Pauschales Kopftuchverbot nicht rechtens - Berliner Senat muss Neutralitätsgesetz zügig anpassen

Do 02.02.23 | 16:38 Uhr
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Symbolbild:Eine Muslima mit Kopftuch sitzt auf einer Wiese und liest ein Buch.(Quelle:dpa/W.Steinberg)
Video: rbb24 | 02.02.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/W.Steinberg

Das Land Berlin kann Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten. So sagt es das Bundesverfassungsgericht. Der Senat will nun das Neutralitätsgesetz ändern. Das will auch die CDU - aber mit einem anderen Ziel.

Der Senat will sich das Berliner Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von
Kopftüchern verbietet, noch einmal vornehmen. Das teilte ein Sprecher am Donnerstag auf Nachfrage mit.

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht schon Mitte Januar eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen hat, wie ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mitteilte.

Das Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Kreck spricht sich für Abschaffung aus - Giffey will Veränderung

Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hat vorgeschlagen, das Neutralitätsgesetz ganz abzuschaffen. Das sagte sie am Donnerstag dem rbb. Die Abschaffung des seit 2005 gültigen Gesetzes sei "zeitgemäß", so Kreck. "Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft, und die staatliche Neutralität wird nicht darüber hergestellt, dass einzelne Kleidungsstücke verboten werden." Es gelte, Stigmata und Rassismen zurückzudrängen, so Kreck. "Eine Frau mit Kopftuch wird in gleicher Weise einen wunderbaren Staatsdienst vollbringen können, wie eine Person ohne Kopftuch."

Allerdings gebe es dazu bislang noch keine Entscheidung des Senats, die Linken-Politikerin. Klar sei derzeit auch nur, dass es ein pauschales Kopftuchverbot im Schuldienst nicht mehr geben dürfe. Für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes sei die Sache weniger eindeutig. Allerdings habe man zum Beispiel in der Justiz keine schlechten Erfahrungen gemacht, wenn etwa Referendarinnen ihren Dienst mit Kopftuch versehen, so Kreck. "Da würde ich gerne prüfen, ob wir weiter gehen können."

Man werde die Entscheidung respektieren, sagte dagegen Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag dem rbb. "Das bedeutet, dass wir über die Veränderung des Gesetzes sprechen." Der Senat werde sich "zeitnah" damit befassen, so Giffey. Sie selbst hatte das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt verteidigt. Als Neuköllner Bezirksbürgermeisterin gehörte sie zu den ersten Unterzeichner:innen eines Aufrufs der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz".

"Neutralitätsgesetz verdrängt Frauen"

Die von der SPD geführte Bildungsverwaltung, die die Verfassungsbeschwerde vorangetrieben hatte, verwies auf den Koalitionsvertrag von 2021. Darin hatten sich SPD, Grüne und Linke bereits darauf geeinigt, das Neutralitätsgesetz gegebenenfalls anzupassen.

Auf die Koalitionsvereinbarung wies am Donnerstag auch die Sprecherin für Antidiskriminierung der Linksfraktion, Elif Eralp, hin. "Das durch das Neutralitätsgesetz bewirkte Bekleidungsverbot für Lehrpersonal an öffentlichen Schulen muss sofort abgeschafft werden." Frauen müssten beim Zugang zu Berufen des öffentlichen Dienstes die gleichen Chancen haben wie alle anderen auch. "Das Neutralitätsgesetz in seiner jetzigen Form verdrängt Frauen aus dem öffentlichen Leben."

Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen, Tuba Bozkurt, ergänzte, es sei an der Zeit, dass muslimische Frauen in Berlin nicht länger von Staats wegen diskriminiert würden. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft, eine große Erleichterung in religiösen Communities."

Bundesarbeitsgericht sprach betroffener Lehrerin Entschädigung zu

Eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission hatte in einem im September 2022 vorgelegten Bericht unter anderem beklagt, dass das Neutralitätsgesetz die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch ohne sachliche Rechtfertigung fördere.

Das seit 2005 gültige Gesetz hat immer wieder zu Diskriminierungsklagen von Bewerberinnen für das Lehramt und zu Entschädigungszahlungen geführt. So hatte das Bundesarbeitsgericht im August 2020 einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5.159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war.

