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Quelle: dpa/Frank Hoermann/Sven Simon

Mindestens 2.500 Euro

Senioren mit offenen DDR-Rentenansprüchen können Hilfen beantragen

Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten können ab sofort Anträge auf Hilfen von mindestens 2.500 Euro aus einem geplanten Härtefallfonds stellen. Dies bestätigte das Bundessozialministerium in Berlin. Bescheide soll es aber erst nach dem 31. März geben.

Die Linke kritisiert den Fonds und will am Freitag im Bundestag eine umfassendere Lösung beantragen: mehr Geld und ein größere Empfängerkreis. "Beim Härtefallfonds darf das letzte Wort nicht gesprochen sein", forderte Fraktionschef Dietmar Bartsch.

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Offene Rentenansprüche aus der DDR

Es geht um bestimmte Rentenansprüche, die zu DDR-Zeiten erworben und 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Gemeint sind Zusatzrenten zum Beispiel für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Nach Darstellung der Linken betrifft das bis zu 500.000 Ostdeutsche aus 17 verschiedenen Berufsgruppen.

Der mit 500 Millionen Euro ausgestattete Härtefallfonds ist aber nur für Menschen an der Armutsgrenze gedacht. Zudem steht er neben ehemaligen DDR-Bürgern auch bedürftigen Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen offen. Die Bundesregierung erwartet 180.000 bis 190.000 Menschen mit berechtigten Ansprüchen, darunter 50.000 bis 70.000 ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner.

Linke für Einmalzahlung in fünfstelliger Höhe

"Damit würden rund 90 Prozent der Betroffenen, die seit über 30 Jahren für die Anerkennung ihrer Rentenansprüche kämpfen, leer ausgehen", beklagt die Linksfraktion in ihrem Antrag. Das liege daran, dass die Kriterien - nämlich Bedürftigkeit - zu hart seien, meinte der Linken-Ostbeauftragte Sören Pellmann. "Dass der Bund jetzt nur mickrige 500 Millionen Euro für drei große Gruppen zur Verfügung stellt, ist ein Armutszeugnis. Wir fordern einen Gerechtigkeitsfonds und eine Entschädigung für alle Betroffenen." Die Linke plädiert im Antrag für eine Einmalzahlung in fünfstelliger Höhe.

Nach Plänen der Bundesregierung soll der Härtefallfonds von einer Stiftung betreut werden. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, sich bis 31. März finanziell zu beteiligen. Das ist ein Grund, warum die jetzt möglichen Anträge erst nach diesem Datum beantwortet werden, wie eine Sprecherin des Sozialministeriums sagte. Bisher hat sich nur Mecklenburg-Vorpommern öffentlich festgelegt, Geld beizusteuern. Gibt es eine solche Landesbeteiligung, wächst die Auszahlung für Berechtigte in diesen Ländern von 2.500 auf 5.000 Euro.

Sendung: rbb24 Inforadio, 18.01.2023, 12:00 Uhr

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