An Kuppel verfangen - Feuerwehr holt Drohne vom Berliner Fernsehturm

Do 29.06.23 | 14:03 Uhr
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Drohnen-Unfall am Berliner Fernsehturm (Quelle: rbb/Giovanni Zeitz)
Video: rbb|24 | 29.06.2023 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: rbb/Giovanni Zeitz

Ein 20 Jahre alter Drohnen-Pilot hat sein Fluggerät am Berliner Fernsehturm steigen lassen - und so einen größeren Feuerwehreinsatz ausgelöst. Nun ermittelt das Landeskriminalamt gegen ihn.

Ein 20 Jahre alter Drohnenpilot hat am Mittwochabend einen größeren Polizei- und Feuerwehreinsatz auf dem Berliner Alexanderplatz ausgelöst. Gegen 18 Uhr ließ der junge Mann in der Panoramastraße - direkt am Fernsehsturm - nach Polizeiangaben seine Drohne in die Luft steigen.

In 270 Meter Höhe geortet

Dann habe er aber das Signal zur Drohne verloren, teilte die Polizei mit. "Er vermutete, dass die Drohne auf dem Fernsehturm abgestürzt war." Daher habe sich der 20-Jährige an die Polizei gewandt.

Die Polizei schaltete die Höhenrettung der Berliner Feuerwehr ein, die selbst mit einem Drohnen-Team anrückte. In 270 Meter Höhe - also oberhalb der Turmkugel - wurde laut Polizei die Drohne dann geortet. Bilder der Feuerwehr lassen darauf schließen, dass es ich um eine sogenannte Mini-Drohne (unter 250 Gramm) handelt.

Fernsehturm und umliegende Lokale am Alex abgesperrt

Da Absturzgefahr bestand, wurde die Fernsehturm-Umgebung laut Polizei weitläufig abgesperrt. Etwa 200 Gäste, die sich zu diesem Zeitpunkt im Fernsehturm befanden, mussten den Turm verlassen, danach wurden der Fernsehturm und umliegende Geschäfte und Lokale geschlossen.

Verstoß gegen Luftfahrtgesetz vorgeworfen

Anschließend gelang der Höhenrettung der Feuerwehr die Bergung der Drohne. Die Polizei beschlagnahmte im Anschluss das Fluggerät. Gegen den 20-Jährigen ermittelt nun das Berliner Landeskriminalamt wegen des Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, dass er seine Drohne in einem Flugbeschränkungsgebiet hat steigen lassen.

Ob der 20-Jährige auch für die Kosten des Polizei- und Rettungseinsatzes aufkommen muss, sei derzeit in Prüfung, sagte eine Polizeisprecherin dem rbb. Zuvor hatte die Feuerwehr auf Anfrage mitgeteilt, dass noch kein genauer Betrag festgesetzt sei, es aber für den 20-Jährige nicht "billig" werden könnte. Später teilte der Feuerwehrsprecher mit, dass die Feuerwehr in Amtshilfe von der Polizei angefordert worden sei. Daher sei es Sache der Polizei, über die Kostenfrage zu entscheiden.

Fernsehturm liegt in Verbotszone

In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf das Berliner Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 [baf.bund.de] hin. Dieses beschreibt ein Gebiet einen Radius von drei nautischen Meilen (1NM = 1,852 Kilometer) um das Reichstagsgebäude. Unbemannte Fluggeräte dürften hier nur mit Durchfluggenehmigung starten, heißt es vom Bundesamt für Flugsicherung.

Der Radius um den Reichstag beträgt also umgerechnet rund 5,5 Kilometer. Somit liegen die Panoramastraße und der Berliner Fernsehturm innerhalb dieser Zone.

Der 20-Jährige soll nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung gewesen sein.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.06.2023, 21:00 Uhr

44 Kommentare

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  1. 44.

    Ich frage mich nur wie er die Drohne zum Fliegen bekommen hat weil meine Drohne registriert ist, und ich in einer Flugverbotszone oder in einer gesperrten Zone nur auf eine bestimmte Meterzahl, oder gar nicht aufsteigen kann.... Ich selber habe mit meiner Drohne schon viele Flüge gemacht und schön Landschaftsaufnahmen aufgenommen.... Bin auch schon in einer Stadt geflogen sogar im Ausland, habe mich zuvor aber bei der Polizei gemeldet meinen Ausweis und die Nummer meiner Drohne vorgezeigt damit es erst gar nicht zu Diskussionen kommt wenn ich eine Streife begegne, .... Wenn man sich an die Vorschriften hält und nicht über die Köpfe anderer Leute fliegt denke ich ist das alles okay..... Und Flüge über 120 m verstoßen sowieso gegen das Luftfahrtgesetz.

  2. 43.

    Hast Recht - er konnte sich in dieser Situation nicht auf die Allgemeinverfügung für die beiden äußeren Meilen berufen, somit doch wieder Straftatbestand.

  3. 42.

    Hallo Sebastian,
    kannst du mir das noch einmal tiefer erläutern? Ich frage aus Interesse und du scheinst dich ja recht gut auszukennen.
    Ich deute das entsprechende Schriftstück aus den Nachrichten für Luftfahrer NfL 1-2128-20 nämlich so, dass es nur genehmigungsfrei ist, wenn ALLE dort genannten Bedingungen erfüllt sind.
    Weshalb ließt du aus dem Schriftstück, dass es dann in den Bereich nach der einer Meile nicht mehr strafrechtlich von Relevanz ist?
    Zumal der Herr sicherlich nicht gewerblichen unterwegs war und eh über den im Schriftstück genannten 100m geflogen ist.

    Danke ggf. im Voraus für die Antwort, LG

  4. 41.