CDU will an Verbot festhalten

Die Berliner CDU will hingegen am Verbot religiöser Symbole im Unterricht festhalten. Nach dem Beschluss fordert die Partei eine Novellierung des Neutralitätsgesetzes. Das Votum der Karlsruher Richter sei ein klarer Auftrag, "dieses Gesetz so fortzuentwickeln, das es rechtssicher wird", erklärte die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld. Es könne nicht geduldet werden, "wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden". Dies würde den Frieden und Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährden, so Seibeld.

Seibeld kritisierte, es sei der Koalition von SPD, Grünen und Linken über Jahre nicht gelungen, eine gemeinsame Linie zum Berliner Neutralitätsgesetz zu finden. "Wir sehen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als klaren Auftrag, dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird."

Die AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker sagte, religiöse Bekundungen hätten in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen und Gerichten nichts zu suchen. "Der Senat muss jetzt eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit finden, das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren."

Hintergrund: Neutralitätsgesetz

Das Berliner Neutralitätsgesetz wurde 2005 im Zuge des Kopftuch-Streits im öffentlichen Dienst verabschiedet. Es bezieht sich aber nicht nur auf Kopftücher, sondern alle religiösen und weltanschaulichen Symbole und Kleidungsstücke.

Beamte und Angestellte im Justizvollzug und bei der Polizei dürfen diese im Dienst nicht sichtbar tragen. Für Lehrer und andere Pädagogen gilt das nur in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen - und nicht während des Religions- und Weltanschauungsunterrichts. Berufsschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs sind ausgenommen. Auch für Referendarinnen können Ausnahmen zugelassen werden.

Betont wird, dass niemand wegen seines Glaubens diskriminiert werden darf, das Land Berlin sich aber zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichte.

Bundesarbeitsgericht spricht Kopftuch tragenden Frau Entschädigung zu

Die AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker sagte, religiöse Bekundungen hätten in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen und Gerichten nichts zu suchen. "Der Senat muss jetzt eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit finden, das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren."

Im Berliner Neutralitätsgesetz heißt es unter anderem, Lehrkräfte dürften in öffentlichen Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im August 2020 einer Kopftuch tragenden Muslimin, die nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land Berlin in Revision gegangen war. Nach dieser erneuten juristischen Niederlage hatte die damalige SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres dafür plädiert, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Bundesarbeitsgericht spricht Kopftuch tragenden Muslimin Entschädigung zu

Im Berliner Neutralitätsgesetz heißt es unter anderem, Lehrkräfte dürften in öffentlichen Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im August 2020 einer Kopftuch tragenden Muslimin, die nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land Berlin in Revision gegangen war. Nach dieser erneuten juristischen Niederlage hatte die damalige SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres dafür plädiert, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

 

Sendung: rbb24, 02.02.2023, 13:00 Uhr

122 Kommentare

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  1. 122.

    Das Bundesverfassungsgericht hat über das Kopftuchtagen in Schuldienst entschieden,
    Aber egal.
    In Ihrem Betrag #106, der sich auf die Kleidung konzentriert hat, habe ich in meiner Antwort #109 auf die wichtigere Punkte des Neutralitätsprinzieps hingewiesen, dann kam auf meinen Beitrag #109 die Antwort #111 und darauf folgte meine Antwort #114.
    Nach meinen Verständnis bezieht sich hier im Forum eine Antwort auf enen bestimmten Betrag, ansonsten kommentiert man den Artikel, gagebenfalls die Entwicklung im Forum.

  2. 121.

    schon langweilig wie hier einige "volksjustiz" mimen.

  3. 120.

    Zum Text: Aktuell wiederholen sich noch die letzten beiden Absätze bzw. werden jeweils zu früh aufgeführt.

    Zum Inhalt: Folgerichtig. Was verfassungswidrig war und ist, muss so benannt und rechtlich so behandelt werden. Keineswegs erfolgt daraus, dass Diskriminierung, frei nach der Kruzifix um sich werfenden cDU, in rechter Identitätspolitik "weiterentwickelt", sprich fortgesetzt, werden solle - die Diskriminerung gehört abgeschafft!

    Das Problem ist hierbei weniger die bislang unpräzise Rechtsgrundlage, sondern die Rechtspraxis: Menschen, die in entsprechenden vom Neutralitätsgesetz benannten Berufen arbeiten wollen, werden ungleich kontrolliert hinsichtlich des Tragens religiöser Symbole. Das hat Ausschlüsse in erster Linie für muslimische Frauen zu Folge, die ein Kopftuch tragen. Gesellschaftspolitisch dreht man sich aber bei unterkomplexen Streitfragen um die Rechtslage im Kreis, solange man die Vielfalt, die vorhanden ist, nicht auch öffentlich anerkennen will.

