Tarifverhandlungen - Verdi ruft Awo-Beschäftigte in Berlin zu mehrtägigem Warnstreik auf

Mo 06.11.23 | 07:48 Uhr
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Archivbild: Demonstrantinnen protestieren am 19.03.2018 und machen auf einen zweitägigen Warnstreik der AWO Berlin aufmerksam. (Quelle: dpa-Zentralbild/Britta Pedersen)
Audio: rbb24 Inforadio | 06.11.2023 | Swetlana Oheim | Bild: dpa-Zentralbild/Britta Pedersen

Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Berlin für Montag und Dienstag zu einem Warnstreik aufgerufen. Auch kommende Woche, am 15. und 16. November, solle gestreikt werden, teilte der Verdi-Landesbezirk Berlin-Brandenburg am Freitag mit.

Der Aufruf richtet sich an rund 2.000 Beschäftigte in der sozialen Wohlfahrtspflege. Dazu zählen unter anderem Kindertagesstätten, Migrationsberatung und sozialpädagogische Unterstützung in Schulen und Jugendeinrichtungen.

Verdi fordert 13,5 Prozent mehr Lohn

Grund für den Warnstreik sind demnach die festgefahrenen Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft und der Awo Berlin. Die Verdi-Tarifkommission fordert in den Verhandlungen 13,5 Prozent, mindestens aber 550 Euro mehr Gehalt ab Anfang 2024.

Der Awo-Landesverband Berlin teilte mit, die Awo-Tarifkommission habe ihr Angebot in der vierten Verhandlungsrunde im Oktober noch einmal verbessert. Die Awo verfolge das Ziel der Angleichung an den öffentlichen Dienst weiter. Verdi beharre leider auf der sofortigen Umsetzung. Ohne feste Finanzierungszusage der öffentlichen Hand sei das jedoch nicht möglich.

"Die Voraussetzung für weitere Verhandlungen sind echte Kompromissbereitschaft seitens Verdi sowie konkrete Refinanzierungszusagen, insbesondere seitens des Berliner Senats." Weil beides derzeit nicht ausreichend vorhanden sei, seien die Gespräche zwischen Verdi und der Berliner Awo bis zu den Haushaltsverhandlungen ausgesetzt worden.

Der neue Doppelhaushalt wird voraussichtlich im Dezember vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Der aktuelle Tarifvertrag bleibt bis Ende des Jahres in Kraft.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.11.2023, 07:45 Uhr

13 Kommentare

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  1. 13.

    Seit über 20Jahren Sparpolitik, viele freie Träger zahlen nicht annähernd das,was im Senat gezahlt wird.
    Bei freien Trägern sind allein in Berlin 100.000 Beschäftigte.
    Sie sind quasi das soziale Rückgrat der Stadt.

    Das hat nix mit Mitnahme oder ähnlichem zu tun. Verdienen Sie für die gleiche Arbeit hunderte Euro weniger und empfinden das als fair?

  2. 11.

    Mir geht's nicht um das Streikrecht. Mir geht's darum, woher die Träger die Mehrkosten nehmen sollen. Denn die Mittelzuweisungen erhöhen sich ja nicht.

  3. 10.

    Die öffentlichen Kassen sind nicht leer, nur sind die Prioritäten verschoben. Es wird zuviel Geld für Zuwendungsempfänger ausgeben. Das kann nicht Aufgabe des Staates sein das arbeitsfähig Personen die Vollkasko Versorgung erhalten. Daher muss gestreikt werden, die Mitarbeiter sind das Rückgrat vom öD

  4. 9.

    Jeder der in einer Gewerkschaft organisiert ist hat das Recht das Streikrecht anzuwenden, auch wenn ihnen das nicht passt.
    Kann ja nicht jeder ihrer engstirnigen und unsolidarischen Meinung sein.

  5. 8.

