14 Flüge gestrichen - Lufthansa und Flughafen BER prüfen Klage auf Schadenersatz gegen Klima-Aktivisten

Fr 09.12.22 | 15:13 Uhr
  27
Zwei Beamte der Bundespolizei und ein Sicherheitsmitarbeiter steht mit einem sichergestellten Bolzenschneider an einem Zaun am BER-Flughafen. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Audio: rbb24 Inforadio | Anke Michel | 09.12.22 | Bild: dpa/Paul Zinken

Die Lufthansa und der Flughafen Berlin-Brandenburg prüfen, ob sie Schadenersatzforderungen gegen die Aktivistengruppe "Letzte Generation" geltend machen wollen. Das hat eine Flughafensprecherin am Freitag dem rbb bestätigt.

Konkret geht es um den Vorfall vom 24. November, als sechs Mitglieder der Klimaprotestbewegung in den Sicherheitsbereich des Flughafens BER eingedrungen waren und damit die Streichung von Flügen erzwangen. Zunächst hatte der "Spiegel" am Freitag berichtet [spiegel.de].

Ein Flughafensprecher sagte dem Magazin: "Der Flughafen Berlin-Brandenburg prüft ernsthaft, die sogenannte 'Letzte Generation' auf Schadensersatz zu verklagen." Die Lufthansa erwägt demnach ihrerseits Schadenersatzforderungen wegen "Beeinträchtigungen unseres Flugbetriebes".

33 Flüge von der Aktion betroffen

Die Aktivisten hatten mit einem mitgebrachten Drahtschneider einen Zaun durchtrennt, um auf das gesicherte und bewachte Vorfeld zu gelangen. Einsatzkräfte von Bundespolizei und Feuerwehr lösten die am Asphalt festgeklebten Protestler. Die Bundespolizei nahm die Frauen und Männer in Gewahrsam.

Laut Unternehmen mussten 14 Flüge der konzerneigenen Gesellschaften Lufthansa, Swiss, Austrian und Eurowings gestrichen werden. 19 waren verspätet oder wurden umgeleitet. Die Lufthansa erklärte, sie werde auch bei künftigen "Protestaktionen dieser Art" Ansprüche auf Schadenersatz prüfen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 09.12.22, 19:30 Uhr

27 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 27.

    @Pit
    München gehört neben Frankfurt zu den Lufthansastandorten. Da reagiert man eben schneller. Da haben die Kleber mal was probieren wollen. Das kann hoffentlich teuer werden.

  2. 26.

    @Bernhard
    Dass da gar nichts zu holen ist, da wäre ich nicht so sicher. Schadensersatz nach einem Urteil verjährt nach 30 Jahren. Das kann schon weh tun. Ausserdem lässt ihr Herumreisen darauf schließen, dass sie nicht gerade zu den Ärmsten gehören. Warten wir also ab. Ausserdem weiß ich nicht, wie das rechtliche Konstrukt der Truppe ist. Vielleicht ist da auch noch was zu holen.

  3. 25.

    Ich frage mich wieso prüfen es ist in meinen Augen klar Schadenersatz verlangen beide Unternehmen haben dadurch Verluste erlitten.

  4. 24.

    warum muss erst lange geprüft werden, ob man die "Kleber" auf Schadensersatz verurteilt. Die Herrschaften haben doch wohl genug Schaden angerichtet. Oder soll lieber nur der mahnende Zeigefinger kommen --- mit dem wird man des Problems nie Herr werden.

  5. 23.

    Wieso schreiben Sie dann in Ihrem Kommentar *17 " Falsch " zur EV ? Von Restschuldbefreiung war garnicht die Rede. Geht es hier nicht im Endeffekt um zivilrechtliche Schadenersatzansprüche ? Das strafrechtliche steht doch auf einem ganz anderen Blatt, oder sehe ich das juristischer Laie verkehrt ?

  6. 22.

    Das kann ich vollkommen verstehen, dass die nicht auf den verursachten Kosten sitzen bleiben wollen und sich das Geld vom Verursacher zurück holen.

  7. 21.

    Eine EV ist keine Restschuldbefreiung.

    Bei Schulden aus Straftaten gilt der Schutz durch die EV normalerweise auch nicht.

