Nach Teil-Legalisierung - Justiz muss deutlich mehr Cannabis-Verfahren überprüfen als zunächst erwartet

Fr 05.04.24 | 13:51 Uhr
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Archivbild: Ein Gerichtssaal des Berliner Kriminalgerichts in Moabit im März 2023 (Quelle: rbb / Schneider).
Audio: rbb24 Inforadio| 04.04.2024 | Carl Winterhagen | Bild: rbb / Schneider

Wer vor dem 1. April wegen Cannabis-Delikten verurteilt worden ist, kommt nun für eine Amnestie infrage: Denn die Justiz muss Verurteilte nach der Teil-Legalisierung so behandeln, als hätten sie die Tat nie begangen. Das bedeutet mehr Arbeit als gedacht.

  • Die Justizbehörden müssen in Berlin und Brandenburg mehrere Tausend Gerichtsurteile in Verbindung mit Cannabis überprüfen
  • Was nach dem neuen Gesetz nicht mehr als strafbar gilt, muss zurückgenommen werden, das gilt für etwa 10 bis 15 Prozent der Fälle
  • Handel und Besitz größerer Mengen Cannabis bleiben verboten

Auf die Berliner und Brandenburger Justizbehörden kommt wegen der Teil-Legalisierung von Cannabis weit mehr Arbeit zu, als zunächst geschätzt: Die Staatsanwaltschaften in beiden Bundesländern korrigierten die Zahl der nachträglich zu prüfenden Strafverfahren nach oben. Alle Verfahren in Verbindung mit Cannabis, die nach dem neuen Gesetz nicht geahndet worden wären, müssen nochmals genau untersucht werden. Laut Berliner Staatsanwaltschaft kommt bei etwa 10 bis 15 Prozent eine Neufestsetzung der Strafe oder ein Straferlass infrage.

In Berlin geht es laut der Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) nach jetzigem Stand um insgesamt etwa 6.000 Verfahren, die von der Teil-Legalisierung seit dem 1. April berührt sein könnten. Ein Berliner Rechtspfleger, der mit dem Bereich befasst ist, bestätigte diese Zahl rbb|24 auf Anfrage. Bis zum 28. März habe man rund 3.200 Verfahren prüfen müssen, bei denen es um Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen gegangen sei. Letztere werden verhängt, wenn ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht zahlen kann. Nun müssten zeitnah rund 2.500 Verfahren kontrolliert werden, bei denen eine Geldstrafe vollstreckt wird. Hinzu kämen noch 200 andere Entscheidungen. Etwa 60 Prozent der Fälle sind bislang laut Staatsanwaltschaft abgearbeitet.

Laut deren Sprecherin ist in Berlin bisher ein Häftling infolge des neuen Gesetzes entlassen worden. Er habe wegen schweren Raubes und dem Besitz "nicht geringer Mengen Cannabis" im Gefängnis gesessen, sagte die Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Konkret ging es demzufolge um 23 Gramm Gras. Der Mann hätte seine Freiheitsstrafe bald abgesessen.

Wer wie in diesem Fall mit höchstens 25 Gramm von der Polizei erwischt wurde, den muss die Justiz nun so behandeln, als habe es diese Tat nie gegeben. Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen nun erlassen, eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Der Besitz größerer Mengen Cannabis oder der Handel damit sind von der Amnestie nicht berührt, weil sie nach wie vor strafbar sind.

Badenberg: "Wir sind ja mit der Prüfung gar nicht fertig"

Die Berliner Staatsanwaltschaft habe sich seit Wochen auf die seit Anfang April geltende Neuregelung vorbereitet und werde sich auch in den nächsten Wochen damit beschäftigen, sagte die Justizsenatorin am Mittwoch in der rbb|24-Abendschau. "Wir sind ja mit der Prüfung gar nicht fertig", so Badenberg weiter.

Wenn es am Ende so sein sollte, dass in 10 bis 15 Prozent der Fälle etwa eine neue Gesamtstrafe zu bilden sei, müsse die Staatsanwaltschaft dafür einen Antrag ans Gericht stellen. "Das Gericht muss der betroffenen Person die Möglichkeit der Anhörung einräumen", so die Justizsenatorin. "Und sollte es beispielsweise so sein, dass die Anschrift der Person nicht bekannt ist, müssen dann noch die Ermittlungsstellen tätig werden." Hat der Richter eine neue Gesamtstrafe festgesetzt, müsse dieser Beschluss zugestellt werden. "So ganz einfach ist das nicht", fasste Badenberg die Situation zusammen.

Kritiker wie die als liberal geltende "Neue Richter:innenvereinigung" wenden ein: Die Justiz sei nicht von dem Gesetz überrumpelt worden. Der Bundesrat habe sich schon im vergangenen September mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. "Es wäre also möglich - und geboten gewesen, Vorkehrungen für den Gesetzeserlass zu treffen." Auch die fehlende Digitalisierung erhöht den Arbeitsaufwand der Berliner Justiz enorm: Weil die Justizverwaltung hier noch nicht wesentlich vorangekommen ist, müssen alle Akten auf Papier durchgearbeitet werden.

Archivbild: Privater Cannabis-Anbau. (Quelle: imago images/Higgins)
Wer wegen Delikten verurteilt wurde, die nach dem neuen Cannabis-Gesetz nicht mehr strafbar sind, muss amnestiert werden. | Bild: imago images/Higgins

4.000 Urteile in Brandenburg müssen geprüft werden

In Brandenburg werden insgesamt 4.000 Urteile geprüft - davon 3.600 im Erwachsenenstrafrecht und weitere 400 im Jugendstrafrecht. Das teilte ein Sprecher des Brandenburgischen Justizministeriums dem rbb auf Anfrage mit. Die Überprüfungen hätten bereits begonnen - zunächst mit Verfahren, in denen eine noch laufende Haftstrafe verhängt wurde. Vier Personen seien bislang aus der Haft entlassen worden, in zwei weiteren Fällen verblieben die Betroffenen im Strafvollzug, weil die Amnestieregelung keine Anwendung gefunden habe, so der Sprecher.

Die Prüfungen stellen laut Justizministerium eine hohe Belastung für die Staatsanwaltschaften dar. Sie würden Personal "in erheblichem Umfang" binden, das für die Bekämpfung der Kriminalität in dieser Zeit nicht zur Verfügung stünde. Wann die Prüfungen abgeschlossen seien, sei nicht absehbar. Die besondere Herausforderung bestehe darin, dass jedes einzelne Verfahren dahingehend überprüft werden müsse, ob die verfolgten Delikte nach neuer Rechtslage noch strafbar seien.

Gesamtstrafen wegen mehrerer Delikte gemeinsam müssen wieder aufgedröselt werden

Abgesehen von der Menge der Verfahren gibt es noch offene juristische Fragen, sagt ein Berliner Rechtspfleger rbb|24. "Ein Beispiel: Ein Täter wurde wegen einer früheren Straftat auf Bewährung verurteilt. Nun wurde er mit Cannabis erwischt, der Straftatbestand wäre also Besitz von Betäubungsmitteln - und aufgrund der neuen Straftat wurde die Bewährung widerrufen und er muss ins Gefängnis. Durch die Gesetzesänderung muss er aber nun so gestellt werden, als hätte es die neueste Verurteilung nie gegeben. Was ist dann mit seiner bereits teilweise verbüßten Freiheitsstrafe?", sagt der Rechtspfleger.

Oft würden auch sogenannte nachträgliche Gesamtstrafen wegen mehrerer Delikte gebildet. Wenn nun die nachträgliche Amnestie kommt, müssten diese nachträglichen Strafen wieder irgendwie aufgedröselt werden. Der Sprecher des Brandenburger Justizministeriums sagt dem rbb ebenfalls, Fälle einer solchen "Mischverurteilung", in denen die Strafe auch wegen weiterhin strafbarer Delikte verhängt worden ist, seien besonders schwierig.

Auch die nachträgliche Streichung von Verurteilten aus dem Bundeszentralregister dürfte großen bürokratischen Aufwand bedeuten. Solche Einträge von Verurteilten haben bedeutende Auswirkungen, zum Beispiel auf das polizeiliche Führungszeugnis und damit potentiell auf künftige Arbeitsstellen. Nun muss die Justiz bei jedem einzelnen Fall prüfen, ob es gerechtfertigt ist, den Eintrag eines Verurteilten wirklich wieder zu löschen. Auf der anderen Seite werden Polizei und Justiz nun von den vielen Kleinstverfahren entlastet, die zuvor auch wegen geringer Mengen Cannabis routinemäßig eingeleitet worden waren.

Cannabisgesetz

  • Eigenanbau und privater Konsum

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  • Straßenverkehr

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Sendung: Antenne Brandenburg, 04.04.2024, 14 Uhr

94 Kommentare

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  1. 94.

    "So viel Wein und Bier wie in Europa pro Person konsumiert wird, da müsste Europa ein Kontinent voll Kranker und gescheiterter Existenzen sein....."

    ........soll das jetzt ernsthaft ein positives Argument sein?

  2. 93.

    Das wiederholte Verbreiten von Desinformation ist für eine sachliche Debatte aber auch nicht förderlich, liebe "Biggi"...

  3. 92.

    Was hat das mit meinem Kommentar zu tun? Oder mit dem Thema? Ich habe deutlich kommuniziert, dass ich gegen ein Alkoholverbot bin. Die Menschen haben natürlich ein Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Alkohol die schädlichere Droge ist und ein Cannabis-Verbot somit unverhältnismäßig ist. Und diese Aussage erfüllt übrigens auch nicht den Vorwurf einer Verharmlosung.

  4. 91.

    "Wer Cannabis konsumiert hat ein Drogenproblem.
    Wer zwei Bier am abend trink muss nicht unbedingt ein Alkohoproblem haben."

    Wie kommen Sie zu dieser pauschalen Aussage? Wer gelegentlich kifft, hat ein Drogenproblem, aber wer jeden Abend zwei Bier trinkt, nicht? Ernsthaft? Ist Ihnen so gar nicht bewusst wie absurd diese Behauptung ist?

    "Alkohol mag zwar die Droge Nummer eins sein aber Cannabis ist noch schlimmer weil es die ganze Psyche des Menschen zerstört. Außerdem ist der Entzug von Cannabis einmal Hölle und zurück."

    Eine Alkohlsucht ist mindestens genauso schlimm für die Psyche, für den Körper aber noch deutlich schlimmer. Im Gegensatz zu Cannabis macht Alkohol auch körperlich abhängig, ein Alkoholentzug ist um ein Vielfaches schlimmer.

    Vor dem Hintergrund dieser Aussagen von Ihnen ist es ziemlich dreist, aber auch schon ein bisschen witzig, dass Sie anderen Unkenntnis vorwerfen.

  5. 90.

    Ja, die persönlichen Erzählungen über Cannabis/Alkohol, die teilweise beleidigend verteidigt werden, macht es aus das die Diskussion bald aus dem Ruder kommt. Mir kommt das Gästebuch hier vor wir ein Beichtstuhl, wo der Frust über Laster abgeladen wird.

  6. 89.

    So viel Wein und Bier wie in Europa pro Person konsumiert wird, da müsste Europa ein Kontinent voll Kranker und gescheiterter Existenzen sein, dem ist ganz und gar nicht so, und die Südeuropäier, wo Wein zum alltäglichen Getränk zu jederr Mahlzeit gehört, haben die längste Lebenserwartung auf den hiesigen Kontinent.

  7. 88.

    Inwiefern verherrliche ich denn die Legalisierung? Und ja, ich trinke so gut wie nie Alkohol, konsumiere aber gerne mal an dem ein oder anderen Abend am Wochenende Cannabis, dann maximal 0,5 Gramm am Abend. Also weit entfernt von Ihren 4 Gramm. Und für diese Form des Konsums wurden ich und viele andere sehr lange kriminalisiert, während sich Alkoholkonsumenten ganz legal die Hucke vollsaufen durften. Und jetzt erklären Sie mir doch bitte, inwiefern das verhältnismäßig sein soll. Und dass Sie versuchen mich zu diffamieren, weil Sie völlig uninformiert sind und Ihnen die Argumente fehlen, ist für eine sachliche Debatte nicht förderlich. Dass es viele Menschen gibt, die gar nicht kiffen, aber ein Cannabis-Verbot trotzdem unverhältnismäßig finden, ignorieren Sie übrigens auch. Ich wäre ja auch gegen ein Alkoholverbot, obwohl ich quasi nie Alkohol konsumiere und Alkohol nochmal deutlich schädlicher ist als Cannabis.

  8. 87.

    Meine Vermutung ist, dass die Kommentarfunktion für diesen Artikel bald geschlossen wird, da es anscheinend schwierig ist, auf der sachlichen Ebene bei so einem Thema zu bleiben, schade.

    Ich finde es übrigens richtig, dass die Cannabis-Verfahren überprüft werden, wenn das Gesetz dazu verändert wurde. Das ist in meinem Augen dann nur fair.

  9. 86.

    >"Da muss ich Sie enttäuschen, dem ist leider seit der Kanabisfreigabe nicht mehr so! Ich bin gerade da!!!!"
    Oh je... dann wissen wir ja, was uns hier erwartet. Wobei mir eine gute Bekannte (Abi-Klasse) von einer Klassenfahrt nach Amsterdam mir ähnliches berichtete. Selbst an der Straßenbahnhaltestelle dünstete es um ihr rum aus Tütchenrauchern.

  10. 85.

    Was entgegnen Sie denn den Millionen Cannabis-Konsumenten, die zwischen 0,05 und 0,2 Gramm Cannabis in ihren Joint bauen...? Oder ist für Sie "ein bisschen Wein" gleichbedeutend mit vier Flaschen?

  11. 84.

    Ich gehe mal davon aus das Sie selber Konsument sind sonst würden Sie nicht ohne müde zu werden die Cannabis Freigabe verherrlichen. Sie brauchen wahrscheinlich schon etwas mehr.
    Sie und Ihre Meinung sind absolut kein Maßstab und voller Unkenntnis der Tatsachen.

  12. 83.

    "Steffen" ignoriert übrigens auch fortlaufend das Hauptargument für die Legalisierung...

  13. 82.

    4 Gramm?!? Sie haben sich gerade als sehr uninformiert geoutet. Das ist ungefähr so, als wenn ich ein generelles Alkoholverbot fordern würde, weil zwei Flaschen Wodka wahrscheinlich zu einer Alkoholvergiftung führen würden.

  14. 81.

    Da muss ich Sie enttäuschen, dem ist leider seit der Kanabisfreigabe nicht mehr so! Ich bin gerade da!!!!

    An jeder Ecke raucht einer einen Joint, ständig hat man den Geruch in der Nase, selbst beim Autofahren zieht der Qualm vom Vorraus- oder neben einem fahrenden durch die Lüftung ins eigene Auto. Und die Kinder müssen das auch einatmen, man kommt nicht dran vorbei.

  15. 80.

    Sie betreiben hier mit allen die nicht ihrer "Meinung" sind dasselbe Spiel. Unwissend, nicht in der Lage Inhalte zu erfassen, ... usw.

    Und doch, indirekt lassen sie jeden mit ihrer überheblichen Art wissen, dass sie im Alleinbesitz der alleinigen und umfassenden Wahrheit sind. Und damit meine ich eindeutig sie, wie aus meinem Text eindeutig hervorgeht.

    Ihre Rechtfertigungs- und Ablenkungsversuche sind lächerlich, ihre Masche bekannt und deshalb langweilig.

  16. 79.

    Es genügen ca. 4 gramm Cannabis um den Rausch zu bekommen den man ja bewusst bei Einnahme von Cannabis haben möchte. Bei Alkohol ist das etwas anders. Den trinkt zum Beispiel beim Essen oder zu Feierlichkeiten ohne sich einen Rausch anzutrinken. Da bedarf es schon größerer Mengen. Wer Cannabis konsumiert hat ein Drogenproblem.
    Wer zwei Bier am abend trink muss nicht unbedingt ein Alkohoproblem haben. Merken Sie was? Da ist schon ein Unterschied. Alkohol mag zwar die Droge Nummer eins sein aber Cannabis ist noch schlimmer weil es die ganze Psyche des Menschen zerstört. Außerdem ist der Entzug von Cannabis einmal Hölle und zurück.

  17. 78.

    Aber es geht um Auswirkungen eines vergleichbaren Konsums. Und den Zustand, den ein alkoholbedingter Vollrausch verursacht, ist mit Cannabis kaum zu erreichen. Und dass sich Menschen an der Cannabis-Legalisierung stören, solange die deutlich gefährlichere Droge Alkohol legal ist, ist einfach nicht schlüssig. Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Alkohol vornehmlich verantwortungsbewusst konsumiert wird, aber Cannabis ausschließlich exzessiv konsumiert wird.

  18. 77.

    Da haben Sie mich missverstanden, vielleicht auch wegen ihrer Konzentration nur auf eine Argumentation. Alkohol kann sehrwohl auch nen Rausch machen. Das weiß ich natürlich auch aus zahlreichen beschwingten Partynächten und dem Tag danach ;-) Bei mir aber auch nicht so weit, dass ich nicht mehr selbstständig geh- und sprachfähig wäre. Und wenn Sie mir auch mal diese Erfahrung gestatten: ich habe auch schon wirklich zugekiffte Leute erlebt. Das unterschied sich nicht vom Alkohol-Betrunkenen. Und noch eine Beobachtung gerade bei der Jugend: Ein Rausch allein reicht heute nicht, es muss immer noch ein Kick oben drauf sein. Zum Alkohol kommt das Kiffen dazu. Das ist leider auch die Mehrheit unter den Cannabis-Konsumenten - meiner Beobachtung nach. Wenn alle vernünftig mit Genussmitteln umgehen würden, wäre das für die Gesellschaft kein Problem. Ist aber leider nicht so. Ich bin auch gegen Koma-Saufen und andere Exzesse.

  19. 76.

    Ihrem letzten Absatz stimme ich zu, ist aber nicht Gegenstand der Debatte. Ich lese in den Threads auch deutlich mehr Alkohol-Verharmlosungen als Cannabis-Verharmlosungen, vornehmlich von Ihnen, "Steffen" und "Biggi". Und Sie alle drei ignorieren konsequent das signifikante Argument der Verhältnismäßigkeit. Alleine schon die Behauptung, anders als beim Alkoholkonsum die Cannabiskonsum ausschließlich dem "Rausch", ist einfach falsch.

  20. 75.

