Handwerker und Taxifahrer - Günther arbeitet an Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot in Berlin
Diesel-Fahrzeuge dürfen auf bestimmten Straßenabschnitten in Berlin künftig nicht mehr fahren. Doch das soll offenbar nicht für alle gelten: Die Verkehrssenatorin prüft Ausnahmen für bestimmte Branchen - und fordert eine blaue Plakette.
Die Berliner Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos) will bei den Diesel-Fahrverboten Ausnahmen für bestimmte Branchen prüfen. Das betreffe vor allem Handwerker und Taxifahrer, sagte Günther im rbb. "Natürlich arbeiten wir an Ausnahmegenehmigungen", sagte sie am Mittwoch im Inforadio.
Günther forderte zudem erneut eine blaue Plakette, um Fahrverbote auch kontrollieren zu können. Nur mit einer solchen Plakette könnten die Fahrverbote wirksam kontrolliert werden, sagte Günther weiter. Als weitere Möglichkeit bleibe den Ländern sonst nur eine Halter-Abfrage, und das sei sehr aufwendig. Günther kritisierte, dass die Bundesregierung die Plakette ablehne. Dadurch lasse sie die Länder bei der Umsetzung der Fahrverbote allein.
Der Senatorin zufolge steht noch nicht fest, ob auch bestimmte Euro-6-Diesel von den Fahrverboten betroffen sein werden. Das Gericht habe die Entscheidung dem Land überlassen. Man werde diese Frage prüfen.
Der Verband der Automobilndustrie (VDA) lehnte die sogenannten Hardware-Nachrüstungen alter Diesel-Fahrzeuge als zu langwierig ab. Diese seien noch nicht serienreif, sagte VDA-Präsident Bernhard Mattes am Mittwoch dem rbb. "Es sind Entwicklungen von Nachrüstern, die derzeit nicht mal auf dem Markt angeboten werden, und es dauert mindestens zwei Jahre, bis diese dann serienreif entwickelt sind, das ist zu lang", sagte Mattes im Inforadio. Er sprach sich stattdessen dafür aus, alte Fahrzeuge schnell durch neue zu ersetzen. Dafür gebe es auch ein entsprechendes Programm.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Land wegen zu hoher Stickoxid-Werte bis Mitte kommenden Jahres an acht Straßen ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen muss. Für mehr als 100 weitere Strecken müssen Verbote geprüft werden.
An diesen Straßen hat das Verwaltungsgericht Fahrverbote angeordnet:
Auch Regierungsfahrzeuge möglicherweise betroffen
Die Diesel-Fahrverbote treffen möglicherweise auch den Fuhrpark der Bundesregierung. Zu ihm gehörten nach Angaben des Innenministeriums von Ende April noch 200 Dieselfahrzeuge, davon 28 der Abgasnormen Euro 3 bis Euro 5. Die meisten Regierungsfahrzeuge erfüllen dagegen die Euro-Norm 6. Zum Fuhrpark gehören auch 29 reine Elektroautos und 88 Hybrid-Fahrzeuge mit kombiniertem Verbrennungs- und Elektromotor.
"Ausgewogenes Urteil" oder "Ohrfeige für den Senat"?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor Gericht für Fahrverbote geklagt - allerdings für die gesamte Umweltzone in der Berliner Innenstadt. Geschäftsführer Jürgen Resch forderte nach dem Urteil eine schnelle Umsetzung und einen neuen Dieselgipfel der Bundesregierung.
Der Anwalt des Berliner Senats, Frank Fellenberg,bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten als "ausgewogenes Urteil". Die DUH habe ein flächendeckendes Fahrverbot im gesamten Innenstadtbereich verlangt, das Gericht habe aber Sperrungen nur für einzelne Straßenabschnitte verhängt.
Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher, und Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, sprachen dagegen von einer "Ohrfeige für den Senat". Dieser habe nicht rechtzeitig auf Maßnahmen wie die Grüne Welle, die Förderung von Elektrofahrzeugen und den Ausbau von Lademöglichkeiten gesetzt. "
Sendung: Inforadio, 10.10.2018, 08:00 Uhr