Einsparpläne - Gesundheitsministerin hofft auf Rettung für Brandenburger Frühchenstationen
Gesundheitsministerin Nonnemacher befürchtet, dass künftig keine extrem leichten Frühchen mehr im Land versorgt werden können. Ein Auschuss auf Bundesebene hat für die Kliniken neue Kriterien festgelegt, die in Brandenburg nicht erfüllt werden.
Die Versorgung von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht an Brandenburger Krankenhäusern könnte ab kommenden Jahr vorbei sein. Denn ab 2024 müssen die Kliniken mindestens 25 Fälle jährlich vorweisen, um diese Frühgeborenen weiter versorgen zu dürfen. Entschieden wurde das vom dem Gemeinsamen Bundesausschuss von Krankenhäusern, Ärzten und Kassen (GB-A).
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) sagte am Mittwoch rbb|24 Brandenburg aktuell, dass dann die drei Perinatalzentren der Stufe 1 in Potsdam, Cottbus und Brandenburg an der Havel gefährdet seien, weil sie diese Zahl eventuell nicht erreichen. Die Station in Frankfurt (Oder) dürfe schon jetzt nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesgesundheitsministeriums solche Fälle behandeln.
Gespräche mit Krankenkassen noch offen
Diese Ausnahmegenehmigungen seien nur in Absprache mit den Krankenkassen möglich.
Das Gesundheitsministerium in Potsdam teilte auf rbb-Nachfrage mit, dass es noch Gespräche mit den Krankenkassen über mögliche Ausnahmeregelungen für die Perinatalzentren gebe, die Frühgeborene unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht betreuen.
Nonnemacher erklärte, dass man in einem Flächenland wie Brandenburg die Versorgung aufrechterhalten müsse - mit kurzen Wegen. Mit drei oder vier solcher Zentren sei man "nicht im Übermaß aufgestellt".
Klinikum warnt vor langen Versorgungswegen
Gegen den Plan des Gemeinsamen Bundesausschusses wendet sich auch Hans-Ulrich Schmidt, Geschäftsführer des Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikums. "Das würde lange Versorgungswege gerade für diese sehr empfindlichen Kinder bedeuten, das möchte ich mir nicht vorstellen", sagte der Manager im rbb-Interview. Schmidt fordert, dass sich der Ausschuss an messbaren Qualitätskriterien orientieren sollte und nicht nur an Fallzahlen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 02.08.2023., 14:45 Uhr