Gerichtsentscheidung - "Reichsbürger" bekommt Rente nur mit gültigem Personalausweis

Di 21.11.23 | 18:24 Uhr
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Archivbild: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Quelle: imago images/Döring)
Audio: Antenne Brandenburg | 21.11.2023 | Nachrichten | Bild: imago images/Döring

Ein "Reichsbürger" aus Brandenburg mit Fantasieausweis muss vorerst auf seine Rente verzichten, bis er einen gültigen Personalausweis vorlegt. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg laut einer Mitteilung vom Dienstag entschieden.

Dass Behörden die Identität eines Zahlungsempfängers "anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates" überprüfen, sei "nicht zu beanstanden", so das Gericht. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche und müssten nicht voraussetzungslos ausgezahlt werden. (AZ:. L 22 R 571/23 B ER)

"Staatsangehörigkeitsausweis" vom "Freistaat Preußen"

Der 65 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Dahme-Spreewald habe es selbst in der Hand, durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Rentenzahlungen zu sorgen, betonte das Gericht. Der Mann wollte den Angaben zufolge durchsetzen, dass seine Rente ohne gültige Personaldokumente und ohne Bankkonto gebührenfrei in bar ausgezahlt wird.

Er vertrete die Auffassung, Staatsangehöriger eines "Freistaats Preußen" und kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein, hieß es. Von einer sogenannten "administrativen Regierung Freistaat Preußen" habe er ein Schriftstück mit der Bezeichnung "Staatsangehörigkeitsausweis zur Benutzung im Inland" erhalten. Damit konnte er laut Gericht weder ein Konto eröffnen, noch eine Barauszahlung seiner Rente erreichen.

Deutschlandweit rund 23.000 "Reichsbürger"

Deswegen zog der Mann zunächst vor das Sozialgericht Cottbus. Weil dies ohne Erfolg blieb, versuchte er es in der nächsthöheren Instanz - erfolglos. Die Entscheidung des Sozialgerichts ist nicht anfechtbar.

Als "Reichsbürger" werden Menschen bezeichnet, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa 23.000 Menschen zu, 2.000 mehr als im Vorjahr.

Sendung: Antenne Brandenburg, 21.11.2023, 19 Uhr

61 Kommentare

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  1. 61.

    Man muss gar nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland sein, um seinen Anspruch aus der Rentenversicherung geltend machen zu können. Diese Typen sind ohne Frage bestenfalls durchgeknallt, schlimmstenfalls auch gefährlich, aber sie sind deswegen trotzdem nicht rechtlos. Der Anspruch auf Rente ist mit Beiträgen erarbeitet und kein staatlicher Gnadenakt. Das scheinen Einige hier nicht auseinander halten zu können. Ob ein Personalausweis als Nachweis der Existenz geeignet ist, ist juristisch schwer zu beantworten, denn den Ausweis gibt es nur gegen alten Ausweis oder Geburtsurkunde. Der eigentliche Nachweis ist also die Geburtsurkunde. Die Ausweispflicht existiert zwar, ist aber nur ein Ersatz und nicht der grundlegende Existenznachweis. Man braucht sie nicht umsonst etwa zum Heiraten.

  2. 60.

    Er sollte sich die Rente aber schon in Reichsmark auszahlen lassen.

  3. 59.
    Antwort auf [Henri] vom 22.11.2023 um 13:19

    "Das Anrecht wird schon infrage gestellt" Wo genau im Text finden Sie diese Aussage?

  4. 58.

    Interessant! Noch nie gehört. "Der Staatsangehörigkeitsausweis wird an deutsche Staatsangehörige ausgestellt, sofern die Staatsangehörigkeit nicht durch anderweitige Dokumente, insbesondere einen Pass oder Personalausweis, nachgewiesen werden kann. Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)" https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

  5. 57.

    Was ein Konto als Voraussetzung betrifft – da es kein gebührenfreies gibt (höchstens gab es das mal, aber nur für Onlinekonto, also mit aktuellem teurem Computer als Voraussetzung)– sollte jeder EU-Staat jedem Bürger so etwas zur Verfügung stellen, wenn er es zur Voraussetzung macht.

    Aus diesem Grunde sind ja auch Angaben wie Tel.-Nr, E-Mail etc. stets freiwillig, denn sonst müsste der Staat ggf. für die Kosten aufkommen. Auch TV, Zeitungen etc. treten hinter Bundesanzeiger zurück.

    Bargeld und Euro sind dt. Währung. Also sollte diese Variante eine gültige Variante sein.

  6. 56.

    Die Entscheidung ist richtig, Zustimmung. Aber: "Man kann ja kaum den Staat und seine Institutionen in Frage stellen, aber von denselben Leistungen verlangen." stimmt nicht. Es wird eine Versicherungsleistung eingefordert von der Rentenversicherung (ob die staatlich ist, spielt in dem Moment keine Rolle), das Anrecht auf diese Leistung wird auch lt. Artikel nicht in Frage gestellt (es gibt also EInzahlungen/Rentenpunkte), es geht nur um die Formalitäten der Auszahlung.

  7. 55.

    "Nein, eigentlich nicht, wenn man ihn richtig liest. Der Kläger wollte offenbar seine Rente in Bar ausgezahlt haben." Das steht nicht da. Es geht um die Wiederaufnahme (!) der Rentenzahlungen (das steht ganz klar im Text), es gab also schon vorher eine Rentenzahlung. Diese Zahlung muß entweder schon in bar erfolgt sein oder auf ein Konto. Wenn sie schon in bar erfolgte, ist die Frage, warum das neu beantragt werden mußte. Wenn sie vorher auf ein Konto erfolgte, ist die Frage, was mit dem Konto geschehen ist, daß ein neues Konto notwendig wurde (was richtigerweise auch nicht mit dem Phantasieausweis zu bekommen ist).

  8. 54.

    Richtige Entscheidung. Man kann ja kaum den Staat und seine Institutionen in Frage stellen, aber von denselben Leistungen verlangen. Vielleicht zahlt ihm ja der Fitzek oder irgend ein anderer Reichsdulli eine Rente ;-)

  9. 53.

    Finde es immer „witzig", wie diese selbsternannten Reichsbürger dann doch von unserem Sozialsystem profitieren wollen.

  10. 52.

    Und bei einer Polizeikontrolle nebst Frage nach gültigem Führerschein, Zulassung, Personalausweis legt er dann genau was vor? Auch so Phantasiedokumente oder wird er gar nicht kontrolliert, weil Freistaatskennzeichen mit Immunität? Vielleicht fährt er auch gar nicht in der Bundesrepublik, weil er selbige ablehnt?
    So viele Fragen...

  11. 51.

    Warum kann man das nicht auch beim Bürgergeld anwenden? Der " Freistaat Preußen" wird doch jedem Reichsbürger der keiner Tätigkeit nachgeht ,sicher auch das Geld auszahlen .

  12. 50.

    Entweder Artikel nicht gelesen oder deutsches Rentensystem nicht verstanden. Es geht hier nicht um irgendeine "Leistung" vom Staat, sondern um Rente, die sich der Betroffene sein Leben lang selbst erarbeitet hat. Anderenfalls hätte er überhaupt keinen Anspruch darauf.

  13. 49.

    „ Der Artikel wirft an der Stelle mehr Fragen auf, als er beantwortet zu den Hintergründen.“
    Nein, eigentlich nicht, wenn man ihn richtig liest. Der Kläger wollte offenbar seine Rente in Bar ausgezahlt haben. Zur Legitimation wurde von ihm die Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis, Pass etc.)verlangt. Dies muss schon deshalb geschehen, um zu verhindern, dass dritte Personen in betrügerischer Weise eine Auszahlung an sich bewirken. Es ist also völlig in Ordnung, vor der Barauszahlung die Identität der Person zu prüfen. Ein Phantasieausweis ist hierzu nicht geeignet, die Auszahlung daher zu Recht zu verweigern.

  14. 48.

    Die Rente Bitte in Reichsmark auszahlen.

  15. 47.

    Ha, das sind die Besten. Deutschland nicht anerkennen, aber fleißig das Geld vom Staat kassieren. soll er doch die Leistung in seinem Staat beantragen. :-)

  16. 44.

    Wieso brauchen Reichsbürger eigentlich kein Visum um das Staatsgebiet von Deutschland zu betreten? Zieht einfach Mal einen schönen hohen Zaun als Grenze um die sogenannten Reichsgebiete und der Schwachsinn hat dann hoffentlich ein Ende. Den ersten kreativen Schritt haben die Behörden mit dem Personalausweis endlich Mal gemacht. Bravo!!!

  17. 43.

    ... und außerdem braucht er die Rente nicht wirklich, ist ja schließlich Reich-sbürger, also vermögend ...

    sorry, der musste jetzt sein :-)

  18. 42.

    Ja, im Reich als Reichsbürger leben, eigene Ämter, Ausweise, Orden, Gesetze, Fahne.... aber: die Rente denn doch als Bürger der BRD haben wollen. Ohne Personalausweis. Da geht's Gebläke los. Selten so flachen Haufen erlebt.

  19. 41.

    Diese Reichsbürger, kein Verständnis für diesen Quatsch, an was die glauben. Die Realität, selbst wenn deren Zeig stimmen sollte, wird einfach nicht gelebt.

  20. 40.

    Haaahaaaa.... wat ham wa jelacht. Warum hat er dann nicht in seine "Reichskasse" eingezahlt? Dann bekäme er doch was. Wer Geldleistungen beansprucht, hat sich mit einem, von einem anerkannten Staat ausgestellten Ausweis oder Pass zu legitimieren. Janz simpel. Wer die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt, darf gerne auswandern, der Planet bietet viel Platz.

  21. 39.

    Auch die Bundesrepublik Deutschland stellt "Staatsangehörigkeitsausweise" aus. Abgeordnete, ab Landtag aufwärts, Richter und andere hohe Beamte müssen solch einen haben, um "im Namen des deutschen Volkes " Entscheidungen treffen zu dürfen.

  22. 38.

    Nun - wenn er die Bundesrepublik nicht anerkennt, dann hat er von ihr auch nichts zu erwarten - auch keine Rente. Warum er vor Gerichte eines Staates zieht, der in seiner Welt nicht existiert, mag verstehen wer will. Zumal er ganz selbstverständlich das Urteil eines solchen Gerichtes garnicht anerkennen will - darf - kann - soll.
    Auch wenn ich selbst unsere Rechtsstaatlichkeit immer öfter anzweifele (Stichwort LG mit ihren Straftaten) - diesmal war das Urteil richtig und nachvollziehbar.

  23. 37.

    Antwort auf "Yogi" vom Dienstag, 21.11.2023 | 19:39 Uhr
    "Das finden einige ja sehr lustig das ein Mensch sein leben lang in eine Versicherung eingezahlt hat und ihm jetzt die vereinbarte Versicherungsleistung verwehrt wird." Die Leistung wird ihm nicht verwehrt; er muss sich nur legitimieren und Konto einrichten, so, wie jeder andere Bürger auch!
    "Lustig" ist das paradoxe an der Geschichte, das hat nix mit "Nächtenliebe und Menschenwürde" zu tun, wer A sagt....

  24. 36.

    "Er benötigt für die Rentenzahlung ein Konto. Das kann er ohne gültigen Perso nicht eröffnen. Steht so im Artikel." Nein, das steht nicht so im Artikel als Grund. Im Artikel steht "Wiederaufnahme der Rentenzahlungen", ergo muß die Rente vorher schon gezahlt worden sein - wohin vorher gezahlt wurde steht nicht da, aber wahrscheinlich auf ein Konto. Es steht da "konnte er laut Gericht weder ein Konto eröffnen" - das ergibt die Frage, warum er in dem Moment kein Konto hatte und ein neues eröffnen wollte (auch in Hinblick, daß ja schon vorher Rentenzahlungen erfolgten und es nur um die Wiedraufnahme ging). Der Artikel wirft an der Stelle mehr Fragen auf, als er beantwortet zu den Hintergründen.

  25. 35.

    Das liegt an der eher unterirdischen Zahlungsbereitschaft des Pseudofreistaats Preußen.

  26. 34.

    Woher wissen Sie den ob der Reichsbürger überhaupt in die Rente eingezahlt hat?

  27. 33.

    Wenn er in die Rentenversicherung eingezahlt hat, dann steht sie ihm auch zu. Sicher sollte er sich einen Ausweis ausstellen lassen und ein Konto einrichten. Über das Sonstige Verhalten möchte ich nicht urteilen. In diesem Land ist heutzutage vieles möglich......

  28. 32.

    Verstehe ich nicht. Wieso geht er vor ein Gericht, das ein Organ eines seiner Meinung nach nicht existierenden Staats ist und aufgrund von Gesetzen dieses nicht existierenden Staats handelt?

  29. 31.

    und ihm jetzt die vereinbarte Versicherungsleistung verwehrt wird"

    Nö, wirds nich.
    Der Herr muß einfach durch ein Ausweisdokument eines existierenden, anerkannten Staates nachweisen, das er derjenige ist, der er zu sein behauptet.

  30. 30.

    Wer die Bundesrepublik nicht anerkennt muss sich auch nicht die Rosinen aus dem Kuchen picken!
    Da müssen die „ Reichsbürger“ wohl mal eine Rentenversicherung in Leben rufen.
    Das Urteil finde ich sehr gut.

  31. 29.

    Er bekommt sie doch, wenn er einen gültigen Personalausweis vorlegt. Wo ist das Problem? Soll ich jetzt ernsthaft für einen Reichsbürger Empathie aufbringen? Er braucht meine Empathie überhaupt nicht. Wenn er Ansprüche hat und einen gültigen Ausweis vorlegt, hat sich die Sache erledigt. Wenn er das nicht möchte, dann eben nicht. Es ist seine Entscheidung.

  32. 28.

    >"Na ja, Bürger Geld werden die Reichtsbürger schon bekommen. "
    Nein. Bürgergeld bekommen nur EU-Bürger (also Staatsbürger eines EU-Landes), die länger als 5 Jahre in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet sind (muss im jeweiligen Ausweis eingetragen sein). Deutsche Staatsbürger haben sowieso Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihr Wohnsitz im amtlichen Ausweis hier gemeldet ist.
    Wenn ein "Reichsbürger" seinen wie auch immer Fantasieausweis vorzeigt, ist er nicht für Bürgergeld berechtigt. Da beißt die Amtsmaus auch keinen Faden ab... das wird als Bürger des "Freistaat Preußen" so nix. ;-)

  33. 27.

    Der kann die AfD nicht wählen, dafür braucht man einen Personalausweis.

  34. 26.

    Das finden einige ja sehr lustig das ein Mensch sein leben lang in eine Versicherung eingezahlt hat und ihm jetzt die vereinbarte Versicherungsleistung verwehrt wird. Nächtenliebe und Menschenwürde ist einfach Sch...

  35. 25.

    Er benötigt für die Rentenzahlung ein Konto. Das kann er ohne gültigen Perso nicht eröffnen.
    Steht so im Artikel.

  36. 24.

    Man kann kann ja rechts sein, die demokratische legitime rechtslustige AfD wählen usw., aber Reichsbürger haben doch dann schon irgendwo ein Ding an der Glocke, könnte man meinen (alles im Konjunktiv)

  37. 23.

    "Man kann darüber diskutieren ob Deutschland ein absolut souveräner Staat ist.
    Hier wird häufig das gemacht was die US-REGIERUNG vorgibt. "

    Nein, kann man darüber nicht, da Deutschland ein absolut souveräner Staat ist. Sie müssen hier nicht leben, niemand zwingt sie dazu. Moskau ist bestimmt auch eine schöne Stadt.

  38. 22.

    Ich danke Ihnen allen für Ihre Kommentare. Was hab ich heute gelacht obwohl das Thema eigentlich alles andere als witzig ist. Ich bin mir sicher, diese Meldung wird in irgendeiner Satiresendung vorkommen ;).

  39. 21.

    Weil er unseren Staat ablehnt und somit aus seiner Sicht auch kein Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sein will. Aber Rente aus der BRD-Kasse möchte er natürlich gerne haben, haha. Tja, muss er sich entscheiden, was er will: Entweder Querkopf mit Fantasie-Ausweis und keine Rente. Oder vielleicht doch mal seinen offiziellen Ausweis der Bundesrepublik vorzeigen. Ist dann natürlich blöd für seine Reichsbürger-Traumwelt.

  40. 20.

    Man kann darüber diskutieren ob Deutschland ein absolut souveräner Staat ist.
    Hier wird häufig das gemacht was die US-REGIERUNG vorgibt.
    Der Ist-Zusand ist aber die Bundesrepublik mit deutschen Ausweisen und Pässen.
    Papiere von der administrativen Regierung Freistaat Preußen? Aha
    Erinnert mich an Ladykracher – Sketch-Comedy mit Anke Engelke.
    Was macht der Mann bei der Krankenkasse?

  41. 19.

    Auweia, das ist Kaliningrad und da ist jetzt Putin zuständig. Super kommentiert, das wird dem Manne helfen und dem Kind im Manne. Wenn er da antanzt und Putin lacht sich tot....bitte selber weiterdenken... und gutes neues Jahr!

  42. 18.

    Wer die Bundesrepublik ablehnt und keine Papiere hat, ist der dann Staaten los?
    Na ja, Bürger Geld werden die Reichtsbürger schon bekommen.
    Der Deutsche Staat zahlt ja sowieso alles.

  43. 17.

    Rente? Freistaat Preußen? War da nicht Königsberg für zuständig?

  44. 16.

    Zahlt ihm doch Reichsgeld von 1929. da müssten doch noch genug Scheine existieren.

  45. 15.

    Schön, dass der Rechtsstaat noch funktioniert.

  46. 14.

    "durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Rentenzahlungen zu sorgen" Warum wurde denn die Zahlung ausgesetzt/eingestellt?

  47. 13.

    Ja fein! Mehr Reichsbürger, bitte! Das entlastet die Renetnkasse! :-D

  48. 12.

    Ich verstehe diesen Menschen nicht - warum macht er es nicht so wie viele unserer Mitbürger mit Migrationshintergrund, also ganz einfach "zwei" Staatsangehörigkeiten?

  49. 11.

    "hat er überhaupt Steuern in unserem Staat gezahlt...?" Unwichtig. Wissen Sie wieviel Menschen hier Leistungen erhalten, die nie einen Cent eingezahlt haben? Es werden täglich mehr! Davon mal abgesehen, der Mann scheint ja wohl sehr verwirrt zu sein. Interessant wäre es zu erfahren, ob er denn zu "Ostzeiten" auch schon Bewohner des "Freistaats Preußen "war. Wie kommen diese Menschen auf so etwas? An welcher Stelle sind die falsch abgebogen?

  50. 10.

    Rentenleistungen beruhen auf Beiträgen, normalerweise. Auch Ausländer, die hier Beiträge zahlten, haben Rentenansprüche. Deutscher zu sein, ist nicht Voraussetzung dafür. Er kann sich ja an das preußische Konsulat wenden, z.B. beim Landesarchiv kramen oder eine Figur im Wachsfigurenkabinett befragen. :-)

  51. 9.

    Verstehe ich nicht. Wieso will er denn Rente von einem Staat haben, der seiner Meinung nach gar nicht existiert?

  52. 8.

    Können die armen Leute nicht aus der Bundesdeutschen Staatsbürgerschaft entlassen werden, damit für sie alles „seine Ordnung“ hat ?. Vielleicht gib’s dann Rente vom Museum Brandenburg-Preußen.

  53. 7.

    Da die Steuern, Abgaben, Krankenkasse, und Rente automatisch eingezogen werden, könnte man davon ausgehen, daß er Abgaben bezahlt hat. Wenn er Jahrzehnte Sebstständig war, sieht das etwas anders aus. Aber irgendetwas wird selbst ER sich erarbeitet haben, was ihm doch auch irgendwie zusteht. . . . . . . . , das er das nicht bekommt, weil er seinen Bundesdeutschen Ausweis zerrissen hat ist irgendwie.............., wie sag ich's am Besten.........?
    Passt "hihihi" ?
    Oder, "wie geil is das denn"?
    Oder, "dumm gelaufen"?
    Oder doch einfach nur "NähNähNähNähNäh-Näh!!!!"?
    Was verstößt nicht gegen die Netiquette?
    Das dann bitte veröffentlichen........!
    Leute gibt's..............
    Unglaublich!

  54. 6.

    Kurze Frage, ist der Mensch aus dem preußischen Freistaat etwa vors Gericht gezogen? Ich habe sehr viele Fragen.

  55. 5.

    Sorry, das klingt wie Satire: mal schauen, wie schnell dieser Mensch wieder einen gültigen deutschen Personalausweis hat......3,2,1......lach

  56. 4.

    "Reichsbürger" bekommt Rente nur mit gültigem Personalausweis
    RICHTIG SO!
    Nur wer Bürger eines diplomatisch anerkannten Landes ist und hier in Deutschland SV-Beiträge geleistet hat, hat auch ein Anrecht auf Rente in Deutschland.

  57. 3.

    Herrlich oder? Solche Nachrichten wirken so erfrischend. Es ist schön, dass es immer noch Menschen gibt, die das Kind-sein und ihre Wünsche und Träume nicht abgelegt haben. Was gibt es schöneres als in diesen komplizierten Zeiten immer noch in seiner eigenen Fantasiewelt leben zu können? Ich glaube davon können wir uns Erwachsenen noch eine Scheibe abschneiden, Top!

  58. 2.

    Wenn er kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern vom Freistaat Preußen ist - aber beim Geld halten dann die Reichsbürger doch die Hand auf. Hat er überhaupt Steuern in unseren Staat gezahlt? Dann sollte er erst Recht kein Anspruch haben.

  59. 1.

    Tja solange der "Freistaat Preußen" nicht die Rente finanziert, wird er wohl zur guten, alten BRD müssen für seine Rente. Ich bekomme meine später vom Land "Fantasia"...

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