    Mitarbeiter in Kitas sind Mitarbeiter wie alle anderen auch. Auch ihnen steht ein grundgesetzlich geschütztes Streikrecht zu, sofern sie gewerkschaftlich organisiert sind und die Gewerkschaft durch Abstimmung unter Ihren Mitgliedern Streikmaßnahmen beschlossen hat. In Deutschland regeln grundsätzlich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Oft ist die Situation halt so, dass Arbeitgeber nur nach Streikmaßnahmen bereit sind vernünftige Löhne zu bezahlen. Natürlich kann dies zu höheren Personalkosten führen. Diese Kosten sollten allerdings durch diejenigen getragen werden, die ihre Kinder zur Kita bringen. Die verfügen offensichtlich über ausreichend Einkommen um hierfür nicht streiken zu müssen.

  6. 7.

    Das ist ja schön und gut. Aber woher sollen die Träger die Mehrkosten nehmen? Die Kostenträger können die Mittel nicht erhöhen bzw müssen Zuschüsse kürzen.

    Die erste Maßnahme muss sein, die generelle Kostenpflicht ohne Ausnahme einzuführen. Und zwar für alle Arten der Kinderbetreuung.

    Eine jetzige Lohnerhöhung bedeutet weniger Stellen bzw weniger Plätze. Es sei denn, dass das Geld vom Himmel fällt

  7. 6.

    Arbeiten die auch noch? Diese aktuelle Mitnahmementalität ist extrem schädlich.

    Vielleicht kann mir mal jemand verraten, wie die freien Träger die Mehrkosten intern gegenfinanzieren? Die Kostenträger zahlen ja nicht mehr, ganz im Gegenteil.

  8. 5.

    Letztlich bedeuten Mehrkosten für den Träger, dass es weniger Stellen gibt. Die Kommunen und Länder zahlen den freuen Trägern nicht mehr Geld. Auch die öffentlichen Kassen sind leer

    Und kommen Sie mir jetzt nicht mit dem Unsinn Bürgergeld. Das machen Sie ja gerne, obwohl es oft unsinnig ist.

    Diese aktuelle Mitnahmementalität der Gewerkschaften ist weder nachhaltig noch finanzierbar.

    Es ist nicht die Aufgabe der AG, die Folgen der Inflation für die AN auszugleichen.

  9. 4.

    Diese Sichtweise ist aber interessant. Eltern sind frustriert über die Betreuung ihrer Kinder.
    Natürlich ist die Bewertung gewagt und es fehlen die Hintergründe für diese Bewertung. Keine Frage und sie kann auch nicht verallgemeinert werden. Aber und das ist der eigentliche Punkt, es muß etwas geschehen. Kein Erzieher*in kann ihren Ansprüchen auf eine gute Arbeit nachkommen, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Aufmerksamkeit kann nur miteinander gelingen und Schuldzuweisungen spalten.
    P.S. Das ist meine Sicht und es gibt sicher andere.
    Liebe Grüße aus dem Spreewald

  10. 3.

    Die Herausforderung, die ich sehe, sind die Einrichtungen in freier Trägerschaft. Ich selbst habe erlebt, daß die Kollegen nicht nach Tarif bezahlt werden. Wie können diese Mitarbeiter eine faire Bezahlung für sich einfordern und vor allem, wer kontrolliert das?
    Diese Einrichtungen müssen sich in allem an gesetzliche Vorgaben halten, um diese zu betreiben.

  11. 2.

    Sie sollten sich mit dem Arbeitsrecht befassen. Der Arbeitnehmer hat einen Vollzeit Vertrag also gibt es volles Gehalt, Lohnfortzahlung gibt es auch bis zu 6 Wochen im Krankheitsfall. Im übrigen sehen Sie vermutlich die Arbeit der Erzieher auch nur wenn sie Ihr Kinder in der Kita abholen, und dann Rückschlüsse auf die restlichen Stunden zu schließen ist schon gewagt

  12. 1.

    In unserer AWO Kita herrscht seit Jahren ein so hoher Krankenstand, dass ich mich frage, wie ausverschämt man sein muss hier zu streiken. Um 100% Lohn zu fordern sollte man auch 100% Arbeit abliefern. Und ich wage zu bezweifeln, dass 500 Euro mehr hier irgend was an dem Krankenstand ändert. Und was die Arbeit der Erzieher angeht, bin ich alles andere als begeistert. Das hat mit erziehen nichts zu tun. Da passiert nicht mehr, als im Spieleparadies der gut sortieren Möbelhäuser...

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