Debatte um Demos vor Berliner Volksbühne - "Hier wird in zwei Grundrechte eingegriffen"

Mo 20.04.20 | 18:54 Uhr | Von Jo Goll
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Polizisten stehen während einer Demonstration vor der Volksbühne (Bild: imago images/F. Boillot)
Video: Abendschau | 20.04.2020 | Bild: imago images/F. Boillot

Jeden Samstag das gleiche Bild am Rosa-Luxemburg-Platz: Hunderte Menschen fordern ein, was jedem Bürger nach Artikel 8 des Grundgesetzes zusteht: sich zu versammeln, zu demonstrieren. Die Polizei greift ein. Doch ist das verhältnismäßig? Von Jo Goll

Es ist eine krude Mischung von Menschen, die sich jeden Samstag über das Internet auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne im Berliner Bezirk Mitte verabreden: Aktivisten und Extremisten von links und rechts, Verschwörungstheoretiker, bibeltreue Christen, Impfskeptiker, Trump-Fans, Normalos. "Corona-Spinner" – so werden sie von der Hauptstadt-Presse gerne bezeichnet. 

Doch sie alle haben ein gemeinsames Anliegen: Sie wollen ihr Recht zu demonstrieren, sich zu versammeln, durchsetzen. Egal worum es geht. Das, so sagen sie, dürfe ihnen der Staat nicht einfach nehmen, auch nicht in Zeiten der Corona-Krise. Deshalb halten viele das Grundgesetz in die Höhe und skandieren: "Grundgesetz, Grundgesetz". Oder auch weniger einfallsreich: "Wir sind das Volk".

Beschränkung von Grundrechten

Die Demonstranten eint, dass ihrer Meinung nach durch die Corona-Erlässe die Grundrechte in Deutschland unangemessen und in drastischer Weise eingeschränkt werden. Unter manchen Demonstranten grassieren dazu wilde Verschwörungstheorien: Das Coronavirus existiere gar nicht, es sei nur ein Hebel, um endgültig einen Polizeistaat zu etablieren. Manche befürchten düstere Verstrickungen von Pharmaindustrie und Politik. Aber es gibt auch die, die sich ganz einfach die Frage stellen, ob die Exekutive nicht zu weit geht. Ob der Staat, der Berliner Senat auf Grundlage einer Landesverordnung (Abstandsgebot) Grundrechte wie das Versammlungs- und Demonstrationsrecht einfach außer Kraft setzen darf?

Nein, so einfach gehe das natürlich nicht, sagt Michael Knape, Polizeidirektor im Ruhestand. Auch Knape, der bis heute an der Polizeiakademie in Oranienburg junge Beamte in polizeilicher Einsatzlehre schult, ist am Samstag auf den Rosa-Luxemburg-Platz gekommen. Er will beobachten, wie seine ehemaligen Kollegen die Lage meistern. Knape sieht, wie die Personalien einzelner Teilnehmer von den rund 260 Beamten aufgenommen und einzelne Demonstranten weggetragen werden. Schließlich registriert er auch, wie die rund 400 Demonstranten unter Verweis auf das Infektionsschutzgesetz nach und nach in Seitenstraßen gedrängt werden und die Versammlung schließlich aufgelöst wird. 

Einsatz sei nicht verhältnismäßig

Doch Knape ist nicht wirklich zufrieden mit dem Vorgehen seiner ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. "Missfallen hat mir die rigorose Vorgehensweise der Polizei und die äußerst niedrige Einschreitschwelle gegen die Versammlungsteilnehmer, die teilweise auch mit Mundschutz ausgestattet waren und versuchten, den Abstand einzuhalten", sagt Michael Knape. Dem erfahrenen Einsatzleiter ging das Vorgehen der Berliner Polizei am Samstag viel zu schnell. Mehr oder weniger habe die Polizei unmittelbar nach ihrem Eintreffen vor der Volksbühne auf eine sofortige Auflösung der Veranstaltung hingewirkt. 

