Oberverwaltungsgericht - Illegale Ferienwohnungen können wieder zu Mietwohnungen werden

Sa 17.02.24 | 17:47 Uhr
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Symbolbild: Eine Frau betritt das Wohnzimmer einer Ferienwohnung mit dem Rollkoffer. (Quelle: dpa/Holz)
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Video: rbb24 Abendschau | 17.02.2024 | Nural Akbayir | Bild: dpa/Holz

Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte rechnet mit hunderten neuen Wohnungen, die dem Bezirk künftig zur Verfügung stehen werden, und zehntausenden in Berlin. Hintergrund ist eine Gerichtsentscheidung.

Illegale Ferienwohnungen können wieder in Mietwohnungen umgewandelt werden - auch wenn sie bereits vor Inkraftreten des Zweckentfremdungsgesetztes bestanden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden.

Das Urteil, das dem rbb vorliegt, ist bereits im September vergangenen Jahres ergangen, aber erst jetzt an das prozessbeteiligte Bezirksamt Berlin-Mitte gegangen, wie ein Sprecher dem rbb am Freitag bestätigte.

Eigentümerin muss sich womöglich rückwirkend verantworten

Durch das Urteil können die Eigentümer der illegalen Ferienwohnungen rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden. Im konkreten Fall ging es um ein Apartmenthaus mit 37 Wohnungen. Mittes Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) sprach von einem "wegweisenden Grundsatzurteil".

Remlinger: Bezirksamt Mitte überprüft nun 1.700 Fälle

Mittes Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen) rechnet mit hunderten neuen Wohnungen, die ihrem Bezirk demnächst durch die Rückabwicklung von illegalen Ferienwohnungen zur Verfügung stehen werden. Dem rbb sagte sie am Samstag, das Bezirksamt überprüfe 1.700 Fälle. "Ein Gewerbe darf nur in einem Gewerbegebiet, in Gewerbe-Immobilien stattfinden", sagte die Grünen-Politikerin.

Allein in Mitte seien 1.700 ähnliche Fälle bekannt, teils ebenfalls mit mehreren Wohneinheiten. Gut zwei Drittel der Fälle, schätzt Remlinger, lägen ebenfalls in Wohn- statt Gewerbegebieten und müssten nun dem normalen Mietmarkt wieder zur Verfügung gestellt werden. Berlinweit seien vermutlich zehntausende Wohnungen betroffen, so Remlinger.

Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Berliner Linksfraktion, appellierte an den Senat, gemeinsam mit den Bezirken zu überprüfen, wie sie das Urteil geschlossen in ganz Berlin anwenden können.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann noch Beschwerde eingelegt werden. Bausenator Christian Gaebler von der SPD mahnte deshalb, zunächst abzuwarten, ob das Urteil Bestand haben wird. Er sagte dem rbb jedoch auch: "Grundsätzlich ist es richtig, dass alle Wege gegangen werden, um Ferienwohnungen wieder für den regulären Mietmarkt zurück zu gewinnen."

Zweckentfremdungsgesetz

Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der betreffenden Ferienwohnungsbetreiberin im August 2016 abgewiesen hatte, ging diese vor dem OVG in Berufung. Dieses legte aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken den Fall im April 2017 dem Bundesverfassungsgericht vor, welches die Vorlage im April 2022 als unzulässig zurückwies. Nach Wiederaufnahme des Verfahrens entschied das OVG Berlin-Brandenburg nach der mündlichen Verhandlung Ende September 2023 zugunsten des Bezirksamtes.

Das rund zehn Jahre alte Zweckentfremdungsgesetz soll verhindern, dass der Mietwohnungsmarkt schrumpft - ob durch Leerstand oder die Umwandlung in Gewerbe- und Ferienimmobilien. Das Gesetz verbietet es Mietern, den gemieteteten Wohnraum für etwas anderes zu nutzen als zu Wohnzwecken, insbesondere, wenn die Wohnungsmarktlage angespannt ist.

