Eilanträge abgelehnt -

In Berliner Clubs und Diskotheken darf wegen der Corona-Pandemie vorerst weiterhin nicht getanzt werden. Entsprechende Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern wurden abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.
Zwar stelle das Verbot einen "erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit" dar, so die Richter. Mildere Mittel stünden jedoch derzeit nicht zur Verfügung. Die Richter räumten zwar ein, dass andere Maßnahmen wie etwa ein Negativtest, eine vollständige Impfung oder ein Genesungsnachweis in Kombination mit einem Hygienekonzept die Gefahr von Corona-Neuinfektionen verringerten. Tatsächlich verhindern ließe sich die Ansteckung aber nur durch ein Verbot, hieß es.
Bei Tanzveranstaltungen bestehe eine besonders hohe Ansteckungsgefahr durch Aerosolübertragung, argumentierten die Richter. Über einen längeren Zeitraum sei eine größere Zahl von Menschen in geschlossenen Räumen und beim Tanzen käme es zu einer erhöhten Atemaktivität. Es werde laut gesprochen angesichts lauter Musik. Zudem würden bei "einer alkoholbedingten Enthemmung" die Abstandsregeln typischerweise schnell vergessen.
Der Berliner Senat hatte Anfang Dezember ein Tanzverbot in Clubs und Diskotheken beschlossen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatten sich insgesamt ein Dutzend Clubbesitzer und Veranstalter gegen das Tanzverbot gewehrt. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Sendung: Inforadio, 28.12.2021, 16 Uhr