  4. 119.

    Muslimische Frauen dürfen übrigens auch heute schon Lehrerin werden - OHNE KOPFTUCH!

  5. 118.

    "... Was ist daran komisch?"

    Im eigenen Land, z.B. Iran, trage ich das Kopftuch, weil die Pflicht/Zwang besteht.
    Lehne mich dagegen auf, da es ein Zeichen für Ungleichbehandlung, Unterdrückung ect. gilt.

    Im anderen Land, z.B. Deutschland, trage ich das Kopftuch, weil ich es - freiwillig - tragen kann.
    Da ist es kein Zeichen mehr für Ungleichbehandlung, Unterdrückung ect., sondern ein Zeichen für meine religiöse Freiheit, Tradition ect.

  6. 117.

    Ja ist schon echt verrückt. In den Iran kämpfen die Frauen mutig das Kopftuch ablegen zu dürfen und hier will Gesetze ändern um das das tragen zu erlauben. Unfassbar

  7. 116.

    Das Neutralitätsgebot ist nicht für Schulen, sondern überall in der Verwaltung wo Besuchsverkehr besteht und vorallem bei Gericht, egal ob Staatsanwalt oder Richter. Hier gilt das GG.

  8. 115.

    Ich sehe Religion als Privatsache an. Ich treffe mich zwar mit Freunden in einem Hauskreis aber habe nie aktiv meinen Glauben durch Worte verbreitet. Aber die Bibel ist für mich ein Leitfaden in meinem Handeln. Zu meiner Schulzeit gab es keine Möglichkeit vor dem 15. Geburtstag den Religionsunterricht anzuwählen, was ich dann auch gemacht habe, da hier ein Schuljahr lang und breit über Drogen gesprochen wurde.

  9. 114.

    Das Thema ist Neutralitätsprinzip an den Schulen, und nur darauf bezog sich mein Beitrag.

    Was außerhalb der Schulen "läuft" ist garantiert nicht neutral, soll es auch nicht.

  10. 113.

    Noch besser: Die Ringparabel aus "Nathan der Weise" von Gotthold Ephraim Lessing...
    Wer ein Kopftuch, nach außen also, in einer Lehreinrichtung trägt, symbolisiert nicht den Sanftmut einer religiösen Toleranz. Gerade das nach außen tragen symbolisiert das Gegenteil: Seht her, dass trage ich in einer von mir gewählten Gesellschaft weil... ich mich gerade nicht anpassen (im Sinne von Neutralität) will?

  11. 112.

    "Kopp:
    "Oder glauben Sie, dass das Bundesarbeitsgericht grundlos so entschieden hätte?"

    Sicher nicht. Ich kenne die Urteilsgründe nicht, ..."

    Genau da liegt das Problem. Sie kennen das Urteil nicht, erzählen aber über viele, lange Kommentare hinweg, dass die Richter am Bundesarbeitsgericht und am Bundesverfassungsgericht im Grunde keine Ahnung hätten. Genau das glaube ich jedoch nicht.

    Zur Menschenwürde: Nicht umsonst steht sie ganz zu Beginn des Grundgesetzes, denn aus der Unantastbarkeit der Würde des Menschen leiten sich sämtliche Grundrechte ab. Das ist bereits bei Wikipedia so nachzulesen. )

  12. 111.

    Das berührt jetzt mehr die negative Religionsfreiheit als die positive Religionsfreiheit. Neg. Religionsfreiheit heißt, dass niemand zu einer Religion gezwungen werden darf, auch nicht faktisch. Das Problem ist in der Tat in ländlichen Gebieten Bayerns vorhanden, ebenso in den ländl. Gebieten Polens oder mit anderer Ausrichtung bspw. in islamistisch geprägten Ländern. In Bayern kann es schon mal vorkommen, dass der Ortspfarrer die Straßenseite wechselt u. sein säumiges "Schäfchen" darauf anspricht, weshalb es am Sonntag nicht in der heiligen Messe war. Umgekehrt: Die Unbehelligtheit der Religion - Rel. freiheit im positiven Sinne - war ein Problem in der DDR und erklärt atheistischer Staaten. Dort wurde eine Religionszugehörigkeit als Inbegriff gesellschaftlicher Unreife definiert, mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen. Bei der Trennung von Staat u. Religion gibt es eine ganze Bandbreite.

