Neues Namensrecht ab 1. Mai - Mehr Möglichkeiten bei Doppelnamen für Paare und Kinder

Auch wenn Lena Schneider und Cem Öztürk nicht heiraten, darf ein Kind der beiden ab Mai Schneider-Öztürk heißen. Oder Öztürk-Schneider. Möglich macht es das neue Namensrecht. Das bietet eine ganz neue Flexibilität für Paare, Kinder und Patchwork-Familien.
- Bisheriges Namensrecht galt als überholt
- Nun gibt es mehr Möglichkeiten bei Doppelnamen
- Auch Kinder können Doppelnamen bekommen
- Keine Eigenkreationen aus zwei Namen möglich
- Änderungen gelten ab 1. Mai 2025
Das deutsche Namensrecht wird flexibler und liberaler. Denn die bisherigen Regelungen galten als überholt und nicht mehr mit der Lebenswirklichkeit kompatibel.
Ab dem 1. Mai 2025 erhalten Paare und deren Kinder also mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens. Kernstück ist die Einführung echter Doppelnamen für Familien. Künftig sollen etwa beide Ehepartner einen Doppelnamen führen können.
Mehr Doppelnamen für Paare und deren Kinder
Wenn Frau Schneider und Herr Öztürk heiraten, können künftig beide einen Doppelnamen führen - und zwar egal in welcher Reihenfolge und ob mit oder ohne Bindestrich (beide tragen jedoch den Doppelnamen in gleicher Reihung). Auch wenn einer von beiden ursprünglich einen anderen Geburtsnamen hatte - also etwa Frau Schneider vor ihrer ersten Heirat Schmidt hieß - kann dieser Teil des neuen Doppelnamens werden. Auch Bestandteile schon geführter Doppelnamen können Teil des neuen Doppelnamens werden.
Kinder von Eheleuten sollen den gemeinsamen Doppelnamen nach der Geburt ebenfalls erhalten. Kinder können künftig auch dann einen Doppelnamen bekommen, wenn ihre Eltern keinen führen und unabhängig davon, ob die Elternteile verheiratet sind. Gemeinsame Ehenamen bleiben aber verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten.
Bisher war all das nicht möglich. Nach vorherigem Recht konnte nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder konnten in der Regel keinen erhalten. Die Neuregelung gilt auch für bereits verheiratete Paare und ihre Kinder. Hier soll es eine Übergangsregel geben.
Was bei der Namensgebung zu beachten ist
Namensketten gibt es weiterhin nicht - bei zwei Namen ist Schluss. Wer schon einen Dreifachnamen wie Schneider-Meier-Öztürk hat, darf ihn allerdings behalten. Beide Partner dürfen auch keine unterschiedlichen Doppelnamen führen.
Namensänderung des Geburtsnamens mit Volljährigkeit
Erwachsene, die ihren Nachnamen ändern wollen, können das in Zukunft einmalig leichter tun - vorausgesetzt, sie nutzen dabei Namen ihrer Eltern. Bisher brauchte man dafür einen wichtigen Grund. Sie können dabei künftig vom Namen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln oder einen Doppelnamen aus den Namen beider annehmen. Genauso können Menschen, die als Kind einen Doppelnamen erhalten haben, diesen auf nur einen seiner Bestandteile verkürzen.
Stief- und Scheidungskinder können Namen leichter rückgängig machen
Kinder können ihren Nachnamen im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern künftig leichter ändern. So können Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, die Namensänderung leichter rückgängig machen, wenn ihr leibliches Elternteil sich hat scheiden lassen oder wenn das Kind nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie lebt.
Wenn Vater oder Mutter den Ehenamen nach einer Scheidung ablegt, kann ein Kind, das bei diesem Elternteil lebt, unkompliziert den gleichen Nachnamen erhalten. Bei Kindern über fünf Jahren setzt das deren Einwilligung voraus. Grundsätzlich gibt es jedoch keine Änderung gegen den Willen des anderen Elternteils.
Keine zwangsläufige Namensänderung bei Adoption als Erwachsener
Wer erwachsen ist und adoptiert wird, kann künftig seinen bisherigen Nachnamen behalten, wenn sie oder er einer Änderung vor der Adoption widerspricht. Bislang ging das nicht, allenfalls ein Doppelname war, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, möglich. Ein Doppelname aus dem bisherigen Namen und dem Adoptivnamen bleibt weiter möglich, jetzt aber ohne schwerwiegende Gründe.
Namens-Endungen für nationale Minderheiten
Namensrechtliche Besonderheiten nationaler Minderheiten und ausländische Namenstraditionen sollen besser sichtbar werden. So wird Sorbinnen die weibliche Abwandlung ihres Familiennamens ermöglicht, ebenso bei slawischen Familiennamen. Aus "Kral" wird dann "Kralowa". Das Gleiche gilt auch für die Kinder dieser Familien.
Dänen und Friesen können ebenfalls Nachnamen, die ihren jeweiligen Traditionen entsprechen, bilden. Für Friesen sind das Geburtsnamen, die aus dem Vornamen eines Elternteils gebildet werden. Zum Beispiel Jansen in Abteilung von Jan als Vorname des Vaters oder der Mutter. Für Dänen sind das Geburtsnamen, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen wie des Großvaters umfassen und keinen Bindestrich enthalten. Ein Beispiel wäre Albertsen Christensen.
Neuregelung umfasst nicht alle möglichen Namensänderungen
Bei der Reform geht es nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind. Also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.
Das so genannte Selbstbestimmungsgesetz, bei dem Menschen ihre Namen mit dem Geschlechtseintrag ändern lassen können, betrifft hingegen öffentliches Recht.
Selbstbestimmungsgesetz seit November in Kraft
Schon seit dem 1. November 2024 können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne dass dafür ein medizinisches Gutachten erforderlich ist. Dazu hatte der Deutsche Bundestag im April 2024 das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, das das bisherige Transsexuellengesetz ersetzt.
Was man unter Namensrecht versteht
Der Name einer Person zählt, so das Bundesministerium für Justiz auf seiner Website [bmj.de], zum verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht. Er besteht aus Vor- und Familienname und dient der Unterscheidung und Identifikation einer Person. Das Namensrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Regelungen zur Bestimmung oder Änderung und zum Schutz des Namensrechts finden sich sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), als auch in anderen Gesetzen, wie dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), dem Personenstandsgesetz (PStG), dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG), dem Minderheitennamensänderungsgesetz (MindNamÄndG) sowie dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Die Erklärungen zur Namensänderung müssen öffentlich beglaubigt werden, was je nach Bundesland zwischen 20 und 30 Euro kosten kann.
Die neuen Regelungen gelten für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und für Ausländer, wenn ein Ehegatte oder Elternteil von ihnen in Deutschland lebt.
Wann die Neuregelung in Kraft tritt
Das reformierte Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Der Grund für die lange Vorlaufzeit von der Verabschiedung im April 2024 im Bundestag bis zum Inkraftreten 2025 ist, dass Behörden und Standesämter ihre Systeme anpassen mussten, um die neuen Regelungen möglichst reibungslos umsetzen zu können.
Dieser Artikel erschien erstmals am 24.08.2023. Er wurde inhaltlich und redaktionell überarbeitet, um neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
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