Löwen, Tiger & Co. - Brandenburg will Haltung gefährlicher Tiere verbieten

Mo 27.11.23 | 17:31 Uhr
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Symbolbild: Ein Löwe im Käfig (Quelle: dpa/Ajun Ally)
Audio: rbb24 Inforadio | 27.11.2023 | Lisa Steger | Bild: dpa/Ajun Ally

Auch wenn sich die Löwin von Kleinmachnow als Wildschwein entpuppte: In Brandenburg werden exotische und mitunter gefährliche Tiere gehalten. Dem will das Land nun den Riegel vorschieben. Neue Regeln sind auch für Hundehalter geplant.

Die Brandenburger Landesregierung will die private Haltung gefährlicher Tiere grundsätzlich verbieten. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Montag nach der ersten Tierschutzkonferenz an. "Zwölf Bundesländer haben eine solche Regelung und Brandenburg wird folgen, aber in enger Abstimmung mit Berlin." Woidke nannte Großkatzen wie Löwen, Tiger und Leoparden, aber auch Reptilien als Beispiele.

Die geplante Gefahrtierverordnung solle keine Kopie der Berliner Regelung sein. Brandenburg habe andere Voraussetzungen. In der Hauptstadt gilt bereits ein Verbot einiger wilder und exotischer Tiere.

"Löwin von Kleinmachnow": Regelung fehlte

Der Regierungschef verwies darauf, dass bei der Suche nach der vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow im Sommer das Fehlen einer Regelung für gefährliche Tiere in Haushalten bewusst geworden sei. Das vermeintliche Raubtier hatte sich als Wildschwein entpuppt. Die Suche löste weltweit Aufsehen aus. Gefährliche Tiere gehörten nicht in Haushalte, sagte Woidke. "Vor allen Dingen können diese Tiere ja in den allermeisten Fällen auch gar nicht artgerecht gehalten werden."

Die rot-schwarz-grüne Landesregierung appelliert zugleich an den Bund, eine verbindliche Regelung für Handel und Zucht exotischer und heimischer Wildtiere zu schaffen. Die private Haltung exotischer Tiere wie Papageien und Reptilien werde zunehmend problematisch, weil die Haltungsbedingungen oft unzureichend seien, zu Beschlagnahmungen führten und Auffangstationen ausgelastet seien.

Auf Youtube: Raubtiere und Krokodile im Garten halten: Gefährlich aber legal

Brandenburg plant neue Hundehalteverordnung

Brandenburg will zudem mehr Geld für die Katzenkastration zur Verfügung stellen. Den ehrenamtlichen Kräften im Tierschutz bereite der Schutz von Katzen die größten Sorgen, sagte Woidke. "Hier geht es vor allen Dingen darum, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen." Deshalb unterstütze das Land die Kastration und Sterilisation.

Die Fördermittel steigen: Bisher standen rund 51.000 Euro für Katzenkastrationen zur Verfügung, berichtete Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer. Im kommenden Jahr soll die Förderung auf 100.000 Euro wachsen. Tierheime können Mittel für Kastrationen durch Tierärzte beantragen.

Brandenburg plant auch eine neue Hundehalterverordnung, weil die bisherige Regelung zum Juli 2024 ausläuft. Dafür ist das Innenministerium zuständig. Die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke sagte, ihr sei eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und eine Änderung der Rasseliste wichtig. Das ist eine Liste von Hunden, die als gefährlich gelten. Sie ist von Land zu Land unterschiedlich. "Wir sind sehr dafür, einen Sachkundenachweis einzuführen", sagte Staatssekretärin Töpfer.

Der Vorsitzende des Landestierschutzbunds, Rico Lange, zeigte sich besorgt. Mehr Tiere als früher würden in Tierheimen abgegeben, sagte Lange. Er verwies als Grund auf steigende Kosten. Der Ministerpräsident appellierte an alle: "Tiere sollten grundsätzlich nicht auf dem Gabentisch landen." Denn viele verschenkte Tiere würden hinterher wieder in Tierheimen abgegeben.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 27.11.2023, 19:30 Uhr

62 Kommentare

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  1. 62.

    Wir sind bei großen, in Freiheit geborenen, Beutegreifern der Savanne gestartet (darum gehts in diesem Artikel) und warum man diese Tiere weder jagt, noch fängt, geschweige denn auf dem Schwarzmarkt vertickert oder privat hält.
    Und sie kommen hier einfach mit irgendeinem juristischen Zauber um zu behaupten, dass ein solches Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in das GG darstellt??
    Was haben sie denn geraucht?!

  2. 61.

    Tja, Argumente haben Sie nicht anzubieten, da bleibt Ihnen eben nichts anderes übrig, wie ein trotziges Kind beleidigend zu werden die Diskussion abzubrechen. Ein klarer Beweis für Ihre profunden Unkenntnisse sowohl in Bezug auf Naturschutz und Erhaltungszucht als auch Rechtswesen.
    Es sei daher nur kurz angemerkt, das z.B. der europäische Zooverband EATA seine Erhaltungszuchtprogramme auch für Privatpersonen öffnet.

