Unberechtigte Abfrage persönlicher Daten - 87 Strafermittlungsverfahren gegen Berliner Polizisten wegen Verstoß gegen Datenschutz

Di 09.08.22 | 14:32 Uhr
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Ein Polizist auf einer Computer-Tastatur. (Quelle: dpa/Geisler-Fotopress)
Audio: rbb24 Inforadio | 09.08.2022 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/Geisler-Fotopress

Immer wieder fragen einzelne Berliner Polizisten in ihren internen Computersystemen unberechtigt persönliche Daten von Bürgern ab. In den Jahren 2018 bis 2022 wurden aus diesem Grund insgesamt 87 strafrechtliche Ermittlungsverfahren und 69 Bußgeldverfahren eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (Die Linke) hervor.

Die meisten Strafermittlungsverfahren eingestellt

Während im Jahr 2018 noch 24 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Berliner Datenschutzgesetz eingeleitet wurden, sank die Zahl im darauffolgenden Jahr 2019 auf 23 und in den Jahren 2020 und 2021 auf 15 Verfahren, teilte der Senat mit.

Die meisten der Strafermittlungsverfahren wurden nach Auskunft des Senats eingestellt. Demnach kam es 2018 zu lediglich einer Verurteilung mit einer Geldstrafe. 2019 wurden sämtliche Verfahren eingestellt und insgesamt sechs Verfahren aus den Jahre 2020 und 2021 sind noch nicht abgeschlossen, die restlichen wurden ebenfalls eingestellt.

27 Bußgelder von 2018 bis 2022

Die Zahl der verhängten Bußgelder war nach Angaben des Senats deutlich größer. In 69 Verfahren in den Jahren 2018 bis 2022 seien insgesamt 27 Bußgelder verhängt worden.

Die Betroffenen, also die Menschen deren Daten abgefragt wurden, seien "in der überwiegenden Zahl von Fällen benachrichtigt" worden, hieß es. Zugriffe auf die Datenbank der Polizei POLIKS (Polizeiliches Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) werden intern protokolliert und sind so rückwirkend festzustellen.

Sendung: Inforadio, 09.08.2022, 14:00 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    Zitat: Wenn man aber mal die Anzahl der Verstöße ins Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten setzt, ist der Anteil verschwindend gering."

    Sie sind ja nun auch schon eine ganze Weile in den Kommentarsträngen unterwegs, Steffen. Daher dürfte Ihnen bekannt sein, dass unter jedem Artikel zu Verfehlungen innerhalb der Polizeibehörde immer wieder diese nahezu gleichlautenden Relativierungen geschrieben werden. Natürlich handelt es sich im Verhältnis gesehen um Ausnahmefälle, aber eben doch um mehr, als eine Handvoll. Gerade kürzlich gab es hier wieder einen Artikel über rund 100 Fälle von Rechtsextremismus-Verdacht gegen Berliner Polizisten. Und wäre die Kommentarfunktion dazu freigeschaltet worden, hätte man dort ganz sicher auch wieder Abwiegelungen lesen können. Das ist ebenso unangebracht, wie das sippenhafte Verdächtigen oder Beschuldigen aller Polizeibeamter.

  2. 6.

    Ja mal ruhig mit den jungen Pferden! Von unter den Teppich kehren hat er doch gar nichts erwähnt. Wenn man aber mal die Anzahl der Verstöße ins Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten setzt, ist der Anteil verschwindend gering. Natürlich gehören diese Verstöße geahndet und das tut die Polizei ja auch, aber ein Skandal ist hier nicht erkennbar. Genau das Gleiche läuft überall ab, wo Menschen Zugriff auf Daten Dritter haben, selbst wenn es beim Erwischen streng sanktioniert wird. Manchen fehlt es halt an Unrechtsbewusstsein, dass das private Abfragen von Daten Dritter eben keine Lappalie ist sondern ein Eingriff in den Datenschutz. Neugier ist kein Argument, sich darüber hinweg zu setzen, selbst wenn niemand unmittelbar oder auch nur mittelbar zu Schaden kommt.

  3. 5.

    Vielleicht sollte man auch mal bei der Polizeipräsidentin deren Verstrickungen überprüfen, denn Frau Schlesinger war ja wohl keine alte Schulfreundin.
    Der Fisch stinkt immer zuerst vom Kopf!

  4. 4.

    Was soll das jetzt sein? Eine Entschuldigung oder das Zurschaustellen der Hoffnung, das solche dienstlichen Verfehlungen, nach Schwere auch ordnungs- oder strafrechtlich bewährt, unter den berühmten Teppich gekehrt werden? Ich kann Ihnen nach über 40 Dienstjahren versichern, das dort kein Platz mehr ist. Nach meinem Berufsverständnis ist es absolut richtig das über diese Mißstände völlig vergleichsfrei berichtet wird. Die Polizei ist ein Spiegelbild der Gesellschaft - das ist richtig. Richtig ist aber auch, das die Polizei zumindest mal eine gewisse Vorbildfunktion und Vertrauensstatus hatte. Diesen auch nur annähernd wiederzuerlangen sollte das Ziel dieser Behörde sein. Das geht nur noch öffentlich und schonungslos.

  5. 3.

    Die haben wohl zu viel Tatort Polizeiruf, oder SOKO gesehen.
    Da überprüfen doch dauernd die Kommissare am Dienst-PC, was die Polizei über den neuen Freund der Tochter macht.

  6. 2.

    Was hat die Gesamtzahl an Abfragen mit dem Thema zu tun? Erwarten Sie auch, dass zu jedem Bericht über einen Messerangriff berichtet wird, wieviele Leute an der betreffenden Stelle keinen Messerangriff verübt haben?
    Sie scheinen zu glauben, dass die Gegenüberstellung von normalen und problematischen Abfragen die Schwere der Anschuldigungen relativieren würde, dabei sieht man so besonders gut, dass diese "schwarzen Schafen" es nicht wie alle anderen Polizisten schaffen, einfach nur ihren Job zu machen - natürlich muss da ermittelt und berichtet werden!

  7. 1.

    Es wurde im Artikel versäumt, anzugeben, wie viele Abfragen im Betrachtungszeitraum von 4 Jahren (!) getätigt wurden. Insgesamt ist dies ein verschwindend geringer Anteil, der m.E. keiner besonderen Erwähnung bedarf! Und es sollte nicht vergessen werden, dass die Polizei ein Spiegelbild der Gesellschaft in allen Facetten ist. Es gibt dabei leider immer schwarze Schafe, wie in anderen Bereichen auch - einschließlich unserer Politik…

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