Vorfall auf Wasserspielplatz - Prozess um "Oben ohne": Klägerin erhält Entschädigung, muss aber Prozesskosten tragen

Fr 02.02.24 | 17:59 Uhr
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Archivbild: Die Klägerin Gabrielle L. (l-r), die Rechtsanwältin Leonie Thum, Richterin Sybille Schmidt-Schondorf und der Rechtsanwalt Eike-Heinrich Duhme kommen zu einer Verhandlung ins Landgericht Berlin, wo Frau L. eine Entschädigung dafür einfordert, dass sie nicht mit nacktem Oberkörper auf einem Wasserspielplatz bleiben durfte. Die Klägerin fordert nach dem Antidiskriminierungsgesetz (LADG) des Landes Berlin eine Entschädigung. (Quelle: dpa/Carstensen)
Video: rbb24 Abendschau | 02.02.2024 | Bild: dpa/Carstensen

Einer Mutter in Berlin wurde es untersagt, auf einem Berliner Wasserspielplatz ihre Brüste zu entblößen. Dafür wurde ihr nun gerichtlich eine Entschädigung vom Land Berlin zugesprochen, allerdings muss die Klägerin die höheren Prozesskosten zahlen.

  • Berliner Polizei verweist Frau "oben ohne" von einem Wasserspielplatz
  • Land Berlin sieht Diskriminierung und will 750 Euro Entschädigung zahlen
  • Geschädigte klagt aber auf 10.000 Euro - dies lehnt das Gericht ab
  • Urteil sieht Frau in Zahlungspflicht für angefallene Prozesskosten

Der Rechtsstreit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz ist nach mehr als zweieinhalb Jahren beigelegt. Das Kammergericht bestätigte eine Entschädigung der betroffenen Frau von 750 Euro nebst Zinsen. Zuvor hatte das Land Berlin einen Anspruch wegen Diskriminierung anerkannt, wie es das Gericht in der Berufungsverhandlung im September 2023 empfohlen hatte.

Der Klägerin wurde damit deutlich weniger Geld zugesprochen als sie gefordert hatte, daher muss sie laut Urteil nun die gesamten Prozesskosten tragen. Auf die Klägerin kommen somit vermutlich ein paar Tausend Euro zu. Doch zahlen wird sie selber wohl nichts, da der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte einspringt und die Kosten übernimmt, wie rbb|24 Abendschau am Freitagabend berichtete.

Zutun hat dies mit der Prozesskostenordnung. Eine Rolle spielt hierbei die urpsürunglich von der Klägerin geforderte Summe; sie hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt und sich dabei auf das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) berufen, das Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen soll.

Der Frau wurde vor dem Prozess vom Land Berlin eine Entschädigung von 750 Euro zugesprochen, also eine deutlich kleinere Summe. Wirtschaftlich betrachtet ist der Beklagte, das Land Berlin, zum Ende des Prozesses also in gewisser Hinsicht der Sieger. Da die 750 Euro, die der Frau zusgesprochen und nun gerichtlich bestätigt wurde, weniger als zehn Prozent der ursprünglich geforderten Summe von 10.000 Euro ausmacht, werden die Prozesskosten nicht geteilt, sondern müssen in diesem Fall allein von der Klägerin getragen werden. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage von rbb|24 mit.

Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich.

Ombudsstelle ging von Diskriminierung aus

Die damals 38-Jährige hatte im Juni 2021 mit ihrem sechsjährigen Sohn den Wasserspielplatz "Plansche" im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick besucht und oben ohne auf einer Decke gesessen. Nachdem ein Mann sich beschwert hatte, forderten Wachleute sie auf, ihre Brüste zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurden Polizisten hinzugerufen. Schließlich ging die Frau. Anschließend beschwerte sie sich bei der Antidiskriminierungsstelle.

Die Ombudsstelle ging von einer Diskriminierung aus. Auf deren Empfehlung änderte der Bezirk im Juli 2022 die Nutzungsordnung für den Spielplatz. Seither gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss - die Brüste also nicht.

Vom Gericht hieß es, die Klägerin sei "bewusst und gewollt in eine Konfrontation" getreten mit dem Ziel, der Tabuisierung und Sexualisierung der weiblichen Brust entgegenzuwirken. Dies ändere zwar nichts an einer - unterstellten - Diskriminierung, sei aber bei der Bemessung der Entschädigung zu berücksichtigen. Der Fall unterscheide sich dadurch von Fällen, in "denen Bürger einer staatlichen Übermacht unvorhergesehen und unentrinnbar gegenüberstünden".

