Auf 18,94 Euro ab 2025 - KEF empfiehlt Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent

Fr 23.02.24 | 18:23 Uhr
Symbolbild: Rundfunkbeitrag - Nahaufnahme von einem Überweisungsträger, Eurobanknoten und Euromünzen. (Quelle: dpa/Herrmann)
Audio: rbb24 Inforadio | 23.02.2024 | Iris Volk | Bild: dpa/Herrmann

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent anzuheben - auf dann 18,94 Euro pro Monat.

Die Kommission erkennt für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 Kosten von rund 41,65 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. Das entspricht rund 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die KEF hat damit die ursprüngliche Anmeldung um knapp zwei Drittel gekürzt. Die Beitragssteigerung wäre sonst um einen Euro höher ausgefallen.

Unterhalb der allgemeinen Preissteigerung

Die Beitragsentwicklung liege damit deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate, sagte der KEF-Vorsitzende Martin Detzel bei der Übergabe des Berichts an die Rundfunkkommission der Länder. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärte, der Vorschlag bewege sich damit deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dies zeige, dass der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender nach strengen Maßstäben geprüft werde.

Aus Sicht des ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke stellt der Vorschlag die Sender vor große Herausforderungen. Sie müssten künftig mit linearen und digitalen Angeboten mehr Aufgaben erfüllen als bisher. Laut KEF muss der Umstieg in die digitale Medienwelt "grundsätzlich durch Schwerpunktsetzung aus dem Bestand finanziert werden".

Bei der Anmeldung des Finanzbedarfs im April 2023 hatte die ARD darauf hingewiesen, dass Preissteigerungen seit Jahren größtenteils durch Einsparungen ausgeglichen werden.

Alleingänge sind nicht zulässig

Die Bundesländer müssen nun einen neuen Beitragsstaatsvertrag schließen, um die Anpassung in Kraft zu setzen. Sieben Bundesländer hatten sich bereits im Vorfeld gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen. Die Länder dürfen von der KEF-Empfehlung aber nur in eng umrissenen Ausnahmefällen abweichen. Auch dazu ist Einstimmigkeit im Länderkreis nötig, Alleingänge sind nicht zulässig. Forderungen, wegen der geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Systems die Beitragserhöhung auszusetzen oder die erwarteten Einsparungen einzuberechnen, erteilte die KEF eine Absage.

Der Rundfunkbeitrag ist im sogenannten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt. Der neue Beitrag soll ab dem 1. Januar 2025 gelten, bis dahin beträgt die Beitragshöhe für Haushalte, Unternehmen und Institutionen 18,36 Euro.

Mehrere Länder haben sich schon vorab gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen, darunter Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Er begründete dies gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit der mangelnden Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger.

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) ist gegen die Pläne. Wegner erklärte am Freitag auf X, die Erhöhung sei nicht nachvollziehbar. Zunächst sollten die öffentlich-rechtlichen Sender vorschlagen, welche Einsparungen sie einbringen möchten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.02.2024, 14:40 Uhr



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