Erfolgreiche Revision vor BGH - Landgericht Cottbus muss über Tötung eines Mädchens neu verhandeln

Mo 13.02.23 | 12:37 Uhr
Gerichtssaal am Landgericht Cottbus mit Angeklagtem und Verteidiger
Audio: Antenne Brandenburg | 13.02.2023 | Holger Kessler | Archivbild | Bild: rbb/Aline Lepsch

Der Prozess über die Tötung eines fünfjährigen Mädchens muss am Landgericht Cottbus neu aufgerollt werden. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mit [juris.bundesgerichtshof.de].

Der Vater des Kindes war im Dezember 2021 wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Mutter des Mädchens hatte als Nebenklägerin gegen das Urteil Revision eingelegt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.

Mutter hatte lebenslange Haft gefordert

Das fünfjährige Mädchen war Ende April 2021 tot in ihrem Bett gefunden worden. Der Vater lag leblos in der Badewanne. Er konnte wiederbelebt werden.

Das Cottbuser Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann seine Tochter zunächst ertränken wollte, dann erdrosselte und sich anschließend selbst das Leben nehmen wollte. Mordmerkmale sah das Gericht allerdings nicht erfüllt. Es konnte nicht feststellen, dass der Mann heimtückisch gehandelt habe.

Mit seiner Entscheidung war das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nachgekommen. Auch die Verteidigung sah den Tatbestand des Totschlags als gegeben an. Die Mutter des Kindes hatte als Nebenklägerin eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

BGH spricht von Rechtsfehlern

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass das Landgericht Cottbus Rechtsfehler begangen hat. So hielt es das Landgericht für möglich, dass der Mann dem Kind offen feindselig gegenübertrat. Das sei laut BGH rein spekulativ. Vieles spreche gegen eine offene Feindseligkeit. So habe sich der Mann bis zur Tat gut um das Kind gekümmert. Es habe auch keine Abwehrverletzungen gehabt, als es gefunden wurde.

Das Landgericht zweifelte außerdem daran, dass der Mann eine "auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit" bewusst ausnutzte. Auch das halte aber der rechtlichen Prüfung nicht stand, entschied der BGH. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte nicht gewusst habe, dass seine Tochter ihm schutzlos ausgeliefert war.

Sendung: Antenne Brandenburg, 13.02.2023, 15:30 Uhr

Nächster Artikel