    >"Naja, Sie fordern aber ein Cannabis-Verbot"
    Wer sagt denn das? Ich in meinen Kommentaren hier nicht. Ich gebe nur zu bedenken, dass Cannabis weniger harmlos ist, als die Fraktion derer es immer propagiert. Weil wir eben von anderen Genussmitteln, die potenziell auch Droge sein können, die Auswirkungen auf Geist und Körper kennen. Wie ich vorhin schon erwähnte: Es kommt immer auf die Menge und die Häufigkeit an!
    Im beschäftigten Alltag wie Arbeitsplatz, Straßenverkehr und Bewegung im öffentlichen Raum unter vielen Menschen haben Nerven- und Gehirn beeinflussende Substanzen grundsätzlich nichts zu suchen. Alle! (kontrolliert dosiert aus medizinischen Gründen hier mal ausgeschlossen.)

  21. 74.

    ...und ich habe auch noch nie gekifft, jedenfalls bisher nicht. Also denke ich, dass ich da relativ neutral und sachlich drüber schreiben kann. Wie wäre es denn mal mit ein bisschen mehr Toleranz der Alkoholkonsumenten den Cannabiskonsumenten gegenüber? Warum scheint das denn so schwer zu sein?

  22. 73.

    .....wieso wird hier so gestritten? Jeder ist mit seinem Konsum für sich selber verantwortlich. Das gilt für Cannabis genauso wie für Alkohol. Jeder hat die eigene Verantwortung für seinen Körper. Ich kann diese Aufregung über den Cannabiskonsum nicht nachvollziehen. Vor allem nicht von Leuten, die selber gerne Alkohol trinken. Ich könnte ja noch verstehen, wenn Menschen darüber kritisch schreiben würden, die gar kein Alkohol trinken, so wie ich. Aber komischerweise finde ich das nur gerecht. Woher kommt also diese Aufregung? Alkohol kann man doch immer noch viel unkomplizierter und ohne Mengenbeschränkung erhalten.

  23. 72.

    Einfach im § 2 StGB einen Absatz weiter lesen und Sie werden feststellen, dass Autor „Jurist“ Recht hat.

  24. 71.

    Also ist jeder, der gelegentlich mal Wein, Bier oder auch einen schönen Single Malt trinkt, süchtig? Oder ist für Sie jeder, der gelegentlich mal etwas Alkohol konsumiert, nicht süchtig, aber jeder, der gelegentlich mal kifft, dagegen schon? Die Annahme, dass Cannabis-Konsumenten mit Alkoholikern gleichzusetzen sind, ist einfach gänzlich falsch.

  25. 70.
    Antwort auf [Auch ne Meinung] vom 05.04.2024 um 13:19

    Ihr Ampel-Rundumschlag ist ein Bumerang. Die Polizei hätte auch vorher schon schon in Kleingärten und in Wohnungen nach Cannabis-Pflanzen suchen müssen. Sie tun den Beamten (mwd) unrecht, wenn Sie Angst haben, dass diese nicht bis auf 3 zählen können. Auch hätte die Polizei vorher schon bekiffte Autofahrer suchen sollen. Auch vorher durfte man in der Nähe von Schulen etc. kein Cannabis haben. Abstand-Messen geht heute nicht mit dem Maßband sondern mit Google Maps. Also alles nur hämische Hetze gegen die Ampel.

  26. 69.

    Naja, Sie fordern aber ein Cannabis-Verbot, verharmlosen aber die gefährlichere Droge Alkohol und finden es offensichtlich gut, dass diese legal ist. Das ist widersprüchlich und unverhältnismäßig, wird aber von Ihnen (mal wieder) ignoriert. Verächtlichmachungen helfen Ihnen da argumentativ auch nicht weiter...

  27. 68.

    "Sie haben außer Acht gelassen, dass das für Alkohol doch auch gilt." Nein, hat Toberg nicht, an keiner einzigen Stelle. Es geht nur um dieses ständige Schönreden der eigenen Sucht. Darin unterscheiden sich Kiffer kein Bisschen von Alkoholabhängigen. Sie sind offensichtlich erwachsen und damit für sich selbst verantwortlich und können mit Ihrem Körper tun, was Sie wollen. Sie müssen dann aber auch damit klar kommen, dass Andere Ihnen sagen, dass Sie sich möglicherweise selbst schaden könnten.

  28. 67.

    "...da geht es um Genuss und Entspannung." Also jetzt mal ganz ehrlich: Genuss ist schon sehr nett formuliert, aber was ist denn die "Entspannung" anderes, als der Rausch, den Cannabis hervorruft? Von mir aus können Sie das alles tun, kein Thema. Nur seien Sie dabei wenigstens ehrlich zu sich selbst und versuchen Sie nicht, sich das Ganze schön zu reden, weil Alkohol ja viel schlimmer wäre.

  29. 66.

    Ich dachte, Sie wären auch konsequenterweise für ein generelles Alkoholverbot, weil die Droge Alkohol noch deutlich schädlicher ist als die Droge Cannabis.

  30. 65.

    >"Sie haben außer Acht gelassen, dass das für Alkohol doch auch gilt."
    Das habe ich nicht außer Acht gelassen, weil ich geschrieben haben... "alles, was aufs Nervensystem und das Gehirn wirkt". Alkohol inklusive... klar doch. Nicht gleich losblubbern, sondern erstmal richtig lesen und verstehen! Wenn was ausgeschlossen wird, ist es nicht "alles". ;-))

  31. 64.

    Steffen, ja gegen Alkohol zu sein, das wollen manche Menschen nicht verstehen.
    Alkohol und Cannabis wäre keine gute Mischung.
    Ich finde auch, "ein Gläschen Wein" ist keinem zu verwehren, dann aber besser einen Roten. Auf die Menge kommt es auch beim Alkohol darauf an. Frauen sollten etwas weniger Wein im Glas haben als der Mann. Das hat medizinisch seinen Grund. Was bei Alkohol nicht gut ist, wenn harter Schnaps gekippt wird, einer nach dem anderen.

  32. 63.

    "Sie haben nur eben außer Acht gelassen, dass alles, was aufs Nervensystem und das Gehirn wirkt, medizinisch betrachtet ein "Rausch" ist."

    Sie haben außer Acht gelassen, dass das für Alkohol doch auch gilt. Aber den Aspekt der Verhältnismäßigkeit haben Sie in allen anderen Threads zu dem Thema ja auch schon konsequent ignoriert.

  33. 62.

    Viele Irritationen über die Freigabe von Cannabis. Das war zu erwarten, bei Politik, Justiz und bei den Bürgern. Vieles ist noch nicht geordnet, Nachbesserungen müssen noch bei Cannabis- Legal kommen.
    Besser ist gar nicht damit anfangen und sich eine Entspannung in der Natur holen, wo weder die Politik, die Justiz noch die Polizei damit beschäftigt werden muss.

