Video sorgte für Empörung - Gericht weist Klage von Klima-Demonstrant wegen Schmerzgriff ab

Do 11.05.23 | 16:47 Uhr
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Ein Video, das zeigt, wie Polizeibeamte einen Aktivisten der "Letzten Generation" gewaltsam von der Straße tragen. (Quelle: rbb)
Audio: rbb 88.8 | 11.05.2023 | Peter Klinke | Bild: rbb

Das Video löste Empörung aus - ein Klima-Aktivist wird von der Polizei per Schmerzgriff von der Straße transportiert. Der Aktivist wollte sich dagegen vor Gericht wehren und scheiterte im Eilverfahren. Für die Letzte Generation ist das Thema damit aber noch nicht beendet.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Beschwerdeantrag eines Klima-Aktivisten der Letzten Generation abgelehnt und der Polizei nicht grundsätzlich die Anwendung des sogenannten Schmerzgriffes untersagt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Wie auf einem im Internet veröffentlichten Video zu sehen ist, haben zwei Polizisten solche Griffe an Kinn und Arm am 20. April bei dem Aktivisten angewendet, während sie ihn von der Straße trugen.

Ob das rechtmäßig war, konnte das Gericht nach eigener Aussage nicht im aktuellen Eilverfahren entscheiden. Auch könne es keine "vorbeugende Unterlassung" verhängen - also der Polizei solche Schmerzgriffe untersagen - weil keine konkrete Gefahr bestehe, dass die Polizei sie nochmal anwende. Beides könne nur in einem Hauptverfahren entschieden werden.

Polizei wendet Schmerzgriffe laut Gericht nicht regelmäßig an

Laut Gericht werden Aktivisten bei den Straßen-Blockaden regelmäßig weggetragen. Vereinzelt sei dabei die "Handbeugetransporttechnik" angedroht oder angewendet worden. Diese sei geeignet, beim Betroffenen Schmerzen auszulösen. Anhand des Bildmaterials, das der Klima-Demonstrant vorgelegt habe, ergebe sich nicht, dass die Anwendung "schmerzhafter Vollstreckungspraktiken regelhaft" erfolge. Eine generelle Überprüfung dieser Praxis ist nach Gerichtsangaben nur im Hauptsacheverfahren möglich.

Aktivisten wollen endgültige Klärung vor Gericht

Der Aktivist kann sich nun ans Oberverwaltungsgericht wenden und dort versuchen, eine andere Entscheidung im Eilverfahren zu erwirken. Darauf werde verzichtet, teilte Letzte-Generation-Sprecherin Carla Rochel mit. Stattdessen wollen die Aktivisten mit einer Klage ein Hauptverfahren eröffnen. "Damit wollen wir endlich inhaltlich klären, ob eine solche Anwendung von Schmerzgriffen verhältnismäßig ist oder ob es nicht einfach Folter ist, einen Menschen durch das Zufügen von Schmerzen zu einer Handlung zu bewegen", sagte Rochel.

Wegen der Aktion gegen Aktivisten vom 20. April ermittelt außerdem die Polizei wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Dazu sei eine Anzeige eingegangen. "Die Ermittlungen dazu dauern an", sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

Die Gruppe Letzte Generation macht seit vergangenem Jahr regelmäßig mit Sitzblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Im April hatten die Klimaaktivisten ihren Protest auf Berlins Straßen intensiviert.

Sendung: rbb24 Inforadio, 11.05.2023, 14:00 Uhr

84 Kommentare

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  1. 84.

    mit Rücksichtslosigkeit u. Härte vorgehend, durchgeführt o. Ä.
    "radikale Methoden"

    Für mich ist LG nach dieser Definition radikal.

    Mir ist schon klar, dass hier einige angehänger der LG kommentieren u. ihre Seite verteidigen.

    Aber wenn die LG so tut als wenn man alles Klima tut, wenn man straßen blockiert u. teilweise beschädigt, Hausfriedensbruch in Behörden, Sachbeschädigung, auf Flughäfen eindringt usw.

    Gründet eine Partei oder geht in klimajobs arbeiten. Ändert die Welt/Politik.

  2. 83.

    Ich bin kein Polizist. Ich möchte nicht der Sündenbock für alle sein. Ich habe Respekt vor den Polizisten.

    Aber wie deprimend muss es sein, wenn man jede Woche wie in täglich grüßt das murmeltier irgendwelche Störer von der Straße tragen und ggf. vorher noch lösen muss? Warum nicht rund um den Bundestag? Was können die Pendler dafür, dass die FDP in den bundestag gekommen ist und sich das Bundesverkehrsministerium geangelt hat.

    Wen treffen die Aktionen: sicher die falsche.

  3. 82.

    Wo steht denn im Artikel etwas von Schmerzensgeld im konkreten Fall? Wo haben Sie Ihre Information her?

  4. 81.

    Keine Ahnung, was Sie mir damit sagen wollen. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Polizei den Blockieren nicht wegtragen muss. Sie kann das tun, ist aber nicht dazu verpflichtet. Auch wenn das Viele hier nicht wahrhaben wollen, die Polizei hat mehr Rechte, einfache Gewalt anzuwenden, als so manche glauben.

  5. 80.

