Verwaltungsgericht - Berliner Polizei darf Bewerber wegen Versendens von Hitler-Bildern ablehnen

Di 18.07.23 | 13:09 Uhr
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Symbolbild: Ein Polizeischüler bei der Schießübung in der Schießanlage die Polizeiakademie. (Quelle: dpa/B. Pedersen)
Audio: rbb24 Inforadio | 18.07.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/B. Pedersen

Die Berliner Polizei darf einen Bewerber ablehnen, der über Whatsapp Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuzen empfing und verschickte. Die Einstellung des Manns könne wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden, entschied das Verwaltungsgericht nach Angaben vom Dienstag.

Der im Jahr 2000 Geborene hatte sich 2022 bei der Polizei beworben. Im Rahmen eines - später wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellten - Ermittlungsverfahrens wurden auf seinem Handy mehrere Chatverläufe entdeckt, in denen er drei Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und weitergeleitet hatte.

Die ersten beiden Fotos zeigen demnach Hitler, das dritte einen Mann mit schwarzer Hautfarbe, der ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trug. Die Polizei lehnte daraufhin die Bewerbung ab, wogegen der Mann vor dem Verwaltungsgericht klagte.

Dieses wies die Klage nun ab. Die Behörde habe wegen des mehrfachen kommentarlosen Versendens verfassungsfeindlicher Symbole "die charakterliche Eignung des Klägers für den Polizeiberuf verneinen dürfen", entschied das Gericht.

Aus dem Weiterleiten der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder könne zwar noch keine rechtsradikale Überzeugung abgeleitet werden. Für die Ablehnung der Bewerbung sei aber bereits das unreflektierte, jedoch bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend.

Polizisten müssen charakterlich stabil sein

An Polizisten dürften besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der charakterlichen Stabilität gestellt werden, führte das Gericht aus. Denn sie müssten sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen sowie Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen. Unerheblich sei, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant sei.

Gegen das bereits Ende Juni gefällte Urteil ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Sendung: rbb24 Inforadio, 18.07.2023, 16:44 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Wenn Sie schon klugscheißen, dann bitte richtig! Polizisten sind nicht im Öffentlichen Dienst (ÖD) sondern in einem öffentlich rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis). Beamtenstatusgesetz Paragraph 3. Das beinhaltet andere Rechte und Pflichten! Norma hat nicht geschrieben, dass Sie kein Deutscher sein dürfen, oder Deutsche nicht mehr in den Öffentlichen Dienst sollten. Sie hat Abwandlungen des Wortes Deutscher aufgezählt, die in dieser veränderten Schreibweise dem Rechtsextremismus, höchst wahrscheinlich, zuzuordnen sind.

  2. 16.

    Nein! Zum Glück! Pauschalisierte Verurteilungen sind Markenzeichen einer Diktatur!

  3. 15.

    Sie kombinieren komplett falsch!
    1. Die strafrechtliche Relevanz ist nur bedingt gegeben (siehe Paragraph 14 Bundes Disziplinar Gesetz)
    2. Wer anderes sollte über strittige Fragen der Exekutive entscheiden als das Verwaltungsgericht? Immerhin ist es ein Zeichen von Rechtsstaatlichkeit, wenn jeder das Handeln der Verwaltung richterlich überprüfen lassen kann.

  4. 14.

    Nein! Rechtsstaatlichkeit bedeutet immer auch eine individuelle Einzelfallbetrachtung!

  5. 13.

    Bewerbermangel hin- und her: Der Staat muss hier Grenzen setzen. Sie werden im Beamtenrecht und GG beschrieben. Der eigentliche Skandal ist doch, dass solche erwiesenen Demokratiefeinde ihr Handeln auch noch als richtig empfinden.

  6. 12.

    Nicht das Gericht hat das entschieden sondern die Polizei selbst. Das Gericht hat nur überprüft ob dies so zulässig war und hat dies bestätigt.

  7. 11.

    Darf ich nicht mehr Deutscher sein?
    Darf man als Deutscher dann nicht mehr in den ÖD? Mögen sie keine Deutschen?
    Man,man, man………
    Übrigens war der Kläger kein Beamter, wenn ich es recht gelesen habe, sondern wollte erst einer werden. Und das Gericht entschied, daß der Kläger für eine Beamtenlaufbahn nicht gerignet ist. Eigentlich ganz einfach.

  8. 7.

    Moment, kombiniere ich jetzt die Aussagen korrekt:
    Es ist für einen Beamten nicht relevant ob seine Handlungen strafrechtlich relevant oder gar verfassungsrechtlich zulässig sind sondern ein Gericht entscheidet ob dies charakterlich zu akzeptieren ist?
    Warum wundere ich mich eigentlich über Reichsbürger, Doitsche, Teutsche und wohl zukünftig noch schlimmeres?????

  9. 6.

    Hätte das Verwaltungsgericht gleich für den gesamten ÖD mit Feuerwehr, Ämter, Schule ect. ein "allgemeingültiges Urteil" sprechen können? Oder ist dies nicht möglich?

  10. 4.

    Unglaublich das sich mit solchen Typen auch noch ein Gericht beschäftigen muss.

  11. 3.

    Schon richtig, so zu entscheiden. Aber woher wusste die Behörde über den WhatsApp Chatverlauf des Bewerbers bescheid?

  12. 2.

    So einen Menschen nicht in den Polizeidienst zu lassen, ist die absolut richtige Entscheidung! Die Dreistigkeit, dann auch noch dagegen zu klagen, verdeutlicht seine offenbar völlige Uneinsichtigkeit in Bezug auf sein Verhalten und seine Ungeeignetheit für diesen Beruf nur umso mehr.

  13. 1.

    Endlich mal wieder ein Urteil, durch das man an den Staat glauben kann.
    Man muss auch ziemlich dumm sein, in solch einem Fall überhaupt zu klagen, schließlich weiß man vorher, welche Anforderungen gestellt werden.

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