die Schulen vielleicht nicht begeistert, aber sie setzen das um. Dann sitzen vielleicht in den Klassen nicht 26, sondern 27 Kinder. Ich denke, ganz viele Schulleiter haben auch Verständnis für die Situation der Eltern.

Können Sie persönlich nachvollziehen, wie die Wahl der weiterführenden Schule in Berlin geregelt ist?

Wenn man weiß, wie sich das entwickelt hat, kann man es ein wenig nachvollziehen. Denn vor etwa zehn Jahren noch gab es in Berlin das genau gegenteilige Auswahlverfahren. Damals war der Maßstab, dass den Schulplatz bekam, wer am nächsten dranwohnte. Da gab es auch rechtliche Auseinandersetzungen. Denn es wurde nicht die Luftlinie genommen, sondern der Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Es wurde berechnet, wer in der schnellsten Zeit von zuhause bis zur Schule kommt. Das war dann für denjenigen blöd und ungerecht, der den längsten Fußweg zur Bushaltestelle hatte.

Dann wollte man alles anders machen und die Idee kam auf, dass die Schule Profile haben sollten und die Schulplätze so verteilt werden sollten. Daraus hat sich das gegenteilige Problem ergeben.

Die Senatsverwaltung sagt zwar offiziell, es sei alles in Ordnung, weil 90 Prozent der Kinder einen Platz an einer ihrer drei Wunschschulen bekämen. Doch Eltern sagen manchmal, dass beispielsweise der Drittwunsch nicht wirklich ein echter Wunsch, sondern nur eine Notlösung war.

Mitunter soll ja nicht mal die angegebene Erstwunschschule ein wirklicher Wunsch sein, sondern die Wahl vor allen Dingen der Tatsache geschuldet sein, dass ein Kind wegen seines Notendurchschnittes nur da eine Chance auf einen halbwegs sicheren Platz hat.

Richtig. Doch die Statistik der Senatsverwaltung liest sich anders. Ich finde das Verfahren, dass Kinder am Ende dann kreuz und quer durch die Stadt geschickt werden, nicht gut. Zudem kann ich für Gymnasien ja gerade noch nachvollziehen, dass Plätze nach dem Leistungsprinzip vergeben werden. Bei Integrierten Sekundarschulen fehlt mir dafür aber jedes Verständnis. Dass da 60 Prozent der Plätze danach vergeben werden, wer die beste Note hat, finde ich nicht gut.

Da gibt es Integrierte Sekundarschulen wie beispielsweise die Kurt-Schwitters-Schule in Pankow wo die Grenze im Auswahlverfahren bei einem Notendurchschnitt von 1,4 oder 1,5 liegt. Das ist komplett absurd. Für die Integrierten Sekundarschulen wurden Haupt- und Realschulen abgeschafft. Das sollte die Schule für jedermann sein. Ich finde, man sollte an solchen Schulen das Auswahlverfahren nicht vor allen Dingen nach dem Leistungsprinzip durchführen. Das ist aber eine politische Entscheidung. Von der ich weiß, dass sie auch in der Politik äußerst kritisch gesehen wird. Ich denke, irgendwann wird das Prinzip, so wie es jetzt ist, auch wieder fallen. Das ist nicht dauerhaft haltbar.

Vielen Dank für das Gespräch.

 

Das Interview führte Sabine Priess, rbb|24

Neben der Rechtsanwaltskanzlei Werner vertreten noch diverse andere Kanzleien in Berlin und bundesweit Eltern, die sich zum Thema Schulrecht informieren wollen. Für "Schulplatz-Klagen" variieren die Kosten in beträchtlichem Maß.

20 Kommentare

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  1. 20.

