Selbstbestimmung statt Transsexuellengesetz - "Dieses Gesetz hat unglaublich viel Leid gebracht"

Do 29.06.23 | 16:29 Uhr | Von Naomi Donath
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Tessa Ganserer, Bundestagsabgeordnete der Grünen, beim Interview. (Bild: rbb/Naomi Donath)
Bild: rbb/Naomi Donath

Die Bundesregierung will im Juli den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz beschließen. Im Herbst könnte es dann im Bundestag verabschiedet werden. Für trans Menschen würden damit jahrzehntelang übliche Fremdbegutachtungen enden. Von Naomi Donath

"Dieses Gesetz war vom ersten Tag an Unrecht", sagt Tessa Ganserer. Die Bundestagsabgeordnete der Grünen kämpft, wie viele andere trans Aktivist:innen, seit Jahren dafür, dass das Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft wird.

Das TSG gilt seit 1981 bis heute. Die Bundesregierung möchte es nun ablösen durch ein neues "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" (SBGG) [bmfsfj.de], kurz Selbstbestimmungsgesetz. Im Juli will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen.

Nach der parlamentarischen Sommerpause soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Sollte die Ampel-Koalition das Gesetz im Herbst verabschieden, kann das SBGG im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten.

Seit 1981 können trans Menschen gerichtlich beantragen, dass ihr Vorname und Personenstand, also ihr juristisches Geschlecht, geändert werden. Sie haben dann den Rechtsanspruch, Vornamen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen, etwa auf Ausweisen und in der Geburtsurkunde. Die Bedingungen regelt das TSG.

Ein anderer Vornamen oder Personenstand muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Das gerichtliche Verfahren kostet rund 1.800 Euro - Prozesskostenhilfe lässt sich beantragen - und dauert circa ein Jahr. Die antragstellende Person muss sich von zwei Psychotherapeut:innen begutachten lassen, die dann bescheinigen müssen, dass sich das "Zugehörigkeitsempfinden … mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird" [gesetze-im-internet.de]. Vereinzelt gibt es auch negative Gutachten.

2022 haben in Berlin 169 Menschen ein Verfahren nach dem TSG beim Amtsgericht Schöneberg beantragt, das für TSG-Verfahren in ganz Berlin zuständig ist.

So viele Menschen haben in den letzten fünf Jahren ein Verfahren nach dem TSG beim Amtsgericht Schöneberg beantragt:

    2018: 237

    2019: 242

    2020: 206

    2021: 273

    2022: 169

Bis 2011: Zwangssterilisation

"An diesem Gesetz kleben so unendlich viel Blut und Tränen", sagt Tessa Ganserer. Trans Menschen seien vor eine "unmenschliche Entscheidung gestellt worden: für ein selbstbestimmtes Leben in staatlicher Anerkennung oder für eigene leibliche Kinder." Denn bis 2011 war eine Personenstandsänderung nur möglich, wenn "die Person … dauernd fortpflanzungsunfähig ist und sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat" [gesetze-im-internet.de] - so steht es bis heute im TSG.

Erst 2011 hat das Bundesverfassungsgericht diese Voraussetzung für eine Personenstandsänderung aufgehoben, weil sie gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verstößt. Zuvor hatte eine trans Person geklagt.

Bis 2008: Ehelosigkeit

"Dieses Gesetz hat unglaublich viel Leid gebracht", sagt Ganserer. Es habe etwa dazu geführt, dass sich Ehepartner:innen scheiden lassen mussten. Denn bis 2008 - wieder hatte eine trans Person geklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen - war Ehelosigkeit eine Voraussetzung für die Änderung des juristischen Geschlechts. So wollte der Gesetzgeber gleichgeschlechtliche Ehen verhindern.

Nora Eckert im Jahr 1978. (Bild: privat)
Nora Eckert im Jahr 1978. | Bild: privat

Zwangsbegutachtung und Zwangsouting

Nora Eckert war eine der ersten trans Personen in West-Berlin, die ihren Vornamen über das TSG ändern konnten. 1982 stellte sie ihren Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht Schöneberg. Sie musste sich von einem Gynäkologen, einem Psychotherapeuten und einem Psychiater begutachten lassen, ob sie wirklich "transsexuell" sei. Teils stellten die Gutachter übergriffige Fragen, erzählt Eckert. Zwei Gutachten waren positiv, eins negativ. 1983, nach anderthalb Jahren, beschloss das Gericht die amtliche Vornamensänderung. Ihren Personenstand konnte Eckert nicht ändern - eine geschlechtsangleichende Operation lehnte sie ab.

trans Aktivistin Nora Eckert ist heute 69 und Rentnerin. (Bild: rbb/Naomi Donath)
Die 69-jährige Nora Eckert ist heute Rentnerin und trans Aktivistin. | Bild: rbb/Naomi Donath

"Ich lebte als Frau. Aber rechtlich galt ich weiterhin als männlich - mit allen Konsequenzen", sagt Eckert. So blieb das Geschlechtskennzeichen ihrer Sozialversicherungsnummer männlich. "Ich wollte mich aus dem Nachtleben verabschieden, um ins Tagleben zu gehen - in einen gut abgesicherten, sozialversicherten Job", erzählt sie.

