Nach Tariferhöhung im April - Alte VBB-Tickets verlieren am Sonntag ihre Gültigkeit

Sa 30.09.23 | 11:31 Uhr
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Reisende stehen am Bahnhof Suedkreuz an einem Fahrscheinautomaten des VBB. (Quelle: dpa/Sorge)
Antenne Brandenburg | 30.09.2023 | Ronald Schleif | Bild: dpa/Sorge

Wer noch alte Papiertickets für Bus- und Bahnfahrten vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat, kann diese nur noch am Samstag nutzen. Sie verlieren am Sonntag ihre Gültigkeit, wie Antenne Brandenburg vom rbb berichtet.

Hintergrund ist, dass der VBB zum 1. April dieses Jahres neue Tarife eingeführt hat. Wer vor diesem Datum beispielsweise eine 4er-Karte gekauft und diese noch nicht vollständig genutzt hat, darf damit ab 1. Oktober nicht mehr fahren. Die Tickets können gegen einen Aufpreis umgetauscht werden.

Verbraucherschützer kritisieren die halbjährige Übergangszeit für den Umtausch nach der Preiserhöhung als zu kurz.

Sendung: Antenne Brandenburg, 30.09.2023, 11:00 Uhr

18 Kommentare

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  1. 18.

    Das man mit den Tickets nicht mehr fahren kann ist hinnehmbar,der Aufpreis aber nicht.Immerhin bringe ich ihnen ja die Tickets und es gibt keinen Abholservice bei Erstattung.

  2. 17.

    Wo genau kann man die Tickets eintauschen? Hab leider auch noch welche im Schreibtisch hier herumfliegen für "alle Fälle".

  3. 16.

    Das ist aber doch nicht neu. Gutscheine sind gesetzlich nur 3 Jahre gültig und verfallen danach. Da wurde ja auch das Geld bezahlt, jedoch nicht gegen Waren eingelöst - das finde ich viel schlimmer. Ich finde es kulant, dass man noch 6 Monate nach Preiserhöhung mit dem alten Fahrschein fahren darf.

  4. 15.

    Es ist eine einzige Frechheit,das man die Karten gegen Aufpreis umtauschen kann. Berlin schafft es ganz bestimmt, die Menschen in die Öffentlichen Verkehrsmittel zu locken. Unattraktives Berlin, wie in allen Bereichen.

  5. 14.

    Es kann einem um die Überlebensfähigkeit der Menschheit angst und bange werden wenn man hier sieht, wie einige schon bei einer solch alltäglichen Sache in Panik verfallen.

  6. 13.

    Ich habe für 20 € Fahrscheine verfallen lassen, weil ich zu Corona-Zeiten die Umtauschfrist verpasst habe. Wegen der Maskenpflicht konnte ich nicht fahren und bin entsprechend nicht an Schaltern zum Umtausch vorbeigekommen. Als es dann wieder ging, war es zu spät zum Umtausch - "Pech gehabt".
    Ich finde es unglaublich, dass man das Geld kassiert hat, sich jetzt aber um die Leistung drückt. In jedem Falle sollte man das Ticket gegen Aufpreiszahlung jederzeit umtauschen können, auch Jahre später noch.
    Wer schon mal eine Wohnung auflösen musste, wird eine Vorstellung davon haben, was sich da so anfindet.
    Zwar sind 20 € jetzt für die meisten keine existenzgefährdende Summe, aber alles in allem sammelt sich da auf Seiten des ÖPNV eine stattliche Summe an, für die man dem Kunden die Leistung unterschlägt. Das ist ungerecht!

  7. 12.

    Fahrscheine und Briefmarken sind eher wie Gutscheine zu betrachten, darum finden sie auch kein Geschäft, dass ihnen einen Gutschein über z.B. 10 Liter Benzin ausstellt oder für eine Playstation….

  8. 11.

    Gemeint ist eine Zuzahlung in Höhe der Differenz zum alten Preis beim Umtausch. Die Verwirrung kann ich nachvollziehen: Aufpreis verstehen viele als Extrazahlung im Sinne einer zusätzlichen Umtauschgebühr.

