Anschlag auf Breitscheidplatz -

Der Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz hat das Bundesinnenministerium verklagt. Die Akten aus dem Innenministerium seien wegen seiner vielen Kürzungen und Schwärzungen unbrauchbar, teilt der Ausschussvorsitzende Stephan Lenz (CDU) am Freitag mit.
Das Bundesverwaltungsgericht soll nun entscheiden, ob das CSU-geführte Innenministerium dem Landesparlament Akten zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz mit der pauschalen Begründung verweigern darf, dass Bundesbehörden aktiv waren.
Den Angaben zufolge soll das Bundesverwaltungsgericht zunächst eine Eilentscheidung treffen. Weil das Bund-Länderverfahren von grundsätzlicher Bedeutung ist, kann es bis zu einer endgültigen Entscheidung einige Jahre dauern. Einer Rechtssache kommt laut Bundesverfassungsgericht grundsätzliche Bedeutung zu, wenn die Sache "eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann".
Sendung: Inforadio, 23.08.2019, 16:40 Uhr