Kinofilme für Ostern - (Glaubens-)Regeln für den Karfreitagsfilm

Fr 07.04.23 | 08:11 Uhr | Von Stefan Ruwoldt
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Besucher sitzen im Kino International. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Bild: dpa/Fabian Sommer

Am Karfreitag soll es besinnlich zugehen. Dafür gibt's Regeln, zu denen auch eine Liste von Filmen gehört, die Kinos an diesem Tag nicht zeigen sollen. Auf dieser Liste wächst reichlich Moos, doch sie gilt. Von Stefan Ruwoldt

"Verboten!" - Dieses deutsche Wort hat es sogar ins Englische geschafft. Briten, Iren oder Amerikaner lieben es. Sie sagen, es klingt so schön hart. Sie sagen: Bedeutung und Klang seien eins. Die englische Steigerung lautet "very verboten". Und genau darum geht es hier: um eine Sache, die Ostern "very verboten" ist. Etwa die Kinovorführung ganz bestimmter Filme.

Der religiöse Charakter ist in Gefahr

"Very verboten" sind zu "stillen Feiertagen" wie dem Karfreitag Kinovorführungen von Filmen, die dem religiösen und "ernsten" Charakter des Festes entgegenstehen - welche das sind, ist bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft [fsk.de] aufgelistet. Spiel, Spaß, Sport und Musik stören demnach das Gedenken an die Kreuzigung.

Entsprechend dieser Logik gelten manche Filme als "Bildung", vielleicht noch als "gebildete Unterhaltung" oder "Zerstreuung", und sie sind darum von der FSK gestattet. Starker Tobak aber, wie etwa Horror oder Angst, soll am Kreuzigungstag nicht auf den christilichen Leinwänden der deutschen Kinos zu sehen sein.

Am Karfreitag, könnte man denken, steht der FSK-Pfarrer am Projektor. Aber dieses "very verboten" ist auch nach Ansicht der FSK, eine von der Kinobetreibern und der Filmwirtschaft annerkannte Einrichtung, ein sehr antiquiertes Siegel, weshalb sie es selbst kaum noch verwendet.

Der Stempel "NF - nicht feiertagsfrei"

Die Idee dieses institutionellen Verbots stammt noch aus der Hochzeit des Kinos, als kaum ein Haushalt einen Fernseher hatte, als Hörspiele mit Gruseleffekten für Gruppenaufläufe in Großstadtschluchten sorgten und als der Vati noch ganz offiziell auch im Kinderzimmer rauchen durfte: aus dem Jahr 1952.

1952 starteten die neu eingerichteten Prüfgremien der FSK ihre Arbeit und entschieden, ob ein Film an den "stillen Feiertagen" vorgeführt werden darf. "Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist", lautete das Urteil für Streifen, die dann keine Feiertagsfreigabe bekamen. Die Stempeletiketten lauten "FF" und "NF", also "feiertagsfrei" und "nicht feiertagsfrei [Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, spio-fsk.de].

Regeln für die Besinnung - aber nur für die Kinos

Dieses "Verboten" gilt für Karfreitag, aber auch am Volkstrauertag, am Totensonntag, am Buß- und Bettag und Allerheiligen. Es sind Regeln für die "stillen Feiertage". Und sie gelten nicht etwa für alle Medien, oder für die Ausstrahlung im Fernsehen, sondern nur und ausschließlich fürs Kino.

"Sie gehen zurück auf Bestimmungen aus der Weimarer Republik und stammen aus einer Zeit, als Filme ausschließlich im Kino vertrieben wurden", sagt Geschäftsführer der FSK, Stefan Linz, rbb|24. Das Kino galt damals als Sündenpfuhl, an den man strenge Bademeister schicken musste. Diese Aufgabe bekam die FSK.

Richtschnur für die Ordnung auf der Feiertags-Kinoleinwand wurde eine Tabelle, eine Auflistung der - nach karfreitäglicher Ordnung - völlig unchristlichen filmischen Übelkeiten. Die Regelungs- und Eingreiffreudigkeit der FSK allerdings ist über die Jahre und sehr schnell und sehr deutlich zurückgegangen, sagt Linz und belegt das mit Zahlen: "In den Jahren 2021 und 2022 erhielt jeweils ein Kinofilm von 354 bzw. 392 geprüften keine Feiertagsfreigabe, 2020 gab es keinen ohne Freigabe."

Und noch stärker verdeutliche ein Vergleich der Jahrzehnte, wie sich die Freigabepraxis gewandelt habe: "Wurde in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren über die Hälfte aller Kinospielfilme 'nicht feiertagsfrei' gegeben, sank der Prozentsatz kontinuierlich auf 33,1 Prozent in den 1980ern und 3,8 Prozent in den 1990er Jahren." Nach dem Jahr 2000 habe der Anteil der Kinospielfilme ohne Feiertagsfreigabe bei einem Prozent und darunter gelegen.