  34. 61.

    >"Dass sich auch Cannabis in geringeren Mengen als Genussmittel konsumieren lässt und dann eine entspannende, aber keine wirklich berauschende Wirkung hat, wird dann einfach geleugnet."
    Sie haben nur eben außer Acht gelassen, dass alles, was aufs Nervensystem und das Gehirn wirkt, medizinisch betrachtet ein "Rausch" ist. Wenn ihnen Entspannung nur mit Cannabis gelingt, was ist das denn? Normal ohne beeinflussende Wirkstoffe ist das auf jeden Fall nicht.

  35. 60.
    Antwort auf [SickBoy] vom 05.04.2024 um 12:12

    Wenn Blinde von Farben reden...

    Hanfschokolade... Cannabis Mint Drops... e-Liquid... Lutscher mit Cola-Hanf Geschmack... sogar Kondome mit Hanfgeschmack... die Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig.

  36. 59.

    Was soll man denn bitte argumentativ noch machen? Mediziner und andere Wissenschaftler sagen ganz klar, dass Alkohol eine Droge ist, die schädlicher ist als die Droge Alkohol. Und Foristi wie "Steffen", "SickBoy" und "Barbara" behaupten einfach, das stimme nicht. Dass sich auch Cannabis in geringeren Mengen als Genussmittel konsumieren lässt und dann eine entspannende, aber keine wirklich berauschende Wirkung hat, wird dann einfach geleugnet.

  37. 58.

    Die Polizei jammert jetzt mit im Chor, wie sie die Cannabis-Kontrollen im Straßenverkehr durchführen soll. Es seien keine Messgeräte vorhanden. Da stellt sich bei mir die Frage: Wie haben die uns die ganzen Jahre vorher vor bekifften Fahrern (mwd) beschützt?

  38. 57.

    .....Sie verteidigen mit jedem Kommentar den Alkoholkonsum, kritisieren aber gleichzeitig den von Cannabis. Alleine die Anzahl Ihrer Kommentare zeigt doch, wie wichtig Ihnen das Thema ist. Warum ist es Ihnen so wichtig Cannabis zu kritisieren, wenn Sie selber gerne mal Alkohol trinken? Warum gönnen Sie dann anderen nicht den Cannabiskonsum? Meinen Sie, diese würden häufiger Cannabis konsumieren, als Sie selber Alkohol? Oder denken Sie, als Weintrinker könnten Sie sich über die Cannabiskonsumenten erheben? Sie bestätigen übrigens mit Ihrem Verhalten meine Theorie, die ich an anderer Stelle geschrieben hatte. Ich habe das Gefühl, dass Sie denken, Cannabiskonsumenten könnten mit ihrem Konsum nicht so gut umgehen, wie Alkoholkonsumenten. Aber ich denke, das ist ein riesiger Irrtum.

    "Gerade beim Alkohol macht nun mal die Menge das Gift,"

    Das gilt mehr oder weniger für alles und ist mitnichten nur beim Alkohol so.

  39. 56.

    Typisches Vorurteil von unwissenden dass es nur um den Rausch geht.
    Trinke ich ein Glas Wein zum Essen strebe ich auch keinen Rausch an, da geht es um Genuss und Entspannung.
    Genauso ist es beim Cannabis…..ist man extrem angespannt hilft ein Zug oft schon aus entspannter durch den Alltagsstress zu kommen, und dass wir alle irgendwie unter Stress stehen dürfte jedem geläufig sein. Stress verdirbt einem außerdem den Appetit und Cannabis regt den Appetit an. Dabei hat man definitiv keinen Vollrausch, was glauben Sie wieviele so sogar zur Arbeit gehen, Sie wären überrascht oder wahrscheinlich eher geschockt.

    Manche trinken Alkohol zum entspannen und manche bevorzugen einen Zug von der Tüte.

    Alkohol schmeckt für viele im übrigen noch beschi**ener als Cannabis, nur mal so nebenbei…..

  40. 55.

    >"muss jetzt Koffer packen geht morgen nach den USA. und tschüss...."
    Vielleicht bleiben Sie gleich in diesem Land der Doppelmoral. Alkohol und Rauch sind dort in der Öffentlichkeit verpönt bzw. verboten. Da besteht keine Suchtgefahr... alles super dort mit Genuss und Droge. ;-))

  41. 54.

    Stimmt so nicht. Bei Alkoholmissbrauch dauert es schon sehr lange bis man gesundheitliche Schädenhat bei Cannabis allerdings geht es schneller weil es das Nervennetz und den Magen-Darm Trakt angreift. Aber es geht ja darum das Justiz mehr zu tun haben wird sich mit "Altfällen" zu beschäftigen . Es gibt also per Gesetz mehr Arbeit als weniger für Polizei und Justiz.
    Sie haben die Angewohnheit jeden zurechtzuweisen und zum eigentlichen Thema haben Sie wenig zu sagen.

  42. 53.

    Es ist korrekt, dass es keine rückwirkende Strafbarkeit geben darf, aber anders herum ist es dem Gesetzgeber sehr wohl möglich, rückwirkend eine Straffreiheit zu erklären. Genau das ist hier (ohne Not) geschehen. Da die Bundesländer das Gesetz im Bundesrat nicht aufgehalten haben, indem sie es in den Vermittlungsausschuss geschickt hätten, haben sie jetzt die Folgen selbstverschuldet auszubaden.

  43. 52.

    Wofür soll denn Cannabis sonst konsumiert werden? Weil es so gut schmeckt doch bestimmt nicht. Selbstverständlich ist die Rauschwirkung das Ziel. Man kann natürlich auch Cannabis in solch kleinen Mengen konsumieren, dass der Rausch ausbleibt. Aber wer sollte das denn tun?
    Im Übrigen verharmlose ich Alkohol keineswegs, ganz im Gegenteil. Ich weise sogar explizit auf die weitaus höheren Auswirkungen bei Missbrauch hin. Es ist aber vollkommen unseriös, Alkoholgenuss und Alkoholmissbrauch gleichzusetzen. Ich genieße zum Beispiel sehr gerne Trüffelpralinen, die auch Alkohol enthalten, weil die Versionen ohne Alkohol nicht ansatzweise geschmacklich da ran kommen. Einen Rausch bekomme ich davon nicht und werde auch nicht abhängig. Ich könnte auch Gummibärchen mit Cannabis verspeisen. Da ich aber die berauschende Wirkung nicht möchte, reichen da auch die normalen von Haribo und Konkurrenz.

