Soll 2024 in Kraft treten - Brandenburger Landtag und Berliner Abgeordnetenhaus stimmen für rbb-Staatsvertrag

Do 14.12.23 | 21:12 Uhr
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Der Landtag in Brandenburg tagt zur Abstimmung über den Staatsvertrag.(Quelle:dpa/S.Stache)
Audio: rbb24 Inforadio | 14.12.2023 | Nico Hecht | Bild: dpa/S.Stache

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist beschlossen und soll Anfang 2024 in Kraft treten. Die Parlamente der beiden Bundesländer billigten das neue Regelwerk am Donnerstag in ihren Plenarsitzungen in Berlin und Potsdam.

Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen nach Angaben der brandenburgischen Staatskanzlei nach den Parlamentsbeschlüssen noch die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden. Wenn dies noch im Dezember geschieht, könnten die Neuregelungen für den Sender zum 1. Januar 2024 wirksam werden, hieß es.

Mit dem neuen Vertrag werden nach den Skandalen des vergangenen Jahres unter anderem die Aufsichtsgremien gestärkt und für Entscheidungsträger Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln eingeführt. Außerdem schreibt der Vertrag mehr regionale Angebote als bisher vor.

Zunächst hatte der Brandenburger Landtag zugestimmt. Hier fand der von den Landesregierungen von Berlin und Brandenburg ausgehandelte Vertrag die Mehrheit der Regierungsfraktionen SPD, CDU und Grüne. AfD und Freie Wähler stimmten dagegen. Die Fraktion die Linke enthielt sich.

Das Berliner Abgeordnetenhaus folgte am Donnerstagabend. CDU und SPD votierten dafür, Linke und Grüne enthielten sich, die AfD stimmte dagegen.

rbb-Intendantin Ulrike Demmer hatte den Vertrag noch am Mittwoch kritisiert. Sie sehe die Unabhängigkeit des rbb durch den neuen Staatsvertrag gefährdet. Die vorgesehenen Änderungen seien "symbolträchtig" und "administrativ aufwendig".

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.12.2023, 13:40 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    Das ist genau das Problem mit Meinungen. Eine solche kann und darf jeder haben. Aber Meinung ist halt leider nicht Wissen...

  2. 6.

    Also ich bin froh, dass man sich nun endlich nach einem zähen Hin- und Her zu einem neuen Staatsvertrag für den RBB durchgerungen hat. Es gibt immer etwas, was man besser oder anders machen könnte. Der neue Staatsvertrag für den RBB gibt mehr Regionalität vor, sprich: Mehr regionale Berichterstattung. Alle schön und gut. Was ist aber mit der regionalen, musikalischen Heimatkultur. Diese hätte man stärken müssen. Wenn der RBB nicht von sich aus drauf kommt und im Hörfunk lieber einen Großteil an Tantiemen für gesendete Musik ins Ausland schafft, statt unseren Musikschaffenden unter die Arme zu greifen, dann bedarf das einer gesetzlichen Regelung. Darüber wird noch zu reden sein, denn der nächste RBB-Staatsvertrag kommt bestimmt.

  3. 5.

    Das dicke Ende kommt noch, wenn sich der Landtag bei der Abstimmung zur Beitragshöhe wieder über die Meinung seiner "Pflichtbeitragszahler" hinwegsetzt. Intern wird da schon über eine weitere Gebührnerhöhung verhandelt. Generell sollten diese Gebühren anderweitig eingezogen werden. Doch ich sehe schon alle Abgeordneten die Hände braf heben,statt den nimmersättigen Rundfunkoberen Einhalt zu bieten. Die vielen Landessender, die gleiche Programme und Wiederholungen ausstrahlen,sind doch wirklich ncht zu übersehen. Und wer seine Einkünfte da so noch über die Gebühren bezieht, bleibt weiter im Verborgenen. Da wird auch Herr Woidke einmal Farbe im Interesse seiner Bürger bekennen müssen.

  4. 4.

    Ich hoffe jetzt endlich auch mal, das Westbrandenburg bzw. die westliche Hälfte von Brandenburg, jetzt gleichberechtigt behandelt wird !!!
    - OHV, PR, OPR, HVL, BRB, PM, P, TF = mehr als 1 Million Menschen - dazu noch ein längst überfälliges rbb Regionalbüro in Brandenburg an der Havel - in der Drittgrößten Kreisfreien Stadt von Brandenburg(73 000 Einwohner:innen).

  5. 3.

    In der Tat wäre es ein recht großer und auch zeitlich überfälliger Entwurf, die Rundfunkanstalten grundsätzlich nach den Himmelsrichtungen auszurichten, wie auch den MDR, den so bezeichneten Mitteldeutschen Rundfunk nicht paradoxerweise bis zur östlichen Außengrenze zu ziehen, was ich persönlich recht absurd finde:

    Mithin NDR = SH, Hmb, MV, Brm & NI; WDR = NRW; MDR = Sachsen-Anh.., Hes. & Thür.; ODR = Berl, Brbg. & Sachsen; SWF = Rhld-Pf., Saarl & BaWü.; BR = Bayern.

    Keine Rundfunkanstalt unter 10 Mill. Einw.-Abdeckung, keine über 20 Mill. Das wäre ein Ergebnis der Überwindung des vorherigen Besatzungsrechtes, nach 1990.

  6. 2.

    Gottseidank sind wenigstens "Die 30 besten xyz" am Freitag Abend gesichert. Ich freue mich schon auf die drölfzigste Wiederholung von "Berlin-Schicksalsstadt"...

  7. 1.

    Mit dem neuen Staatsvertrag ist der rbb nicht reformiert. Noch lange nicht. Eigentlich ist er nicht reformierbar. Da hilft nur ein Zusammenschluss mit dem mdr und dem ndr.

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