Vorfall aus dem Jahr 2019 - Ehemalige BVG-Busfahrerin wegen Körperverletzung und Fahrerflucht verurteilt

Di 06.09.22 | 16:41 Uhr
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Symbolbild: Ein BVG-Bus fährt durch Berlin (Quelle: dpa/Joko)
Audio. rbb24 Inforadio | 06.09.2022 | Ulf Morling | Bild: Bildagentur-online

Eine ehemalige Busfahrerin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist am Dienstag wegen Körperverletzung und Fahrerflucht verurteilt worden.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 3.300 Euro gegen die 33-Jährige.

Radfahrer zu dicht überholt und erfasst

Die damalige BVG-Fahrerin hatte im Jahr 2019 mit ihrem Linienbus in Johannisthal zwei Radfahrer nach Zeugenaussagen zu dicht überholt. Als einer der beiden die Busfahrerin zur Rede stellen wollte, soll sie auf den Radfahrer zugefahren sein und ihn erfasst haben. Der Mann stürzte und erlitt eine Fraktur des Lendenwirbels. Die Busfahrerin fuhr weiter.

Die Angeklagte arbeitet inzwischen nicht mehr bei der BVG.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.09.22, 15:30 Uhr

18 Kommentare

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  1. 18.

    Ja, sollte aber natürlich auch für rücksichtslos Radfahrer angewendet werden .

  2. 17.

    "Womit die unterwegs waren ist unerheblich." Nicht wirklich, wer sein Auto oder hier Bus als Waffe einsetzt sollte nicht mit einer Bewährungsstrafe oder gar nur einer lächerlichen Geldstrafe davonkommen. Solche Urteile hätten dann endlich mal Signalwirkung.

  3. 16.

    "Die Radfahrer sind eine absolute Herausforderung. Sie machen was sie wollen, ziehen vor dir rein ohne zu gucken, missachten rote Ampeln, aussteigende Fahrgäste werden ebenfalls angemeckert usw. Sie spucken dich an, schlagen oder treten gegen Fahrzeuge. Das ist alles ok für euch? "

    So, so. Dann sollten SIE mal überlegen warum ihnen das ständig passiert und anderen Busfahrern nicht. Sie beweisen umgehend warum sie ständig mit anderen Verkehrsteilnehmern ins Gehege kommen:

    "Außerdem müsste ein Radfahrer die Busspur räumen, wenn ein Bus diese befährt." Offensichtlich kennen sie nicht einmal die Regel ob ein Radfahrer die Busspur benutzen darf!

    "Radfahrer dürfen diese Spur aber nutzen, wenn sie unter dem Verkehrszeichen mit dem weißen Bus auf blauem Grund ein Zusatzschild mit der Aufschrift „Fahrrad frei“ finden. In Berlin ist das auf 86 Kilometern der Fall, das sind Dreiviertel der gesamten Bussonderfahrstreifen."

    Bietet die BVG Nachschulungen für Fahrer an?

  4. 15.

    Dies habe ich 43 Jahre gemacht und ertragen, dass dumme aber von der BVG keinen Rückhalt sondern auch noch DRUCK

  5. 14.

    Zitat: "Aber wenigstens mal ins Kalkül ziehen könnte man ja . . ."

    Nun, man muss sich keine "mitfühlenden" Täter-Opfer-Umkehr-Geschichtchen ausdenken, sondern könnte einfach mal nach dem Vorfall googeln. Da werden Sie geholfen, Berliner.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-busfahrerin-soll-einen-radfahrer-absichtlich-angefahren-haben-5372554.html

  6. 12.

    Radfahrer müssen die Busspur dann niemals räumen, wenn das weiße Schild unter "Busspur" das Radfahren erlaubt. Habe schon Busfahrer erlebt, die das "nicht wussten" und korrekt rechts radfahrende anhupten und mit veringerndem Seitenabstand bedrängten. Feige Fahrgäste hielten da ihre Klappe, ich als Mitfahrender nicht. Übrigens -was jeder wissen muss: Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor Recht und nicht vor Strafe.

  7. 11.

    Da drängt sich mir auf, dass es die Fahrerin extrem satt gehabt haben muss. Machen wir uns nichts vor – zu viele Verkehrsteilnehmer machen sich bei uns das Leben gegenseitig sehr schwer. Die Aggression verschulden alle, die sich rücksichtslos und insbesondere provokativ verhalten. Gerade die professionellen Personenbeförderer müssen da viel aushalten – vermutlich auch zuviel. Gesetzt den Fall, dass sie nicht ohnehin schon mit hohem Adrenalinspiegel ihren Dienst antrat, sind Ihr vielleicht spontan die Sicherungen durchgebrannt. Wenn sie nicht grundsätzlich eine Radfahrhasserin ist, muss da was passiert sein und das hat dann was mit den anderen am Vorfall Beteiligten zu tun.. Tragisch und lehrreich für beide Seiten: die eine hat mit ihrer Gesundheit bezahlt, die andere mit dem Job und einem Eintrag im Führungszeignis. Ein Grenzerlebnis war es für beide; hoffentlich trotz aller Wut letztlich ein heilsames.

