Ruhegeld, Gehalt, Abfindung - Ex-rbb-Direktoren kassierten doppelt und dreifach

Do 08.02.24 | 06:07 Uhr | Von Gabi Probst
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Archivbild: Blick auf das rbb-Fernsehzentrum am Theodor-Heuss-Platz in Berlin. (Quelle: dpa/Eckel)
Audio: Antenne Brandenburg | 08.02.2024 | Rene Althammer | Bild: dpa/Eckel

Zwei von der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger ausgetauschte rbb-Direktoren kassierten nach ihrer Amtszeit doppelt und dreifach. Jetzt hat der Sender in einem Fall die monatlichen Ruhegeldzahlungen eingestellt. Von Gabi Probst

  • Ein ehemaliger Juristischer Direktor des rbb hat doppelt kassiert: Ruhegeld und Honorar.
  • Nach seinem Ausscheiden als rbb-Direktor übernahm er Posten innerhalb der ARD.
  • Eine ehemalige Programmdirektorin wurde Professorin und bekam zusätzlich zu ihrem Ruhegeld noch eine Abfindung vom Sender.
  • Jetzt hat der rbb die Ruhegeldzahlung an die Ex-Programmdirektorin eingestellt.

Mit Beginn ihrer Amtszeit 2016 kehrt Patricia Schlesinger im rbb aus. Die damalige Intendantin setzt ihr vertraute Personen auf wichtige Posten. Andere sollen gehen. Der Abschied wird ihnen mit einem goldenen Handschlag offenbar leicht gemacht. So verlassen zum Beispiel der damalige Juristische Direktor und die Programmdirektorin Ende 2016 den Sender.

Der Jurist erhält danach neue Jobs in der ARD. Die Programmdirektorin wird Professorin für Journalismus.

Juristischer Direktor übernimmt neuen ARD-Posten

Es dauert nur drei Monate nach Schlesingers Amtsantritt als Intendantin, dann ist die 18 Jahre dauernde Beschäftigung des damaligen Juristischen Direktors des rbb offiziell abgewickelt. Insider sagen, Schlesinger hätte das geschickt eingefädelt, um ihre Kandidatin zu installieren.

Der Justiziar schreibt dazu, sein Wechsel hätte einzig und allein mit der Berufung auf einen völlig neuen Posten in der ARD zu tun gehabt. Er sei dafür auserwählt worden. Schlesinger hätte den Vorschlag lediglich unterstützt.

Jedenfalls wird der damals 61-Jährige Anfang 2017 "Steuermann" einer geplanten ARD-Strukturreform. Der Jurist bekommt auf dem Mediencampus in Potsdam ein Büro und eine Assistentin zugewiesen. Fachlich ist er "der und dem ARD-Vorsitzenden zugeordnet", heißt es in seinem Dienstvertrag, der mit neun Rundfunkanstalten abgeschlossen wird. Den ARD-Vorsitz hat damals der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR).

Unterschrieben ist der Vertrag jedoch von rbb-Intendantin Patrica Schlesinger. Sein Jahresgehalt soll nach Informationen von rbb24 Recherche mehr als 200.000 Euro jährlich, eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250 Euro, plus 350 Euro Kfz-Pauschale betragen haben, überwiesen vom rbb. Die anderen acht Rundfunkanstalten erstatten dem Sender anteilig die Kosten. Der Jurist selbst will sich auf Anfrage nicht zu seinem Gehalt äußern.

Nach zwei Jahren wird sein Vertrag nicht verlängert. Es soll Kritik innerhalb der ARD gegeben haben. Er selbst schreibt dazu: "Gewiss gab es Personen, die sich mehr von mir erwartet haben." Und er weist noch darauf hin, dass es nach seiner Auffassung "eine kleine, aber sehr einflussreiche Gruppierung" gegeben haben soll, die seine "Position in vielfältigster Weise unterminiert" habe. Einen Teil seiner Aufgaben übernehmen nach Vertragsende Mitarbeiter des MDR.

Neuer ARD-Job plus Ruhegeld

Doch für ihn geht es weiter. Anfang 2019 übernimmt er für vier Jahre wieder einen neu geschaffenen Posten. Er wird Rundfunkdatenschutzbeauftragter für fünf öffentlich-rechtliche Anstalten: den Bayrischen Rundfunk (BR), den Saarländischen Rundfunk (SR), den Westdeutschen Rundfunk (WDR), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) sowie das Deutschlandradio (DR). Bis zum 31.12.2020 erhält der Jurist sein außertarifliches Gehalt von rund 18.700 Euro im Monat weiter vom rbb, die anderen Anstalten erstatten dem Sender ihren Anteil. Ende 2020 endet der Vertrag.