    Das werden wir ja sehen, schließlich wird der Vorgang überprüft. Dass das Gericht Schmerzensgeld abgelehnt hat, dürfen Sie gerne schon mal als klare Tendenz zur Kenntnis nehmen.

  6. 79.

    Ich verstehe unter radikal etwas völlig anderes (z.B. RAF, IRA, ETA) und wie gesagt, genau diesen Job haben sie gewählt, werden dafür bezahlt und üben ihn aus.
    Tut mir wirklich leid, aber mein Mitleid hält sich bei diesen Einsetzen nun wirklich stark in Grenzen.

  7. 78.

    Sie beneiden sicher auch das Reinigungspersonal einer öffentlichen Toilette nicht.
    Soll ich noch mehr Berufe aufzählen, um Ihnen die Untauglichkeit Ihres "...ich kann verstehen das..."- Arguments deutlich zu machen?

    Ihr Irrtum besteht in dem so Vieler hier: Sie können sich gar nicht vorstellen, ein Polizist führte Ihnen Schmerzen zu, nur weil er es kann. Nicht weil es für die Durchführung seines Jobs notwendig wäre.
    Aber genau darum geht es. Nicht darum, dass Sie glauben möchten, es träfe doch die Richtigen, oder sie seien selbst schuld. Das zu Beurteilung ist nicht Sache des Polizisten. Auch nicht Ihre.
    Oder was tun Sie, dengelt Ihnen der Kloputzdienst die Bürste auf den Kopf. Weil nun mal gut ist mit der ewigen Sauerei im WC?

  8. 77.

    Also ich beneide die Polizei nicht. Seit über einem Jahr jede Woche radikale von der Straße sammeln. Und jede Aufnahme der personalien gleicht einer Arbeit für den Papierkorb. Reicht es zwei Polizisten, stehen sie gleich am Pranger. Dann schreien die "Klima" - aktivsten gleich nach Recht und Ordnung. Dabei sind sie die jenigen, die durch ihre zweifelhaften Aktionen, die Sicherheit und Ordnung stören und gefährden. Aber schuld sind ja immer die anderen. Man macht keine Politik mit blockieren.

  9. 76.

    Ein Polizist ist zur Sicherstellung von Recht und Ordnung zuständig. Nicht zum Lösen und Tragen von "Klima" - Demonstranten. Sie vergleichen hier Birnen mit Äpfeln. Eine kranke, alte, behinderte Person kann aus eigener Kraft nicht ins/aus dem Bett. Ein "Klima" - Demonstrant kann aus eigener Kraft die Straße verlassen. Er will nur nicht. In dem Video war eindeutig die Aufforderung der Polizei die Straße zu verlassen.

    Dieser Aufforderung ist der Typ nicht nachgekommen. Wer nicht hören will...

  10. 75.

    Das ist irrelevant, dafür werden die Beamten bezahlt. Jeder Dachdecker, Zimmermann etc. schleppt sowas jeden Tag und bekommt nicht die Rundumversorgung eines Beamten.
    Im Gegenteil, die Polizisten können sich in der gedienten Zeit sportlich fit halten.

  11. 74.

    Mal ganz langsam, schauen sie sich einfach mal an, wie das mildeste Mittel in der Praxis angewandt wird, wenn die Theorie nicht so ihr Fall ist.
    Wir hatten genügend vergleichbare Ereignisse, auch im Hambacher Forst. Und der Beamte wird sich dafür auch noch verantworten müssen, soviel ist mal sicher.

  12. 73.

    Sie prangern "umdeuten" und "herbeiphantasieren" an und suggerieren dann Tatsachen die keine sind, da eben Gegenstand laufender gerichtlicher Prüfung. Ein wenig Selbstreflektion ist an dieser Stelle angebracht.

  13. 72.

    Kleben lassen BerlinFreitag, 12.05.2023 | 13:05 Uhr
    "Der Aufforderung die Straße aus eigener Kraft war schmerzlos. Ich kann die Polizisten verstehen, wenn sie nicht jeden Tag Demonstranten von der Straße tragen möchten. Dadurch entstehen bei den Beamten sicher auch Rückenleiden und - schmerzen. Soll dies dann auch als Folter gewertet werden?"

    Das Schlimme ist: Sie finden sich eloquent...

    Nein. Hat die Bäckerin eine Mehlallergie, hat sie den falschen Beruf. Berufe die Traditionell auf den Rücken gehen - Gerüstbauer, Maurerin - Sie wissen schon, Handwerk und so - gibt es wenn es gut läuft gesundheitserhaltende Begleitung und Versorgung. Auch Pflegekräfte werden nicht gefoltert, müssen sie ihre KundInnen von hier nach da heben. Sie alle können weder ihrem Arbeitgeber, noch Kundschaft Schmerzen androhen. Gar zufügen. Um der Schmerzen Willen. Weil sie ja auch Schmerzen erleiden. Bei der Ausübung ihres Berufes.

    Wer sagt denn, Polizei sei einer der leichteren Berufe?

  14. 71.

    Der Aufforderung die Straße aus eigener Kraft war schmerzlos. Ich kann die Polizisten verstehen, wenn sie nicht jeden Tag Demonstranten von der Straße tragen möchten. Dadurch entstehen bei den Beamten sicher auch Rückenleiden und - schmerzen. Soll dies dann auch als Folter gewertet werden?