Auch in Zeiten des gefährlichen Coronavirus, so Knape weiter, müsse sich das Handeln der Polizei stets am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. "Die Maßnahmen der Polizei habe ich teilweise als sehr hart wahrgenommen. Und ich habe letztendlich den Dialog vermisst. Die Szenen, die sich da abgespielt haben, die Freiheitsentziehungen und das Rollen auf der Straße, das hätte man durch eine besonnene, durch eine auf Kommunikation ausgerichtete Vorgehensweise anders regeln können", fasst Knape den Einsatz zusammen.

Polizei: Spontandemo mit weniger Teilnehmern sei nicht organisierbar gewesen

Für Knape steht fest, dass der Einsatzleiter die Versammlung unter Auflagen, wie zum Beispiel eine deutliche Reduzierung der Teilnehmer, hätte laufen lassen können. Es müsse unbedingt mit Augenmaß vorgegangen werden, sagt Knape. Denn: "Hier wird in zwei Grundrechte eingegriffen, in die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit. Das sind zwei Grundrechte von konstituierender Bedeutung."

Die Berliner Polizei wollte sich auf rbb-Anfrage nur schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Eine Spontandemo mit weniger Teilnehmern sei nicht organisierbar gewesen, hieß es. Auch hätte die Polizei auf der Demo keinen Versammlungsleiter gefunden.

Bundesverfassungsgericht fordert Einzelfallprüfung

Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst entschieden, dass Demonstrationen trotz Corona-Verordnungen nicht grundsätzlich untersagt werden dürfen [bundesverfassungsgericht.de]. Auslöser waren mehrere Demonstrationsanmeldungen in Gießen, die die Stadt mit Hinweis auf die hessische Landesverordnung untersagt hatte.

Die Verfassungsrichter monierten, dass ein generelles Versammlungsverbot nicht ausgesprochen werden dürfe, stattdessen über Demonstrationsanmeldungen immer "unter hinreichender Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls" entschieden werden müsse. Die Stadt Gießen musste über den Antrag neu entscheiden, die Kundgebung ist inzwischen gestattet. Die Demonstration wurde auf eine Teilnehmerzahl von 15 Personen und die Dauer einer Stunde begrenzt. Alle Teilnehmer müssen einen Abstand von 1,5 Metern untereinander halten und Masken tragen. 

Demonstrationsaufrufe für 1. Mai kursieren im Netz

Mit Blick auf den 1. Mai sind diese Entscheidungen von großer Bedeutung. Denn im Internet kursieren verstärkt Demonstrationsaufrufe für den 1. Mai. Auf der linksradikalen Seite Indymedia heißt es, in ganz Deutschland seien Spontandemonstrationen, Autokorsos und Flashmobs sowie weitere unangemeldete Proteste angekündigt. Explizit wird auch zur alljährlichen Demonstration am Abend des 1. Mai in Kreuzberg aufgerufen.

Der Berliner Senat will am Dienstag beschließen, welche Lockerungen es ab dem 27. April geben soll. Dabei wird auch bekannt gegeben, welche Möglichkeiten es für Kundgebungen unter Einhaltung von Auflagen geben soll. 

Der ehemalige Polizeidirektor Michael Knape wird das Geschehen sicherlich weiterhin aufmerksam beobachten. 

Mit Blick auf den 1. Mai sind diese Entscheidungen von großer Bedeutung. Denn im Internet kursieren verstärkt Demonstrationsaufrufe für den 1. Mai. Auf der linksradikalen Seite Indymedia heißt es, in ganz Deutschland seien Spontandemonstrationen, Autokorsos und Flashmobs sowie weitere unangemeldete Proteste angekündigt. Explizit wird auch zur alljährlichen Demonstration am Abend des 1. Mai in Kreuzberg aufgerufen.
Mit Blick auf den 1. Mai sind diese Entscheidungen von großer Bedeutung. Denn im Internet kursieren verstärkt Demonstrationsaufrufe für den 1. Mai. Auf der linksradikalen Seite Indymedia heißt es, in ganz Deutschland seien Spontandemonstrationen, Autokorsos und Flashmobs sowie weitere unangemeldete Proteste angekündigt. Explizit wird auch zur alljährlichen Demonstration am Abend des 1. Mai in Kreuzberg aufgerufen.

Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Textes hieß es, Knape lehre an der Berliner Polizeiakademie. Das ist nicht der Fall.

Sendung: Abendschau, 20.04.2020, 19:30 Uhr

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Beitrag von Jo Goll

54 Kommentare

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  1. 54.

    Wo es sich die Ämter prinzipiell zu einfach gemacht haben, hat ja mittlerweile das Bundesverfassungsgericht die Finger in die Wunde gelegt: die Ämter sind generell verpflichtet, genau zu prüfen, wie und wo das Demonstrationsrecht wahrgenommen werden kann, welche Auflagen gemacht werden können etc.
    Zu behaupten, die Bundesrepublik entwickele sich in diesen Wochen zu einem autoritären Staat ... das ist einfach dumm.

  2. 53.

    Nehmen wir zum Bsp Art. 2, GG:
    "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
    Schon im ersten Satz findet sich eine Einschränkung des (Grund-)Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Also soviel zur Nicht-Einschränkung von Grundrechten. Wenn Sie Grundrechte nicht generell nicht einschränken dürften, als Gesetzgeber, wäre eine Konsequenz: alle Justizvollzugsanstalten abschaffen.

  3. 52.

    Auf den Bildern vor den Berliner Moscheen ist deutlich zurückhaltenderes Verhalten der Polizei festzustellen. Die lammfromme Vogehensweise gegenüber den muslimischen Menschen und die rigorose Art und Weise gegenüber den Deutschen ist alleine schon grundgesetzwiedrig . .... alle Menschen sing geich .. usw.
    Da das Handeln auf staatliche Anordnung erfolgt delegimitiert sich der Staat und die entsprechenden Organe selbst. Ausserdem gelten meines Wissens die Maßnahmen zeitlich unbegrenzt. Da nach Urteil des EuGH letzten Jahres festgestellt wurde dass die BRD kein Rechtsstaat ist, finde ich die DEMOS gerechtfertigt.

  4. 51.

    "Wer der Vernunft dient, kommt der Notwendigkeit zuvor!"
    (Johann Gottfried von Herder)

  5. 49.

    Sehr guter Einwand! So kann man Probleme lösen. Mit Respekt und Anerkennung !! MfG!

  6. 48.

    Ich verstehe auch Herrn Knape nicht. In meiner Wahrnehmung setzte die Polizei auf Kommunikation. Durch Lautsprecher wurde das Verwaltungshandeln transparent gemacht, ebenso die Rechtsfolgen einer unzulässigen Versammlung. Die Wahrnehmung von Herrn Knape ist hier nicht kongruent mit der von anderen einschließlich meiner. Ich verstehe nun auch wahrlich nicht, warum er hier mehr Zurückhaltung fordert, während er vergangenes Jahr noch im Tagesspiegel für eine rigorosere Strafverfolgung in linken Szeneobjekten plädierte. Dass ein Ermessensfehlgebrauch in einzelnen Fällen vorliegt, was die aktuelle Praxis von Versammlungen betrifft mag durchaus zutreffen. Sicherlich jedoch nicht, wenn sich 400 Personen aneinandergedrängt sammeln.

  7. 47.

    Als Mensch, welcher nicht freiwillig vor Ort war und manches mitbekam, bin ich doch einigermaßen überrascht. Überrascht darüber, dass ein beschwichtigender Versuch unternommen wird, den Wirren Interesse an Rechtsstaatlichkeit nachzusagen. Dort folgen Menschen den Aufrufen eines Ken Jebsen und gehen mit diesem Hand in Hand, andere sehen sich in Gefahr, dass Bill Gates persönlich erscheint und sie impft. Eine junge Frau redet im Beisein ihres Kindes mit einem Polizisten und vergleicht nonchalant in den Medien repräsentierte Virologen mit Josef Mengele. Und überhaupt habe sich der junge Beamte mal mit dem Ursprung des Virus zu beschäftigen, welcher jedoch auf Nachfrage höchst geheimnisvoll von ihr verschwiegen wird.
    Dass es ein intensiver Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist wird kaum einer bestreiten. Doch ist dieser durchaus gerechtfertigt.

