Schuss an Grenzübergang - Ehemaliger Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes angeklagt

Do 12.10.23 | 12:19 Uhr
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Symbolbild:Der im Original erhaltene Schriftzug "Ausreise" am sogenannten Tränenpalast, der einstigen Grenzübergangsstelle zu Westberlin am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin.(Quelle:dpa-Zentralbild/A.Engelhardt)
Audio: rbb 88.8 | 12.02.2023 | Andreas Marschner | Bild: dpa-Zentralbild/A.Engelhardt

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen früheren Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit (Stasi) wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Der heute 79-Jährige soll 1974 einen Mann aus Polen am damaligen Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße aus einem Versteck heraus erschossen haben.

"Schuss einem Versteck heraus"

Demnach soll das 38 Jahre alte Opfer in der polnischen Botschaft versucht haben, seine Ausreise nach West-Berlin mit einer Bombenattrappe zu erzwingen. Die Stasi sei zum Schein darauf eingegangen, habe ihm entsprechende Ausreisedokumente ausgestellt und ihn sogar bis zum Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße begleitet.

Der jetzt angeklagte Leipziger soll beauftragt worden sein, den Polen dann am letzten Kontrollpunkt zu erschießen. In der Anklage ist die Rede von "einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus". Der Beschuldigte soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben.

Entscheidender Hinweis fand sich im Archiv

Laut Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen über viele Jahre nicht vorangekommen. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben, sagte Sprecher Sebastian Büchner. Anders als heute sei man jedoch zunächst von einem Totschlag ausgegangen. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Knapp 34 Jahre nach dem Mauerfall sieht die Berliner Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, wie Büchner sagte.

Das Berliner Landgericht muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Ausschlaggebend wird dabei sein, ob das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt und ausreichend Hinweise für einen Mordverdacht sieht.

Bis zum vorerst letzten Prozess im Jahr 2004 wurden 130 Personen rechtskräftig verurteilt - vom einfachen Mauerschützen bis zu hochrangigen Vertretern aus Politik und Militär. Die höchste Strafe erhielt dabei DDR- Verteidigungsminister Heinz Keßler mit siebeneinhalb Jahren Gefängnis.

Sendung: rbb 88.8, 12.10.2023, 11:30 Uhr

34 Kommentare

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  1. 34.

    Bei allem Ernst der Faktenlage fällt hier doch bei der Kommentierung eines auf:

    es ist immer wieder frappierend, ja teilweise belustigend, zu sehen, mit welchem Eifer fast professionelle Amateur-Juristen und auskennende Wikipedia-Nutzer aneinander geraten, um sich final gegenseitig dann doch der Falschaussage zu bezichtigen.
    Aber zum Glück geht es hier ja nicht um folgenreiche Entscheidungen, sondern nur um ein gerüttelt Maß an Ego, gepaart mit gerade noch so gesunder Rechthaberei.

    Also wie auch immer: der benannte Beschuldigte wird all dessen zum Trotz wohl doch verurteilt werden.
    So oder so.

  2. 33.

    Wollen Sie verstehen, warum Wikipedia an Unis verpönt ist? Das ist hier ein schwieriges Thema. Genau das habe ich gesagt. Bei dem Eigentum an Grund und Boden kann man es gut erkennen, was ich meine. Belehrbar bin ich schon. Aber ich beteilige mich besonders gerne, wenn es widersprüchlich wird. Dafür ist eine Unterhaltung da.

  3. 32.

    Wossi:
    Schon dreimal wurde hier zitiert, dass das komplette BGB außer Kraft gesetzt wurde.
    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso Sie das immer wieder negieren.

    Offenbar vertrauen Sie mehr gefühltem Wissen als faktischem Wissen.
    Da kann man wohl nix machen…

  4. 31.

    Als Laie zu diesem Thema eine fundierte Meinung abzugeben ist eher schwierig, zumal der Öffentlichkeit bisher keine Details bekannt sind.
    Fakt ist, dass in der DDR seit dem 01.07.1968 das Strafgesetzbuch der DDR galt, welches das alte Reichsstrafgesetzbuch vom 01.01. 1872 vollständig ablöste.
    Nach dem StGB der DDR verjährten alle Straftaten mit einer Strafandrohung von mehr als 10 Jahren nach 25 Jahren
    (§ 82 StGB). In Umgehung des Rückwirkungsverbotes hat die BRD- Justiz entschieden, dass Verjährungsfristen erst mit dem Tag der "Wiedervereinigung" einsetzen. Nach DDR- Gesetz wäre auch unter dieser Voraussetzung die Verjährung bereits eingetreten.
    Was den Vorwurf der Heimtücke anbelangt, so geht das DDR- Recht davon aus, dass "die Arglosigkeit ( § 112 Abs.2 Ziff.3 StGB )des Opfers bewußt herbeigeführt wird " . Ob dies auf diesen Fall anwendbar ist, dürfte wohl strittig sein.

