Beim Fliegen -
Ein Stahlspringseil darf bei innerdeutschen Flügen nicht mit ins Handgepäck genommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch mit seinem Urteil geklärt. Es könnte als Waffe eingesetzt werden und schwere Verletzungen verursachen, hieß es. Das Urteil war bereits im Mai ergangen, nun ist es rechtskräftig.
Klage nach Wegnahme des Springseils
Geklagt hatte ein Mann, der im Mai 2023 vom Flughafen Berlin-Brandenburg nach Köln/Bonn fliegen wollte. Dabei hatte er das 2,74 Meter lange, mit Kunststoff ummantelte Springseil dabei. Solche Springseile werden für Fitnessübungen genutzt. Das Sicherheitspersonal bemerkte das Springseil. Die Bundespolizei verbot anschließend die Mitnahme.
Der Mann flog zwar ohne das Springseil, klagte später aber, weil er auch in Zukunft mit Springseil im Handgepäck verreisen wollte. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht erklärte, die Maßnahme der Bundespolizei sei rechtmäßig.
Bei dem Springseil handle es sich um einen stumpfen Gegenstand, dessen Mitnahme im Handgepäck untersagt sei. Es sei besonders reißfest und verstärke durch Schwung aufgebaute Energie durch Nachfedern. Damit könne es leichter Verletzungen verursachen als etwa Ladekabel oder Schnürsenkel, die der Kläger als Beispiele genannt hatte.