    Ich würde die "Klima" - Kleber einfach sitzen/ kleben lassen. Mal gucken, wenns ihnen dann zu langweilig wird.

    So eine Gerichtsentscheidung bringt natürlich schöne Medienpräsenz für die LG. Ziel erreicht.

  15. 70.

    Hätte, Hätte, Fahrradkette. Sie können es noch so oft versuchen umzudeuten und herbeizuphantasieren, die Polizei hätte anders verfahren müssen. Nein, diese Pflicht besteht nicht und ist reine Propaganda der Blockierer. Der Polizeigriff kann ein probates Mittel sein und ist grundsätzlich vom Recht gedeckt. Der junge Herr Schauspieler hätte statt seiner erzwungenen Vorführung "unendlicher Schmerzen" einfach den Aufforderungen Folge leisten können. Dann wäre der angekündigte Griff nicht erforderlich gewesen. Das mildeste Mittel war im Übrigen die Ansprache, nicht die Erwartung, weggetragen zu werden.

  16. 69.

    Liebe "M.", Lieber "M." !
    Wenn ich von offizieller Seite mehrfach aufgefordert werde den Platz zu verlassen und dies nicht tue, dann ist dies sehr wohl als Widerstand zu bezeichnen! "Widerstand" bedeutet nicht, daß jemand körperlich aktiv werden muss!
    War letztens in Paris und durfte erleben wie dort die Polizei gegen die Kleblinge vorgeht! DAS war Polizeigewalt, da wurde nicht mit Öl gespielt, da wurde gezerrt bis der Kleber (oder die Haut) nachgab. Die Kreuzung war jedenfalls nach 5min. wieder frei!
    Also, hört auf zu jammern - hier passiert nämlich gar nichts Gesundheitsgefährdendes!

  17. 68.

    Elisabeth Berlin Freitag, 12.05.2023 | 10:35 Uhr
    Antwort auf [Klaus Borstelmann ] vom 11.05.2023 um 17:20
    "Aber f ü r. Das Gesetz. Es ist eine Aufforderung vorher erfolgt. Dann ist die Polizei im Recht."

    Nein ist die Polizei nicht. Es ist bestürzend, dass Sie Unrecht für rechtmässig halten.

    Ich fürchte das ist folgendem Umstand geschuldet: Sie können sich nicht vorstellen, während einer polizeilichen Massnahme Schmerzen zugefügt zu bekommen um des Schmerzes willen. Weil Sie ja brave Bürgerin sind. Darauf kommt es aber nicht an. Was Sie glauben, was Sie sind. Mal salopp gesagt geht es darum, ob Ihnen ein Polizist weh tun darf, weil er glaubt Sie hätten es verdient. Das ist was ziemlich Grundsätzliches. Ganz unabhängig davon, dass Sie glauben wollen, es passiere Ihnen niemals. Vielleicht ist das so. Nützt aber denen nichts, denen es passiert.

  18. 67.

    Sobald eine Aufforderung erfolgt, ist somit jede Maßnahme legitim. Das ist vermutlich keine rechtliche haltbare Auslegung.

  19. 66.

    Nein. Auf den Einzelfall kommt es offensichtlich nicht an, wenn nicht generell klar, Grundlage polizeilichen Handelns ist, dass der Schmerz nicht der Zweck polizeilichen Handelns sein kann. Denn sonst wäre es eine aussergerichtliche Bestrafung.
    Polizisten, Polizei, Einsatzvorschriften müssen das penibel beachten.
    Wir haben es also mit zwei Sachverhalten zu tun.
    Dem Einzelfall. In dem zu klären sein wird, ob hier Schmerzgriffe als Bestrafung angewendet wurden. Die dem eigentlichen Zweck der polizeilichen Massnahme nicht dienten.
    Und mit der Frage, ob Polizeipraxis das Zufügen von Schmerz um des Schmerzes willen beansprucht, für legitim und legal hält. Das ist die viel Bedeutendere, die sich an gesammelter, angeblicher Einzelfallpraxis stellt.

  20. 64.

    @ Thomas, das GG ist das Grundgerüst für einen Rechtsstaat und wird durch viele kleine Gesetze und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Anordnungen ausgefüllt.
    Machen Sie diesen Vorgang also nicht größer, als er ist.
    Der Schmerzgriff wird nicht im GG geregelt, genauso wenig, wie der Tätigkeitsbereich von Polizeibeamten.
    Es gibt auch klare Regeln, was eine Demonstration ist, welche Rechte Demonstranten haben oder aber auch welche Rechte sie nicht haben. Allerdings war das noch nicht einmal eine Demo sondern ein Eingriff in den Straßenverkehr. Im Video ist zwar der Einzelfall zu erkennen, aber nicht die weiteren Umstände.

  21. 63.

    @ Martina, "Tatsächlich aber mit der Quasi-Nicht-Entscheidung die Frage eskaliert, ob Polizei berechtigt ist durch die Anwendung bestimmter Praxis, aussergerichtliche Bestrafung durch Schmerzen zu vollziehen. Das ist selbstverständlich eine sehr grundlegende Frage für die Polizei eines demokratischen Rechtstaates. Die beantwortet kein Verwaltungsvorgang"
    Da ist keine Ekalationsstufe zu erkennen. Das Gericht sagt aus, dass es auf den Einzelfall ankommt. Der Schmerzgriff ist nicht im GG geregelt, sondern in Verordnungen und Anwendungsvorschriften. Diese muss auf den Einzelfall bezogen, ein anderes Gericht nun prüfen, da Anträge vorliegen.