  44. 51.

    ALso irgendwie verstehe ich da die rechtliche Logik nicht. Wenn etwas in der Vergangenheit strafbar war und auch vor der Lagalisierung abgeurteilt wurde, dann bezieht sich die Starfe auf die damalige Tat und hat nichts mit der Gegenwart zu tun. Es geht doch im Kern um den Rechtsbruch und nicht die vom zeitgeist abhängige Bewertung der Handlung.

    So wie es keine rückwirkende Strafbarkeit geben darf, sollte es auch keine nachträglichen Anspruch auf Amnestie geben.

  45. 50.

    Mag soweit historisch korrekt sein, aber ein Glas guten Weines hat nun mal eine andere Wirkung und einen als ein Glas Wasser. Es regt die Verdauung an, ohne eine Rauschwirkung zu entfalten. Gerade beim Alkohol macht nun mal die Menge das Gift, auch wenn Alkohol bei Missbrauch durchaus eines der schlimmsten frei verkäuflichen Gifte sein mag. Das habe ich nie bestritten. Alkohol ist trotzdem nicht zur Argumentation pro Cannabis geeignet und ich wäre sofrt dafür, den Verkauf von Alkohol, genau so wie in Skandinavien, stark einzuschränken, weil der Missbrauch aktuell viel zu leicht gemacht wird.

  46. 49.

    Es geht niemandem darum, Cannabis zu verharmlosen. Allerdings verharmlosen Sie gerade Alkohol. Und dass beim Cannabiskonsum anders als beim Alkohol sofort ein Rausch eintreten würde, stimmt so nicht. Das signifikante Argument der Verhältnismäßigkeit können Sie ja ignorieren, müssen deswegen aber keine Unwahrheiten verbreiten.

  47. 48.

    Bei Alkohol sei der Rausch ihrer Meinung nach nicht das Ziel? Das ist heutzutage einfach Unsinn. Früher hat Alkohol unser Getränk keimfrei gehalten. Da konnte man das noch auf diese Art rechtfertigen. Doch auch da wurde schon ordentlich gebechert mit dem Ziel berauscht zu sein. Was Getränke heutzutage angeht, wenn der Rausch nicht Ziel sein soll, dann einfach Wasser trinken. Kann man heute. Sauber genug.

  48. 47.

    "Kritiker wie die als liberal geltende "Neue Richter:innenvereinigung" wenden ein: Die Justiz sei nicht von dem Gesetz überrumpelt worden. Der Bundesrat habe sich schon im vergangenen September mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. "Es wäre also möglich - und geboten gewesen, Vorkehrungen für den Gesetzeserlass zu treffen."

    Man hat also absichtlich wertvolle Zeit verstreichen lassen, wohl in der Hoffnung das Gesetz würde noch gekippt werden. Die Verursacher sitzen also in den Justizministerien von Berlin und Brandenburg. Nicht zufällig fallen beide Ressorts in die Verantwortlichkeit von cDU Senatoren, bzw. Ministern.

  49. 46.

    Nicht nur auf Menge und Häufigkeit sondern vor allem auch auf die Wirkung. Alkohol kann man in kleinen Mengen genießen, ohne dass ein Rausch eintritt und die Mehrheit der Konsumenten tut auch genau das. Bei Cannabis ist aber immer der Rausch das Ziel, sonst könnte man es auch gleich bleiben lassen. Dass Alkohol bei Missbrauch einen insgesamt höheren gesellschaftlichen Schaden anrichtet als Alkohol ist kein Argument, um Cannabis zu verharmlosen. Auch Cannabis kann eine Abhängigkeit mit schweren Entzugserscheinungen verursachen und schwere Auswirkungen auf die Lebensqualität haben. So harmlos, wie gerne getan wird, ist diese Droge bei Weitem nicht.

  50. 45.

    Aus medizinischer Sicht ist Alkohol eine Droge, die schädlicher ist als Cannabis.

  51. 44.

    Ich weiß nicht, ob Jeder hier von sich überzeugt ist, alles zu wissen. Ich für meinen Teil habe das aber nie behauptet.
    Ihre Frage hätten Sie sich erspart, wenn Sie meine Antwort inhaltlich erfasst hätten. Wären Mauerschützen zu DDR-Zeiten verurteilt worden, hätten diese Urteile auch Bestand gehabt. Da sie das nicht wurden, erfolgte die Verurteilung dem Einigungsvertrag entsprechend nach bundesdeutschem Recht. Da die Bundesrepublik ihren Geltungsbereich immer für Gesamt-Deutschland gesehen hat, weshalb DDR-Bürger auch automatisch Bundesbürger waren und dies im Einigungsvertrag explizit so bestätigt wurde, wurden sämtliche Gerichtsverfahren nach dem Beitritt der DDR nach bundesdeutschem Recht geführt. Da ist nichts rückwirkend. Es gab kein DDR-Recht mehr, welches angewendet hätte werden können, denn das wurde zu nicht mehr existent erklärt. Nach dem Krieg wurde ja logischerweise auch nicht nach Nazi-Recht verurteilt, wenn Straftaten in dieser Zeit begangen wurden.

  52. 43.

    Ich bin platt @toberg. ;-)
    Sie haben Recht und ich meine Ruhe muss jetzt Koffer packen geht morgen nach den USA.
    und tschüss....

  53. 42.

    >"Alkohol ist eine Droge da der Rausch das Nervensystem angreift."
    ... wie auch Cannabis, Nikotin, Zucker...
    Da können Sie auch noch so viel rumwettern. Es kommt wie bei vielem im Leben auf die Menge und Häufigkeit an.
    Für mich ist Alkohol zunächst erst mal ein Genussmittel, da ich Alkohl (Wein, Sekt) nicht wie eine Droge jeden Tag zum Leben brauche.
    Nebenbei ist Alkohl auch ein Arzneimittel, wie Cannabis ja auch. Was sagen Sie nun? Es kommt immer auf die Menge und Häufigkeit an... ;-)

  54. 41.

