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Video: rbb24 Abendschau | 08.04.2024 | Agnes Sundermeyer | Quelle: dpa/Trutschel

Geplante Schulgesetzänderung

Ein Jahr länger Schulpflicht in Berlin

Im August soll sich das Schulgesetz ändern. Bildungssenatorin Günther-Wünsch will ein so genanntes Kita-Chancenjahr einführen, die Aufnahmeregeln für die 7. Klasse am Gymnasium umgestalten und den Religionsunterricht aufwerten. Von Kirsten Buchmann

Bildung so früh wie möglich, schon vor der Einschulung - das will Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) erreichen. Sie will deshalb Vorschul-Kinder, die noch keine Kita besuchen, aber laut einem Sprachtest Defizite haben, stärker fördern. Das soll künftig sieben statt fünf Stunden pro Werktag geschehen, mindestens ein Jahr lang vor der Einschulung.

Die Senatorin setzt darauf, dass die Eltern mitziehen und ihre Kinder zur Sprachförderung in die Kita bringen. Sie signalisiert allerdings zugleich: "Wenn es da Grenzen gibt, sind wir auch gewillt, mit Ordnungsgeldern zu arbeiten, um die Kinder der frühkindlichen Bildung zuzuführen."

Notendurchschnitt bis 2,3 fürs Gymnasium

Strengere Zugangsregeln plant die Senatorin für das Gymnasium. Eine Gymnasialempfehlung sollen demnach nur Schülerinnen und Schüler erhalten, die in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache im zweiten Halbjahr der fünften Klasse und im ersten Halbjahr der sechsten Klasse im Durchschnitt nicht schlechter als 2,3 liegen. Ansonsten müssen sie, um auf das Gymnasium zu kommen, einen Probeunterricht bestehen.

Der Religionsunterricht soll laut Katharina Günther-Wünsch aufgewertet werden. Wenn Religions- beziehungsweise Weltanschauungsgemeinschaften ihren Unterricht anbieten wollen und Nachfrage besteht, müssen die Schulen ihnen diese Möglichkeit geben.

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Elftes Pflichtschuljahr

Neu einführen will Günther-Wünsch für Jugendliche, die ansonsten nach der zehnten Klasse keine Arbeits- oder Ausbildungsperspektive haben und auch nicht beispielsweise ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, ein elftes Pflichtschuljahr.

Dieses solle flexibel gestaltet werden, sagt die Senatorin. Wenn sich zum Beispiel während des elften Pflichtschuljahres feste Kooperationen von Schülern mit Betrieben ergäben, "kann man flexibel aus dem System abbiegen." Gleichzeitig gelte: "Wer innerhalb des elften Pflichtschuljahres zum Beispiel in einer dualen Ausbildung einen Abbruch hat, wird in das elfte Pflichtschuljahr eingespeist."

Die Schulpflicht werde um ein weiteres Jahr verlängert, "aber nicht über das 18. Lebensjahr hinaus." Die Einführung des elften Pflichtschuljahres soll im kommenden Schuljahr beginnen.

Kritik an weiterem Jahr Schule

Aus Sicht von Marianne Burkert-Eulitz von den oppositionellen Grünen ist die vorgesehene Änderung allerdings mit der heißen Nadel gestrickt. Sie kritisiert unter anderem, dass die Schulpflicht durch ein zusätzliches Jahr an einem Oberstufenzentrum ausgedehnt werden solle. Schließlich gehe es um Jugendliche, die schon eine Schuldistanz hätten, so Burkert-Eulitz. "Dann zu sagen: Du musst jetzt noch ein Schuljahr dranhängen, an einem OSZ, also wieder einem schulischen Kontext, ist sehr schwierig."

Eine offene Frage lautet, woher die Lehrer für das elfte Pflichtjahr kommen sollen. Schließlich geht es laut Berechnungen der Bildungsverwaltung um rund 3.000 Jugendliche. Ausgebildete Lehrkräfte sind allerdings nach wie vor knapp.

Schulsenatorin

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Der Senat hat die geplante Schulgesetzänderung zur Kenntnis genommen und zunächst an den Rat der Bürgermeister weitergeleitet. Vorgesehen ist, dass vor der Sommerpause das Berliner Abgeordnetenhaus darüber entscheidet.

Umgesetzt werden sollen die Regelungen damit grundsätzlich zum 1. August dieses Jahres. Für verschiedene Änderungen ist allerdings ein späterer Startzeitpunkt geplant. So sollen etwa die neuen Zugangsregeln zum Gymnasium erst für Schülerinnen und Schüler vollständig gelten, die 2025/26 in der sechsten Klasse sind.

Sendung: rbb24 Abendschau, 08.04.24, 19:30 Uhr

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