  22. 62.

    Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, sprich Straftäter mit unbescholtenen Bürger, und darüber hinaus hat grudsätzlich jeder Bürger den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, Punkt.
    Diese Straftaten werden geplant, durchgeführt, der Polizei wird nie Folge geleistet, und das mehrmals in der Woche an mehreren Standpunkten, ergo, die Polizei wird regelmäßig provoziert und verhönt.
    Was für Mittel in diesem Fall angemessen sind, das haben nicht deren Anhänger zu entscheiden.

  23. 61.

    Ich darf sie korrigieren, es wurde eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung, also ein Eilverfahren, abgelehnt.
    Die LG hat ja grundsätzlich die Möglichkeit, den Tatbestand in einem normalen Prozess, und natürlich wieder vor dem VG zu klären.
    Und genau so wird’s ja auch gemäß Artikel kommen.
    Die Strategie von LG ist offenbar jedes Rechtsmittel ohne Prüfung auf Erfolg erstmal anzuwenden. Daran sieht man, dass deren „Kriegskasse“ gut gefüllt ist, Prozesskosten also keine Rolle spielen.
    Das ist auch völlig ok, und alle größeren Wirtschaftseinheiten verfahren genauso.

  24. 60.

    Die Gerichtsbarkeit hat für den konkreten Fall nicht entschieden. Es hat es abgelehnt, die Schmerzgriffe generell, für alle Fälle zu untersagen. Das korrekte Handeln im konkreten Einzelfall ist Gegenstand der Untersuchung im Rahmen einer Anzeige sowie einer durch die LG wohl zu erhebenden Klage.

    Die Beschreibung von toberg verschweigt im Übrigen die noch zu überprüfende Anwendung des Schmerzgriffes, ist also trotz vieler Worte unvollständig und ein Versuch, zu relativieren oder zu legitimieren.

  25. 59.

    Uiuiui Freitag, 12.05.2023 | 07:57 Uhr
    Antwort auf [toberg] vom 12.05.2023 um 00:33
    " Die Gerichtsbarkeit hat entschieden, zugunsten geltenden Rechts. So sieht ess nunmal aus."

    Mal abgesehen von dem (auch)von Ihnen ausgestellten Freibrief für fachlich-handwerklich schlechte Polizeiarbeit.
    Sie müssen Gerichtsverfahren, Instanzen, Urteile auch verstehen wollen. Sie stehen Ihnen nicht zu freifliegenden Rückschlüssen zur Verfügung.
    Das Verwaltungsgericht hat in der Sache, im Sachverhalt und im Kern entschieden, nicht zuständig zu sein. Tatsächlich aber mit der Quasi-Nicht-Entscheidung die Frage eskaliert, ob Polizei berechtigt ist durch die Anwendung bestimmter Praxis, aussergerichtliche Bestrafung durch Schmerzen zu vollziehen. Das ist selbstverständlich eine sehr grundlegende Frage für die Polizei eines demokratischen Rechtstaates. Die beantwortet kein Verwaltungsvorgang.

  26. 58.

    Sehr gut und auch substantiiert beschrieben. Und so handelt "die Polizei" in dem Fall auch korrekt. Wenn jetzt intern gegen deen Beamten ermittelt wird, ist Sache der Pol. Die Gerichtsbarkeit hat entschieden, zugunsten geltenden Rechts. So sieht ess nunmal aus.

  27. 56.

    „Das ist sie nicht und wenn ein Griff keine gesundheitliche Gefahr darstellt, aber dessen Anwendung das gleiche Ziel erreicht, so kann dieser verhältnismäßig sein. Schmerzgriffe sind dann verboten, wenn sie dem Störer ausschließlich Schmerzen bereiten sollen, was einer Folter gleichkäme.“

    Falls noch nicht bemerkt, sie haben gerade nur mit anderen Worten die Anwendung des mildesten Mittels beschrieben.
    Gehen wir es mal durch. Was wäre denn passiert, wenn der Kleberling weiter verharrt oder hingefallen wäre? Er hätte sich die Knochen gebrochen. Natürlich stellte der Griff eine gesundheitliche Gefahr für den Kleberling dar, denn darum ging’s ja gerade (der Grund der Bewegung). Und musste diese Gefahr in Kauf genommen werden? Nein, denn der Kleberling verharrte einfach in Ruhe, ihn einfach wegzutragen hätte für den Kleberling eben keine Verletzungsgefahr bedeutet!!

  28. 55.

    Die Polizei hat bestimmt vorher Anweisungen ausgesprochen und dann die nächsten Schritte angekündigt. Weggetragen werden ist keine Servicesienstleistung der Polizei, hier kann man die Demonstranten finde ich auch mit einem entsprechenden Griff zum selber gehen bewegen. Finde ich sehr angemessen und unterstütze diese Tat.

  29. 54.