    Klar verstehe ich exakt, was gemeint ist, aber - und bleibe lieber beim Sie, ich nehme an, Sie verstehen nicht, was ich meine. Und ja - wir lassen es lieber sein.
    Tschüß und viel Glück bei der Suche einer exakt passenden Angebots in unmittelbarer Wohnnähe. Das Leben schreibt aber meist andere Drehbücher als der Wunsch es vorgibt, gegen diese bittere Realität hilft auch kein (Weh)Klagen.

  2. 19.

    Das so etwas eine Rechtschutzversicherung anteilig zahlen muss, sollte bei den Standardverträgen ausgeschlossen werden.

  3. 18.

    Ich glaube du willst es nicht verstehen, also lassen wir das. Und ich freue mich für dich, wenn du zu der damaligen (wann auch immer das war) Zeit den langen Schulweg alleine, ohne Zwischenfälle geschafft hast.
    Ich wünsche mir eben, dass mein Kind nur ca 30 Minuten (inkl. Laufzeit) bis zur Schule benötigt mit nur 3 U-Bahn Stationen. Und das dann auch durch nicht so chaotische Viertel und am liebsten mit Freunden aus dem Kiez.

  4. 17.

    Hmm - ich bin Berliner, lese regelmäßig Nachrichten, auch hier und ich musste von Reinickendorf Nord nach Charlottenburg, nähe Ernst-Reuter-Platz und dann noch n guten Kilometer laufen. Das war auch nicht anders..... Alles eine Sache der Organisation - geht auch ohne Auto, ich wollte nie von meinen Eltern zur Schule gefahren werden und habe im Sommer auch den Weg mit Fahrrad gemacht - ich sag nur, unter Anderem auch am Kurt-Schumacher-Damm entlang. Die Oranienburger Str. bis zum Kutschi kaum Radweg, auch nicht auf dem Tegeler Weg seinerzeiten!! Heute etwas besser. Keine Ahnung, warum Eltern ständig solche Panik schieben - ich meine, das liegt eher am Ego der Eltern. Auch sollte man vorab mit den Kiddies die Schulen besuchen, die Wege abklopfen usw. So haben es meine Eltern gemacht und es war gut so. Aber mittlerweile wollen Eltern ihre Kinder wirklich in Watte gepackt sehen. Die können nicht mehr loslassen - das ist schon bald therapiebedürftig und pathologisch.

  5. 16.

    Da brauchen Sie in Potsdam doch gar keine Sorge haben.

  6. 15.

    Ich bin auch ca 1h bis zur Schule gefahren (kleines süßes Dorf in Sachsen bis zur nächst größeren Stadt) und es ging. Aber in Berlin ist das ne ganz andere Hausnummer. Wenn du aktiv beim rbb Nachrichten lesen würdest, und Kinder hättest könntest du alle Eltern verstehen die sich dagegen wehren. Die Kinder sollen die Stadt erkunden, aber nicht so. Wenn ich in Marzahn leben würde und mein Kind nach Spandau muss (mit 20 mal Umsteigen) finde ich das für 11 bzw 12 jährige zu dolle. In Sachsen habe ich mich in einen Bus gesetzt und musste dann noch ein Stück zur Schule laufen, hier muss man früh erstmal schauen ob überhaupt Bahnen fahren....
    Ja, vielleicht packen wir unsere Kinder zu sehr in Watte, aber die Stadt ist auch einfach krank (geworden). Wenn ich könnte, würde ich wegziehen.

  7. 14.

    Hier fehlt wirklich Bildung!

    Es ist der Widerspruch, das kommt von wider = gegen...

  8. 12.

    Ganz genau schadet nicht und was ist mit der Lebenszeit die sinnlos verloren geht.
    Ich habe als Arbeiter nicht mal lust eine std zur Arbeit zu fahren, deswegen hab ich mir arbeit gesucht wo es nur 10min sind.
    Freizeit ist durch nichts auf der Welt zu ersetzten, nehme auch 100euro weniger im Kauf und hab mehr Freizeit.

  9. 11.