Theoretisch für den Feiertag zugelassen, aber praktisch....

Für viele Filme aus den früheren Jahrzehnten würde es bei den Kolleginnen der heutigen FSK mit großer Sicherheit eine Freigabe geben, heißt es, die Verleiher müssten dafür nur eine erneute Begutachtung beantragen. Doch passiere nur für wenige Filme, so die FSK. Also gilt - zumindest auf dem Papier - weiter, was die Bewertungskammer für viele Filme vor Jahrzehnten beschloss: Ungeeignet für die 18-Uhr-Vorstellung am Karfreitag sind so weiterhin "Batman hält die Welt in Atem" (1966). "Ghostbusters ‐ Die Geisterjäger" (1984) oder "Der Terminator" (1984).

Dazu kommt noch, dass sich in der Kategorie NF - also "nicht feiertagsfrei" - auch weniger oder gar nicht krawallige Produktionen finden. Dies liege daran, dass schon von Anfang an keine Freigabe beantragt worden sei, wie die FSK erklärt. Die Filmverleiher, von denen die Filme an die Kinos gehen, müssen eine Freigabe für die stillen Feiertage beantragen.

Die für die Verleiher wichtigste FSK-Leistung ist die Freigabe-Einschätzung für die einzelnen Altergruppen. Wenn der Antrag auf Feiertagsfreigabe nicht gleichzeitig mit dem für die Alterskategorisierung ergeht, bekommen die Filme den "NF"-Stempel. Die FSK verweist darauf, dass diese Prüfung auf Freigabe für die Feiertage nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Als prominente Beispiele für eine erst später bei einer Neuvorlage ergangenen Freigabe nennt die FSK "Die Feuerzangenbowle". Auch "Mary Poppins" wurde erst nachträglich für Karfreitag zugelassen.

Dieter Hallervorden und Django? - Nichts für Ostern!

Und so ist die NF-Liste lang: Auf ihr sind inzwischen 700 Filme verzeichnet. So steht "Mad Max" auf der Liste, genauso wie "Didi und die Rache der Enterbten", "Bonnie und Clyde", "Dirty Harry kommt zurück", "Dumm und Dümmerer 2", "Rififi am Karfreitag", "Django" und natürlich - und hier ist es wohl als Auszeichnung zu verstehen, die bei einem Neuzulassungsantrag ganz sicher verloren gehen würde: "Das Leben des Brian".

In den letzten sieben Jahren sind 14 Filme hinzugekommen, darunter der weltberühmte und natürlich horrorige Film "Camp" von 2019 oder der "Beinahe-Porno" aus dem gleichen Jahr "Love, Sex and Pandemic", über den die "Süddeutsche" schrieb (ohne auf die fehlende FSK-Freigabe zu verweisen), dass er so gefühllos daherkomme, "dass man ihn für Zölibats-Propaganda halten könnte".

Was passiert, wenn so ein Streifen doch mal läuft?

Die entscheidende Frage aber ist: Was passiert, wenn so ein Streifen mit Karfreitagsverbot nun doch läuft. Hier verweist die FSK auf die kommunalen und landesgesetzlichen Regelungen. Die FSK selbst geht nach eigenen Angaben nicht gegen Kinobetreiber vor, die gegen die Beschränkungen verstoßen. FSK-Geschäftsführer Linz verweist auf die "Verantwortung der Kinoveranstalterinnen". Bundesweite Zahlen über mögliche Strafen, Mahnungen oder Aufforderungen gebe es nicht.

Als Paradebeispiel gelte hier die Auseinandersetzung über "Das Leben des Brian", den der Verein "Religionsfrei im Revier" in Essen trotz des NF-Stempels jahrelang gezeigt habe, was aber wohl nie bestraft wurde, so Linz. Auch sei die Liste ohnehin von keinem praktischen Wert mehr, weil das Gros der verzeichneten Filme keine Verleiher mehr habe und sie also darum nicht im Kino gezeigt würden. Und: "Ganz ehrlich: Karfreitag ist außerdem auch kein typischer Kinotag."

Die meisten Filme dieser Uralt-FSK-Liste liegen also in der Mottenkiste. Und ganz oben: Die Liste selbst.

Sendung:

Beitrag von Stefan Ruwoldt

30 Kommentare

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  1. 30.

    Viele werden denken: Das wäre ja noch schöner, wenn Christen uns vorschreiben wollen, wie andere sich zu verhalten haben.
    Oder: Gilt dies auch andersrum? Christen haben sich so zu verhalten wie WIR das wollen? Und wehe wenn nicht. Dann weht ein anderer Wind?

  2. 29.