Gericht wies Klage in erster Instanz ab

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Frau in dem Verfahren unterstützte, kritisierte diese Auffassung. Das Gericht habe das gesellschaftspolitische Engagement der Klägerin schadensmindernd einbezogen. Damit verkenne es Ursache und Wirkung. Zugleich bezeichnete die GFF den Fall als wichtiges Verfahren zu dem noch jungen Berliner Gesetz. Der Kampf habe sich gleichwohl gelohnt, sagte die Klägerin.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht Berlin 2022 ihre Klage abgewiesen. Sie sei nicht unrechtmäßig wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden, so die Richter. Das Kammergericht ging bei seiner Entscheidung nicht auf die Frage ein, ob eine geschlechtsspezifische Diskriminierung vorlag. Es führte dafür prozessuale Gründe an.

Sendung: rbb24 Abendschau, 02.02.2024, 19:30 Uhr

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44 Kommentare

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  1. 44.

    Der Wasserspielplatz ist doch keine Liegewiese oder Badestrand.
    Sorry, selbst ich als Frau finde das nicht ok.

  2. 43.

    Ach je. Des Mannes Brust ist eben KEIN sekundäres Geschlechtsorgan, das der Frau schon. Einfach noch mal in einem Aufklärungs- oder Schulbuch nachlesen.

  3. 42.

    " Nachdem ein Mann sich beschwert hatte,... "
    Ach Leute, Neiddebatten müssen doch nicht vor Gericht ausgetragen werden.

  4. 40.

    Zumindest bei Beck liest sich aus sehr als Testballon für eine entsprechende Entscheidung. Der Klägerin würde ich da leichten Aktivismus gen GfF unterstellen, von dieser dürfte auch der ursprüngliche Streitwert kommen.

  5. 39.

    Dieses Urteil gibt mir ja fast wieder Glauben an und Vertrauen in die Justiz zurück ;-)

  6. 38.

    Amerikanische Touristen und Strandbesucher, wo das insbesondere an Seen und Flüssen eh seit 45 Jahren eh egal ist, na dann viel Glück.

  7. 35.

    "...gestillt hätte?" Einen Sechsjährigen? Aha, und kurz vor dem Abi schafft er es allein die Schuhe zu binden, oder wie?

  8. 34.

    Dann wird es ja nicht mehr lange dauern, bis Frauen bei 30 grad oben ohne in Berliner Straße rumlaufen.

  9. 33.

    Leute, lasst Euch mal was besserres einfallen, als bereits genutzte Nicks zu kapern.

  10. 32.

    Wenn darauf keine Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden müssen reicht dann gut die Hälfte.

  11. 31.

    Kultur und diese Geschlechterrollen, ein Leben wie im Theater. Menschen tun sich mit Veränderungen immer schwer. Unsichere Menschen, suchen Sicherheit in bekannten Gegebenheiten.

  12. 30.

    Aber in Berlin arbeiten? Vorsicht zu viele Berliner, also nix wie weg. Unabhängig davon Frech kommt in Berlin anscheinend am Weitesten. In der Badeordnung steht drin... . Das hat nix mit Diskriminuerung zu tun. Nutzen durfte sie ja alles.

  13. 29.

    Vielleicht wollte sie ein Geschäftsmodell daraus machen. 4x im Jahr irgendwo 10.000 erklagt reicht zum Leben.
    Hat aber nicht funktioniert.

  14. 28.

    Wir kommen Sie bitte auf die StPO? Das war ein Zivilverfahren. Das Aktenzeichen lautet (laut beck.de) 9 U 94/22 und beim 9. Senat des Kammergerichts Berlin handelt es sich laut dessen öffentlich einsehbaren Geschäftsverteilungsplan um einen Zivilsenat.

    Zitat aus eben diesem:

    "Seite 15
    9. Zivilsenat

    ...

    Der Senat bearbeitet:
    1) Amtshaftungsstreitigkeiten;
    2) Beschwerden in gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen;
    3) Rechtsstreitigkeiten aus Anlass von Vergaben eines öffentlichen Auftrag-
    gebers, soweit nicht der Vergabesenat zuständig ist."

    Hier geht es um Punkt 1.

  15. 27.

    Kammergericht Berlin, Aktenzeichen: 9 U 24/22

  16. 26.

    Geh ich mit meinen Kindern nicht mehr hin, zuviele Berliner.

  17. 25.

    Die Gründe der Kostenentscheidung stellt der Artikel meiner Meinung nach sehr gut und verständlich dar. Bitte lesen Sie diesen noch einmal aufmerksam durch.
    Oder Sie informieren sich in Par. 92 Abs.2 Nr.1 ZPO, wenn Sie den besser verstehen sollten.

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