Sendung: rbb24 Abendschau, 17.02.2024, 19:30 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Wieder Menschen die arbeitslos werden und keine Wohnungen mehr vermieten können?!? Kann Ihnen nicht folgen. Arbeiten tun ja die Mieter, um die Miete an den Vermieter zu reichen. Vermietung als "arbeiten"? Uh, da braucht man Frührente, hält man nicht bis 70 durch, wie für Arbeiter angedacht.

    Wohnen ist Wohnen.
    Gewerbe ist Gewerbe, z. B. FeWo/Hotellerie.

  2. 11.

    Häh, seit wann arbeiten Vermieter illegaler Ferienwohnungen?
    Übrigens: Es gibt keine Branche, die die Ampel in die Pleite führen kannn, weil die Ampel nun mal kein Unternehmen ist!

  3. 10.

    Zweckentfremdung ist nun mal Zweckentfremdung. Dann muss der sogenannte Vermieter eben arbeiten gehen.

  4. 9.

    Wieder eine branche die die Ampel in die Pleite führt!!! Wieder Menschen die arbeitslos werden und keine Wohnungen mehr vermieten können. Wann hören die verbote und Gängeleien endlich auf? ???

  5. 8.

    Wir haben das gleiche Problem, dank der überlaufenden Müllberge auch Mäuse. Laut Mieterberatung muss das Wohnungsamt von Amts wegen ermitteln, spätestens nach Meldung ans Amt. Haben wir gemacht. Warten auf Antwort, seit Wochen.

    Zur Not dann eben Anzeige (geht wohl auch anonym), gegen Vermieter (Verdacht auf, wegen) und gegen das Wohnungsamt wegen Untätigkeit trootz Amtsermittlungspflicht.

  6. 7.

    Nachdem das nun offiziell bekannt gegeben ist und dem Senat, den Bezirken vorliegt, gebietet die Amtsermittlungspflicht, überall entsprechend zu handeln. Ganz besonders beim Wohngeld.

    Die illegale zweckentfremdete Vermietung treibt die Zuschüsse und Mietspiegel in die Höhe. Wohngeld und Co. gehen 1:1 an Eigentümer, Vermieter. Alle zahlen das durch Steuern und zussätzlich immer höhere eigene Mieten.

  7. 6.

    Bei uns im Haus werden im EG auch zwei "Apartments" immer wieder an Touristen etc. vermietet.
    Auch gibt es Hinweise, dass entsprechende Kosten auf uns normale Mieter umgelegt werden sollen.
    Es stehen dann sogar diese Tourifahrräder bei uns im Hauseingang und die Mülltonnen laufen über.
    Dachte, das ist verboten mit den Ferienwohnungen?
    An wen müsste man sich da wenden?
    Geht das anonym?
    Ich sehe das nicht mehr ein.

  8. 5.

    Bloß gut, dass ich in Berlin wohne und da keinen Urlaub machen will. Bin lustigerweise grad für das Wochenende im Erzgebirge in einer Ferienwohnung. Gibt mir die Möglichkeit, mal rauszukommen. Hotels kann und will ich mir nicht leisten. Geht überall, nur in Berlin nicht. Willkommen in der Hauptstadtprovinz.

  9. 4.

    Ich hoffe, dass das gleiche auch für durch Gewerbe zweckentfremdete Wohnungen gilt!

  10. 3.

    Glaubt ihr wirklich das die Wohnungen zurück auf den Mietmarkt kommen . Die werden jetzt umgewandelt und dann an Eigentümer verkauft. Und ihr seid nunmal nicht die Käufer.

  11. 2.

    Endlich, es wurde auch Zeit, dass zweckentfremdete Wohnungen endlich wieder normal vermietet werden können und sollen. Es kann nicht sein, dass Wohnungssuchende keine Wohnung finden, weil diese für Tage vermietet werden und dem freien Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Hoffentlich wird das jetzt auch durchgesetzt!!!

  12. 1.

    Gut so. Lasst die Geldgeier für ihren Mist bezahlen. Die Wohnungen dem Mietmarkt zurück.

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