    Werter Herr,
    nach Ihrer Logik werden Sie dann sicher gern am 1. Mai arbeiten gehen (und zwar ohne Feiertagszuschlag), sofern Sie denn kein Anhänger irgendeiner sozialistischen Bewegung und/oder Ideologie sind.
    Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen sein sollte: Arbeitsfrei sind die betreffenden Tage nicht, weil die Kirchen es so wollen, sondern weil der Staat es so festgelegt hat. In einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft können wir gern darüber diskutieren, von welchen dieser Relikte man sich trennen sollte. Natürlich würde das zu einem Aufschrei führen - aber bei den meisten vermutlich nicht aus religiösen Gründen (fragen Sie mal herum, was Himmelfahrt eigentlich bedeutet oder Pfingsten), sondern wegen des sozialen Besitzstandes.

  3. 28.

    Minderheitenschutz ist ein hohes Gut. Aber weshalb muss sich die Mehrheit der Berliner (bekanntlich konfessionslos) nach den zirka 30 Prozent richten, die (noch) Christen sind? Rücksichtnahme während der vormittäglichen Gottesdienste geht ja in Ordnung, aber welche Filme ich mir am Nachmittag öffentlich anschaue oder ob ich um 18 Uhr tanze, sollte mir überlassen bleiben, zumal in einer Stadt, in der Christen nur noch eine (schrumpfende) Minderheit sind.

  4. 27.

    ES ist keinesfalls eine akademische Übung, zwischen Vergangenheit und Vergangenheit zu unterscheiden: Vergangenheit i. S. dessen, was ein Menschen vor Zeiten tat, war er im Augenblick macht und was er künftig vor hat, zu tun. Und im anderen eine Vergangenheit, wo etwas vor Urzeiten eingebracht wurde, was sich wirkungsmäßig fortsetzt.

    Der geringere Anteil bekennender Christen kraft Kirchenzugehörigkeit sagt nichts darüber aus, welche Wirkung sich im Umgang miteinander entfaltet. Eine Abschaffung der staatlichen Feiertage zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten oder auch nur die Streichung des zweiten Tages davon würde jedenfalls nicht nur zur Zustimmung führen. Vermutlich auch bei Ihnen nicht.

    Dergleichen finden sich im alltägl. Leben - ohne dies alles aufzählen zu wollen - Tausende, ja Hunderttausende Dinge & Umstände, die wir gewohnt sind zu tun, in denen eine christliche o. religiöse Denkart zumindest enthalten ist.

  5. 26.

    Bedenklich, dass diese Zensurliste immer noch fortbesteht, sogar weitergeführt und nicht endlich aufgegeben wird. Und in Bezug auf entsprechende Filmvorführungen gab es bis zuletzt noch Strafandrohungen wie absurde Auflagen.
    Nebenbei gelten als "stille Feiertage" teilweise nicht bloß nur der Karfreitag, sondern ebenfalls die Tage davon und danach, mithin fast das gesamte Osterwochenende. Und im November die Hälfte aller Sonntage. Bis in die 70er betraf es sogar die Mehrzahl aller Filme.
    Damit lässt sich tatsächlich von einer Zensur und staatlichen Eingriff auf kirchlicher Veranlassung sprechen. Zynisch, aber bezeichnend, dass kostenpflichtig eine Befreiung beantragt werden musste.
    Verständlich, wenn die FSK als verantwortlicher Zensor damit nichts mehr zu tun haben will und den Schwarzen Peter auf die lokale Ebene weiterverweist und relativiert ("kein typischer Kinotag"). Nur stiehlt man sich damit aus der Verantwortung!

  6. 25.

    @ Teichert,
    Punkt 1: er ist nicht mein Erlöser
    Punkt 2: trotzdem respektiere auch ich andere Religionen
    Punkt 3: ich wünsche mir, das auch Kinder respektiert werden.

  7. 24.

    @ Teichert, respektieren Sie aber bitte auch die anderen Gläubigen und nicht nur die Gläubiger.

  8. 23.

    Zitat aus dem Artikel: "Als prominente Beispiele für eine erst später bei einer Neuvorlage ergangenen Freigabe nennt die FSK "Die Feuerzangenbowle"."

    Da wird sich die rechtsdrehende Lizenzinhaberin Cornelia Meyer zur Heyde (Münsteraner AfD; Hayek-Club Münsterland) aber gefreut haben, dass Ihr "Goldschatz" Die Feuerzangenbowle nach der FSK Novelle auch an sog. Stillen Feiertagen öffentlich aufgeführt werden darf.

    Die anfragenden Veranstalter sollten "Frau von und zu" allerdings nicht mit historischem Kontext "provozieren", sonst gibt's einen Daumen nach unten.

    https://www.welt.de/kultur/kino/article121336334/Schmunzelt-Lacht-Aber-denkt-nicht-an-Stalingrad.html

  9. 22.