Ab den 1. Januar 2021 bezieht der nunmehr 64-Jährige sein vertraglich zugesichertes Ruhegeld in Höhe von rund 12.000 Euro monatlich. Dass er Ruhegeld von dem Tag an beziehen kann, an dem er nicht mehr für den rbb tätig ist, steht in seinem Vertrag, den er als Juristischer Direktor schon mit der damaligen Intendantin Dagmar Reim - der Vorgängerin von Patricia Schlesinger - abschloss.

Dort ist auch geregelt, dass er zusätzlich zum Ruhegeld "Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbständiger Tätigkeit oder/und anderer Versorgungsleistungen bis zu 90 Prozent des Nettobetrages aus der zuletzt vereinbarten Gesamtvergütung" beziehen kann. Und genau das passiert: Denn er arbeitet weiter als Datenschutzbeauftragter für die fünf Rundfunkanstalten. Jetzt aber auf Honorarbasis, abgerechnet über den BR.

Keine genauen Angaben zur Höhe der Bezüge

Dessen Pressesprecher teilt dazu mit: "Die Honorierung erfolgte umlagefinanziert zwischen BR, Deutschlandradio, SR, WDR und ZDF." Die genaue Summe will der BR-Sprecher nicht nennen. Auch der Jurist nicht. Doch er bestätigt auf Anfrage: "In den beiden letzten Jahren meiner Tätigkeit bestand mein 'Gehalt' aus dem Ruhegeld und einem Honorar. Zahlenangaben kommentiere ich generell nicht." Auch habe er den BR über die Ruhegeldzahlung durch den rbb informiert. Der BR hat das bislang nicht bestätigt.

Nach Einschätzung von Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, könnte diese Vertragsgestaltung sittenwidrig sein. "In einem ARD-Verbund sollten Verdienste gegengerechnet werden. Diese Verträge sollte der rbb überprüfen lassen." Das genau macht der rbb gerade. Man prüfe die Ruhegeld-Verträge generell, heißt es auf Anfrage aus der Presseabteilung.

Im Fall der ehemaligen Programmdirektorin gibt es nun erste Konsequenzen. Nach Informationen von rbb24 Recherche wurde ihre monatliche Ruhegeldzahlung von zuletzt rund 8.200 Euro im Dezember 2023 eingestellt. Die Pressestelle des Senders teilte zu den Recherchen lediglich mit, dass der rbb "zu einzelvertraglichen Regelungen und Vorgängen leider keine Auskunft geben" könne.

Gehalt plus Ruhegeld plus Abfindung

Schlesinger und die damals 53-Jährige unterschreiben 2016 einen Aufhebungsvertrag. Doch sie verlässt den Sender schon vor dem vertraglichen vereinbarten Ende ihrer Tätigkeit, erhält jedoch weiter ihr Monatsgehalt von 15.600 Euro, so steht es im Aufhebungsvertrag. Danach bekommt sie nach Informationen von rbb24 Recherche ihr vertraglich zugesichertes Ruhegeld [tagesschau.de].

Doch nach neuesten Recherchen gesteht Schlesinger der heutigen Professorin bei ihrem Abgang zusätzlich zu ihrem Ruhegeld auch noch eine Abfindung im sechsstelligen Bereich zu: Vertraglich zugesichert sind 240.000 Euro. Diese erhält sie "als Entschädigung für die vorzeitige Beendigung ihrer Amtszeit und den Verlust ihrer Anstellung". So steht es im Aufhebungsvertrag, der die Unterschrift von Schlesinger trägt.

240.000 Euro Abfindung für die ehemalige Programmdirektorin. Noch im gleichen Jahr stellt die rbb-Geschäftsleitung unter anderem das regionale Politikmagazin "Klartext" ein.

Auf Anfrage erklärt die ehemalige Direktorin, dass sie beim "Weggang vom rbb Verschwiegenheit vereinbart" habe. "Daran halte ich mich", schreibt sie weiter. Auf die Frage, ob sie wegen der Einstellung der ihr vertraglich zugesicherten Ruhegeldzahlungen gegen den rbb vorgehen wird, will sie sich "nicht äußern". Anfragen an den Anwalt von Patricia Schlesinger bleiben unbeantwortet.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.02.2024 , 8:00 Uhr

Beitrag von Gabi Probst

74 Kommentare

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  1. 74.