Sie bewarb sich als Sachbearbeiterin in einem Industriebetrieb und bekam die Stelle. Doch nach drei Monaten kam es zu Irritationen wegen ihrer Sozialversicherungsnummer. "Ich bin dort eingestellt worden als Frau Eckert und musste mich als trans Frau outen", erzählt Eckert. "Ich hatte das ganz große Glück, dass ich einer Personalchefin gegenüber saß, die sagte: 'Frau Eckert, das ist kein Problem.' Jemand anderes hätte vielleicht gesagt: 'Das ist ein Problem. Wir haben eine Frau eingestellt - Sie sind ja gar keine.'"

Selbstauskunft statt Begutachtung

Im neuen Selbstbestimmungsgesetz ist vorgesehen, dass trans Menschen, nicht-binäre Menschen und intergeschlechtliche Menschen ihren neuen Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt erklären können - per Selbstauskunft, ohne Begutachtung und ohne gerichtliches Verfahren. Möglich sind ein männlicher, ein weiblicher, ein diverser oder gar kein Geschlechtseintrag. Damit bildet das SBGG, anders als das TSG, auch die Lebenswirklichkeit nicht-binärer Menschen ab.

Geschlechtsidentität kann nicht von außen festgestellt werden

Das TSG geht von einem medizinisch veralteten Verständnis von Transgeschlechtlichkeit aus, nach dem trans Menschen psychisch krank seien. In insgesamt sechs Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt. Heute ist wissenschaftlicher Konsens, dass die Geschlechtsidentität, das innere Wissen und Empfinden über die eigene geschlechtliche Zugehörigkeit, nicht von außen festgestellt werden kann. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat 2022 empfohlen, Zwangs-Begutachtungen abzuschaffen [√bptk.de].

Bei Gongschlag ins Standesamt marschieren

"Wenn die Standesämter bei uns in Deutschland 24/7 offen hätten", sagt Tessa Ganserer, "dann weiß ich, dass viele transgeschlechtliche Menschen bei Mitternacht vor ihren Standesämtern stehen würden und bei Gongschlag in der Sekunde, in der das Gesetz in Kraft tritt, in das Standesamt marschieren würden."

Sie selbst will ihren Vornamen und Personenstand nicht über das TSG ändern. "Damit ich in den Spiegel schauen kann, kann ich mich solch einem entwürdigenden Verfahren nicht unterziehen", sagt Ganserer. Doch sie will am ersten Tag, an dem das SBGG gilt, zum Standesamt gehen. "Damit ich endlich von diesem Staat als die Frau anerkannt werde, die ich seit Jahren jeden Tag stehe."

Transparenzhinweis: Die Autor:in ist Mitglied bei TransInterQueer e.V.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.06.2023, 11:15 Uhr

Beitrag von Naomi Donath

40 Kommentare

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  1. 40.

    Was ist das dann für eine sinnfreie Antwort? Die Kommentatorin hat sehr gut beschrieben, dass es viele andere Dinge gibt, wo man vom Staat nicht geschont und gehätschelt wird. Darüber liest man in den Medien aber nur sehr selten. Fragen Sie mal Eltern behinderter Kinder, was die so für Hürden zu überwinden haben. Dagegen ist eine Geschlechtsänderung nicht selten ein Spaziergang.

  2. 39.

    Sie verwechseln Rechte und Pflichten. Rechte können wahrgenommen werden, Pflichten müssen.

  3. 38.

    Zitat aus dem Artikel:
    "Sie selbst will ihren Namen und Personenstand nicht über das TSG ändern"

    Trotzdem wird sie im Bundestag --und zuvor im Bayrischen Landtag --seit Jahren als Tessa Ganserer--und somit als Frau geführt.--Wie ist das in einem Rechtsstaat möglich?

  4. 37.

    Als ich einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt hatte, hat es 5 1/2 Jahre gedauert, bis das "Prozedere" beendet war.

    Einige Jahre davon musste sich ein Gericht damit beschäftigen. Erst negatives Urteil--dann Revision gewonnen.
    Dann zurück zur Richterin, der das Berufungsgericht bescheinigt hatte, dass im 1. Verfahren noch nicht einmal ansatzweise die Thematik von der Richterin aufgearbeitet wurde.

