Berliner Landgericht - 83-Jähriger muss nach Tötung seiner schlafenden Ehefrau nicht in Psychiatrie

Mi 17.05.23 | 16:10 Uhr
Archivbild: Landgericht Turmstraße, in Berlin Moabit. (Quelle: dpa/Joko)
Bild: dpa/Joko

Ein 83 Jahre alter Mann aus Berlin, der seine schlafende Ehefrau mit einem Hammer getötet hat, wird vorerst nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Eine Unterbringung des Mannes werde zur Bewährung ausgesetzt, hat das Berliner Landgericht am Mittwoch entschieden.

Der an Demenz erkrankte Senior wurde allerdings angewiesen, seinen Wohnsitz unverzüglich in ein bestimmtes Heim zu verlegen und die ihm verordneten Medikamente einzunehmen. Bei der Tat im Oktober 2022 sei der Mann nicht schuldfähig gewesen, hieß es weiter. Er könne nicht wegen Mordes bestraft werden.

Mann meldete sich nach der Tat bei der Polizei

Der Senior hatte seine schlafende Frau am frühen Morgen des 20. Oktober 2022 in der gemeinsamen Wohnung im Berliner Bezirk Friedrichshain angegriffen. Mindestens drei Schläge gegen ihren Kopf habe er ausgeführt, hieß es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft.

Mit der Aussage, seine Ehefrau getötet zu haben, hatte sich der Mann kurz nach der Tat selbst telefonisch bei der Polizei gemeldet. Wegen seiner Erkrankung sei der Mann nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Die Behörde strebte zunächst die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Unterbringung im Pflegeheim

Im Prozess erklärte der Mann, er könne sich nicht vorstellen, dass er die Tat verübt habe. Er kenne seine Frau seit seinem 16. Lebensjahr. "Warum sollte ich sie ermorden, wenn sie mich als ihren größten Liebling bezeichnet hat?", so der Senior.

Der 83-Jährige soll künftig in einem Pflegeheim leben, das während des knapp zwei Monate dauernden Prozesses für ihn gesucht worden war. Mit der Entscheidung folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.05.2023, 15:00 Uhr

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