  3. 60.

    Wir sind bei großen, in Freiheit geborenen, Beutegreifern der Savanne gestartet (darum gehts in diesem Artikel) und warum man diese Tiere weder jagt, noch fängt, geschweige denn auf dem Schwarzmarkt vertickert oder privat hält. Soweit sollte es der Verstand noch ohne Anleitung hinbekommen.
    Und sie kommen hier einfach mit irgendeinem juristischen Zauber um zu behaupten, dass ein solches Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in das GG darstellt??
    Das glaube ich bin im falschen Film!!

  4. 59.

    "...nicht in unseren Lebensraum gehören". Waschbären, Wellensittiche...
    Ok, die sind nicht gemeint. Letztere fühlen sich im Vogelbauer - nennen wir es beim Namen, also Käfig(!), sauwohl, oder? Waschbären haben sich so stark vermehrt, dass sie nicht mehr beherrschbar sind. Aber die sind doch so niedlich, aber nur wenn man Daniel Boone heißt und ein Bonanzarad hat!
    Wegen Kleinmachnow wo ein Geschöpf der Spezies Schweinelöwe rumrannte, kommt jetzt ein Verbot, das außer Verschwendung von Zeit, Geld und Papier nichts ändert. Meine Güte, der Ort liegt in Brandenburg, nicht in der Serengeti und eine Kuh mit Blauzungenkrankheit ist noch lange keine Giraffe, auch wenn man beim Nachdenken sooonen Hals kriegt.

  5. 58.

    Endlich

  6. 57.

    O ha, Sie glauben doch tätsächlich, die Weißheit mit Löffeln gefressen zu haben.
    Gewöhnen Se sich mal dran, dass dem nicht so ist. Sonst hätten Sie ein anderes Beispiel für Arterhaltungszucht gefunden, als das mit den Wisenten nachzuplappern.
    SIE sind derjenige, der absolut Null Ahnung hat und sich nicht aus seinem Narrativ lösen kann.
    Und Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Die können/müssen geändert werden, wenn sich die Verhältnisse/Voraussetzungen geändert haben.
    Damit ist für mich die Diskussion mit Ihnen beendet. Es ghibt Sinnvolleres, als sich an Betonköpfen abzuarbeiten.

  7. 56.

    „entscheiden wird der Brandenburger Landtag.“
    Aber der will ja gar nicht über die private Haltung von Wildtieren allgemein sondern nur über die Haltung gefährlicher Wildtiere entscheiden.

  8. 55.

    Sie scheinen von Recht genauso wenig Ahnung wie von Naturschutz zu haben. Als Kapitalgesellschaft ist eine GmbH natürlich eine juristische Person des Privatrechts und typischerweise Gewinnorientiert. Aber jenseits von dieser Fehleinstufung fehlt Ihnen jedes Wissen in Hinblick auf viele Züchter, die höchste erfolgreich in Freiheit vom aussterben bedrohte Tierarten in ihrer Obhut vermehren und so das Aussterben verhindern. Aber vermutlich interessiert Sie dass auch gar nicht, würde ja nicht in Ihr eingeschränktes tierschützerisches Weltbild passen.

  9. 54.

    Und wie steht‘s mit Straßenbau, Wohnungsbau etc.? Das Tempelhofer Feld ist für Sie ja eine Brache, dass Sie gerne dem Wohnungsbau opfern wollen.

  10. 53.

    „Deshalb bin ich klar für den Erhalt der Lebensräume“
    Völlig richtig, doch selbst hierzulande werden Naturschutzinteressen gar zu schnell anderen Belangen untergeordnet. Typisches Beispiel ist das scheitern des Gesetzes zur Reduzierung des Pestizideinsatzes im EU-Parlament. Aber auch die zunehmende Überbauung der Landschaft mit PV- und WK-Anlagen, Wohn-Gewerbe- und Industrieanlagen oder der Bau von Umgehungsstraßen zeigen, dass viele Arten langfristig nur in Gefangenschaft überleben werden. Die Menschheit wächst eben gar zu schnell.

  11. 52.

    Tierpark Hagenbeck ist eine GmbH, also Keine private Tierhaltung! GmbHs gehören zu den Kapitalgesellschaften und unterliegen als Handelsgesellschaften dem HGB und dem GmbHG.
    Private Tierzüchter sind übrigens Gewerbetreibende, wenn sie damit Gewinn erzielen. Und an Nachzucht- und Auswilderungsprogrammen sind auch keine Privatpersonen beteiligt, sondern Zoos und Organisationen für die Arterhaltung bestimmter, vom Aussterben bedrohter Tierarten.
    Der Verwaltungsfreund liegt total schief - wie immer - und zieht irgendwelche fadenscheinigen Argumente herbei, die überhaupt nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben.
    Da können Sie sich hier alle Kopfstellen - entscheiden wird der Brandenburger Landtag.