    Nach 5 1/2 Jahren--3 Begutachtungen, stapelweise Arztberichten als "Beweise" --dann das Ende.
    Im Artikel wird von einem "entwürdigenden Verfahren" gesprochen.
    War meines auch.
    Trotzdem kann ich in den Spiegel schauen, Und würde es wieder tun.
    Dann--Ohne Begutachtung jährlich das Geschlecht ändern zu dürfen--nein!
    Zumal man noch gar nicht abschätzen kann, welche Folgen es für Frauen haben wird, wenn Rechte von Frauen (Frauengefängnisse/Frauenhäuser)für alle gelten sollen.

  5. 36.

    Wir Deutschen würden doch niemals vom Ausland lernen, wir wissen doch von Natur aus alles besser und haben stets alles vollumfänglich betrachtet. Bis es wieder in die Hose geht zumindest. Aber auch dann lässt sich sicher wieder ein Schuldiger ausmachen.
    Wir haben leider die doofe Angewohnheit, stets von einem Extrem ins andere umzuschlagen. Pragmatische Mittelwege gibt es hierzulande nicht und dass jede Regelung immer auch auf bösartige Art und Weise missbraucht wird, überrascht die jeweilige deutsche Regierung jedes Mal aufs Neue.
    Wir machen momentan nur noch Politik nach gefühlten Benachteiligungen. Ohne Frage sind die derzeitigen Prozeduren für Transmenschen unangenehm. Aber sie haben eben auch eine Schutzfunktion vor übereilten Entscheidungen genau so, wie vor Missbrauch. Das aufzugeben, ist der falsche Weg.

  6. 35.

    "Kritik geht schon, aber nicht, wenn sie der Kritik der AfD ähnelt." Das ist so allgemein die falsche Strategie, da sie damit der AfD gerade viel Macht geben, alle anderen nach Belieben allein durch Besetzung von Themenfeldern vor sich herzutreiben.

  7. 34.

    Jede Kritik kann der AfD ähneln - kommt immer auf die Sichtweise an!
    Jetzt ist nur noch die Frage, ob man keine Kritik mehr äußern darf bzw. ob ohne Kritik noch irgendetwas verändert wird/werden kann.
    Ich zweifle!

  8. 33.

    Kritik geht schon, aber nicht, wenn sie der Kritik der AfD ähnelt.

    Das scheint auch das Problem der CDU zu sein.

  9. 32.

    Ich fürchte, Sie setzen Kritik mit Ablehnung gleich. Und weil die rundheraus Ablehnenden nicht vorkommen, hieße das auch, dass Kritik nicht vorkäme.

  10. 31.

    Vielleicht sollten Sie sich mit der Thematik mal außerhalb dieses Artikels beschäftigen, wie so manch anderer auch. Und damit, welche Folgen es im Ausland schon hatte, und wie inzwischen zurückgerudert wird.

  11. 30.

    Neutralität kennt man beim Sender offensichtlich nicht. Wie soll man solche Artikel noch ernst nehmen, wenn es keine kritischen Stimmen gibt?

  12. 29.

    Großartiger Schritt für die individuelle Freiheit des Menschen. Vielen Dank dafür.
    So wie man in den Kommentaren sieht, gibt es aber immer noch zu viele Menschen, die sich für die Geschlechtsteile anderer Menschen interessieren und sogar Jugendlichen absprechen sich mit ihren eigenen Geschlechtsteilen zu beschäftigen und darüber bestimmen wollen. Das ist im Rahmen der Debatte ganz schön unheimlich und übergriffig.

  13. 28.

    "Es geht doch um die Tatsache dass biologische Geschlecht kein Fakt mehr juristisch sein soll ?" Aber werden damit nicht auch die ganzen hart erkämpften Frauenrechte wieder aufgegeben? Was meinen dazu eigentlich Feministen bzw. Frauenrechtlerinnnen? Wie funktioniert das dann mit den Gleichstellungsbeauftragten? Wie realisiere ich die geforderte Parität von Männern und Frau in diversen Gremien im Betrieb oder auch in der Gesellschaft? Wie läuft das dann mit der statistischen Erfassung getrennt nach Männern und Frauen - immer wieder ein Thema bei der Förderung von Frauen im MINT-Bereich, da dort unterrepräsentiert oder auch bei Gehaltsstatistiken, die auch nach Geschlecht getrennt sind. So schön die ursprüngliche Idee ist, ich befürchte, daß ist noch nicht zu Ende gedacht worden in allen Folgen und wird in der praktischen Umsetzung stark ruckeln.

  14. 27.

    Das ist eine interessante Feststellung. Wenn man darüber nachdenkt, könnte das was wahres dran sein.