  8. 45.

    Wer sind diese Leute, woher kennen Sie sie so genau, dass Sie über deren Haltung und Verachtung des Staates so genau Bescheid wissen, warum muss man eine "ordentliche" Haltung zum Staat haben, um Rechte zu haben (diese Rechte haben wir seit unserer Geburt, sie sind unveräußerlich, wir müssen nichts dafür tun und sie gelten ausnahmslos für JEDEN Menschen) und warum amüsiert es Sie?

  9. 44.

    Das Volk ist der Souverän in diesem Staat, nicht die Polizei, und wenn das Ihnen oder irgendwelchen anderen Demokratiefeinden nicht passt, dann interessiert das keine Sau! Und eine Ansteckung fordert Kontakt, oder zumindest Nähe, sie erfolgt nicht magisch, egal wie beliebt das magische Denken bei Ihnen ist! Sie werfen mir "achte Klasse" vor, legen dabei aber die staatsbürgerliche Bildung und das logische Vermögen eines Kindergartenkindes an den Tag! Von solchen autoritären Charaktermasken und denkunfähigen Pappnasen lässt sich ganz zurecht niemand das Demonstrieren verbieten!

  10. 43.

    Gute Güte! … Was glauben Sie denn, mit dieser Anmerkung hier an dieser Stelle beitragen zu können?

    Ich hatte ganz nüchtern darüber aufgeklärt, dass Grundrechte - anders als vom Foristen "Also wirklich" fälschlich in den Raum gestellt - sehr wohl einschränkbar sind, und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz selbst entsprechende Aussagen dazu vornimmt. Dass Sie mich nun fragen, ob ich den "2. Satz", der im Übrigen ein "Absatz 2" ist, kenne, vermittelt mir lediglich die Botschaft, dass Sie zwar lesen können, aber hier weder einen Zusammenhang zur unstrittigen Feststellung bezüglich der Einschränkbarkeit der meisten Grundrechte herstellen können noch vermutlich wissen, was die Wesensgehaltsgarantie überhaupt meint.

  11. 42.

    Altruismus und Opportunismus sind keine Gegensätze.
    Gerade heutzutage und besonders in Deutschland versuchen viele Menschen, sich moralisch hervorzutun, indem sie mit dem Strom schwimmen.
    Auch ist Opportunismus nicht unbedingt ein Hinweis auf die Absicht, am Leben zu bleiben.
    Der wahre Opportunist will vielmehr funtionieren, sieht in seinen Aufgaben ein Lebensziel, ohne deren Ethik zu hinterfragen. Schutz ist EIN Grund für Charakterlosigkeit, doch sicher nicht der einzige oder einzig maßgebliche.
    Für mich ist der Streit um Corona und Demos vielmehr ein Aufeinandertreffen von Idealismus und Pragmatismus.

  12. 41.

    Aus dem gleichen Grund aus dem sich Nichtlinke generell gern unterhalten:
    Weil sie es interessant finden, auch mal ANDERE Ansichten kennenzulernen und den Austausch von Meinungen a priori für etwas eher Konstruktives halten.
    Ich finde Demos sinnlos, weil sie nichts bringen, und bin voreigenommen.
    Sie finden Demos (weil Sie jede - hoffentlich friedliche - Art der Meinungsäußerung befürworten) gut, und sind es nicht?
    interessante Logik.
    Es ist menschlich, eine Meinung zu haben.
    Und lobenswert, für diese einzustehen.
    Doch widrige Umstände kleinzureden oder zu ignorieren, ist eher verbohrt als idealistisch.

  13. 40.