    Dann sollten sie sich mal aus ihrer rechtsbraunen Blase bewegen.

  2. 73.

    Mir ist das komplett egal. Lass sie doch. Geld allein macht nur gierig und wer zu viel hat, wird unglücklich. Geld verändert nicht nur den Charakter, es setzt einen unter Druck und man will noch mehr und noch mehr. Aber diese Gier befriedigt ja nicht, man wird noch unzufriedener und unglücklicher. Ich habe noch keinen glücklichen Vermögenden gesehen, die sind alle unfrei und haben Angst um ihr Geld.
    Ich schaue abends in den Spiegel und erfreue mich an meinem Reichtum, denn noch lebe ich, denke ich und bin frei. Purer Reichtum.
    Schmeißt Ballast ab, es lohnt sich.

  3. 72.

    Jeder Richter wird Sie auslachen, ok. wenn die Richterin nicht lacht, wird das trotzdem niemals zur Entscheidung annehmen wenn Sie auch nur ansatzweise versuchen gegen die GEZ zu klagen.

  4. 71.

    Sehr geehrte Frau Probst,
    vielen Dank für Ihre Recherche! Bleiben Sie bitte dran, Sie haben mit Sicherheit noch nicht alle Leichen ausgebuddelt. Traurig, dass für diesen Missbrauch unserer Gelder Keiner wirklich empfindlich zur Verantwortung gezogen wird. Wie überall, wo die von den Werktätigen erarbeiteten Gelder sinnlos verschwendet und verbrannt werden.

  5. 70.

    Da ist mir die Kinnlade heruntergefallen. Was sind das für Summen die dort gezahlt werden. Wie kommt man an solche Posten, selbst mit der Hälfte der hier angegebenen Gehälter und Ruhegeldern hätte ich nie wieder finanzielle Sorgen. Und dann werden zusätzlich einfach Posten geschaffen um diese Menschen weiter zu entlohnen. Der ÖRR ist wichtig und ich ich bin gerne bereit meinen Beitrag zu leisten, aber nicht für solche Verträge sondern um alle Mitarbeiter anständig zu entlohnen und gutes Programm zu machen. Wie soll man den ÖRR mit dem Wissen guten Gewissens noch verteidigen können.

  6. 69.

    Es ist nicht die Frage welches Unternehmen heute über alte Misstände informieren würde. Der RBB hat als öffentlich rechtlicher Sender gefälligst über alte Missstände im eigenen Bau zu informieren.Das ist kein guter Wille sondern Pflicht.

  7. 68.

    Das ist unfassbar. Ich bin sprachlos über diese skrupellose Vorgehensweise einiger (ehemaliger) Personen in der Vergangenheit. Und darum finde ich die Aufklärungsarbeit, die rbb24 Recherche betreibt und öffentlich macht, so enorm wichtig. Danke.

  8. 67.

    Für Moral und Glauben sind die Kirchen zuständig.
    Im realen Geschäftsleben kommt’s auf eine gute Corporate Governance an. Dazu gehört auch die gelebte Ausübung der unternehmerische Gewaltenteilung durch Aufsichts- (Eigentümerinteressen), Betriebsrat (Arbeitnehmerinteressen) und Vorstand (operative Geschäftsführung) mit gegenseitigen Checks and Balances.
    An der Corporate Governance muß der ÖRR dringend arbeiten. Das erstreckt sich bis zu den inzwischen ausgestrahlten Inhalten in den Medien. Denn der ÖRR soll der Information, BILDUNG und Unterhaltung gleichermaßen dienen unter Wahrung der staatlichen Unabhängig und Pressefreiheit.

  9. 66.

    Die Antwort von @Mitleser auf die Aussage von @Toska war logisch korrekt, denn es existieren noch andere Versorgungsansprüche unter denen eine Freistellung gewährt wird.
    Natürlich haben alle diese Voraussetzungsgründe ein niedriges Einkommen, dass den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monat­lichen Rund­funk­beitrags von 18,36 Euro überschreitet, gemein; das ist ja vollkommen klar.

  10. 65.

