Fall geht zum BGH - Revision gegen Urteil zu Diebstahl aus Grünem Gewölbe eingelegt

Di 23.05.23 | 10:26 Uhr
Ein Angeklagter im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe sitzt am 16.05.2023 bei der Fortsetzung des Prozess im Verhandlungssaal im Landgericht auf seinem Platz. (Quelle: dpa-Pool/Sebastian Kahnert)
Video: rbb|24 Abendschau | 23.05.2023 | Nachrichten | Bild: dpa-Pool/Sebastian Kahnert

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden beschäftigen müssen. Drei der fünf Verurteilten haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16. Mai eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Die Frist läuft noch bis Mitternacht.

Mehrjährige Haftstrafen

Für den Einbruch und zwei Brandstiftungen - an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses und an Stromverteileranlagen in der Altstadt - wurden am vergangenen Dienstag fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu Freiheitsstrafen verurteilt. Für einen sogenannten Deal hatten sie im Dezember 2022 den Großteil der Beute zurückgegeben, drei prominente Objekte mit großen Steinen aber sind weiterhin verschwunden.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden.

Sendung: Radioeins, 23.05.23, 13:30 Uhr

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