  15. 26.

    " ... und werden angezählt, wenn auch nur ein Hauch angeblicher Vernachlässigung im Spiel sein könnte."

    Eher ist das Gegenteil der Fall: Die Kinder müssen schon fast totgeschlagen worden sein, damit den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, d. h. es gibt sehr hohe Hürden für den Entzug des Sorgerechts, wobei die Beweislast in einem Rechtsstaat den staatlichen Stellen obliegt.

    Sorry für diese drastische Formulierung.

  16. 25.

    Selbstverständlich lässt sich immer über die Lautstärke von ggf. existierenden Kampagnen unterhalten, wie das bspw. Wolfgang Thierse in seiner Befürchtung Anfang 2021 von sich gegeben hat. Mitunter gibt es da lautstärkemäßig einen Überbietungswettbewerb, bei dem dann die tatsächlichen Inhalte untergehen.

    Dass etwas demokratisch beschlossen wurde, birgt nicht in jedem Fall für Qualität. Entscheidend dabei sind das Zeitmaß und die Offenheit der Empfindung, die sich die Entscheidenden dabei herausnehmen. Jz. lang existierte trotz Demokratie der § 175 StGB, der Gleichgeschlechtlichkeit faktisch als Krankheit definierte, die gefälligst zu heilen wäre. Dann hat - zunächst außerparlamentarisch, dann auch parlamentarisch - ein Umdenkungsprozess stattgefunden.

    Vom Himmel gefallen sind derartige Veränderungen also nicht, ebensowenig wie ein demokratischer Beschluss hieße, dass etwas für alle Zeiten sakrosankt ist. Jegliches Leben drängt auf Veränderung.

  17. 24.

    Genau der Punkt, warum man da genau hinschauen sollte. Überall sind die Eltern in der Verantwortung und werden angezählt, wenn auch nur ein Hauch angeblicher Vernachlässigung im Spiel sein könnte. Und bei solch gravierender Entscheidung stellt sich der Staat plötzlich massiv übergriffig gegen die Eltern. Hier sage ich ganz deutlich „Wehret den Anfängen“….
    Es gibt in der Biologie Weiblich & Männlich und eine sehr geringe Anzahl Zwitter,bei denen es um Leben oder Tod geht. Und für „Geboren im falschen Körper“ bedarf es m.M.n. vernünftige ideologiefreie Beratung & Hilfe. Aktuell sehe ich diese Debatte wenig hilfreich für Betroffene und die Gesellschaft.

  18. 23.

    "[...] Und vor allem nicht die Öffentlichkeit damit behelligen. [...]"

    Und das ausgerechnet von Ihnen...

  19. 22.

    Das Selbstbestimmungsgesetz finde ich bedenkenswert und oft harmlos beschrieben. Es geht doch um die Tatsache dass biologische Geschlecht kein Fakt mehr juristisch sein soll ? sondern alleine das Gefühl sich zu einer Geschlechteridentität zu bekennen ? Was bedeutet das für die Gesellschaft auch für körperliche Gewissheiten die mehrheitlich so empfunden werden ? Noch problematischer finde ich , dass Jugendliche ab 14 Jahre !!!! das ist in der Pubertät ( Jugendschutz ! ) nun ohne Zustimmung der Eltern mal so eben ihren Geschlechtseintrag ändern können. Wenn Stress gibt können gesetzliche Vertreter die Jugendliche unterstützen. Nicht umsonst gibt es Jugendschutz ( z.B. kein Alkohol kaufen können, Strafgesetzbuch ? ) und hier sollen Jugendliche alleine über so eine wesentliche Entscheidung mit Tragweite entscheiden ? Warum ? Vielleicht, weil ab der Pubertät man die Transition mit Hormonblocker einsetzten muß . Bitte streicht das für Jugendliche Selbstbestimmung ! Krasse Konflikte werden

  20. 21.

    In der politischen Kommunikation hat sich leider eine entgegengesetzte Tendenz breitgemacht und stärker als je zuvor "Herr" und "Frau" breitgemacht:

    Wurde zuvor bei Debatten von Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Claudia Roth, Gregor Gysi oder Burkhard Hirsch geredet, gleich, welchem Geschlecht die Genannten sich zurechnen, so wird heute in Debatten oder Talk-Shows von "Herrn Merz", "Frau Esken", "Herrn Özdemir", "Frau Wagenknecht" oder "Frau Strack-Zimmermann" geredet. Mir erscheint das wie eine Re-Eindeutschung aus dem US-Amerikanischen, wo die Nennung des Vor- und Nachnamens in der Politik zu salopp, fast schon wie eine Beleidigung angesehen wird.

    In meinen Augen ist das eine bedenkliche Tendenz.

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