  12. 51.

    Alles richtig, es macht aber keinen Sinn, meinetwegen Tiger privat zu halten und zu vermehren, wenn es keinen natürlichen Lebensraum mehr zum Auswildern gibt.

  13. 50.

    Weil grundsätzlich allgemeine Handlungsfreiheit besteht (Art. 2 Abs. 1 GG) und ein Verbot begründet werden muss, nicht aber die Nichtexistenz eines Verbots. Zudem leisten zahlreiche private, sachkundige Züchter wertvolle Beiträge zum Erhalt von Arten, deren natürlicher Lebensraum zunehmend eingeschränkt und beeinträchtigt wird.

  14. 49.

    Tierpark Hagenbeck ist eine GmbH, also Keine private Tierhaltung! GmbHs gehören zu den Kapitalgesellschaften und unterliegen als Handelsgesellschaften dem HGB und dem GmbHG.
    Private Tierzüchter sind übrigens Gewerbetreibende, wenn sie damit Gewinn erzielen. Und an Nachzucht- und Auswilderungsprogrammen sind auch keine Privatpersonen beteiligt, sondern Zoos und Organisationen für die Arterhaltung bestimmter, vom Aussterben bedrohter Tierarten.
    Der Verwaltungsfreund liegt total schief - wie immer - und zieht irgendwelche fadenscheinigen Argumente herbei, die überhaupt nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben.
    Da können Sie sich hier alle Kopfstellen - entscheiden wird der Brandenburger Landtag.

  15. 48.

    Tja, oder einige wenige Leute wissen, was es wirklich war....dann macht die Aussage wieder Sinn....denn das Wildschwein hat ja auch niemand wirklich gesehen, soweit ich weiß ;-)

  16. 47.

    Wenn es nach mir ginge hätte man nicht den letzten frei lebenden Wisent in Europa abgeballert. Und wenn es nach mir ginge würde man auch nicht die Brutplätze des Wiedehopfes mit einem ICE-Instandsetzungswerk zubetonieren. Die Verwaltung, deren Freund Sie ja sind, ist da allerdings anderer Auffassung.

  17. 46.

    "Auch nicht zur angeblichen Arterhaltung. So etwas geht nur in Wildtierreservaten im angestammten Lebensraum." Das klingt immer so schön und ist der Traum vieler Aktivisten. In der Praxis funktioniert das mit den Reservaten aber oft nicht, da sich oft die Bevölkerung vor Ort sowas nicht von außen vorschreiben läßt (siehe z.Bsp. Nationalpark Virunga etc pp).

  18. 45.

    "Das ist keine plausible Begründung! Wozu private Haltung von Wildtieren?" Was finden Sie an der Begründung nicht plausibel? "Dass bedrohte Arten in der Gefangenschaft erfolgreich vermehrt und ggf. für die Auswilderung vorbereitet werden können" finde ich eine plausible Begründung, dafür gibt es sogar inetrnationale Programme. Private Haltung ist ein weites Feld, das geht vom Einzelzüchter bis zu Hagenbeck in Hamburg als privaten Zoo und damit juristisch eine private Haltung - ob das der Öffentlichkeit zugänglich ist oder nicht, ist kein Maßstab.

  19. 44.

    Weil grundsätzlich allgemeine Handlungsfreiheit besteht (Art. 2 Abs. 1 GG) und ein Verbot begründet werden muss, nicht aber die Nichtexistenz eines Verbots. Zudem leisten zahlreiche private, sachkundige Züchter wertvolle Beiträge zum Erhalt von Arten, deren natürlicher Lebensraum zunehmend eingeschränkt und beeinträchtigt wird.

  20. 43.

    Mit dem Beispiel des Wisents haben Sie recht. Allerdings steht doch ihre nachfolgende Aussage im Widerspruch.
    Wenn wir uns nicht mehr für den Erhalt der Lebensräume einsetzen brauchen wir auch nicht Zoos o.ä. um die Tierart zu erhalten. Denn wohin will man die Tiere dann auswildern? Um in ihrem Beispiel mit dem Wisent zu nehmen. Wenn keine Flächen für die Tiere zur Verödung stehen hätten sie nicht wieder ausgewildert werden können. Zusätzlich ist ein vielfältiger Genetischer Pool wichtig, um einen Erhalt zu gewährleisten. Hier ist ein geringer Bestand in Gefangenschaft auch ein limitierender Faktor.
    Deshalb bin ich klar für den Erhalt der Lebensräume inkl. Unterstützung von Organisationen vor Ort, als das Züchten, gefangen halten und Einsperren von Tieren in Zoos o.ä. auf der ganzen Welt.

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