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Video: rbb24 Abendschau | 01.07.2022 | Petra Fischer/Max Kell | Quelle: dpa/C.Gateau

Fragen und Antworten

Was sich bei den Corona-Schnelltests ändert

Die Zeit der kostenlosen Corona-Tests ist vorbei, in den Testzentren gelten neue Regeln. Ein kostenloser Schnelltest steht nur noch wenigen zu. Allerdings: Auch einen Test für 3 Euro bekommen nicht alle. Antworten auf wichtige Fragen finden Sie hier.

Seit dem Start der neuen Corona-Testverordnung am Donnerstag gelten in den Testzentren in Berlin und Brandenburg neue Regeln - und neue Preise. Kostenlose Antigen-Schnelltests sind dort jetzt nur noch für wenige zu haben. Auch einen Test für drei Euro gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer etwa vor einem Treffen im Bekanntenkreis sicherheitshalber ins Testzentrum geht, zahlt zum Teil deutlich höhere Preise.

Allerdings gibt es Widerstand gegen die neue Testverordnung. So haben am Donnerstagabend die Kassenärztlichen Vereinigungen in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, dass sie Bürgertestungen "zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können".

Hier einige wichtige Fragen und Antworten zur neuen Teststrategie der Bundesregierung.

Brief an Lauterbach

Kassenärzte wollen Bürgertests nicht mehr abrechnen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben am Donnerstag angekündigt, Bürgertests wegen der neuen Regelungen zukünftig nicht mehr abzurechnen und auszuzahlen. Das Bundesgesundheitsministerium setzt auf einen Dialog mit den Kassenärzten.

Wer kann einen kostenlosen Bürgertest bekommen?

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht die Möglichkeit kostenloser Bürgertests für folgende Gruppen vor:

- Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen

- Bewohner bzw. Betreute in Pflege- und medizinischen Einrichtungen

- Pflegende Angehörige

- Personen, die sich freitesten wollen, um eine Quarantäne zu beenden

- Kinder unter 5 Jahren

- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

- Chronisch Kranke und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

- Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft

Menschen mit Covid-19 Symptomen können sich weiterhin in Arztpraxen kostenlos testen lassen.

Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?

Dafür müssen Nachweise in der Teststelle vorgelegt werden: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen.

Teilnehmende an Impfstudien können sich einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.

Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

Wer kann sich für 3 Euro testen lassen?

Bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium einen Schnelltest. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:

Besuch einer Freizeitveranstaltung: Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden.

Besuch besonders gefährdeter Menschen: Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben werden, einen Menschen mit Behinderung treffen oder eine Person mit Vorerkrankungen besuchen.

Rote Meldung in Corona-Warn-App: Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko haben.

Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?

Ja. Auch für die Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro muss der Anspruch nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nachgewiesen werden. Möglich ist das zum Beispiel mit einem Ticket für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten zu Risikopatienten mit einer Selbstauskunft.

Kann ich auch ohne die geforderten Nachweise ins Testzentrum gehen?

Ja, sofern diese auch Schnelltests für Selbstzahler anbieten. "Wer keinen in der Verordnung geregelten Grund für einen kostenlosen oder 3-Euro-Bürgertest hat, muss die Kosten selbst übernehmen", erklärt eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit. Geregelt habe das ebenfalls der Bund. "Wie hoch die Kosten sind, hängt vom jeweiligen Teststellenbetreiber ab."

Nach Informationen von rbbl24 wurden am Donnerstag bereits Preise um die 15 Euro für Personen erhoben, die keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest oder einen Test für 3 Euro nachweisen konnten.

Drogeriemärkte und Apotheken verkaufen Schnelltests in der Regel für weniger als 5 Euro. Eine mögliche Alternative für alle, die etwa vor einem Treffen im Bekanntenkreis Klarheit haben wollen und keinen schriftlichen Nachweis über ein Testergebnis brauchen.

Neue Regelung ab 30. Juni

Corona-Bürgertests sollen künftig drei Euro kosten

Die kostenlosen Corona-Bürgertests für alle sind bald Geschichte: Schon ab Donnerstag nächster Woche sollen die meisten Menschen nach Plänen des Gesundheitsministers drei Euro dafür bezahlen. Doch es soll Ausnahmen geben.

Warum bleiben Corona-Schnelltests nicht für alle kostenlos?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte vor dem Inkrafttreten der neuen Testverordnung, er hätte die kostenlosen Bürgertests gern beibehalten. Angesichts der Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat sei dies für den Bund in der angespannten Haushaltslage aber nicht mehr zu leisten. Zudem sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Teststellenbetreiber fiktive Leistungen abgerechnet hatten.

Die Bundesländer haben nach Aussage Lauterbachs zwar die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung von drei Euro auch für weitere Gruppen zu übernehmen.

Ein Sprecher des Brandenburger Gesundheitsministeriums erklärte dem rbb aber, dass den Ländern eine Finanzierung der Bürgertests schlicht nicht möglich sei. Das hätten die Gesundheitsministerinnen und -minister hätten jedoch bei der Gesundheitsministerkonferenz deutlich gemacht.

Zudem beteiligten sich die Länder bereits umfassend an der Bereitstellung von Tests in Kitas, Schulen und weiteren Einrichtungen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 30.06.2022, 19:30 Uhr

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