Potsdam - Staatsanwaltschaft ermittelt nicht wegen aufgefundener Galgenkonstruktionen

Di 02.01.24 | 13:50 Uhr
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Bauern-Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Regierung sind wie hier im Dezember 2023 in Brandenburg möglicherweise strafbar. (Quelle: rbb)
Video: rbb24 | 02.02.2023 | Nachrichten | Bild: rbb

Gut eine Woche nach dem Auffinden von mehreren aus Holz gebauten Galgenkonstruktionen mit herabhängenden Ampeln aus Pappe sind bei der Staatsanwaltschaft Potsdam keine Ermittlungsverfahren diesbezüglich anhängig. Das sagte eine Staatsanwaltschaftssprecherin am Mittag gegenüber rbb|24.

Bei vorläufiger Prüfung der Rechtslage sei derzeit kein Anfangsverdacht für eine Straftat ersichtlich, sagte die Sprecherin weiter. An den Weihnachtsfeiertagen waren unter anderem an der Bundesstraße 5 bei Kyritz in Ostprignitz-Ruppin und in der Gemeinde Boitzenburger Land im Uckermark-Kreis in Siloballen verankerte Galgen angefunden worden, an denen Ampeln mit den Farben rot, gelb und grün aus Pappe angebracht waren.

Aufsteller unklar

Nicht geklärt ist, wer die Galgen aufgestellt hat und ob es Protestformen von Landwirten gegen die von der Bundesregierung angekündigte Streichungen von Agrardieselsubventionen sind.

In der vorigen Woche hatte die Brandenburger Polizei erklärt, es werde wegen Verkehrsbehinderung oder Ablenkung durch die Galgenkonstruktionen ermittelt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.01.23, 13:00 Uhr

19 Kommentare

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  1. 19.

    Da können wir mutmaßen, wo die Potsdamer Juristen stehen.

  2. 18.

    Verkehrsbehinderung oder Ablenkung.....lächerlich. Jede Werbung und erst recht die riesen Wahlplakate müssten dann auch weg

  3. 17.

    Es ist doch offensichtlich, dass es sich bei den aufgestellten Konstruktionen um einen Aufruf zum Erhängen von "Volksverrätern" handelt, als solche die Ampelregierung von den Aufstellern der Galgen betrachtet wird. Das hat nichts mehr mit ja durchaus verständlicher Bürgerwut oder gar Satire zu tun, sondern ist primitivster, gewaltverherrlichender Hass, der sich aus Menschenverachtung speist. Aus welcher politischen Ecke das stammt, dürfte nicht schwer zu erraten sein.

    Und dass die Justiz hierbei keinen Ansatzpunkt für Ermittlungen findet, ist angesichts der Mehrdeutigkeit der Konstruktionen - es könnte sich ja auch einfach nur um eine "scherzhaft" nachgebaute Verkehrsampel handeln - allerdings nicht unverständlich.

  4. 16.

    Ich erwarte, so wie ich es auch im Fall der Kreuze erwartet hätte, solide Ermittlungen, die zu einem wie auch immer gearteten Urteil basierend auf der Rechtslage führen. Eine Vorverurteilung, wie Sie es ... ich gehe davon aus, sich selbst nicht einmal bewusst ... tun, ist nicht Teil eines Rechtsstaatsprinzips.

  5. 15.

    Antwort auf Richard P.
    In der Begründung steht nichts von „ermittlungswürdig“ dort steht was von „ vorläufig“, also nach deutschem Sprachgebrauch nicht endgültig.
    Wie auch immer der Artikel inspiriert zu Zynismus da, ich wiederhole, juristische „Peanuts“ Erörterungen im Verhältnis zu den menschenverachtenden und massiv gesetzwidrigen Gewaltexzesse, nahezu grotesk wirken.
    Wenn man diese Diskrepanz und Erwartungshaltung der Bevölkerumehrheit nicht
    erkennt, hat man den Zeitgeist verpennt.

  6. 14.