  5. 30.

    Ich sag doch es wird interessant. Die Kommentare bestätigen das doch.
    Sie erkennen den Unterschied zu einem BGB und Rechtsvorschriften dazu? Sie schreiben richtig, dass die Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt wurden. Das BGB nicht.
    Ein Beispiel, wo das Dilemma der DDR-Justiz besonders deutlich wurde und mit dem deutschen Ordnungssinn besonders kollidiert ist: Eigentum an Grund und Boden. Aber das ist ein anderes Thema. Man hatte sich dann wohl doch nicht getraut, soweit zu gehen, das BGB abzuschaffen.

  6. 29.

    In Deutschland gilt das Rückwirkungsverbot, deshalb gilt für die Tat das DDR-Recht. Nach DDR-Recht ist Mord nach 25 Jahren verjährt!
    Also kein Verfahren mehr möglich!

  7. 28.

    Warum dauert es sieben Jahre, bis der Prozess beginnt?
    Wie ein Mörder all die Jahrzehnte mit dieser seelischen Last leben kann, erschließt sich mir nicht.

  8. 27.

    Er wurde von den Staatsorganen beauftragt, da der Staat/Menschen scheinbar mit einer Bombe bedroht wurde/n.
    Jetzt wird es als Mord bewertet.
    Müsste man dann nicht jeden Soldaten u. ä. schon vorsorglich wegen versuchten Mordes bzw wegen dessen Planung anklagen?
    Ist es OK, wenn Leute mit Bombenattrappen rumlaufen? Dürfte man dann überhaupt eingreifen. Wenn ich mich Frontal vor den Bombenattrappenträger hinstelle und sage das darfst Du nicht- und dann war die Bombe doch echt? Was dann?

  9. 26.

    Sigurd:
    "Antwort auf [Wossi ] vom 12.10.2023 um 18:32
    @wossi
    Meinungen sind doch keine Fakten.
    Auch wenn du der Meinung bist, dass das BGB trotz ZGB weitergegolten hätte, sind die Fakten andere.
    §15 (2) des ZGB hat das BGB ausdrücklich außer Kraft gesetzt.
    Kannst Du im Gesetzestext nachlesen."

    Berichtigung: Hier ist nicht der § 15 Abs. 2 DDR-ZGB (Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975), sondern der § 15 Abs. 2 DDR-EG-ZGB (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975) gemeint.
    Der Rest in dem Kommentar ist korrekt.

  10. 25.

    Wossi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 12.10.2023 um 20:24
    „Dann lesen Sie die alten DDR-Gesetzblätter dazu, wenn Sie glauben, da schlauer als Wikipedia und alle Juristen zu sein! “
    Ich sag doch, dass wird interessant. Sie lenken auf die Mauerschützenprozesse? Das ist ein anderes Thema, was Ihre Argumentationskette und Wikipedia hilflos erscheinen lassen."

    Erklären Sie mir bitte, was mein Verweis auf den Wikipedia-Artikel zum DDR-ZGB mit den Mauerschützenprozessen zu tun haben soll!

    Wossi:
    "Nach dem Prozess gerne mehr."

    Welcher Prozess? Was hat der im Artikel behandelte Strafprozess mit dem zivilrechtlichen BGB oder ZGB zu tun?

  11. 24.

    Wenn sich Wossi schon nicht durch Logik überzeugen lässt, vielleicht lässt er sich durch Fakten überzeugen:

    § 15 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19.06.1975

    (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.

    (2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
    I. Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945
    1. Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. April 1896 (RGBl. S. 195) sowie die zu seiner Ausführung erlassenen landesrechtlichen Rechtsvorschriften,
    2. Einführungsgesetz vom 18. April 1896 zum Bürgerlichen Gesetzbuch (RGBl. S. 604),
    (...)"

    (Quelle: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1975 Teil I. S. 517)

    Das DDR-BGB - das nicht mit dem BRD-BGB identisch war - galt also nur bis Ende 1975! Ab 1976 gab es kein Gesetz in der DDR, das Bürgeliches Gesetzbuch (BGB) hieß. Stattdessen galt ab 1976 das völlig andere DDR-ZGB.

  12. 23.

    Wossi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 12.10.2023 um 20:24
    „Dann lesen Sie die alten DDR-Gesetzblätter dazu, wenn Sie glauben, da schlauer als Wikipedia und alle Juristen zu sein!“
    Ich sag doch, dass wird interessant. Sie lenken auf die Mauerschützenprozesse? Das ist ein anderes Thema, was Ihre Argumentationskette und Wikipedia hilflos erscheinen lassen.
    Nach dem Prozess gerne mehr."

