Maskenpflicht in Bus und Bahn wird fortgesetzt -
Brandenburg hat seine Corona-Infektionsschutzverordnung um weitere drei Wochen verlängert. Diese gilt bis einschließlich 11. Januar 2023, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Damit muss im öffentlichen Nahverkehr in Brandenburg weiter eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Gleiches gilt für Gemeinschaftseinrichtungen wie Obdachlosen- oder Flüchtlingsunterkünfte.
Zusätzlich finden die Regelungen aus dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz weiter Anwendung: Das bedeutet unter anderem, dass im Fernverkehr oder bei Arztbesuchen ebenfalls weiter Maskenpflicht gilt. Bei Besuchen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen muss weiter auf Corona getestet werden.
Nonnemacher: Lage in den den Kliniken "äußerst schwierig"
"Die Corona-Zahlen steigen seit drei Wochen wieder spürbar an", betonte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) in der Mitteilung. Die Infektionslage sei angespannt, die Situation in vielen Krankenhäusern äußerst schwierig. Krankenhäuser müssten aufgrund der Zunahme von Corona- und anderen Atemwegsinfektionen geplante Operationen und Behandlungen verschieben, erklärte sie. Gleichzeitig gebe es aber auch hier beim Personal Ausfälle. "Um gefährdete Gruppen und das Pflegepersonal zu schützen, sei die Verlängerung der Verordnung nötig", so Nonnemacher.
Den Angaben zufolge liegt die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 19,2 und überschreite damit seit dem 25. November den Alarmwert von über zehn - die sogenannte Corona-Ampel zeige hier rot, genau wie beim Anteil freier betreibbarer Intensivbetten.
Sendung: Brandenburg aktuell, 20.12.2022, 19:30 Uhr