    Hier kommt die Dualität des Menschen zum Ausdruck. Opportunismus trifft auf Altruismus . Ein evolutionäre Erscheinung!
    Wobei der Alturismus relativ neu auf dem Markt ist! Für den "Echten Opportunisten" hat das eigene Überleben absolute Priorität! Alle Handlungen,die diesem Ziel dienen, sind für Ihn "allgemeingültig" , auf andere Handlungen wird automatisch mit Aggression reagiert! Der"Echte Altruist" stellt die Entwicklung einer "Menschheitsfamilie" in den Mittelpunkt und wird dafür "jedes erforderliche Opfer " bringen, selbst den eigenen Tod. Er kann ebenfalls "sehr aggressiv" werden. Wärend der Altruist auch opportunistisch handeln, fehlt dem Opportunisten diese Eigenschaft. Selbst in unserem Grundgesetz ist diese Dualität verankert! Wir können nicht entkommen! Ostern war ich auf der Demo und am 1.Mai werde ich zu Hause bleiben! MfG!

  14. 39.

    Liebes RBB Team, Herrn Knape wurde zum Wintersemester 2017 an der HWR gekündigt. Im Artikel wird er aber als aktiver Dozent geführt. Bitte um Überprüfung. Herr Knape vertritt seine Meinung als private Person und lobbyist der FDP.

    Wenn man sich die Themen vergegenwärtigt, zu denen er sich in den letzten Jahren geäußert hat, so wie den Umgang mit Zugriffen in der Rigaer Straße, war von Vorwürfen der überzogenen Härte nichts zu hören. Im Gegenteil, sie wurde von ihm explizit gefordert. Über seine aktive Zeit bei der Behörde ganz zu schweigen. Zu Zeiten eines SenInn. Lummer wäre seine Kritik angebrachter gewesen,aber da hörte man sehr wenig von ihm. Hätte wohl dem Werdegang geschadet. Aus meiner Sicht ist das Hauptanliegen des Herrn Knape in der Verunglimpfung der Behörde zu sehen, die ihn seiner Meinung nach unredlich behandelt hat. Dies sei ihm auch zugestanden, aber bitte nicht auf dem Rücken der Beamten im Einsatz vor Ort.

  15. 37.

    "Als jemand, der Demonstrationen generell ziemlch sinnlos findet, sehe ich dieses Beharren auf Unvernunft ohnehin sehr skeptisch."

    Dann seien Sie bitte so freundlich und sagen uns, warum man sich mit Ihnen überhaupt unterhalten sollte. Das mag ja bei geneigter Leserschaft als ehrlich und authentisch empfunden werden, ist aber eben auch voreingenommen.
    Warum demonstrieren Menschen und/oder Interessengruppen? Weil sie auf Dinge zeigen wollen, die ihrer Ansicht nach medial unterrepräsentiert sind oder sogar generell in den Medien nicht stattfinden. Gefühlte und/oder tatsächliche Missstände aufzeigen. Aufmerksamkeit erregen! Elementares Prinzip des Marketings. Die Demonstration als Mittel um Aufmerksamkeit zu erregen ist aber vor allem elementares Verfassungsprinzip. Wer dies "generell ziemlich sinnlos" findet, sollte sich mal fragen, mit wie vielen Beinen er noch auf dem Boden der Verfassung steht.

  16. 36.

    Das ist einer der Gründe, warum ich kein Linker bin:
    Den Staat situationsbedingt mal als omnipotenten Beschützer, mal als verachtenswerten Feind zu betrachten, ist mir einfach zu billig.
    Und jene, die sich jetzt für die EInhaltung und Bewahrung ihrer Grundrechte in die Brust werfen, sollte man vielleicht mal fragen, ob sie sich ebenso verhalten würden, sollten die Behörden aufgrund eines mehrtägigen Orkans eine Ausgangssperre verhängen.
    Ich fürchte: Ja.
    Zumindest dann, wenn man diesen Unsinn für ANDERE einfordert.
    Denn das Linke demonstrieren, wenn das außer einer vorübergehenden Verhaftung für sie irgendein reales, für sie erfassbares Risiko bereithält, wäre ein Novum.

  17. 35.

    Mich amüsiert, wie sich Personen auf das Grundgesetz eines Staates abstützen, den sie eigentlich verachten.

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