    Ab der siebten Klasse fuhr ich 45 Minuten mit dem Bus, von Haus zu Haus eine gute Stunde. Ich fand's toll. Aber die Kiddies von heute müssen ja scheinbar in Wohnungsnähe gepampert werden, ansonsten "muss" die geneigte Elternschaft ja das dicke Auto oder mit dem Lastenrad die Wege verstopfen....
    Das hat nichts mit einem mangelnden Bildungsangebot sondern mit dem Ego der Eltern zu tun.

  10. 10.

    Die Schulen bzw. der Senat sollte wie bei der Studienplatzklage hier Gegenklage einreichen. Einfach zur Abschreckung gegenüber klagenden Eltern, weil dadurch dann ein hohes Kostenrisiko besteht.

  11. 9.

    Also ich möchte mein Kind nicht in eine Schule schicken mit 80% nicht deutschen Kindern....

  12. 8.

    Ist doch wieder so ein typischer Organisationsfehler, der zu Recht zu Unmut führt. Sämtliche staatliche Schulen sollten in einem Bundesland jeweils dieselben Aufnahmekriterien und Zugangsvoraussetzungen haben. Sie haben ja schließlich auch dieselben Lehrplanvorgaben vom Senat/Ministerium für Bildung. Dann wäre die logische Konsequenz, dass der gewünschte Schulplatz vorrangig in Wohnortnähe liegen kann und soll und von diesem Grundsatz sollte nur in berechtigten Ausnahmefällen abgewichen werden. Was soll das, Kinder kreuz und quer gegenseitig durch die halbe Stadt zu schicken, wenn die gewünschte Schulform quasi vor der Nase liegt, dort die Plätze aber von Kindern belegt werden, die aus anderen Stadtteilen weit anreisen. Diesen logistischen Unsinn gibt es in anderen Bundesländern auch nicht.

  13. 7.

    ;-)
    Und es gibt liberalere Anzeichen, für welche Partei das schnelle Fertigwerden wichtig ist. Aus purem Eigennutz. Man braucht nämlich Einzahler...

  14. 6.

    Der Anwalt bringt es auf den Punkt: Die Auswahlkriterien stimmen nicht.... und werden fallen müssen.
    Es gibt schon Fälle, wo nicht "27 statt 26 Schüler in der klasse sitzen" sondern 32. Es aber nur 30 Sitzplätze an Gymnasium-Tischen gibt. Unendlich viele Stühle vor die Brandschutztüren kann man dann auch nicht stellen.
    Bildung ist der Schlüssel für die Chancennutzung. Es gibt BL von Parteien geführt, die können sich in den Bildungsrankings deutlich verbessern.... doch es gibt (immer die gleichen) Anzeichen, dass das nie gelingt. Nicht weil sie nicht wollen, nein, es liegt an der Einstellung.

  15. 5.

    An den beiden bisherigen Kommentaren lässt sich deutlich erkennen, dass Bildung in der Tat zu kurz kommt.

  16. 4.

    Sie haben es auch durchschaut und sind etwas ganz großem auf der Spur.

  17. 3.

    Eine Stunde Fahrweg schadet dem Kind doch nicht. Das wird später auch schließlich die Generation welches anderen vorschreibt das ÖPNV zu nutzen ist.

  18. 2.

    Wiederspruchs- sollte wohl Wiederspruchs- heißen. Sonst aber sehr interessantes und unaufgeregtes Interview.

  19. 1.

    Es ist doch gewollt, dass Bildung soweit wie möglich vermieden wird. Gebildete Menschen sind eine Gefahr für die Parteien die prahlerischen Parolen und nie einzulösenden Versprechen benutzen um Wählerstimmen zu fangen. Jeder der dieses durchschaut ist eine Gefahr für die Parteien, folglich haben diese gar kein Interesse an einer guten Bildung.
    Sagen tun sie es zwar aber es ist für fast alle Parteien mehr als gut so...

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