    Ah, also ist das reiner Zufall, dass die bedeutenden christlichen Feiertage bei uns gesetzliche Feiertage sind...?

  10. 20.

    Ich habe heute vor Terminator mit Arnold zu schauen, alle Teile.....habe frei und genieße die Zeit.
    Die Kirche interessiert mich nicht, aber ich respetiere sie.

  11. 19.

    Kein Wunder, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt hinüber geht. Wenn selbst die christlichen Wurzeln unserer Gesellschaft derartig gewalttätig infrage gestellt werden, wie hier zu beobachten ist. Wir werden immer mehr eine Gesellschaft ohne Kultur, Wurzeln und Werte. Egomanie aller Orten.

  12. 18.

    Sagt der, der von anderen verlangt das sie an bestimmten Tagen seines Glaubens ein bestimmtes Verhalten an den Tag legen sollen.

    Ich hoffe doch mal dass das ungewollte Ironie ist.

  13. 17.

    Das ist die Überallismus-Gesellschaft, in der nach FDP-Manier zu jeder Zeit alles, was überhaupt möglich ist, getan werden darf und offenbar auch muss:
    Ohne Einschränkung auf den Autobahnen, wer einen Boliden unter den eigenen Füßen weiß, gefällige Trennung auf städtischen Straßen, Brücken & Tunnel, weil Langsamere einen doch sowieso immer nur stören, während man sich selber die PS-Stärke doch erarbeitet hat, Atomkraft als Zauberformel der 1950er und 60er Jahre, egal aller Folgen, Glykol-Ergänzung im Wein, natürlich nur der Haltbarkeit wegen, Glyphosat, weil dass die Schädlinge fernhält, ohne groß Kosten für den personalen Umgang dabei zu haben.

    Wir können alles, wir dürfen alles, also machen wir auch alles.

    Und dann gibt es eben Gesellschaften und Teile in ihr, die es anders machen: Musik ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke, keine Bohrmaschine einfach so rausgeholt nach Gusto, Kinder, die von selber still werden, wenn sie eine Kirche betreten - wegen Erhabenheit des Raumes.

  14. 16.

    Nun mal ganz langsam:

    Wir leben in einem Land. Nirgendwo in der Verfassung oder sonstwo steht das Deutschland ein christliches Land wäre. Nur weil die Christen lange Zeit die stärkste Religion in diesem Land waren, heißt es nicht automatisch das es ein Christliches Land war bzw. noch ist.

    Glauben darf jeder was er will, er hat aber niemand anderem einfach so vorzuschreiben was er darf. Scheinbar ist das bei einigen Christen noch nicht angekommen.

    Kennwort Verzicht: Wie wäre es denn damit darauf zu verzichten sich in das Leben anderer einzumischen und denen vorschreiben zu wollen was sie an diesen Tagen dürfen und was nicht?

    Und zu guter Letzt: Wie wäre es denn zu respektieren das andere mit der christlichen Religion und deren Gepflogenheiten nicht zu nichts zu tun haben wollen und sie ihn Ruhe zu lassen? Das Christentum ist schon seit einiger Zeit nicht mehr die vorherrschende religiöse Ansicht in Deutschland und hat somit nicht mehr zu sagen als Islam oder Judentum.

  15. 14.

    In letzter Konsequenz plädieren Sie also dafür, die christlich begründeten Feiertage (z.B. Ostern, Weihnachten, Pfingsten) als gesetzliche Feiertage abzuschaffen...?

  16. 13.

    Jaaa ... sehr richtig. Den Gedanken würde ich gerne noch ausbauen:

    Da es sich bei Karfreitag und Ostermontag ebenso wie u.a. beim 1. und 2. Weihnachtsfeiertag um christlich veranlasste Feiertage handelt, sollte man darüber nachdenken, weshalb diese Feiertage eigentlich auch für Nicht-Christen gelten (also arbeitsfrei sind), wenn es ihnen doch so schwer fällt, den mit dem Ursprung der Festtage einhergehenden Ritus zu akzeptieren, zu dem halt auch die Feiertagsruhe gehört.

  17. 12.

    Natürlich soll jeder gerne seinen Glauben haben.
    Ich respektiere andere Gläubiger.
    Ich würde mir wünschen das jeder friedlich und ohne Vorurteil seinen Nächsten respektiert.
    So ich wünsche noch frohe Ostern, muss jetzt los zur Kirche.

  18. 11.

    Das können Sie ja gerne tun, aber lassen sie die Leute in Frieden, die mit Kirche im Speziellen und Glauben an Erlöser und Götter nichts zu tun haben wollen.
    Blos gut, daß hier nicht mehr mit Feuer und Schwert missioniert werden darf.

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