    Es wäre schön, wenn der rbb auch ein paar Stimmen von den Verursachern des neuen Gesetzes eingefangen hätte.
    Diese haben doch sicherlich ganz konkrete Vorstellungen davon gehabt, wie diese Fälle jetzt von der Justiz bearbeitet werden sollen.

  55. 40.

    In Deutschland gilt Alkohol als Genussmittel, und Cannabis als Droge, siehe Seiten der Polizei.

  56. 39.

    Bitte lesen Sie bei Wikipedia nach.
    Es bleibt dabei !Alkohol ist eine Droge da der Rausch das Nervensystem angreift.

  57. 38.

    >"Alkohol ist sehr wohl eine Droge."
    Nicht ganz. Alkohol ist zuallerst ein Genussmittel. Es ist wie mit allen Genussmitteln, auch Cannabis: Wenn mans jeden Tag braucht, um durchs Leben zu kommen und der Körper es zum Überleben verlangt (Entzugserscheinungen), dann wird jedes Genussmittel zur Droge.

  58. 37.

    Hallo Lincoln, Ihre Behauptung, dass der Zeitpunkt der Verurteilung keine Rolle spiele, ist nicht richtig. Aber ich habe nachgeschaut, Sie beziehen sich auf § 2 Abs. 2 StGB, die von Ihnen angesprochene Regel gibt es also auch. Aber es gibt eben noch Abs. 3; § 2 Abs. 3 StGB: „Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.“ -> Entscheidung = Verurteilung

    Dass das mildere Strafgesetz nach Gesetzesänderung Anwendung findet, ist ein rechtsstaatliches Gebot. Dass anscheinend hier im Forum kaum jemand von der persönliche Ablehnung des konkreten Gesetzes abstrahieren kann, ist bedenklich.

  59. 36.

    Das stimmt nicht. Alkohol ist sehr wohl eine Droge. Bitte Informieren Sie sich richtig bevor Sie Unwahrheiten verbreiten.

  60. 35.

    Das wissen alle hier, dass sie im Alleinbesitz der einzigen und umfassenden Wahrheit sind und deswegen alle Anderen für unwissend erklären. Langweilig.

    Was war mit den Mauerschützenprozessen?

  61. 34.

    Alkohol ist doch keine Droge. Alkohol ist ein legales Genussmittel und der Rausch ist nur eine unangenehme Begleiterscheinung.

    ;-)

  62. 33.
    Antwort auf [SickBoy] vom 05.04.2024 um 08:03

    Sie vergaßen zu erwähnen, dass Ihr verbeamteter Kollege wahrscheinlich 17 Jahre brauchte, um die 346 Überstunden anzusammeln. Bei vielen in der freien Wirtschaft verfallen Überstunden nach 3 Monaten einfach.

  63. 32.

    Sie haben wieder mal keine Ahnung und vergleichen deshalb Äpfel mit Birnen, nur um irgendwie zu stänkern. Gemäß Beitrittsvertrag galt das Recht der Bundesrepublik rückwirkend für alle nicht abgeschlossenen Verfahren. DDR-Urteile wurden nur aufgehoben, wenn sie politisch motiviert waren.

  64. 31.

    Es ist leider explizit im Gesetz festgelegt worden, dass dieses rückwirkend anzuwenden ist. Damit muss die Justiz die alten Verfahren zwingend überprüfen. Die Länder haben das Gesetz im Bundesrat passieren lassen, obwohl genau das einer der größten Kritikpunkte war. Dass sie jetzt damit ihre eigenen Justizverwaltungen unnötig zusätzlich belasten und dafür wahrscheinlich andere Verfahren liegen bleiben, ist damit selbst verursacht.

  65. 30.

    "Ansonsten Taten nach der Gesetzeslage bestrafen, die zum Tatzeitpunkt galt. Fertig."

    Ihrer Meinung nach hätte man also auch noch nach der sog. Wiedervereinigung nach DDR Recht urteilen müssen?

  66. 29.
    Antwort auf [SickBoy] vom 05.04.2024 um 08:03

    Und dann gibt es noch die mit Kappungsgrenzen bei Gleizeitsalden. Wer am Stichtag mehr als x Stunden angesammelt hat, verschenkt diese (zum Wohle der Steuerzahler). Z.b. Kollegen*innen lassen je 380 h verfallen, da keine Überstunden. Überstunden sind angeordnete Mehrarbeit.
    Privatwirtschaft: kann man sich vergüten / auszahlen lassen (auch wenn mit sehr hohen Abzügen)... Es gibt immer solche und solche

  67. 28.

    Wo ist die Komplexität die suggeriert wird?

  68. 27.

    Dass dieses Gesetz kommt, weiß man schon lange. Man könnte ja zur Abwechslung mal vorausschauend denken.
    Schon während der Bearbeitung eine Liste anlegen mit allen Fällen, die jetzt betroffen sind. Das wird der Großteil sein. Dann müsste jetzt nicht nochmal prüfen, was man vor Kurzem eh bearbeitet hat
    Aber Effektivität auf Ämtern ist eher die Ausnahme.

  69. 26.

    Wahre Geschichte: Wir hatten mal einen Beamten in größerer Runde, der haute allen Ernstes den Satz raus: "Ich schiebe schon seit 2 Jahren 7 Überstunden vor mir her!"

    Es dauerte zwei Sekunden bis der Satz sackte und der erste vor Lachen prustete. Das Gelächter erfasste alle, wir bogen uns vor Lachen. Bis heute ist das bei uns in der Gruppe ein Running Gag.

  70. 25.

    Haben Sie den Text überhaupt gelesen, bevor Sie den Kommentar geschrieben haben? Da steht doch, dass Drogenhandel weiterhin verboten ist und von dem Gesetz überhaupt nicht berührt wird. Ebenso wie der Besitz größerer Mengen Cannabis, also alles über 50 Gramm.

  71. 24.

    Es ist ein Bundesgesetz, daher hat Woidke grundsätzlich nichts mehr zu sagen.
    Wäre sonst ein Chaos geworden… hier darf man und 2 Meter weiter dann wieder nicht.

  72. 23.

    Man will ja nicht kleinlich sein, aber Beamte arbeiten sich nicht gerade kaputt. Das bestätigt jeder, der in der freien Wirtschaft arbeitet und mal in die öffentlichen Bereiche reingerochen hat. Da wirkt dieser Aufschrei der Justiz leider nur wie Jammern auf hohem Niveau. Ist doch schön, dass man Menschen ihre Strafen auch mal erlassen kann. Dafür kann die Justiz ruhig mal Überstunden machen, die sie ja eigentlich sowieso nicht macht.

