Parallel zum Alkoholverbot - Trotz Cannabis-Legalisierung: Kiffen bleibt in Berliner Gefängnissen verboten

Di 19.03.24 | 10:51 Uhr
Ein Mann raucht einen Joint. Das Konzept der Ampel-Koalition sieht vor, dass in Deutschland der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen künftig straffrei sein sollen. (Quelle: dpa/Hannes P Albert)
Bild: dpa/Hannes P Albert

Ab April könnte das Rauchen von Marihuana und Haschisch weitgehend erlaubt werden. Allerdings ändert das Gesetz nicht die Regeln in den Berliner Gefängnissen. Kiffen bleibt dort weiter verboten - so wie der Konsum von Alkohol.

Trotz der geplanten gesetzlichen Erlaubnis des Cannabis-Konsums bleibt in Berliner Gefängnissen das Kiffen verboten - parallel zum Verbot von Alkohol.

"Das Gesetz (...) wird keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Vollzugsalltag innerhalb der Berliner Justizvollzugsanstalten haben", antwortete der Senat auf eine Anfrage der Linken: "Das bereits in den Hausordnungen aller Berliner Justizvollzugsanstalten geregelte generelle Verbot auch für Cannabis und Cannabisprodukte bleibt nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes bestehen."

Cannabis und Alkohol verboten

Übergeordnetes Ziel der Regeln im Gefängnis sei die Sicherheit und Ordnung und ein gewaltfreies Klima in der JVA, so der Senat. Die sich beim Konsum von Sucht- oder Rauschmitteln entfaltende Wirkung stelle eine "erhebliche Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch unkontrolliertes Verhalten der konsumierenden Person dar". Daher werde es auch weiterhin die üblichen Kontrollen geben. In Gefängnissen sei aus denselben Gründen auch Alkohol verboten.

Die "Berliner Morgenpost" hatte zuerst berichtet.

Bundestag ebnet Weg zur Legalisierung

Ende Februar hatte der Bundestag für eine teilweise Legalisierung von Cannabis gestimmt. In trockenen Tüchern ist sie damit aber noch nicht, weil sich am kommenden Freitag noch der Bundesrat mit dem Vorhaben befasst. Sind die Länder mehrheitlich gegen das Gesetz, können sie den Vermittlungsausschuss anrufen.

Ein solches Vermittlungsverfahren würde die Legalisierung nicht automatisch stoppen - allerdings kann es das Gesetz samt Einspruch der Länder noch einmal an den Bundestag zurückspielen. Das Parlament wiederum hätte dann die Möglichkeit, den Einspruch der Länderkammer mit einer erneuten Abstimmung zurückzuweisen. Die Ausgangslage ist also klar: Der Bundesrat kann zwar einen Vermittlungsausschuss beantragen, am Ende könnte das Gesetz aber trotzdem unverändert verabschiedet werden.

Gesetz erlaubt Besitz und Anbau

Das Gesetz der Ampel-Koalition sieht eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Vom 1. April an dürfen Erwachsene ab 18 Jahren zu Hause bis zu 50 Gramm und im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen wird erlaubt. Von Juli dieses Jahres an soll der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht werden, aus dem die jeweils bis zu 500 Mitglieder begrenzte Mengen beziehen dürfen. Die Vereine oder Clubs dürfen den Plänen zufolge maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben und höchstens 50 Gramm pro Monat.

Cannabis ist eine Hanfpflanze. Sie enthält den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Das Rauschmittel stammt dabei aus den Blütenspitzen und Blättern oder dem Cannabisharz. Als Droge wird Cannabis fast ausschließlich geraucht, oft vermischt mit Tabak. In kleinen Dosen erzeugt der Konsum Euphorie, Angstverlust, Beruhigung und Schläfrigkeit. Kritiker einer Legalisierung verweisen auf zahlreiche Gesundheitsgefahren, darunter psychische Erkrankungen.

Sendung: Fritz, 19.03.2024, 11:00 Uhr

Nächster Artikel