    Auweia, Sie haben ja ein echt merkwürdiges Rechtsverständnis. Und mit Ihrem Kommentar mischen Sie Äpfel mit Birnen.

  30. 53.

    Heißt, bei einer unangeneldeten Demo ist eigentlich jedes Mittel ok? Lesen Sie, was Sie schreiben?

  31. 52.

    Schmerzgriffe sind schon vor Monaten angekündigt und angewendet worden. Verurteilt worden sind bisher die Gewalttäter der Letzten Generation.

  32. 51.

    Natürlich hat der Klebling Straftaten begannen

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, ggf Sachbeschädigung

  33. 50.

    Der Beamte hat keine Straftat begannen. Letztlich hat der Klebling der Weisung des Beamten Folge zu leisten. Das tat er nicht, also gab es Konsequenzen

    Da nicht genug Beamte zum Wegtragen und Sichern vor Ort waren, wurde das mildeste mögliche Mittel angewandt

    Letztlich will der Klebling sich nur wichtig machen.

    Das VG hat in der Entscheidung schon die Tendenz zur Entscheidung im Hauptverfahren erkennen lassen.

  34. 49.

    Bitte zeigen Sie mir genau die Dienstanweisung der Polizei, die dazu verpflichtet jeden Tag Menschen von der Straße zu tragen. Ein Blick in die Bestimmungen zur körperlichen Belastung beim Heben und Transportieren von Lasten ( hier in Form von Menschen) könnte für Sie recht aufschlussreich sein. Sie können aber auch gern ein Arbeitsmediziner/In befragen. Fakt ist, der Demonstrant kam dem ausgesprochenen Platzverweis nicht nach.

  35. 48.

    Nun wollen wir das mal auseinanderklamüsern...
    Ehe die Polizei jemandem an die Wäsche geht, kommt vorher ne Ansprache, den Platz zu verlassen. Erst wenn die angesprochenen Personen dem nicht Folge leisten, wird weggetragen. Und ehrlich: Komisch... wenn dann die Polizei jemanden weggträgt, ist sofort auch gleich ein Handy an. Bei der Vorgeschichte mit Ansage natürlich nicht, dass die Leuts den Platz doch freiwillig verlassen sollten. Wenn jemand einen öffentlichen Raum besetzt, muss die Polizei eingreifen. Die kommt auch auf Verlangen, wenn sich jemand vor einer privaten Einfahrt ankettet.
    Die politische Motivation der Aktion spielt für die Polizei überhaupt keine Rolle! Allein die Freizügigkeit der öffentlichen Straßen und Wege und entscheidend! Nicht angemeldete Demos sind zudem noch zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
    Auch wenn beim Wegtragen immer viel Geschrei ist wie bei nem Schwelben-Elfmeter im Fußball: Nicht immer wer am lautesten Aua schreit, ist im Recht!

  36. 47.

    Irrtum in Deutschland spielt sowas sehr wohl eine Rolle, weil bei uns für jedes Individuum die selben Grundrechte gelten (die Würde des Menschen ist unantastbar).
    Nochmal, in Deutschland stellen ausschließlich die Gerichte die Schuld und das Strafmaß fest, die Polizei ist nur ein vollziehendes Organ, welches dafür mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet wird.
    Ich weiß, dass in vielen anderen Ländern schnell der Schlagstock Anwendung findet, hier aber aus gutem Grund seit Jahrzehnten nicht mehr.
    Und in den überwiegenden Fällen hält sich die Polizei auch an dieses sogenannte Prinzip, des mildesten Mittels.
    Wenn sie mal objektiv alle Seiten der Medaille beleuchten, ist das auch der einzig gangbare Weg.

  37. 46.

    Die illegale Behinderung des Straßenverkehrs stellt eine Straftat da, und die Polizei ist nicht verpflichtet einen Täter der ihrer Anweisungen nicht Folge leistet wegzutragen.
    Das ist der Unterschied zu einer angemeldeten Demo.

  38. 45.

    …..sind Sie nicht. Mal den ganzen Sachverhalt anschauen. Störung und Eingriff in den Straßenverkehr ,was Staus und weitere Gefahren mit sich bringt. Ein wegtragen wäre machbar gewesen, wenn ausreichend Beamte vor Ort gewesen wären. Die Aufgabe war es, den Verkehr wieder zum laufen zu bringen und das schnellstmöglich. Warum Sie das nicht verstehen, ist mir ein Rätsel. Eine polizeiliche Maßnahme, sprich Platzverweis oder Aufforderung ist Folge zu leisten. Ohne wenn und aber, ein Demonstrant ist ein Teilnehmer einer angemeldeten Veranstaltung. Habe da noch nicht gesehen, das die Polizei diese mit Androhung von Zwang unterbindet. Und ich habe die Hausbesetzungen und Anti USA Demos erlebt und weiß was wann passiert. ihre Klugheit alles besser zu wissen ist schon bemerkenswert.

  39. 44.

    Finde ich gut

  40. 43.

    Oh, Sie haben den Beamten schon abgeurteilt. Da können wir uns ja in Zukunft Gerichte und Richter sparen. Sie machen das dann alles "Im Namen des Volkes ". Ich sehe im Übrigen nicht den Ansatz einer Straftat, sondern ausschließlich pflichtgemäßes Handeln im Interesse der Allgemeinheit. Und jemandem so mir nichts dir nichts eine Straftat zu unterstellen erfüllt der Tatbestand der Verleumdung. Vielleicht kommt der Beamte dann irgendwann auf Sie zu.

