Corona-Pandemie -
Die Uckermark hat am fünften Tag in Folge die Corona-Inzidenz von 35 überschritten. Damit gelten ab Freitag wieder die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen oder bestimmte Veranstaltungen, Betriebe oder Einrichtungen besuchen zu können, wie die Pressestelle der Kreisverwaltung am Donnerstag mitteilte. Grundlage für die Verschärfung sei die derzeit geltende dritte Sars-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg.
Testnachweis in verschiedenen Bereichen nötig
Mit dem Überschreiten der Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen trete auch in der Uckermark als letzter Landkreis in Brandenburg die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises in Kraft, wie es weiter heißt. So müssen Bürgerinnen und Bürger beim Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, beim Besuch von Gaststätten oder beim Aufenthalt in Beherbergungsstätten einen negativen Corona-Test nachweisen. Auch bei Indoor-Sport, bei Gesangs- oder Instrumentenproben sowie beim Museumsbesuch sei ein gültiger Nachweis wieder notwendig.
Ausgenommen von der verschärften Testpflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie geimpfte und nachweislich genesene Personen. Darüber hinaus sind Schüler, die regelmäßig auch während der Ferien getestet wurden, von einer Nachweispflicht befreit. Gleiches gilt für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt sind.
Die Uckermark habe seit Sonntag die Inzidenz von 35 überschritten, wie die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite mitteilte. So sei der Wert laut Robert-Koch-Institut von 36,4 über 38,9 am Dienstag bis zum derzeitigen Höchstwert von 52,4 am Donnerstag gestiegen.