Klage abgewiesen -

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitäten-Restaurant anzusehen ist. Demnach könne dafür für Ausländer auch kein Visum erteilt werden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Ein türkischer Staatsangehöriger und gelernter Koch hatte geklagt, nachdem er beim deutschen Generalkonsulat in Izmir ein Visum zur längerfristigen Einreise nach Deutschland beantragt hatte, um hier als Spezialitätenkoch in einem Imbiss zu arbeiten. Das Konsulat lehnte den Antrag ab, weil Imbissbetriebe und Schnellrestaurants mit Selbstbedienung keine Spezialitäten-Restaurants seien.
Gericht: Imbiss ist kein Restaurant
Das Verwaltungsgericht hat diese Auffassung nun bestätigt und die Klage abgewiesen. Es könne offenbleiben, "ob der schwerpunktmäßige Verkauf von Dönerprodukten und türkischer Pizza überhaupt als Angebot landestypischer und unverfälschter Gerichte der türkischen Küche angesehen werden" könne, heißt es zur Begründung. Es handele sich bei dem Betrieb der Arbeitgeberin nicht um ein Restaurant.
Als Restaurant stuft das Gericht Gaststätten ein, in denen Essen serviert werde und Gäste im Allgemeinen eine gewisse Zeit blieben. Diese Voraussetzungen erfülle ein Döner-Imbiss mit Selbstbedienung nicht.
Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.02.23, 11:30 Uhr