Bis Mai 2024
Die Stadt Lübben (Landkreis Dahme-Spreewald) will staatlich anerkannter Erholungsort bleiben - und muss deshalb bis Mai 2024 nachweisen, dass sich Gäste dort gut erholen können. Das sagte die städtische Wirtschaftsförderin Mareike Bretterbauer dem rbb.
Erholungsorte müssen in Brandenburg regelmäßig belegen, dass die Bedingungen für den Titel weiterhin erfüllt sind. Laut Brandenburger Wirtschaftsministerium werden die Orte alle 10 Jahre überprüft. Weil Brandenburg zudem 2019 ein neues Kurortgesetz verabschiedet hatte, müssen sämtliche Kurorte im Land, die ihren jeweiligen Status behalten wollen, bis 1. Mai 2024 nachweisen, dass sie weiterhin alle Bedingungen erfüllen. Das gilt auch für Lübben.
Über die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort entscheidet das Brandenburger Wirtschaftsministerium mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums.
Damit eine Stadt in Brandenburg als Erholungsort staatlich anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Laut Wirtschaftsförderin Bretterbauer muss Lübben beispielsweise nachweisen, dass genügend Betten für Übernachtungen vorhanden sind. Laut Gesetz sind das mindestens 100. Es müsse zudem ein Fokus auf Gesundheitsleistungen gelegt werden, mit der Besonderheit, dass alle Gäste Zugang haben müssen. Bieten beispielsweise Hotels oder Physiotherapiepraxen Gesundheitskurse an, müssen auch Tagesgäste die Möglichkeit haben, diese zu besuchen, so die Wirtschaftsförderin.
Laut Bretterbauer beschäftigt vor allem die Luftqualität die Stadt, da Lübben von zwei Bundesstraßen durchquert wird. Sie rechnet dennoch mit einer erneuten Zertifizierung.
Lübben ist bereits seit 1999 staatlich anerkannter Erholungsort.
Sendung: Antenne Brandenburg, 27.12.2023, 09:30 Uhr
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