  73. 22.

    Mensch, gut, dass die nichts anderes zu tun haben. Die Justiz darf sich bei Lauterbach und Co. bedanken, die unnötig ein völlig unausgegorenes Gesetz durchgepeitscht haben. Reines Imageprojekt. Ansonsten Taten nach der Gesetzeslage bestrafen, die zum Tatzeitpunkt galt. Fertig.

  74. 21.

    Der unschätzbare Vorteil freier Meinungsäußerung besteht darin, dass jeder frei losplappern darf und damit auch zeigen, von welcher Qualität seine Äußerungen sind.

    Haben Sie vielleicht davon gehört, dass die Länder dem Gesetz nicht mal zustimmen mussten?

    Und was denken Sie, wo wir hinkämen, wenn in der Bundesrepublik jedes Land seine eigenen Strafgesetze machen würde? Womöglich noch nach dem Gusto des jeweiligen Gutsherrn, pardon: Ministerpräsidenten, der sich vielleicht besonders aufspielt, weil er dem Ende seiner politischen Laufbahn entgegensieht?

  75. 20.

    "Drogenhandel gehört verboten und das war es bis zum 1.4."

    Wie man an dem reichen Angebot an Alkohol in jedem Supermarkt sieht, auch hochprozentigem, auch direkt an den Kassen (in handlichen Fläschchen, damit man nicht zwischendurch auf Entzug kommt).

  76. 19.

    Das die Polizei entlastet wird ist Unsinn und überhaupt ist das ganze Gesetz Unsinn.
    Da wollte wohl die Regierung noch schnell vor den Europawahlen eines ihrer Wahlversprechen einlösen.


  77. 18.

    Eigentlich nur ein Zeichen, dass die vorherigen Verfahren auch sinnlos waren, also am Ende doch eine Entlastung für die Justiz!

  78. 17.

    Hmmm, also wenn ich vor dem 01.04.24 nach geltendem Recht verurteilt und bestraft wurde, wird das ab dem 01.04.24 aufgehoben????? Seltsame Logik!

  79. 16.

    Jammern hilft nicht, liebe Justiz-Mitarbeitenden! Wenn Ihr Euch dran haltet, ist das Thema in einem Monat gegessen.

  80. 15.

    Derjenige der sich dieses Gesetz ausgedacht hat, hat wahrscheinlich in seinem bisherigen Leben selbst zu viel gekifft.

  81. 14.

    Schlagen Sie doch noch einmal nach. Der Zeitpunkt wonach das mildere Gesetz zu Anwendung kommt richtet sich im deutschen Strafrecht danach ob die Straftat schon beendet war oder nicht! Der Zeitpunkt der Verurteilung spielt also keine Rolle!

  82. 13.

    Dieser Staat, -Lauterbach bekommt das Medi Problem nicht in den Griff- aber kiffen....

  83. 11.

    Dieser Staat macht laufend Gesetze für den 1.April oder Karneval.
    Leider ohne Lacher.

  84. 10.

    Das Gesetz ist nicht bescheuert, wie meine Vorgängerin meint.
    Das mit dem Gesetz war doch schon vor 2 Jahren bekannt und selbst da konnte man doch schon erste Vorkehrungen machen um jetzt nicht in Schwierigkeiten zu kommen und wie schon gesagt, auf langer Sicht wird die Justiz wieder entlastet und das die Digitalisierung von Justiz geschlafen wurde, dafür kann die Entkrimilisierung auch nix.

  85. 9.

    Vielleicht könnte es Ländersache werden, MP Woidke war dagegen, also bitte zumindest in Brandenburg verbieten!

  86. 8.

    Das kann doch wohl nicht euer Ernst sein. Dann legalisiert doch auch den Vertrieb von Drogen. Dann kann jeder zusehen ,und die Justiz brauch nicht mehr aktiv werden . Dann kann jeder tun und machen was er will. Das ist die größte Schelte und absolut die falsche Richtung die da jetzt angestrebt wird. Die Leute die solche Forderungen einbringen im Bundestag sollten mal ihren Pillenschrank aufräumen oder überprüfen.

  87. 7.

    Das stimmt nicht. Es gilt im Strafrecht der sogenannte lex mitior Grundsatz, wonach immer das mildere Strafgesetz anzumelden ist. Und, dass Strafen nicht vollstreckt werden, wenn nach Urteil ein milderes Strafgesetz ergangen ist, ist auch bereits seit 50 Jahren vorgesehen. Es ist dazu nur nie in vergleichbarem Ausmaß gekommen

  88. 6.

    Das Gesetz gilt ab dem 1.4.2024. Weshalb nun Urteile geprüft werden müssen die im Zeitraum davor gefällt worden sind, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, aber ich bin kein Politiker und sich auch nicht so klug wie diese.Sicher haben sich die Kollegen, wie bei so vielen Entscheidungen, etwas gedacht, nur das es der Wähler leider nicht nachvollziehen kann. Außerdem sind unsere Gerichte ja eh kaum ausgelastet.

  89. 5.

    Warum eigentlich? Vor dem 01.04.2024 war es verboten! Also war es strafbar. Verstehe diese Diskussion echt nicht.
    Ich bin der Meinung, dass in diesen Fällen nix überprüft werden muss. Kostet Zeit und Steuergelder. Beides kann anders verwendet werden.

  90. 4.

    Selber Schuld, dann müssen die Beamten eben mehr arbeiten, das hab ich mir nicht ausgesucht. Aus meiner Sicht gehört das verboten. so wie es war.

  91. 3.

    Das Gesetz gilt ab 01.04. Warum müssen früherer Drogendelikte nun auch noch amnestiert werden? Insbesondere da geringfügige Vergehen auch vorher schon nicht verfolgt wurden. Absurd.

  92. 2.

    Warum,das Gesetz ist ab dem 1.4. Also ist alles was davor nicht von der legalisiertem betroffen. Also bilde ich mir ein das man da niemanden Begnadigung muss. Das ganze neue Gesetz ist total bescheuert. Drogenhandel gehört verboten und das war es bis zum 1.4.

  93. 1.

    Bisher galt, das zum Zeitpunkt der Begehung einer Straftat gültige Gesetz ist anzuwenden.
    Was die aktuelle Regierung so alles aushebeln.

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