    ……mich würde interessieren, was bei der jeweiligen Sendung von den jeweiligen Moderatoren verdient wird. Ich habe mal gelesen, dass für eine Tagesschaumoderation 5.000,- € oder noch mehr verdient wird. Wofür? Ich erinnere an Frau Lierhaus, die jährlich 185.000,- € verdient hat. Wie kommen solche Gehälter zustande? Nicht falsch verstehen, Ich weiss, dass Frau Lierhaus eine schwere Krankheit hat, aber das war jetzt das Beispiel, welches damals auch harsche Kritik erntete.

  11. 64.

    Die Berliner Zeitung schreibt heute, die frühere RBB- Programmdirektorin habe sich nicht äußern wollen, ob sie die gestoppten Zahlungen einklagt. Sie hat offenbar keinerlei Unrechtsbewusstsein!
    Bemerkenswert ist auch: Trotz des 2022 aufgedeckten Schlesinger-Skandals haben jetzige RBB-Amtsträger noch bis Dezember 2023 die als sittenwidrig kritisierten Zahlungen an diese frühere Direktorin überwiesen. Das ist der nächste Skandal!

  12. 63.

    "Verdienen" im Sinne verdientermaßen bekommen hätten die Menschen das mit Sicherheit, bekommen tun sie es nur nicht. Bei Politikern und solchen Schacherposten im ÖRR und anderen netten Einrichtungen ist es umgekehrt: Sie bekommen sehr viel, wie man sieht häufig viel zu viel und auch manchmal mehr als ihnen zusteht, "Verdienen" tun sie es häufig nicht.
    Aber das hatten wir ja schon in der Corona-Zeit festgestellt: Die sogenannten "Systemrelevanten" Berufen und Stellen erhalten selten ein angemessenes und ihrem Einsatz und ihrem Engagement entsprechendes Gehalt. Luftbnummernjonleure, Versprechensbrecher, Lebenslauffälscher, Doktortitelerschleicher, Im Aufsichtsrat-Wegschauer, Mietmäuler und dergleichen Personengruppen erhalten meist sehr viel mehr, als sie wert sind.

  13. 62.

    Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV - davor u.a. Sozialhilfe oder eine andere Unterstützungsleistung) können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen - schon seit mehr als fast 20 Jahre geht das schon!

  14. 61.

    Entschuldigung,sagten Sie unabhängiger Journalismus,dass ich nicht lache.
    Ich glaube Sie leben in einer anderen Zeit,ansonsten kann ich mir den Komentar nicht erklären.

  15. 60.

    Hallo MausB!
    Sich von den Rundfunkgebühren zu befreien müßte unter Mitwirkung der Verbraucherverbände eigentlich machbar sein. Es gilt: Gleichgesonnene zu finden, um sich zu vereinigen und die Gebühren NICHT der GEZ zu überweisen sondern auf ein Sperrkonto einer Bank, und öffentlich die Gründe dafür zu nennen. Richter werden sich dann Gedanken darüber machen müssen!

  16. 59.

    Aufsichtsräte lassen sich wegen des Honorars wählen, nicht der Aufsicht wegen! Betriebsräte lassen sich zwecks Freistellung von der Arbeit wählen und haben nur ganz ganz selten Möglichkeiten eines Einblicks in Einstellungs/ Geschäftsverträge, denn dann wären Betriebsräte die Einstellungsbeauftragten.
    Im Übrigen ist ohnehin fragwürdig, weshalb der ÖRR heute noch Gebühren erhebt? Der ÖRR nimmt durch Reklamesendungen Unsummen ein. Zu Beginn des Rundfunks, vor etwa 100 Jahren, waren Gebühren unentbehrlich.

  17. 58.

    "Um eine Befreiung zu bekommen müssen Sie Soziahilfe beziehen. "

    Nein.

  18. 57.

    2ter Teil. https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

  19. 56.

    Stimmt nicht. Sozialhilfe gubt es schon lange nicht mehr . Jetzt gibt es Bürgergeld und Grundsicherung im Alter und bei Behinderung.

    Büegergeld ( vorher Alg2 ) hat die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe ersetzt. Deshalb ist Bürgergeld und Grubdsicherung das mindestens notwendige Existenzminimum . Darum ist Deutschland ein Sozialstaat und kein Almosenstaat wie die USA und vergleichbare Länder.

    BEZ Befreiung bei Wohngeld muss ich nochmal nachlesen. Als Rentner hat man jedenfalla keinen Anspruch.

  20. 55.

    Was hat das mit demokratischem Rechtsstaat zu tun? Doch wohl eher mit einem hemmungslosen Kapitalismus .

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