Bundesratsinitiative zur Anpassung von Bahnhöfen -
Brandenburg will einen barrierefreien Einstieg an allen Bahnhöfen ermöglichen. Um das zu erreichen, hat das Land am Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Anpassung von Bahnsteighöhen gestartet. Die vom Bund festgelegte Höhe für Bahnsteige beträgt 76 cm; Brandenburg fordert jetzt, dass neben dieser Einstieghöhe auch 55 cm hohe Bahnsteige erlaubt sein sollen.
Doppelstockzüge sind aktuell nicht barrierefrei
Ein Grund für die Forderung, auch 55 cm-hohe Bahnsteige zu gewähren: Brandenburg hatte bislang viele einstöckige Regionalzüge, schafft nun aber vermehrt Doppelstockzüge für den Pendlerverkehr an. Diese sind laut Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider "rein rechnisch bei einer Einstiegshöhe von 55 cm" barrierefrei - und nicht bei den bundesweit vorgeschriebenen 76 cm.
Außerdem sei es nicht sinnvoll, Strecken nach der Norm auszubauen, wenn dann nur die letzten beiden Bahnsteige einer Strecke diese Höhe hätten. "Wir brauchen deshalb eine gesetzliche Regelung, die auch Bahnsteige mit einer Höhe von 55 cm zulässt", so die Schneider am Dienstag.
Bundesnorm verhindert oftmals Barrierefreiheit
Die Debatte zur Angleichung von Bahnhöfen läuft nach Angaben der Staatskanzlei Brandenburg schon seit einigen Jahren. Viele Bundesländer hätten sich gegen die Festlegung des Bundes auf 76 Zentimeter ausgesprochen, weil sie die Barrierefreiheit nicht begünstige, sondern eher erschwere.
Beispielsweise passe die Höhe nicht zu den IC- und ICE-Flotten der Deutschen Bahn. Über die Initiative des Landes Brandenurg wird der Bundesrat im Herbst abstimmen.