  8. 20.

    Ist denn eine eidesstattliche Versicherung eine Restschuldbefreiung?

  9. 19.

    Was heißt hier "prüfen"? Es ist Schaden entstanden, nicht nur bei den Fluggesellschaften, auch und vor allem bei Passagieren. Wie wird denjenigen der Schaden ersetzt, die nicht oder verspätet an ihren Zielort eintrafen?
    Auch hier müssen die "Aktivisten" voll für den Schaden aufkommen.

  10. 18.

    Natürlich kann die Flughafengesellschaft ect Schadensersatz auf privatrechtlichem Weg einklagen. Da Schulden, die aus einer Straftat stammen, generell von der Privatinsolvenz ausgenommen sind,, bleibt der Schuldner darauf sitzen. Allerdings haben die Kleber bestimmt nix

    Daher macht es mehr Sinn, den Schadenersatz im Strafverfahren durchzuführen. Als Bewährungsauflage etwa. Da es sich bei dieser Aktion um ein Verbrechen handelt, ist die Mindeststrafe 1 Jahr

  11. 17.

    Falsch. Schulden, die aus strafbaren Handlungen entstehen, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach der Insolvenz.

    Die Kleber haben mit ihrer Aktion ein Verbrechen begangen. Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr

  12. 16.

    Hoffentlich sehen die jeweiligen Richter das auch so und diese BLOCKIERER werden zum Schadensersatz in voller Höhe verurteilt.
    Auch die Fluggäste deren Flug ausgefallen ist, sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

    ES KANN NICHT SEIN,

    dass Einige sich das Recht herausnehmen, den großen Teil der Gesamtbevölkerung zu terrorisieren.

    Da diese BLOCKIERER auch unnötigerweise die Polizei von evtl. wichtigen Einsätzen abhalten,

    wäre mein Vorschlag:

    EINFACH KLEBEN LASSEN

  13. 15.

    Prüfen? Achje. So macht die Lufthansa den Bund aufmerksam, zwischen Heiden wird das Geld verhandelt und das wars. Was mich bei den sogenannten Aktivisten stört, dass sie Kleber verwenden, der auf alle falle schädlich ist. Das müssen die mal erklären. Warum protestieren die Aktivisten überhaupt noch? Wenn es Ihnen wichtig ist, dann sollen sie aufs Feld, oder Bäume pflanzen oder ins Handwerk, wo Leute gesucht werden. Aber dafür reicht es wohl nicht.

  14. 14.

    bezüglich der Klimaaktivisten verhält sch die justiz wie ein Wackelpudding

  15. 13.

    Mal ganz anders gefragt:
    Wieso passiert das erst nachdem in einer zweiten Aktion mit München auch ein Flughafen in Bayern (!) betroffen war?
    „Ein Schelm war arges dabei denkt!“

  16. 12.

    München untersagt Klebeproteste

  17. 11.

    Ein Schaden ist verursacht worden. Es ist richtig, den entstandenen Schaden durch den Verursacher regulieren zu lassen. Es geht nicht nur um die Fluggesellschaft. Fluggäste hatten dadurch garantiert auch Schäden. Mit aller Härte muss gegen die selbst ernannten Klima Akt.., vorgegangen werden. Gleichheit vor dem Gesetz.

  18. 10.

    was gibt es da noch zu prüfen ?? eine vergessene Parkscheibe hat sofort ein Knöllchen zufolge obwohl niemand einen Nachteil hat. Und hier soll geprüft werden ? obwohl die Streichung von Flügen erzwungen wurden ??
    scheint da klammheimlich ein Verständnis oder Sympathie für diese Aktivisten durch ?
    Haben Lufthansa und Flughafen BER Befürchtungen als " klimaleugner " stigmatisiert zu werden ?

  19. 9.

    Da kommt doch endlich mal Freude auf ! Die eidesstattliche Versicherung wird da wohl unausweislich sein.

  20. 8.

    Die Atomkraftwerke und deren noch jahrzehntelanger Rückbau wird auch von uns Steuerzahlern subventioniert. Kann mich aber an keine erfolgreichen Schadenersatzforderungen in Folge von Castor-Blockaden erinnern. Weiß dazu jemand mehr?

Nächster Artikel