  9. 10.

    aber sehr richtig!! diese 49.-/29.- Abos sind auch ziemlich daneben,denn man kann Niemand damit mitnehmen.Es geht auch um Daten,den Fahrkarten am Automaten werden immer teurer und Spartarife wird es am Automaten auch bald nicht mehr geben. Die Abos 49.-/29.- sind nicht gleitend oder übertragbar,wer möchte Jemand kennenlernen zusammen im Zug fahren und dann in dessen Beisein nach dem Ausweis gefragt werden zur Fahrscheinkontrolle?nicht Jedermanns oder Jederfraus Sache.Weshalb es überhaupt eine Frist für alte Fahrscheine gibt ist nicht nachvollziehbar und krass bei den ständigen Erhöhungen scheibchenweise!zum Lachen wenn es nicht so schlimm wäre

  10. 9.

    Meines Wissens muss nur die Differenz zum aktuellen Preis zugezahlt werden.

    Wobei ich mich schon frage, warum die Fahrkarten ungültig werden. Ja, vielleicht deckt sich jemand kurz vor einer Preiserhöhung für 1.000€ mit Fahrkarten ein, die dann die nächsten Jahre reichen. Aber der Verkehrsbetrieb hat die 1.000€ dann auch schon vereinnahmt und kann damit wirtschaften und muss nicht in Zukunft auf das Geld für die kleckerweise gekauften Einzelfahrscheine warten.

    Als ich in den 1990ern mal in London war, habe ich gesehen, dass genau dieses Prinzip bei Briefmarken angewandt wurde. Bei Kauf wurde der aktuelle Preis verlangt, aber der war nicht aufgedruckt, sodass die Marken auch noch verwendet werden durften, wenn zwischenzeitlich das Porto erhöht wurde. Prinzipell sind Briefmarken und Fahrkarten ja ähnlich: man kauft ein kleines Stück Papier, das einen berechtigt, einmalig eine Beförderungsleistung (des Briefs oder der Person) in Anspruch zu nehmen.

  11. 8.

    Kann ich nur unterstützen. Deshalb gibt es Tarifbestimmungen. Tarifbestimmungen sind Regeln, auf die man sich einlässt. Regeln sind wichtig für das Zusammenleben. Wer Regellos leben will, muß sich halt woanders umschauen.

  12. 7.

    Was für eine künstliche Aufregung wieder. Ohne geht es wohl nicht bei einigen, die hier mitreden.
    Einfach mal in die Tarifbefingungen schauen, dann weiß man bescheid.
    Im übrigen hat der VBB im Vergleich zu früheren Änderungen die Verfallsfrist von 14 Tagen auf 6 Monate erweitert. Ging damals auch durch die Medien. Alles schon vergessen?

  13. 6.

    Was passiert mit Tickets in der App? Habe dort noch 2 von 4 4-Fahrten-Tickets übrig. (Wer eine Begründung braucht warum ich die noch nicht genutzt habe: Ich habe mittlerweile ein Abo).

  14. 5.

    Der VBB ist doch eh nur noch ne Lachnummer.

  15. 4.

    seh ich genauso....zum Zeitpunkt des Kaufes lag ein Kaufvertrag vor und nachträglich das dann zu ändern ist offensichtlich nicht im Sinne des Erfinders.

    Gekauft wie bestellt zum Zeitpunkt der allg AGBs....wenn der Verkäufer diese im Anschluss ändert, hatten sie trotzdem Gültigkeit zum Zeitpunkt des Kaufes.

    sonst müsste man ja jedesmal angeben:" gilt nur heute, bis unbekannt, da morgen Preissteigerungen stattfinden können"...

    was ein Schwachsinn...ich benutz meine weiterhin und Zahl nix

  16. 3.

    Ein halbes Jahr ist zu kurz? Dann ist es such kein Problem die Fahrscheine verfallen zu lassen !

  17. 2.

    Bedeutet der Aufpreis das ich "nur" die Differenz zu den aktuellen Preise nachzahle (wofür ich noch Verständnis hätte) oder ist da tatsächlich eine Zusatz-, Strafgebühr mit gemeint? Letzteres wäre wirklich wirklich dreist.

  18. 1.

    "Die Tickets können gegen einen Aufpreis umgetauscht werden."
    Gegen einen Aufpreis?
    Die habe ich doch schon bezahlt, die BVG hat mein Geld schon längst einkassiert! Und jetzt soll ich für den Umtausch einen Aufpreis zahlen, zu dem sie selbst mich zwingt?
    Und ehe jetzt wieder Schimpfe von manchen Experten kommt - es ist völlig egal, warum ich noch Fahrscheine habe und wie ich es hätte viel besser machen sollen, das muss hier gar keiner begründen. Ist eben einfach so, ohne Diskussion.

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