  8. 10.

    Ich bin selber Busfahrer bei der BVG. Ich verurteile ein solches Verhalten. Sollte es sich tatsächlich so zugetragen haben, ist es ein absolut falsches Verhalten. Aber an alle Besserwisser hier. Jeden Tag stehen wir da draußen und müssen den Druck aller Seiten ertragen und hinnehmen.
    Die Radfahrer sind eine absolute Herausforderung. Sie machen was sie wollen, ziehen vor dir rein ohne zu gucken, missachten rote Ampeln, aussteigende Fahrgäste werden ebenfalls angemeckert usw. Sie spucken dich an, schlagen oder treten gegen Fahrzeuge. Das ist alles ok für euch?
    Ich wurde erst vor kurzem von einem Radfahrer angemault, weil ich auf der Busspur mit dem Bus fuhr und schneller war als er und zack an der Haltestelle meinte er, mich auf übelste zu beleidigen.
    Nämlich gilt für Radfahrende wie für alle anderen Teilnehmer auch: gegenseitige Rücksichtnahme !!! Außerdem müsste ein Radfahrer die Busspur räumen, wenn ein Bus diese befährt.
    Schönen Tag noch !

  9. 9.

    Wir sind alle Menschen und haben gute und schlechte Tage.. Wer weiß was für Emotionen in den Beteiligten steckten und dort unglücklich aufeinander trafen.. Es spielt keine Rolle ob Radler oder Bus denn Menschen sind dort aufeinandergetroffen und waren nicht in der Lage ihre Emotionen sinnvoll nach außen zu tragen.. Womit die unterwegs waren ist unerheblich.. Ich hab noch nie nen Bus mit'm Fahrrad streiten sehen.. Schönen Tag allen..

  10. 8.

    Ist ja preiswert, da könnte man sich überlegen selber mal ...

  11. 7.

    Ach, es ist ja immer so schön leicht: Sich aufregen, dass die Strafe für den bösen Kraftfahrer nicht hoch genug sei, dass der (vermeintlich) Schwächere immer den Kürzeren zieht....

    Ich glaube kaum, dass eine:r der Hobby-Kommentatoren hier im Gericht oder am Vorfalltag mit dabei war. Aber wenigstens mal ins Kalkül ziehen könnte man ja einen Vorgang in etwa wie diesen:
    Die Radler KÖNNTEN, wie so manch andere auch, gemütlich nebeneinander her gefahren sein, in einer Hand vielleicht noch das Handy oder die Trinkflasche und am rechten Fahrbrand noch 2 Meter Platz - während der Bus mit 100 gestressten Fahrgästen, die gerne pünktlich bei der Arbeit oder am Bahnhof wären, hinterher tuckert. Irgendwann entscheidet sich der Fahrer vielleicht doch zum Überholen... und wird dann massiv angepöbelt (die Formulierung "zur Rede gestellt" ... genau, was das bei Möchtegern-Fahrrad-Sherifs bedeutet, weiß so Mancher ja aus eigenem (Mit-)erleben). Die Stimmung heizt sich auf....

  12. 6.

    3300,-€ Geldstrafe für eine vorsätzlich begangene schwere Körperverletzung? Der Mann hätte Querschnitts gelähmt und im schlimmsten Fall tot sein können. Die gehört für immer aus dem Straßenverkehr gezogen. Und bekommt hoffentlich nie wieder einen Führerschein ausgestellt. Egal ob für PKW, LKW oder Bus und auch nicht für Moped und Motorrad. Die ist ja eine tickende Zeitbombe.

  13. 3.

    Laut Wortbeitrag sind es eh nur 1800€. Das ist nicht viel mehr Als die Standard Strafe für einen Parkrempler mit Unfallflucht.

  14. 2.

    Das sind also diese völlig unbedeutenden Straftaten, für die in Berlin Geldstrafen ausschließlich verhängt werden, so dass man, sollte die Strafe nicht gezahlt werden , unbedingt auf die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe verzichten sollte.

  15. 1.

    Zitat:"Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 3.300 Euro gegen die 33-Jährige."
    Aufschlussreicher wäre, mit wie viel Tagessätzen die Geldstrafe beziffert wird.

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