    Wegen solchen Klappspaten, müssen die anderen die sich an die Regeln halten leiden. Hoffentlich bekommt der die ganze Rechnung incl. Die Verluste der Geschäfte.

  5. 40.

    DIese Dinger sieht man auch oft über dem / im Tiergarten; kontrolliert anscheinend nur keiner.

  6. 39.

    Für den Einsatz kann er schon einmal einen Kleinkredit beantragen.

  7. 38.

    " (mal gucken, was der Restaurantbesucher auf dem Teller hat, oder: ist meine Freundin noch da oben und mit wem?)"

    Was ich selber denk' und tu', das traue ich auch anderen Menschen zu...

  8. 37.

    Da jetzt der Hinweis mit der ED-R 146 ergänzt wurde: Da gibt es für die äußeren beiden Meilen eine Allgemeinverfügung für UAS/UAV (können wir bitte den Begriff "Drohne" mal weglassen?). Und der Fernsehturm liegt nicht in der inneren Meile. Von daher nicht im Strafrecht. Sehr wohl aber im Ordnungsrecht, da er weniger als hundert Meter von einer Bahnstrecke entfernt war. Und zivilrechtlich wird er aus unerlaubter Handlung haften müssen, nicht nur für den Feuerwehreinsatz, sondern auch für den Schaden der geschlossenen Geschäfte und Restaurants.

  9. 36.

    Hauptsache, der junge Mann hat seinen Spaß gehabt.
    Mit seinen Drohnenbildern kann er jetzt im Netz sicher viele Likes bekommen, und das ist ja bekanntlich die Hauptsache im Leben...

  10. 35.

    Blöde Aktion, dass dar bis zu 15 Personen sich in den gefahrenbereich begeben mußten. Nicht mehr nicht wenige! Die Stadt hat eine Gebühren Satzung über die abgerechnet wird. Vielleicht gibt es eine natürliche oder juristische Person die dem Verursacher den entstandenen Schaden bezahlt.
    Die lokale Presse hat ein Bericht und einige Leute mußten drei Schritte um die Absperrung laufen. Weiter im takt zum Wochenende zur spätschicht oder sonstiges was im Kalender steht.

  11. 34.

    Es ist (war) nur eine Frage der Zeit, bis es zu solchen Vorfällen kommt, zwischenzeitlich gab es schon durchgeführte Störungen des Flugverkehrs. Wer privat so ein Ding betreiben möchte, könnte einen Schein machen, sich unter Gleichgesinnte begeben (Copter-Club?) und auf der Wiese üben, ohne ausgehende Gefahr für Dritte. Aus meiner Sicht ein gefährliches Spielzeug. Ein Einsatz im gewerblichen Bereich bei Rettung, Havarie, Feuer ist dagegen sicher eine sinnvolle Ergänzung des Equipments

  12. 33.

    Hier zeigt sich mal der ganze Blödsinn um Drohnen in privater Hand: wozu?, außer für die persönliche Lustigkeit (mal gucken, was der Restaurantbesucher auf dem Teller hat, oder: ist meine Freundin noch da oben und mit wem?) Wehren kann sich der Beobachtete nicht, das ist Spionage/Stalking/übergriffig. In Unkenntnis über die Person des "Piloten" kann man als "Begaffter" nicht einmal Anzeige erstatten.

  13. 32.

    Es gibt Regeln und Verordnungen an die man sich halten muss.
    Und natürlich ist es nicht ok - Dinge trotzdem zu machen - und wenn dann was passiert - ja da muss man die Konsequenzen selber tragen…
    Und das man dafür auch kein Lob kriegt ist vollkommen richtig.

    ABER man muss die Person auch nicht komplett zerlegen.
    Diese Person wird es verstanden haben
    Man kann trotzdem anerkennen das er Verantwortung übernommen hat das tun selbst manche Erwachsene nicht nach einem Fehler. Niemand ist Fehlerfrei.

  14. 31.

    "Nicht immer sinnlose Texte schreiben, nur um irgend etwas kommentieren zu können!"

    Artikel werden tagsüber mehrmals aktualisiert. Erkennen sie an dem Hinweis: "aktualisiert am..um..." Somit stehen nicht immer und sofort alle Informationen zur Verfügung. Aber Hauptsache sie haben auch kommentiert.

  15. 30.

    Seit 2017 müssen Drohnen die 250 g oder mehr wiegen, in Deutschland gekennzeichnet werden. Mit der neuen EU-Verordnung wurde die Kennzeichnungspflicht sogar noch ausgeweitet.

    Eine Drohne zu besitzen und damit korrekt umzugehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen sind dann doch zweierlei Paar Schuhe. Siehe dazu - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) § 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Auf der Website https://dronemaps24.org/ findet man alle Informationen und wo man seine Drohen starten darf.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

  16. 29.

    Gestern abend war unklar, wer der Pilot ist. Manche Leser haben deshalb gestern noch gefragt, wer wars. Rbb hat inzw Update verfasst - mit Info zum Piloten. Diese Info hatten die ersten Kommentatoren also nicht…

  17. 28.

    Das war früher mal. Heute reicht es, die e-ID mit einem Folienstift auf das Gehäuse zu schreiben.

  18. 27.

    Genau das wurde dann mit einer Polizeidrohne getan. Wir saßen zu dem Zeitpunkt oben und waren verwundert, was dort oben Drohnen machen.

  19. 26.

    Da der Artikel mehrfach geupdated wurde, vermute ich, dass die ganzen Infos dazu erst später eingefügt wurden.

  20. 25.

    Wie hat die Höhenrettung, das Teil denn da runter bekommen? Hat dazu jemand informationen?

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