  41. 42.

    Oh man, wie nimmt man eine Person fest die passiven Widerstand leistet, also aufgrund ihrer Trägheit am Pllatz verharrt???
    Sie tragen sie in den Polizeitransporter und fertig.
    Der Polizist hatte nur kein Bock den Kleberling selbst wegzutragen, weil bedeutet ja Arbeit, deswegen Schmerzgriff. Damit sich der Kleberling nicht die Knochen bricht, musste er selber laufen ( stolpern).
    Aber hey, hier gehts nicht um das einfachste sondern um das mildeste Mittel.

  42. 41.

    Immer wieder interessant wieviel "Fachleute" für staatliche Gewalt sich hier tummeln. Das war auch schon beim Thema Wahlwiederholung, dem Volksentscheid, Silvester Gewalt usw. so!
    Ein Glück das unsere Rechtsprechung nicht im Netz stattfindet.
    So und nun warte ich ganz in Ruhe bis zur Hauptverhandlung!

  43. 40.

    Ob Sie es widersetzen, weigern oder ignorieren nennen, ist völlig egal. Die Sicherheitskräfte haben ihn mehrfach aufgefordert, dort wegzugehen. Das tat er nicht und sie sind nun berechtigt, die Forderung mit anderen Mitteln durchzusetzen. Ansonsten können wir uns die Polizei einsparen.

  44. 39.

    "Festnehmen ist ja in Ordnung, aber jetzt anfangen die Demonstranten da zu malträtieren
    geht zu weit."
    Was verstehen Sie denn unter "Festnehmen"? Soll der Polizist sich an den Straftäter ankleben oder auf ihn draufsetzen? Festnehmen bedeutet doch in Gewahrsam nehmen und das auch gegen den Widerstand des Straftäters. Und wenn der Straftäter den Anweisungen des Polizeibeamten nicht folgt dann leistet er Widerstand und damit sind Zwangsmaßnahmen zulässig, da ansonsten die Straftat nicht beendet werden kann. Hier ging es weder darum den Willen eines Menschen zu brechen noch darum, seine Persönlichkeit zu zerstören. Hier von "Folter" zu reden ist daher völlig abwegig!

  45. 38.

    Wir sind ein Rechtsstaat und wie wir auch in diesem Fall an einer gerichtlichen Überprüfung spätestens im Hauptverfahren sehen können, ein vorbildlicher dazu.
    Hier kann eben niemand machen was er will, auch und insbesondere die die das staatliche Gewaltmonopol haben, sind rechenschaftspflichtig und das ist auch gut so, denn nur die „ Checks and Balances“ trennen uns vom Machtmissbrauch und Willkür.

  46. 37.

    Im Kern geht es darum, dass die Polizei Schmerzgriffe anwenden können will, auch wenn die für die Durchsetzung des eigentlichen Ziels einer polizeilichen Massnahme aus fachlich-handwerklicher Sicht nicht notwendig sind.
    Im vorliegenden Fall ist Schmerz als Mittel nicht nur vorher angekündigt worden, es ist dann auch ein Schmerzgriff angewendet worden. Wenn auch nicht gegen den Hals. (Über dessen mögliche Folgen der Polizist im Video spricht.)
    Sondern mittels Überdehnung des Handgelenks. Das Handgelenk, eine Konstruktion - das wird medizinischer Sachverstand bestätigen - von ziemlicher Empfindlichkeit und Zerbrechlichkeit.
    Mir erschliesst sich aus dem Video nicht, weshalb ein Schmerzgriff angewandt werden musste, um das eigentliche Ziel der polizeilichen Massnahme zu erreichen.
    Steht das im Missverhältnis, findet hier aussergerichtliche Bestrafung statt.

  47. 36.

    Es ist nicht falsch, die Polizei hat zur Ausübung der Dienstpflicht IMMER das mildeste Mittel anzuwenden.
    Deswegen wird ja auch der Einsatz der Bodycam diskutiert. Damit im Zweifel die Art und Weise des Vollzugs bewertet werden kann.
    Hier hat der Kleberling keinen AKTIVEN Widerstand geleistet, er ist lediglich an seinem Platz verharrt, hat sich also wie ein Gegenstand verhalten. Die Hauptaufgabe der Polizei war die Beseitigung des Hindernisses und ggf. Feststellung der Personalien bzw. Verhaftung.
    Das mildeste Mittel war also das einfache Wegtragen des „Hindernisses“, Kleberling.

  48. 35.

    Genau ... wenn es nicht anders geht. Und das ist im laufenden Verfahren noch nicht abschließend geklärt.

  49. 34.

    Welche Straftat? Ist der Polizist rechtskräftig verurteilt worden? Nein. Was Sie hier als Straftat abtun, sehen Gerichte vielleicht ganz anders.

  50. 33.

    ....die Demonstranten aber auch nicht!!!

    ..und ich sehe hier nicht, dass die Polizei hier "macht, was sie will". Ganz im Gegenteil, sie erfüllt ihre Aufgabe mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln.

  51. 32.