    Deklamieren Sie bitte nicht "die Bevölkerung" für Ihre immerhin nicht ganz unverholhlene Ablehnung unserer Gesellschaft. Sie sind ein Teil davon, ich lehne Ansichten wie Ihre ... und auch die im Artikel beschriebene Form der Gewaltandrohung ... ab.

  7. 13.

    Ob justitziabel oder nicht, geschmacklos und mehr als grenzwertig ist diese Installation allemal, aus Gedanken können Taten werden. Galgen haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. An den Galgen gehört ausnahmslos niemand, nicht mal ein Hr. Putin wie eine Mikommentatorin fragte.

  8. 12.

    Es ist gut, daß nicht jede - auch drastische - Meinungsäußerung in das strafrechtliche Korsett der " Delegitimierung" des Staates oder anderer "Gummiparagraphen" gezwängt wird. Die "Verfolgungseiferer" sollten sich lieber fragen, warum die Bevölkerung immer ungehaltener reagiert. Vielleicht geht ihnen ein Licht auf...

  9. 11.

    Hier im Kommentarbereich wurde schon immer gefragt, was daran eigentlich strafbar sein sollte. Aber die Politiker mussten mit ihrer Wichtigtuerei erst wieder durch die Behörden eines Besseren belehrt werden.

  10. 10.

    Sie schreiben nun leichtfertig Peanuts, nachdem bekannt wird, dass die Sache nicht ermittlungswürdig ist.
    Als ob Sie im Vorfeld genau gewusst hätten, was es damit auf sich hat.

  11. 9.

    Na und, warum sollte man bei Peanuts ermitteln? Die juristischen Kapazitäten bündeln, Prioritäten setzen und dort gezielt zuschlagen, wo wir geplagten Bürger es zwingend erwarten, ist doch das Rezept der Stunde.
    Wir erwarten, vorrangig, dass die über vierhundert Straftäter, die gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen haben und die, die durch gezielten Feuerwerkeinsatz die Verletzung von Menschen bewusst in Kauf genommen haben, schnellstens u. härtestens abgeurteilt werden.

  12. 8.

    Und wenn da ein Bild (oder Puppe) von Putin, Trump, Merz, etc. wäre, ist aber schon für Sie Okay, oder?

  13. 7.

    Gefährliche Enwticklung der Justiz in Brandenburg. Jedes Kind versteht den Zusammenhang dieser Galgen zu den Protesten. Die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Potsdam sollten mal unter die Lupe genommen werden.

  14. 6.

    Strick und Schlaufe fehlen nicht, sondern sind dabei.
    Ausserdem hängen da keine bemalten Bälle, sondern ein Stück Pappe!

  15. 5.

    »Nein, ist nicht richtig so und keine legitime Protestform, sondern Aufruf zum töten und morden.«

    Das sehen die zuständigen Juristen offensichtlich anders als Sie. Aber als Couch-Jurist weiß man so etwas natürlich besser.

  16. 4.

    Da ist ja auch kein Galgen! Besser mal recherchieren, was ein Galgen ist. Es fehlt das entscheidende Element: der Strick mit Schlaufe!

    Da ist ne Balkenkonstruktion mit angehängten bunten Bällen in Ampelfarben. Mehr nicht. Alles andere findet nur im Kopf des Betrachters statt (Phantasie). Das sieht offenbar auch die Staatsanwaltschaft so.

  17. 3.

    Nein, ist nicht richtig so und keine legitime Protestform, sondern Aufruf zum töten und morden.

  18. 2.

    Natürlich wird da nicht ermittelt, weil so ein Galgen mit einer Ampel dran schlicht nicht strafbewehrt ist.

    Das hätte man in der Redaktion auch schon bei der ersten Meldung zum Thema recherchieren können.

  19. 1.

    Richtig so.

    Ich finde die Agrarlobbykritik inhaltlich falsch und den Traktorptotest ätzend.

    Aber so lange an Galgen oder unter Guillotinen etc. Symbole oder Inhalte zu finden sind, ist das legitime Protestform, die sich auf vielen Demos oder auch im Karneval oder in Polit-Satire findet.

    Strenger durchgegriffen werden muss dringend, wo Menschen oder Menschengruppen angegriffen werden.

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