    UNSINN!
    Ich habe überhaupt nicht auf die Mauerschützenprozesse gelenkt. Ich habe Ihre Behauptung entkräftet und widerlegt, das BGB hätte die ganze Zeit auch in der DDR gegolten. Und ich habe auf Wikipedia verwiesen und zwar zum Artikel zum Zivilgesetzbuch der DDR!

    Und außerdem habe ich darauf verwiesen, dass es unsinnig wäre, wenn es 2 sich widersprechende Gesetze im Zivilrecht gäbe: das BGB und das ZGB mit völlig anderen Regelungen.

    Von Ihnen kommen aber keinerlei Belege für Ihre Behauptung, dass in der DDR zum Ende ein BGB gegolten hätte.

  13. 22.

    Ich bin 70 J. alt. Mir war zu DDR Zeiten nur das ZGB bekannt. .... käuflich erwerben konnte DDR Bürger nur das ZGB.

  14. 21.

    „Dann lesen Sie die alten DDR-Gesetzblätter dazu, wenn Sie glauben, da schlauer als Wikipedia und alle Juristen zu sein! “
    Ich sag doch, dass wird interessant. Sie lenken auf die Mauerschützenprozesse? Das ist ein anderes Thema, was Ihre Argumentationskette und Wikipedia hilflos erscheinen lassen.
    Nach dem Prozess gerne mehr.

  15. 20.

    MB:
    "Antwort auf [Sommer] vom 12.10.2023 um 18:32
    Klingt komisch war aber tatsächlich so! Manchmal gerät jeder an die Grenzen seiner Vorstellungskraft! Vorallem wenn man eigentlich sich von seinen Dogmen verabschieden muss!"

    Was meinen Sie konkret?

    Dass in der DDR-Diktatur das Volk nicht das gesetzgebende Parlament wählen durfte? Dass in der DDR-Diktatur das Volk nur vorschlagen, aber nicht entscheiden durfte, denn über Gesetze entschieden die DDR-Diktatoren mit dem von ihnen besetzten Pseudo-Parlament und kein demokratisch gewähltes Parlament und erst recht nicht das Volk - weder direkt, noch indirekt!

    Das Volk hätte niemals der Einmauerung mit Schießbefehl zugestimmt! Und in einem demokratischen Parlament hätte so etwas auch nie eine Chance.

  16. 19.

    Gerhard:
    "Laut DDR-Strafrecht verjährte Mord nach 25 Jahren! Da die Tat in der DDR geschehen sein soll gilt deshalb DDR-Recht und eine Anklage ist daher rechtswidrig!"

    Falsch!

    Die Tat war 1974. Nach DDR-Strafrecht war die Tat 1990 noch nicht verjährt. Ab 1990 gilt das bundesdeutsche Strafrecht (inkl. Verjährungsrecht) und nicht mehr das DDR-Strafrecht (inkl. DDR-Verjährungsrecht). Das Verjährungsrecht ist ein Teil des Strafrechts. Mord, der zu DDR-Zeiten nicht verjährt war, kann nun nicht mehr verjähren, weil ab 1990 auch in Ostdeutschland Mord nicht verjährt.

  17. 18.

    Klingt komisch war aber tatsächlich so! Manchmal gerät jeder an die Grenzen seiner Vorstellungskraft! Vorallem wenn man eigentlich sich von seinen Dogmen verabschieden muss!

  18. 17.

    "rechtswidrig"
    Rechtsbeugung2.0? Bevor Sie so lamentieren, sollten Sie sich der aktuellen Rechtslage bewusst werden. Im Einigungsvertrag steht eindeutig: Mord verjährt nicht, die Strafzumessung aber nach DDR-Recht zu erfolgen hat.
    Also was solls. 10 Jahre Mindestmaß - bis sehr lange.
    Schlimm genug, dass es so lange gedauert hat.

  19. 16.

    Laut DDR-Strafrecht verjährte Mord nach 25 Jahren! Da die Tat in der DDR geschehen sein soll gilt deshalb DDR-Recht und eine Anklage ist daher rechtswidrig!

  20. 15.

    Wossi:
    "Antwort auf [Rainerharald ] vom 12.10.2023 um 17:58
    Ich bin immer noch fest der Meinung, dass das bürgerliche Gesetzbuch in der DDR nicht außer Kraft gesetzt wurde. Aber belehrbar bin ich schon. Die Einführung des ZGB setzt ja nicht automatisch das BGB außer Kraft."

    Dann lesen Sie die alten DDR-Gesetzblätter dazu, wenn Sie glauben, da schlauer als Wikipedia und alle Juristen zu sein!

    Im übrigen wäre es sonst so, dass 2 verschiedene, sich widersprechende Zivilrechtssysteme gegolten hätten, was sicherlich nicht der Fall war!
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