Rechtswidrige Abrufe -
Berliner Polizisten haben erneut in ihren internen Computersystemen unberechtigt persönliche Daten von Bürgern abgefragt. Im Jahr 2022 sind, so der aktuelle Datenschutzbericht für Berlin, deshalb 18 Verfahren gegen Polizeibedienstete eingeleitet und 16 Bußgeldbescheide mit insgesamt 124 Bußgeldern gegen Polizeibedienstete erlassen worden.
"Obwohl wir seit vielen Jahren die unbefugte Nutzung dienstlich erlangter personenbezogener Daten sanktionieren, beobachten wir leider weiterhin rechtswidrige Abrufe bei Polizeibediensteten", heißt es im Bericht [datenschutz-berlin.de].
Zugriffe werden intern protokolliert
In einem der vorliegenden Fälle habe ein Polizist die Telefonnummer eines Einbruchsopfers, mit dem er dienstlich zu tun hatte, in seinem privaten Telefon gespeichert, um die Frau im Anschluss sexuell motiviert zu kontaktieren. Eine andere Beamtin habe Informationen über ihren neuen Lebenspartner abgefragt, um zu überprüfen, ob der Mann polizeilich in Erscheinung getreten war.
Zugriffe auf die Datenbank der Polizei POLIKS (Polizeiliches Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) werden intern protokolliert und sind so rückwirkend festzustellen.
Mit den 18 eingeleiteten Bußgeldverfahren steigt die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Berliner Datenschutzgesetz erstmals nach den zwei Corona-Jahren wieder.
Während im Jahr 2018 noch 24 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, sank die Zahl im darauffolgenden Jahr 2019 auf 23 und in den Jahren 2020 und 2021 auf 15 Verfahren. Die meisten der Ermittlungsverfahren werden nach Auskunft des Senats eingestellt.
Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Textes hieß es, dass Strafverfahren gegen die Polizisten eingeleitet wurden. Dies ist nicht der Fall - es handelt sich um Bußgeldverfahren. Die entsprechende Stelle wurde korrigiert. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 22.05.2023, 15:02 Uhr