Beim Fliegen - Urteil: Stahlspringseile dürfen nicht ins Handgepäck mitgenommen werden

Mi 10.07.24 | 14:12 Uhr
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Symbolbild: Das Handgepäck eines Passagiers wird am06.03.2018 im Sicherheitsbereich vom Flughafen Tegel bei einer Gepäckkontrolle kontrolliert. (Quelle: dpa-Zentralbild/Jens Kalaene)
Bild: dpa-Zentralbild/Jens Kalaene

Ein Stahlspringseil darf bei innerdeutschen Flügen nicht mit ins Handgepäck genommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch mit seinem Urteil geklärt. Es könnte als Waffe eingesetzt werden und schwere Verletzungen verursachen, hieß es. Das Urteil war bereits im Mai ergangen, nun ist es rechtskräftig.

Klage nach Wegnahme des Springseils

Geklagt hatte ein Mann, der im Mai 2023 vom Flughafen Berlin-Brandenburg nach Köln/Bonn fliegen wollte. Dabei hatte er das 2,74 Meter lange, mit Kunststoff ummantelte Springseil dabei. Solche Springseile werden für Fitnessübungen genutzt. Das Sicherheitspersonal bemerkte das Springseil. Die Bundespolizei verbot anschließend die Mitnahme.

Der Mann flog zwar ohne das Springseil, klagte später aber, weil er auch in Zukunft mit Springseil im Handgepäck verreisen wollte. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht erklärte, die Maßnahme der Bundespolizei sei rechtmäßig.

Bei dem Springseil handle es sich um einen stumpfen Gegenstand, dessen Mitnahme im Handgepäck untersagt sei. Es sei besonders reißfest und verstärke durch Schwung aufgebaute Energie durch Nachfedern. Damit könne es leichter Verletzungen verursachen als etwa Ladekabel oder Schnürsenkel, die der Kläger als Beispiele genannt hatte.

6 Kommentare

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  1. 6.

    Klage? Lächerlich. Soll er doch über ein Hanfseil hüpfen.
    Weshalb ein Springseil aus Stahl sein muss, erschließt sich mir übrigens nicht. Kann mich jemand unter den geneigten Kommentatoren diesbezüglich erhellen?

  2. 5.

    Ich verstehe das sehr gut, dass diese Seile verboten sind, können Sie doch als Waffe eingesetzt werden...

    Ähnliches gilt ja auch für große Menge an stillem Mineralwasser...über 100ml Gesamtmenge sind ja auch höchst gefährlich...

    Ganz zu schweigen von Kugelschreiber, Buntstifte der Kinder, Brillengläser (Schnittgefahr), Gürtel mit Metallschließen, dann, nicht zu Letzt sei es erwähnt, diese gefährlichen Gurte an Rucksäcken und Taschen, sowie Plastiktüten, welche, über den Kopf gezogen, den Pilot und andere Fluggäste zum Erstickungstod führen können....

  3. 4.

    Verstehe die beiden anderen Kommentare überhaupt nicht und auch nicht, wieso so etwas nicht mitgenommen werden darf. Insbesondere die Begründung mit dem Ladekabel ist total lächerlich.

  4. 2.

    Es ist bisweilen erstaunlich, weswegen manche Menschen vor Gericht ziehen (und die Anwälte und Anwältinnen freuen sich ungeachtet der Erfolgsaussichten natürlich über jedes Mandat).

    Dass ein solches Stahlseil nicht ins Handgepäck gehört und die Sicherheitskontrollen nicht passieren darf, sollte schließlich schon Kindern einleuchten.

    Als Mitreisende bin ich jedenfalls froh und dankbar, dass so ein Teil beim Sicherheitscheck beanstandet und aussortiert wird. Gut gemacht!

  5. 1.

    Danke für die Info, dass Stahlspringseile nicht im Handgepäck mitgenommen werden dürfen.
    Wäre nie auf die Idee gekommen, dass deswegen jemand ein Gericht bemüht.

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