    Das Problem aber bleibt, dass das Tragemotiv dem Kopftuch nicht anzusehen ist.

  13. 110.

    Religion als Wahlfach muss angeboten werden. Ich selbst habe in den sechziger Jahren erlebt, was es heist ein Kind eines gemischtkonfessionellen Ehepaars zu sein. Man war weder Fisch noch Fleisch. Damals gab es harte Konflikte zwischen den Kirchen bis zu dem Punkt, dass der Glaube der anderen Konfession abesprochen wurde, trotzdem bion ich Christ geblieben, jedoch mit der Konsequenz den großen Konfessionen den Rücken gekehrt zu haben, da sie zum Einen sich in unfurchtbare theologische Haarspaltereien verzettelt haben, zu Anderen, dass sie die Botschaft der Bibel nicht mehr als ihre Basis verstehen. Es gibt da eine zentrale Aussage im Matthäusevangelium Kapitel 5 Vers 17 und im 1. Brief an die Korinther Kapitel 1 Vers 12 Lesenswert!

  14. 109.

    Wenn der Staat es mit dem Neutralitätsprinzip ernst gemeint hätte, dann gäbe es in den Schulen kein Religionsuntericht, und in Zeugnissen der Kinder nicht an oberste Stelle das Fach Religion, so ist es zumindest in Bayern.
    Wer nach Bayern in ein ländliches Gebiet zieht, und sein Kind ohne die übliche Religionszugehörigkeit ist, der vermisst die konsequente Einhaltunung dieses Prinzips, seinem Kind zu Liebe.
    ,

  15. 108.

    Die Lehrerinnen dürfen doch im Schuldienst arbeiten, selbst wenn das Kopftuch abzulegen wäre. Die Neutralität richtet sich nicht gegen den Menschen, sondern gegen das Tagen von politisch- religiösen Symboliken. Eine Frau wird eher dann diskriminiert, wenn sie durch eine von Männern geführte Religion dazu gezwungen wird, ein Kopftuch zu tragen. DAS ist Diskriminierung.

  16. 107.

    Wenn Sie an abgeforderten langen Bärten auch bei Frauen Anstoß nehmen würden, (die ja immer unerwähnt bleiben,) hätten Sie mit ihrer Argumentation bezüglich der Ungleichbehandlung in puncto Kopfbedeckung Recht.

    Pardon. ;-

  17. 106.

    Und wie erreicht ein Staat dieses Neutralitätsziel? Indem all seine Beschäftigten auch zur Neutralität verpflichtet werden. Hinsichtlich Kleidung als äußerliches Merkmal einer Religion gab es ebenfalls schon Urteil des BVerfG, wo einem Anhänger von Bhagwan das Tragen der roten Kleidung vom Schulträger untersagt wurde und dieses vom BVerfG bestätigt wurde. Auch hier sprechen Ihre Argumente für das Neutralitätsgesetz anstatt dagegen! Nur handwerklich zeigt es Schwächen, be Berlin eben!

  18. 105.

    Und in dieser Antwort zeigen Sie, dass Sie das Kruzifixurteil des BVerfG komplett ignorieren. Eben aus den von Ihnen genannten Gründen wurden Kruzifixe in Klassenräumen verboten. Und diese Neutralität sollte beibehalten werden, sofern es sich nicht um Religionsunterricht handelt! Sie sehen Ihre Argumentationskette ignoriert gegenteilige Rspr und Lehrmeinungen. Prof Schlink ist eben nicht die Bibel des GG!

  19. 104.

    Im Übrigen hatte ich das fragwürdig Vergnügen Vorlesungen bei Prof. Schlank zu haben. Manche seiner Ansichten wurden durch BVerfG-Urteile widerlegt.

  20. 103.

    Ihre Aussage ist verzerrend. Muslimische Frauen dürfen nicht wegen des Kopftuchs nicht als Lehrer arbeiten, sie dürfen es nur temporär nicht tragen, nämlich während des Unterrichts. Sie unterliegen damit den selben Bedingungen und Zwängen wie alle anderen Lehrer auch. Da das Verbot sehr wohl begründet ist, liegt es an der gesetzlichen Ausgestaltung, ob es verfassungsmäßig ist oder nicht und damit auch der Rechtsprechung des EuGH.

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