    Was man nicht außer acht lassen sollte. Weder von der einen noch der anderen Seite. Das Gericht hat weder gesagt, dass der Schmerzgriff nicht rechtens war, noch dass er zulässig war.

    Alles weitere wird im Hauptsacheverfahren geklärt.

  52. 31.

    Die Polizisten sind die Handwerker des Rechts und nicht fehlerfrei und mit Sicherheit keine Psychologen. Das führt zu weit.
    Mein „Schmerz“ interessiert dagegen keinen. Mein Steuergeld, meine Termine, meine Unannehmlichkeiten wegen Blockaden...

  53. 30.

    ... und das ist auch gut so!

  54. 29.

    In diesem Video ist der Sachverhalt gut dargelegt: https://www.instagram.com/reel/CrgolWbvhOC/?igshid=MTIyMzRjYmRlZg==

  55. 28.

    Gibt es irgendein Video/Fotos oder Aussagen zum "Vorspiel des Vorfalls" oder kam der Polizist und hat "losgelegt"?

  56. 27.

    Auch sie haben sich das Video niemals angesehen, der Demonstrant wehrt sich nicht im geringsten, auch nicht während der Straftat des Beamten.

  57. 26.

    "Es ist der Schmerzgriff angekündigt worden. " Eine glatte Lüge. Ihm ist angedroht worden er werde Schmerzem beim Schlucken und Kauen haben. „

    Das ist im Rahmen der Information bei Anwendung von unmittelbarem Zwang richtig und Verhältnismäßig.

    Bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs kann es folglich zu den Schluck- und Kaubeschwerden kommen.

    Insbesondere dann, wenn sich gewehrt wird.

    Alles in Ordnung.

  58. 25.

    Das gibt's ja wohl nicht, wer macht das denn?
    Festnehmen ist ja in Ordnung, aber jetzt anfangen die Demonstranten da zu malträtieren
    geht zu weit.

  59. 24.

    Ob der Polizeibeamte eine "Straftat" begangen hat, stellt ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft fest und nicht Sie.

    Im Übrigen bin ich mit den Ablehnungsgründen des VG absolut d'accord. Die Besetzung öffentlichen Verkehrsraums beschwört Gefahren herauf. Und verhindert freie Fahrt für Hilfedienste. Also ist Gefahr im Verzug.

  60. 23.

    "Es ist der Schmerzgriff angekündigt worden. " Eine glatte Lüge. Ihm ist angedroht worden er werde Schmerzem beim Schlucken und Kauen haben.

    Wortwörtlich: "werden Sie die nächsten Tage, nicht nur heute, Tage, werden Sie Schmerzen beim Kauen und Schlucken haben".

    Das ist eindeutig eine angekündigte, schwere Straftat und unerlaubte Polizeigewalt. Danach erfolgte der Angriff gegen den Hals/Kiefer der Demonstranten.

  61. 22.

    Er hat nach dem Gesetz des unmittelbaren Zwanges gehandelt. Es steht hier nur die Verhältnismäßigkeit zur Frage . Also für mich keine Straftat

  62. 21.

    "...muss ermittelt werden, ob der Klimaaktivist nicht anders vom Platz zu entfernen war." So nicht ganz korrekt und widerspricht auch etwas Ihrem letzten (korrekten) Satz. Die Polizei hat ziemlich weitreichende Befugnisse zur Auswahl der Mittel zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols. Sie hat dabei immer die Verhältnismäßigkeit zu achten, was aber nicht zwingend bedeutet, dass unbedingt das mildeste Mittel oder gar das vom Störer gewünschte Mittel anzuwenden wäre. Es ist falsch, wenn behauptet wird, die Polizei wäre zum Wegtragen verpflichtet. Das ist sie nicht und wenn ein Griff keine gesundheitliche Gefahr darstellt, aber dessen Anwendung das gleiche Ziel erreicht, so kann dieser verhältnismäßig sein. Schmerzgriffe sind dann verboten, wenn sie dem Störer ausschließlich Schmerzen bereiten sollen, was einer Folter gleichkäme. Dient der Griff zur Gefahrenabwehr, gilt dieses Verbot nicht mehr.

  63. 20.

    Ich bin absolut NICHT empört und finde das Vorgehen der Polizei und die Entscheidung des Gerichts völlig richtig.

  64. 19.

    Richtig so- wenn ich mich einer Aufforderung der Polizei widersetze, muss ich damit rechnen, das diese entsprechende Maßnahmen einleitet- und da klatsche ich gerne einmal für die Polizei. Sie steht oft genug in der Kritik.
    Und den „Aktivisten „ empfehle ich eine Vorbildwirkung- endlich selbst anfangen und nicht weiterhin von Spendengeldern und anderen Alimenten zu leben!

  65. 18.

    Die Polizei kann nicht machen was sie will.
    Die Androhung von Schmerzen ist Folter. Es gibt mildere Methoden die angewendet werden können!
    Die Polizei steht nicht über den Gesetz!

  66. 17.

