Corona-Jahr 2020 - Ein Viertel weniger Insolvenzanträge in Berlin

So 28.02.21 | 09:36 Uhr
  3
Symbolbild: Stuehle und Tische in der Fussgaengerzone der Wilmersdorfer Strasse. (Quelle: imago images/J. Schicke)
Bild: imago images/J. Schicke

Im Ausnahmejahr 2020 mit der Corona-Krise haben deutlich weniger Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg als zentrales Insolvenzgericht der Hauptstadt zählte bis zum Jahresende 3.277 solcher Anträge. Das waren gut 24 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Antragspflicht ausgesetzt

Demnach wurden noch von Januar bis März mehr Insolvenzen angemeldet als im jeweiligen Vorjahresmonat. Ab April lagen die Zahl dann jedoch durchgehend darunter, teils um mehr als die Hälfte. Die Bundesregierung hatte im Frühjahr die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, die in der Pandemie in Not geraten sind.

Für bestimmte Firmen, die aus Corona-Hilfsprogrammen unterstützt werden, bleibt die Pflicht noch bis Ende April ausgesetzt - vor allem weil sich die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen verzögert hat.

Wohl auch deshalb bleibt die Zahl der Insolvenzanträge weiter niedrig: Im Januar dieses Jahres wurden 297 gestellt, im Vorjahresmonat waren es noch 392.

Sendung: Inforadio, 28.02.2021, 10 Uhr

3 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 3.

    Die Insolvenz Welle wird noch früh genug über uns herein brechen versprochene Hilfen kommen zögerlich bis garnicht Dank dieser sogenannten Regierung !! Es werden sich noch Abgründe auftun was wir bishierhin noch nicht ahnen können

  2. 2.

    Momentan trägt die Regierung insolvente Unternehmen über das Wasser und wirft sehr viel gutes Geld dem schlechten hinterher.

  3. 1.

    Was sollen solche Meldungen darstellen, wenn sie keine Aussagekraft haben.

    Wie ja selbst geschrieben wird: die antragspflicht ist ausgesetzt. D.h. Die antragszahl hat keine Aussagekraft.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren