Löwen, Tiger & Co. - Brandenburg will Haltung gefährlicher Tiere verbieten

Mo 27.11.23 | 17:31 Uhr
  62
Symbolbild: Ein Löwe im Käfig (Quelle: dpa/Ajun Ally)
Audio: rbb24 Inforadio | 27.11.2023 | Lisa Steger | Bild: dpa/Ajun Ally

Auch wenn sich die Löwin von Kleinmachnow als Wildschwein entpuppte: In Brandenburg werden exotische und mitunter gefährliche Tiere gehalten. Dem will das Land nun den Riegel vorschieben. Neue Regeln sind auch für Hundehalter geplant.

Die Brandenburger Landesregierung will die private Haltung gefährlicher Tiere grundsätzlich verbieten. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Montag nach der ersten Tierschutzkonferenz an. "Zwölf Bundesländer haben eine solche Regelung und Brandenburg wird folgen, aber in enger Abstimmung mit Berlin." Woidke nannte Großkatzen wie Löwen, Tiger und Leoparden, aber auch Reptilien als Beispiele.

Die geplante Gefahrtierverordnung solle keine Kopie der Berliner Regelung sein. Brandenburg habe andere Voraussetzungen. In der Hauptstadt gilt bereits ein Verbot einiger wilder und exotischer Tiere.

"Löwin von Kleinmachnow": Regelung fehlte

Der Regierungschef verwies darauf, dass bei der Suche nach der vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow im Sommer das Fehlen einer Regelung für gefährliche Tiere in Haushalten bewusst geworden sei. Das vermeintliche Raubtier hatte sich als Wildschwein entpuppt. Die Suche löste weltweit Aufsehen aus. Gefährliche Tiere gehörten nicht in Haushalte, sagte Woidke. "Vor allen Dingen können diese Tiere ja in den allermeisten Fällen auch gar nicht artgerecht gehalten werden."

Die rot-schwarz-grüne Landesregierung appelliert zugleich an den Bund, eine verbindliche Regelung für Handel und Zucht exotischer und heimischer Wildtiere zu schaffen. Die private Haltung exotischer Tiere wie Papageien und Reptilien werde zunehmend problematisch, weil die Haltungsbedingungen oft unzureichend seien, zu Beschlagnahmungen führten und Auffangstationen ausgelastet seien.

Auf Youtube: Raubtiere und Krokodile im Garten halten: Gefährlich aber legal

Brandenburg plant neue Hundehalteverordnung

Brandenburg will zudem mehr Geld für die Katzenkastration zur Verfügung stellen. Den ehrenamtlichen Kräften im Tierschutz bereite der Schutz von Katzen die größten Sorgen, sagte Woidke. "Hier geht es vor allen Dingen darum, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen." Deshalb unterstütze das Land die Kastration und Sterilisation.

Die Fördermittel steigen: Bisher standen rund 51.000 Euro für Katzenkastrationen zur Verfügung, berichtete Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer. Im kommenden Jahr soll die Förderung auf 100.000 Euro wachsen. Tierheime können Mittel für Kastrationen durch Tierärzte beantragen.

Brandenburg plant auch eine neue Hundehalterverordnung, weil die bisherige Regelung zum Juli 2024 ausläuft. Dafür ist das Innenministerium zuständig. Die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke sagte, ihr sei eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und eine Änderung der Rasseliste wichtig. Das ist eine Liste von Hunden, die als gefährlich gelten. Sie ist von Land zu Land unterschiedlich. "Wir sind sehr dafür, einen Sachkundenachweis einzuführen", sagte Staatssekretärin Töpfer.

Der Vorsitzende des Landestierschutzbunds, Rico Lange, zeigte sich besorgt. Mehr Tiere als früher würden in Tierheimen abgegeben, sagte Lange. Er verwies als Grund auf steigende Kosten. Der Ministerpräsident appellierte an alle: "Tiere sollten grundsätzlich nicht auf dem Gabentisch landen." Denn viele verschenkte Tiere würden hinterher wieder in Tierheimen abgegeben.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 27.11.2023, 19:30 Uhr

62 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 62.

    Wir sind bei großen, in Freiheit geborenen, Beutegreifern der Savanne gestartet (darum gehts in diesem Artikel) und warum man diese Tiere weder jagt, noch fängt, geschweige denn auf dem Schwarzmarkt vertickert oder privat hält.
    Und sie kommen hier einfach mit irgendeinem juristischen Zauber um zu behaupten, dass ein solches Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in das GG darstellt??
    Was haben sie denn geraucht?!

  2. 61.

    Tja, Argumente haben Sie nicht anzubieten, da bleibt Ihnen eben nichts anderes übrig, wie ein trotziges Kind beleidigend zu werden die Diskussion abzubrechen. Ein klarer Beweis für Ihre profunden Unkenntnisse sowohl in Bezug auf Naturschutz und Erhaltungszucht als auch Rechtswesen.
    Es sei daher nur kurz angemerkt, das z.B. der europäische Zooverband EATA seine Erhaltungszuchtprogramme auch für Privatpersonen öffnet.

  3. 60.

    Wir sind bei großen, in Freiheit geborenen, Beutegreifern der Savanne gestartet (darum gehts in diesem Artikel) und warum man diese Tiere weder jagt, noch fängt, geschweige denn auf dem Schwarzmarkt vertickert oder privat hält. Soweit sollte es der Verstand noch ohne Anleitung hinbekommen.
    Und sie kommen hier einfach mit irgendeinem juristischen Zauber um zu behaupten, dass ein solches Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in das GG darstellt??
    Das glaube ich bin im falschen Film!!

  4. 59.

    "...nicht in unseren Lebensraum gehören". Waschbären, Wellensittiche...
    Ok, die sind nicht gemeint. Letztere fühlen sich im Vogelbauer - nennen wir es beim Namen, also Käfig(!), sauwohl, oder? Waschbären haben sich so stark vermehrt, dass sie nicht mehr beherrschbar sind. Aber die sind doch so niedlich, aber nur wenn man Daniel Boone heißt und ein Bonanzarad hat!
    Wegen Kleinmachnow wo ein Geschöpf der Spezies Schweinelöwe rumrannte, kommt jetzt ein Verbot, das außer Verschwendung von Zeit, Geld und Papier nichts ändert. Meine Güte, der Ort liegt in Brandenburg, nicht in der Serengeti und eine Kuh mit Blauzungenkrankheit ist noch lange keine Giraffe, auch wenn man beim Nachdenken sooonen Hals kriegt.

  5. 58.

    Endlich

  6. 57.

    O ha, Sie glauben doch tätsächlich, die Weißheit mit Löffeln gefressen zu haben.
    Gewöhnen Se sich mal dran, dass dem nicht so ist. Sonst hätten Sie ein anderes Beispiel für Arterhaltungszucht gefunden, als das mit den Wisenten nachzuplappern.
    SIE sind derjenige, der absolut Null Ahnung hat und sich nicht aus seinem Narrativ lösen kann.
    Und Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Die können/müssen geändert werden, wenn sich die Verhältnisse/Voraussetzungen geändert haben.
    Damit ist für mich die Diskussion mit Ihnen beendet. Es ghibt Sinnvolleres, als sich an Betonköpfen abzuarbeiten.

  7. 56.

    „entscheiden wird der Brandenburger Landtag.“
    Aber der will ja gar nicht über die private Haltung von Wildtieren allgemein sondern nur über die Haltung gefährlicher Wildtiere entscheiden.

  8. 55.

    Sie scheinen von Recht genauso wenig Ahnung wie von Naturschutz zu haben. Als Kapitalgesellschaft ist eine GmbH natürlich eine juristische Person des Privatrechts und typischerweise Gewinnorientiert. Aber jenseits von dieser Fehleinstufung fehlt Ihnen jedes Wissen in Hinblick auf viele Züchter, die höchste erfolgreich in Freiheit vom aussterben bedrohte Tierarten in ihrer Obhut vermehren und so das Aussterben verhindern. Aber vermutlich interessiert Sie dass auch gar nicht, würde ja nicht in Ihr eingeschränktes tierschützerisches Weltbild passen.

  9. 54.

    Und wie steht‘s mit Straßenbau, Wohnungsbau etc.? Das Tempelhofer Feld ist für Sie ja eine Brache, dass Sie gerne dem Wohnungsbau opfern wollen.

  10. 53.

    „Deshalb bin ich klar für den Erhalt der Lebensräume“
    Völlig richtig, doch selbst hierzulande werden Naturschutzinteressen gar zu schnell anderen Belangen untergeordnet. Typisches Beispiel ist das scheitern des Gesetzes zur Reduzierung des Pestizideinsatzes im EU-Parlament. Aber auch die zunehmende Überbauung der Landschaft mit PV- und WK-Anlagen, Wohn-Gewerbe- und Industrieanlagen oder der Bau von Umgehungsstraßen zeigen, dass viele Arten langfristig nur in Gefangenschaft überleben werden. Die Menschheit wächst eben gar zu schnell.

  11. 52.

    Tierpark Hagenbeck ist eine GmbH, also Keine private Tierhaltung! GmbHs gehören zu den Kapitalgesellschaften und unterliegen als Handelsgesellschaften dem HGB und dem GmbHG.
    Private Tierzüchter sind übrigens Gewerbetreibende, wenn sie damit Gewinn erzielen. Und an Nachzucht- und Auswilderungsprogrammen sind auch keine Privatpersonen beteiligt, sondern Zoos und Organisationen für die Arterhaltung bestimmter, vom Aussterben bedrohter Tierarten.
    Der Verwaltungsfreund liegt total schief - wie immer - und zieht irgendwelche fadenscheinigen Argumente herbei, die überhaupt nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben.
    Da können Sie sich hier alle Kopfstellen - entscheiden wird der Brandenburger Landtag.

  12. 51.

    Alles richtig, es macht aber keinen Sinn, meinetwegen Tiger privat zu halten und zu vermehren, wenn es keinen natürlichen Lebensraum mehr zum Auswildern gibt.

  13. 50.

    Weil grundsätzlich allgemeine Handlungsfreiheit besteht (Art. 2 Abs. 1 GG) und ein Verbot begründet werden muss, nicht aber die Nichtexistenz eines Verbots. Zudem leisten zahlreiche private, sachkundige Züchter wertvolle Beiträge zum Erhalt von Arten, deren natürlicher Lebensraum zunehmend eingeschränkt und beeinträchtigt wird.

  14. 49.

    Tierpark Hagenbeck ist eine GmbH, also Keine private Tierhaltung! GmbHs gehören zu den Kapitalgesellschaften und unterliegen als Handelsgesellschaften dem HGB und dem GmbHG.
    Private Tierzüchter sind übrigens Gewerbetreibende, wenn sie damit Gewinn erzielen. Und an Nachzucht- und Auswilderungsprogrammen sind auch keine Privatpersonen beteiligt, sondern Zoos und Organisationen für die Arterhaltung bestimmter, vom Aussterben bedrohter Tierarten.
    Der Verwaltungsfreund liegt total schief - wie immer - und zieht irgendwelche fadenscheinigen Argumente herbei, die überhaupt nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben.
    Da können Sie sich hier alle Kopfstellen - entscheiden wird der Brandenburger Landtag.

  15. 48.

    Tja, oder einige wenige Leute wissen, was es wirklich war....dann macht die Aussage wieder Sinn....denn das Wildschwein hat ja auch niemand wirklich gesehen, soweit ich weiß ;-)

  16. 47.

    Wenn es nach mir ginge hätte man nicht den letzten frei lebenden Wisent in Europa abgeballert. Und wenn es nach mir ginge würde man auch nicht die Brutplätze des Wiedehopfes mit einem ICE-Instandsetzungswerk zubetonieren. Die Verwaltung, deren Freund Sie ja sind, ist da allerdings anderer Auffassung.

  17. 46.

    "Auch nicht zur angeblichen Arterhaltung. So etwas geht nur in Wildtierreservaten im angestammten Lebensraum." Das klingt immer so schön und ist der Traum vieler Aktivisten. In der Praxis funktioniert das mit den Reservaten aber oft nicht, da sich oft die Bevölkerung vor Ort sowas nicht von außen vorschreiben läßt (siehe z.Bsp. Nationalpark Virunga etc pp).

  18. 45.

    "Das ist keine plausible Begründung! Wozu private Haltung von Wildtieren?" Was finden Sie an der Begründung nicht plausibel? "Dass bedrohte Arten in der Gefangenschaft erfolgreich vermehrt und ggf. für die Auswilderung vorbereitet werden können" finde ich eine plausible Begründung, dafür gibt es sogar inetrnationale Programme. Private Haltung ist ein weites Feld, das geht vom Einzelzüchter bis zu Hagenbeck in Hamburg als privaten Zoo und damit juristisch eine private Haltung - ob das der Öffentlichkeit zugänglich ist oder nicht, ist kein Maßstab.

  19. 44.

    Weil grundsätzlich allgemeine Handlungsfreiheit besteht (Art. 2 Abs. 1 GG) und ein Verbot begründet werden muss, nicht aber die Nichtexistenz eines Verbots. Zudem leisten zahlreiche private, sachkundige Züchter wertvolle Beiträge zum Erhalt von Arten, deren natürlicher Lebensraum zunehmend eingeschränkt und beeinträchtigt wird.

  20. 43.

    Mit dem Beispiel des Wisents haben Sie recht. Allerdings steht doch ihre nachfolgende Aussage im Widerspruch.
    Wenn wir uns nicht mehr für den Erhalt der Lebensräume einsetzen brauchen wir auch nicht Zoos o.ä. um die Tierart zu erhalten. Denn wohin will man die Tiere dann auswildern? Um in ihrem Beispiel mit dem Wisent zu nehmen. Wenn keine Flächen für die Tiere zur Verödung stehen hätten sie nicht wieder ausgewildert werden können. Zusätzlich ist ein vielfältiger Genetischer Pool wichtig, um einen Erhalt zu gewährleisten. Hier ist ein geringer Bestand in Gefangenschaft auch ein limitierender Faktor.
    Deshalb bin ich klar für den Erhalt der Lebensräume inkl. Unterstützung von Organisationen vor Ort, als das Züchten, gefangen halten und Einsperren von Tieren in Zoos o.ä. auf der ganzen Welt.

  21. 40.

    Wenn es nach Ihnen ginge wäre z.B. der Wisent schon längst ausgestorben. Dass bedrohte Arten in der Gefangenschaft erfolgreich vermehrt und ggf. für die Auswilderung vorbereitet werden können, ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz, auch wenn sich militante Tierschützer daran stören. Die angestammten Lebensräume werden leider in immer stärkeren Maße eingeengt und von der sich ungebremst vermehrenden Menschheit in Nutzung genommen. Ohne sachkundige, tierschutzgerechte Haltung drohen vielen Arten in naher Zukunft auszusterben.

  22. 39.

    Sofern dies sicher und tierschutzgerecht erfolgt ist die private Haltung doch nicht problematischer als die gewerbliche.

  23. 38.

    Nennen Sie mir mal bitte einen Grund, weshalb Alligatoren, Bären, Raubkatzen und weiße Haie etc. privat gehalten werden müssen.

  24. 37.

    Zu 1.: Konkret für Grauhörnchen gilt nach § 3 Abs. 1 BArtSchV ein Besitz-und Vermarktungsverbot. Im Übrigen verbietet Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Haltung und Zucht invasive Neozoen.

    Zu 2.: In Berlin existiert im Anhang der „Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten“ vom 10. Januar 2017 eine Positivliste, in der z.B. Menschenaffen, Großkatzen, Wölfe, Bären, Krokodile und Giftschlangen aufgeführt sind.

  25. 36.

    Man sollte auch gefährliche Autos verbieten. Jählich kommen zehntausende dadurch zu schaden; und was ist mit den vielen Radfahreren, die durch LKW`s tödlich geschädigt werden. Das sind doch ganz andere Dimensionen!

  26. 35.

    Es ist eben nicht verantwortungsvoll, Wildtiere jenseits ihres natürlichen Lebensraums zu halten, egal ob mit Sachkunde oder ohne. Auch nicht zur angeblichen Arterhaltung. So etwas geht nur in Wildtierreservaten im angestammten Lebensraum.

  27. 34.

    Da haben Sie aber wenig Ahnung von den zahlreichen sachkundigen Züchtern, die ihre Tiere nicht nur artgerecht halten sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung mancher im Freilandgemüse bedrohten Art leisten. Zoos hingegen sind an der Haltung und Zucht unauffälliger, aber bedrohter Arten kaum bis gar nicht interessiert, da diese keine Attraktion darstellen mit, denen Besuchermassen angelockt werden können.

  28. 33.

    Es geht nicht um illegal erworbene Wildtiere, deren Haltung ja ohnehin verboten ist, sondern um die legal durch sachkundige Personen erworbenen gefährlichen Tiere. Und diesen Tierhaltern ist kein Fehlverhalten vorzuwerfen, sofern die Tiere ausbruchssicher unter Beachtung tierschutzrechtlicher Mindeststandards gehalten werden. Das nun eine nichtexistente Löwin zum Vorwand genommen wird, diesen verantwortungsvoll handelnden Personen Kreis unter Generalverdacht zu stellen, ist schon abstrus.

  29. 32.

    Zwei Dinge interessieren mich in diesem Zusammenhang besonders:

    1. Wie ist eigentlich die Haltung von Tieren geregelt, die zwar keine unmittelbare Gefahr für den Menschen, wohl aber für das Ökosystem darstellen (z. B. Waschbären, Kalikokrebse, Grauhörnchen etc.)?
    Ist deren Import überhaupt erlaubt und woran ist ggfs. ihre Haltung geknüpft?

    2. Welche Kriterien muss eine Tierart konkret erfüllen, um als gefährlich zu gelten?
    Okay, nicht jeder entlaufene Menschenaffe verursacht einen Doppelmord in der Rue Morgue, doch ist die körperliche Befähigung, Menschen Schaden zuzufügen (und sei es durch eingeschleppte Krankheiten oder Parasiten) ausreichend
    oder muss die jeweilige Tierart auch als aggressiv und unberechenbar gelten?

  30. 30.

    "... alle Halter gefährlicher Tiere, denen konkret kein Fehlverhalten vorwerfest ist, ..."
    Woher wollen Sie das denn wissen? Der illegale Erwerb von Wildtieren und Produkten aus diesen ist kein Fehlverhalten, sondern ein Verbrechen!
    Der Handel mit Wildtieren ist für 5.600 auf CITES gelisteten Tierarten in der EU verboten bzw. genehmigungspflichtig. Trotzdem ist die EU einer der größten Absatzmärkte im illegalen Wildtierhandel.
    Nennen Sie mir mal bitte einen Grund, weshalb Alligatoren, Bären, Raubkatzen und weiße Haie etc. privat gehalten werden müssen.

  31. 29.

    Da löst ein nichtexistentes gefährliches Tier einen Großeinsatz aus und anstatt den übereifrigen Anzeigenden an den Kosten zu beteiligen werden pauschal alle Halter gefährlicher Tiere, denen konkret kein Fehlverhalten vorwerfest ist, bestraft. Verkehrte Welt.

  32. 28.

    Ja, König Erdnuss, das war auch nur ein Bleistift, wo für unser Palmöl gerade Lebensraum von Primaten zerstört wird, ohne dass es Handel und Lebensmittelindustrie auch nur ansatzweise interessiert.
    Aber es gibt dort Auffangstationen, die junge Orang-Utans aufziehen und auswildern, deren Mütter getötet wurden, um die Jungtiere auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen!
    Übrigens: Rettet den Regenwald e.V. (www.regenwald.org)ist da auch sehr engagiertz.

  33. 27.

    Hallo Linde,
    Orang Utans aus Zoos lassen sich nicht einfach so auswildern (fehlende Skills zum Überleben), noch ist der Zoo ein geeigneter Ort zum Arten Schutz. Wichtig wäre der Erhalt des natürlichen Lebensraums. Dafür setzt sich zum Beispiel der BOS ein. Die haben auch viele spannende Infos auf der Website und freuen sich über Spenden, mit denen sie Regenwald kaufen und den Lebensraum schützen können. :)

  34. 26.

    Der Neon ist auch ein Wildtier und wird sehr oft in unseren Aquarien gehalten. Und für die Indianer im Amazonas ist der Fang und Verkauf eine Einnahmequelle, die nur funktioniert, wenn die Natur dort in Ordnung ist. Gibt es diese Einnahmequelle dort nicht mehr, weil die Haltung bei uns verboten wird, holzt man den Regenwald ab, verkauft das Holz und züchtet dort Rinder. Übrigens, der Bestand an Aquarienfischen in der Natur wird durch Wildfänge niemals gefährdet , immer nur durch Zerstörung der Natur.

  35. 25.

    Ab 3 Meter Länge gelten auch Würgeschlangen als gefährliche Tiere.... wobei ich mir auch eine 2,5m lange Schlange nicht um den Hals legen würde....

  36. 24.

    Genau das wolte ich mit "Arche Zoo" zum Ausdruck bringen. Um dem Aussterben/Ausrotten einiger Arten entgegen zu wirken, da der Lebensraum vieler Tierarten aus Profitinteressen zerstört wird. Extremstes Beispiel: Rodung von Regenwald in Indonesien/Malaysia für Ölpalmplantagen, wodurch Nasenaffen und Orang-Utans akut gefährdet sind.
    Und Wisente würde es überhaupt nicht mehr geben, wenn sie nicht nach der Ausrottung durch den Menschen seit 1940 aus zwölf in Zoos lebenden Tieren nachgezuchtet worden wären.

  37. 23.

    "Brandenburg will Haltung gefährlicher Tiere verbieten"
    Wollen kann man immer vieles. Mir als Leser würde es ja vollauf reichen informiert zu werden, wenn etwas tatsächlich passiert... :-)

  38. 22.

    Das müssen Sie nicht mich fragen, sondern die Brandenburger Landesregierung.
    Meiner ganz persönlichen Meinung nach gehören Gift- und Würgeschlangen, Skorpione, Vogelspinnen, Bären, Pfeilgiftfrösche und Warane auch dazu.
    Das mit den Kampfhundeverordnungen ist ne andere Sache, weil nicht nur für Hundekämpfe gezüchtete Rassen und deren Kreuzungen gefährlich sein können, sondern auch Schutz- und Wachhunde wie DSH, Dobermann, Howawart, Riesenschnauzer, Rottweiler etc. Sogar Rehpinscher können gefährlich werden, wenn in der Entwicklung was schief läuft. ;-)

  39. 21.

    Weil im gleichen Atemzug von der Hundejalung die Rede ist. Oh mein Gott, wenn Politiker über Hunde schwadronieren und dann auch noch eine Verordnung raushauen, Schwanz mir fürchterliches. Wahrscheinlich braucht man künftig einen Hundeführerschein für den Westi.

  40. 20.

    Zoos sind ein historisch gewachsener, aber auch umstrittener Kompromiss. Das Gute ist, dass Zoos strengen staatlichen Kontrollen unterliegen, was die natürliche Entnahme, Haltung und Fortpflanzung betrifft und sie zudem international zusammenarbeiten.
    Aber auch in Zoos, kann es natürlich keine artgerechte Haltung geben, wie beispielsweise in National- oder Wildparks.
    Aber Zoos sind meist das letzte geschützte Refugium bedrohter Arten, weswegen wir sie dennoch brauchen.

  41. 19.

    Björn, es gibt zur Haltung von Wildtieren keine Regelung und keine Zahlen, deshalb ist es notwendig, Regelungen zu treffen. Wäre auch besorgt, wenn in meiner Nachbarschaft, Tiere gehalten werden, die nicht in unseren Lebensraum gehören. Auch aus gut gesicherten Zoos sind schon Tiere ausgebüchst. Kann mir bisher nicht vorstellen, dass dies private Halter so gewährleisten können. Die private Haltung ist für mich auch nicht nachvollziehbar.

  42. 18.

    Noch zur Ergänzung:
    Auch in Zoos gibt es quasi nie eine artgerechte Haltung. Diese wäre nur gegeben, wenn die Tiere in freier Wildbahn in ihren natürlich Regionen leben dürften.
    Über eine private Haltung von Wildtieren brauchen wir in dieser Hinsicht also gar nicht mehr reden...

  43. 17.

    Wozu dienen die Löwen im Eberswalder Zoo?

    Mehr als Volksbeluestigung?

  44. 16.

    Wat für eine Frage! Es geht nicht um das Verbot freilebender Wildtiere, es geht um das Verbot gefährliche Tiere zu halten. Eine Haltung von Wölfen in privater Hand ist damit logischer Weise mit eingeschlossen.

  45. 15.

    "Nicht nur die Haltung gefährlicher Tiere in privater Hand gehört endlich in BB verboten." Wie definiert man das 'gefählich' justisch sauber? Ich erinnere an diverse Kampfhundverordnungen, welche zurückgezogen werden mußten, da keine saubere Definition gelang.

  46. 14.

    Sie finden dazu nirgendwo Zahlen, weil solche Tiere nicht genehmigt und nicht registriert werden müsse.
    Siehe: https://www.berliner-kurier.de/berlin/jeder-kann-in-brandenburg-loewen-halten-li.371391

  47. 13.

    Nicht nur die Haltung gefährlicher Tiere in privater Hand gehört endlich in BB verboten. Wildtiere jeglicher Art sollten lediglich in zoologischen Gärten (Arche Zoo) gehalten werden dürfen, weil sonst keiner eine artgerechte Tierhaltung gewährleisten kann. Für Privathaltung sollten lediglich Haus- und Nutztiere zugelassen werden.

  48. 12.

    "Der Regierungschef verwies darauf, dass bei der Suche nach der vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow im Sommer das Fehlen einer Regelung für gefährliche Tiere in Haushalten bewusst geworden sei." Unglückliche Fomulierung. So sieht das so aus, als wenn durch diese Falschmeldung der Grund geschaffen werden sollte von interessierter Seite für eine solche Regelung.

  49. 11.

    "In Brandenburg werden exotische und mitunter gefährliche Tiere gehalten." Wo finde ich denn Zahlen dazu?

  50. 10.

    "Der Vorsitzende des Landestierschutzbunds, Rico Lange, zeigte sich besorgt. Mehr Tiere als früher würden in Tierheimen abgegeben, sagte Lange. Er verwies als Grund auf steigende Kosten. Der Ministerpräsident appellierte an alle: "Tiere sollten grundsätzlich nicht auf dem Gabentisch landen." Denn viele verschenkte Tiere würden hinterher wieder in Tierheimen abgegeben." Dem stimme ich zu. Aber zu welchen Anteil hat das überhaupt etwas mit dem Thema der geplanten Regelung ("Haltung gefährlicher Tiere verbieten") zu tun?

  51. 9.

    "Also ich finde es schon abartig, dass wilde Tiere einfach eingefercht, privat gehalten werden durften." Ich nehem mal an, daß Zoos und Zirkusunternehmungen sowieso einer Überprüfung zur Haltung der Tiere und zum Fachwissen der Halter unterliegen. Wieviele dieser in meinem Zitat genannten Großkatzen gibt es sonst noch? Wird das registiriert und ließe sich das durch Auflagen für Halter angelehnt an die Anforderungen in Zoos nicht auch ohne neues Gesetz lösen? Wissen Sie wieviele dieser Fälle es überhaupt in BRB gibt, wie die Haltungsbedignungen dabei sind und wie die Fachkunde der Halter in den Fällen bisher ist? Ich weiß es nicht und es geht auch nicht aus dem Artikel hervor und ich finde auch woanders so schnell dazu keine Information.

  52. 8.

    Was ist mit Wölfe? Einerseits sind sie nicht viel anders als Haushunde, meistens auch ziemlich scheu, greifen sehr selten Menschen an, andererseits..

    Brandenburg wirbt auch in Potsdam mit der Slogan: "mach es wie die Wölfe, komm nach Brandenburg"!

    Weiss nicht was ich denken soll %(

  53. 7.

    Tiger, Löwen, Jaguare und Leoparden sind nur noch ein Schatten der majestätischen Wildtiere, die sie eigentlich sein sollten. Mit so einem Tier in Privater Haltung brüstet man sich wie mit einem dicken Porsche oder einem Privatjet.
    Der Umgang mit lebensgefährlichen Raubkatzen bedarf keiner speziellen Ausbildung. Aber viele Züchter im Ausland interessiert es nicht, ob man die Genehmigungen der Behörden hat. Wer genug Geld hat, kann so ein Tier einfach mitnehmen. Aber die Halter verstehen nicht, dass die Tiere leiden. Für sie ist das in Ordnung, wenn ein Tiger auf 100 Quadratmetern lebt, Futter bekommt und ab und zu mit Spielzeug beschäftigt wird. Wer überprüft denn, z.B. ob eine Löwin zwei oder drei Junge geworfen hat?

  54. 6.

    Hä?? Also ich finde es schon abartig, dass wilde Tiere einfach eingefercht, privat gehalten werden durften. Da ist doch jede Frage nach irgendeiner Statistik völlig belanglos. Sowas ist Tierquälerei und gehört grundsätzlich verboten.

  55. 5.

    "Woidke nannte Großkatzen wie Löwen, Tiger und Leoparden als Beispiele." Gibt es denn ein Problem bei der Haltung dieser Tiere in Brandenburg, welches diese Regelung akut notwendig macht? Wieviele dieser Tiere werden denn in Brandenburg überhaupt privat gehalten und wieviel davon in privaten Zoos bzw. wieviele nicht für andere als die Halter in zugänglicher Haltung?

  56. 4.

    Eine Regelung, die sachbegründet Unsinn ist. Kein belegter Zwischenfall, wo die öffentliche Ordnung gefährdet wurd.

  57. 3.

    Fallen Gift und Wuergeschlangen auch unter gefährliche Tiere.

  58. 2.

    Das wurde auch endlich Zeit.

  59. 1.

    Oha , gefahrliche Tiere.
    Die Listen , die unsere Bürokraten dann aufstellen , na viel Spass dabei.
    Zweitens , der Schwarzmarkt reibt sien nicht nur die Hände , sondern auch die Füße.

Nächster Artikel