    So einfach liegen die Dinge nun nicht, da nur Gerichte das Strafmaß festlegen und Polizisten vollziehen.
    Und ob es sich bei dem Schmerzgriff noch um ein Vollzug oder schon um eine Art Strafe, weil der Kleberling einfach passiv blieb, gehandelt hat, muß das Gericht im Hauptverfahren entscheiden.
    Da der Kleberling sich nicht gewehrt hat, wurde meines Erachtens nicht das mildeste Mittel, des einfachen Wegtragens (Vollzug) gewählt.
    Erst wenn der Kleberling aktiv Widerstand leistet ist der Schmerzgriff das mildeste Mittel.

  67. 16.

    Es ist der Schmerzgriff angekündigt worden.
    Bevor Sie weiter rumventilieren erst einmal mit dem Gewaltmonopol des Staates befassen.

  68. 15.

    Ob die Klima-Demonstranten, langsam die Nerven der Bevölkerung auf die Probe stellen, ist eine Sache.

    Der Beamte hier hat jedoch allem Anschein nach die persönliche Abneigung, mit in seine Tätigkeit einfließen lassen.
    So geht's natürlich nicht!

  69. 14.

    Na ja, warum sollte irgendein Gericht so etwas im Eilverfahren entscheiden? Die hier zu lesende Begründung der Ablehnung des VG Berlins erscheint mir schlüssig.

  70. 13.

    Die Beamten sind verpflichtet (!) das mildeste Mittel (hier wegtragen) anzuwenden, darüber hinaus hat der Polizist seine Straftat angekündigt.

    Wer einem friedlichen Demonstranten ankündigt er werde Schmerzen beim Schlucken haben und ihn danach Gewalt gegen den Hals anwendet, der begeht eine schwere Straftat im Dienst.

  71. 12.

    Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten. Schon mal gehört?

  72. 11.

    "Onkel Uhu", bin kein Klimaaktivist und bin dennoch empört, wie die Polizei mit Gewaltanwendung vorgeht!
    Das ist für mich unrechtmäßig, da sie die Aktivisten auch ohne geschulte Schmerzgriffe wegtragen kann.
    Es muss eine vernünftige gerichtliche Klärung her!
    Mit den ganzen Verfehlungen in Chats, rechten Äußerungen, falschen abgesprochenen Anschuldigungen etc. hat die Polizei längst keinen Respekt mehr verdient. Da vertuscht wird und Aufklärungen verhindert werden die gesamte Polizei!

  73. 10.

    Es ist richtig und wichtig, dass der Staat sich hier von Demonstranten nicht erpressen lässt. Er muss im Rahmen des Möglichen hart durchgreifen. Wenn es nicht anders in der Situation geht.

  74. 9.

    Das ist doch keine schwere gewallt.
    Es ist gut und richtig so, so durchzugreifen.

  75. 8.

    "Wenn der Blockierer mehrfach zum Verlassen aufgefordert wurde, sich beim Abtransport widersetzt, muss er sich nicht wundern, dass andere Mittel eingesetzt werden. "

    Fake News! Der DEmonstrant hat sich in keinster Weise widersetzt, er hat sich ausschließlich geweigert einfach aufzustehen, was einer Sitzblockade nunmal mit sich bringt, sonst wäre es ja keine Sitzblockade.

    Einleuchtend oder?

  76. 7.

    Dumm nur wenn der Aktivist gar keine Straftaten begangen hatte. Der Polizist hatte völlig unnötig schwere Gewalt angekündigt und nachher eine Straftat im Amt begangen.

    Sie können sich das Video gerne noch mal ansehen.

  77. 6.

    Gut so!

  78. 5.

    "Das Video löste Empörung aus"?
    Bei wem? Doch nur bei den Aktivisten als künstliche Aufregung und natürlich bei den Medien. Ansonsten wurde es als normale Polizeiarbeit und -aufgabe Aufgabe wahrgenommen.

  79. 4.

    Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
    § 12 Unmittelbarer Zwang
    Führt die Ersatzvornahme oder das Zwangsgeld nicht zum Ziel oder sind sie untunlich, so kann die Vollzugsbehörde den Pflichtigen zur Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingen oder die Handlung selbst vornehmen.

    Ganz neutral gesehen, muss ermittelt werden, ob der Klimaaktivist nicht anders vom Platz zu entfernen war. Grundsätzlich ist die Polzei aber befugt - im Rahmen der Verhältnismäßigkeit- unmittelbaren Zwang zu parktizieren.

  80. 3.

    Einfach mal der bzw. den Aufforderung(en) der Polizei Folge leisten und schon ist alles gut.

  81. 2.

    Wer das Eine will, muss das Andere mögen. Wenn der Blockierer mehrfach zum Verlassen aufgefordert wurde, sich beim Abtransport widersetzt, muss er sich nicht wundern, dass andere Mittel eingesetzt werden. Er hätte es ja nicht so weit kommen lassen müssen. Sich hinterher zu beschweren und zu klagen, ist unverschämt. Unsere Polizei muss schon genug aushalten und hat wahrlich wichtigere Aufgaben zu bewältigen. Ich sage nur: Pech gehabt. Vielleicht verhält sich der/die Blockierer beim nächsten Mal besser. Ich hoffe, dass die Klage generell abgeschmettert wird!

  82. 1.

    Eine Gefahr, dass die Polizei beim Kläger erneut Schmerzgriffe anwendet, wäre ja nur gegebenen, wenn er erneut Straftaten begehen wollen würde.

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